UVG bis 18 - erste Bewilligungen sind erfolgt

  • Mit Datum vom 17.8. ist die lang versprochene und noch länger diskutierte Erweiterung des Unterhaltsvorschusses jetzt rechtskräftig geworden. Heute ist das geänderte Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
    Unterhaltsvorschuss kann nun beantragt werden vom Betreuungselternteil für alle Kinder, deren Umgangselternteil keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Die bisher bestehende zeitliche Befristung von sechs Jahren ist gestrichen worden, ebenso die Begrenzung bis zum 12. Lebensjahr.


    Wer noch keinen Antrag gestellt hat, sollte dies möglichst noch in diesem Monat tun. Um die Frist einzuhalten, reicht ein formloser Antrag. Antragsstelle: Meist Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle.


    Zahlbeträge:
    bis zum 6. Geburtstag: 150 Euro
    bis zum 12. Geburtstag: 201 Euro
    bis zum 18. Geburtstag: 268 Euro

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    5 Mal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Die Unterhaltsvorschusskassen arbeiten anscheinend schnell. Im Forum berichten erste User, dass sie den Bewilligungsbescheid für den Unterhaltsvorschuss bereits erhalten haben. Also eine Woche nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist.

    Liebe Grüße



    Bap



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