Mit Datum vom 17.8. ist die lang versprochene und noch länger diskutierte Erweiterung des Unterhaltsvorschusses jetzt rechtskräftig geworden. Heute ist das geänderte Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Unterhaltsvorschuss kann nun beantragt werden vom Betreuungselternteil für alle Kinder, deren Umgangselternteil keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Die bisher bestehende zeitliche Befristung von sechs Jahren ist gestrichen worden, ebenso die Begrenzung bis zum 12. Lebensjahr.
Wer noch keinen Antrag gestellt hat, sollte dies möglichst noch in diesem Monat tun. Um die Frist einzuhalten, reicht ein formloser Antrag. Antragsstelle: Meist Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle.
Zahlbeträge:
bis zum 6. Geburtstag: 150 Euro
bis zum 12. Geburtstag: 201 Euro
bis zum 18. Geburtstag: 268 Euro