Überprüfung der Verfahrenskostenhilfe

  • Das deprimierende daran ist, das bezüglich Einkommen und Vermögen bei VKH alles nach SGB XII Maßstäben gedeckelt wird. Das führt teilweise sogar dazu, dass sogar Aufstocker VKH Raten bezahlen müssen. Dementsprechend hoch fallen die Raten für Leute mit Erwerbseinkommen aus. Da gilt es, wirklich alles an fixen Kosten in die Waagschale zu werfen, um die Ratenhöhe zu drücken.

    Das hat mich auch überrascht als ich meine Daten in diesen Rechner eingegeben habe.
    Eine Bank sagt dann beim Kredit das mir dann zuwenig zum leben bleibt und gibt mir den Kredit nicht mal.

  • Das deprimierende daran ist, das bezüglich Einkommen und Vermögen bei VKH alles nach SGB XII Maßstäben gedeckelt wird. Das führt teilweise sogar dazu, dass sogar Aufstocker VKH Raten bezahlen müssen. Dementsprechend hoch fallen die Raten für Leute mit Erwerbseinkommen aus. Da gilt es, wirklich alles an fixen Kosten in die Waagschale zu werfen, um die Ratenhöhe zu drücken.


    Uiii, da scheine ich mit meinen 30 pro Monat bis 2020 ja gut weg gekommen zu sein :daumen , aber realistisch hab ich wahrscheinlich auch einfach nicht mehr :devil:

    Hallo,
    was bedeutet es wenn meine Anwältin per Mail ankündigt das ich in den nächsten Tagen Post bekomme bezüglich "Überprüfung der Verfahrenskostenhilfe"?
    Das netz ist da schon recht verwirrend und dieser pkh-rechner etwas angsteinflößend.


    danke schonmal


    Na zumindest ist die Anwältin schon mal auf Zack :kicher , bei mir hat er angeblich ALLES versucht (jaja) mich ausfindig zu machen (bin zwischenzeitlich umgezogen und hatte das dem Anwalt nicht mitgeteilt), auf den Dreh mit der E-Mail oder auf einen Anruf am Mobiltelefon ist er aber nicht gekommen, deswegen hatten die mir ja die VKH gestrichen und ich hätte beinahe alles auf einen Schlag zurück zahlen müssen.


    LG


  • Na zumindest ist die Anwältin schon mal auf Zack :kicher , bei mir hat er angeblich ALLES versucht (jaja) mich ausfindig zu machen (bin zwischenzeitlich umgezogen und hatte das dem Anwalt nicht mitgeteilt), auf den Dreh mit der E-Mail oder auf einen Anruf am Mobiltelefon ist er aber nicht gekommen, deswegen hatten die mir ja die VKH gestrichen und ich hätte beinahe alles auf einen Schlag zurück zahlen müssen.


    LG


    Ja, es ist viel wert, wenn man da einen Anwalt hat, der auf Zack ist. Per Definition ist seit der letzten PKH Reform mit Startschuß 2014 der Anwalt zuständig, der über VKH beigeordnet wurde.
    Das beschränkt sich aber im Prinzip auf die Weiterleitung der Gerichtspost an den Prozesskostenschuldner. Einlassen muß er sich nicht zwingend dazu. Meiner war so nett, dem Gericht einen Brief zu schreiben, ohne mir eine Kostennote zuzusenden.

  • danke euch!


    Meine Anwältin hat da ein persönliches Interesse am Fall und Ehrgeiz daran entwickelt.
    Mit der bin ich seit ein paar Tagen (mit Abschluss des Verfahrens) per du und am Sonntag war sie mit ihrer Familie auch 300km zur Taufe des kleinen Königs gefahren.
    Die hat intensiv mit gekämpft und rechnet bei weitem nicht alles ab.
    Das was die für uns geleistet hat ist in Geld nicht auf zu wiegen.

  • Bei mir hat das Amtsgericht auch letztes Jahr (gute 2 Jahre nach der Scheidung) geprüft.
    Dachte, dass es an dem Ausbildungsbeginn des Großen lag,
    denn so ist er rausgerechnet worden, als nicht mehr unterhaltsberechtigt.
    Vielleicht machen sie es aber routinemäßig immer nach diesem Zeitraum


    Der erste Brief kam im August.
    Bis alles berechnet war, habe ich erst ab April angefangen zu zahlen.
    Trotz zweitem Anwalt auf Wunsch vom Ex, bin ich in einem Jahr fertig.
    Und es fühlt sich nicht, wie auf Harz4 runtergerechnet, an.


    Unterlagen hatte sich die Angestellte meiner Anwältin auf Vollständigkeit geprüft und weitergeleitet.
    Dann hat es gedauert, bis der Beschluss kam.
    Habe nur einmal dort angerufen, da nichts drin stand, wohin ich zahlen soll und ich keinen Ärger wollte.
    Es hies, dass ich auf das Schreiben der Landesoberkasse warten soll.
    Hat wie gesagt insgesamt ein gutes halbes Jahr gedauert.


    Vielleicht kannst du diese Monate ja nutzen, um für die Dauer der Ratenzahlung eine Notreserve zu bilden

    Einmal editiert, zuletzt von *eule* () aus folgendem Grund: Kommas zu verschenen

  • Soooo, das nenne ich mal präzise und effiziente Arbeitsweise.
    Montag die Unterlagen (sehr viele) eingereicht und SAMSTAG(!) den Beschluss im Briefkasten.
    Wenn die beim Finanzamt nur halb so schnell wären, da warte ich seit fast 4 Monaten auf den Bescheid.
    Lange rede kurzer Sinn, die haben Sachen raus gestrichen aber auch Sachen rein genommen an die ich gar nicht gedacht habe.
    Die VKH muss ich komplett zurück zahlen, was soweit ja auch ok ist.
    Ich hatte bammel davor das ich auch noch die VKH meiner Ex zahlen muss die sie bis zum Einreichen der Scheidung erhalten hat.
    Dem ist zum Glück nicht so.
    Interessant auch, das die mir gar nicht die Möglichkeit bieten das auf einmal zu zahlen sondern nur von Raten reden.
    Auch spannend, wenn man die verlangten Raten addiert kommt man auf 12€ weniger als die Gesamtsumme.
    Gibts dann ne Schlussrechnung?


    Naja alles in allem ist das doch sehr entspannt und nicht so düster wie es mir die Rechner ausm Netz prophezeit haben.

  • Diesen Bammel hatte ich auch, dass ich bei der VKH einspringen muss bei der EX. Verdiene ich ja ein vielfaches.


    Aber die Richterin rockt, 39 Euro per Monat für die EX über die nächsten 4 jahre. :dribbel


    Solange diese Richterin unsere Fälle bearbeitet, brauche ich keinen Anwalt. :tanz


    Ich meine, bei VKH bekommt der Anwalt per se weniger als es der Verfahrenswert widerspiegeln würde.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • wie? du musst jetzt 4 Jahre 39€ bezahlen für die Kosten deiner Ex oder muss sie ihre Kosten selbst mit 39€ abstottern?

  • nein, sie muss abstottern, obwohl sie mit den 39 Euro schon unter die Pfändungsfreigrenze fällt.


    Naja, die Richterin wird sich gedacht haben, wer sich ne neue Wohnung im hippen Kölner Stadtviertel leisten kann ( teurer als meine und ich lebe in einem Stadtteil voller Millionäre und Fußballprofis ) der schafft auch das. Dabei arbeiten beide für Mindeslohn, befristet. :respekt. Aber Ex muss ja immer einen draufsetzen. :D

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

    Einmal editiert, zuletzt von Tomtomsen ()

  • nein, sie muss abstottern, obwohl sie mit den 39 Euro schon unter die Pfändungsfreigrenze fällt.


    Naja, die Richterin wird sich gedacht haben, wer sich ne neue Wohnung im hippen Kölner Stadtviertel leisten kann ( teurer als meine und ich lebe in einem Stadtteil voller Millionäre und Fußballprofis ) der schafft auch das. Dabei arbeiten beide für Mindeslohn, befristet. :respekt. Aber Ex muss ja immer einen draufsetzen. :D

    Wie macht sie das dann? Die Mieten werden da ja auch nicht sein wie bei uns.


    39€ ist auch sehr günstig, Das Gericht will von mir 289€ im Monat haben.

  • Wie macht sie das dann? Die Mieten werden da ja auch nicht sein wie bei uns.


    39€ ist auch sehr günstig, Das Gericht will von mir 289€ im Monat haben.


    nö. sind 4stellig. kalt.



    ui. über 4 Jahre? naja, bei uns gings ja nur über die (einvernehmliche) Scheidung, ohne Boni :D, Verfahrenswert sind 15000 €. 1200 netto von ihr und 3500 von mir....

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • hmm dann bleibt auch nimmer viel übrig



    Bei mir soll das ganze über 12 Monate gehen, 4 Jahre wäre mir auch nicht wirklich recht gewesen.
    Interessant finde ich das es anscheinend keine Möglichkeit gibt das auf einmal zurück zu zahlen.

  • hmm dann bleibt auch nimmer viel übrig



    Bei mir soll das ganze über 12 Monate gehen, 4 Jahre wäre mir auch nicht wirklich recht gewesen.
    Interessant finde ich das es anscheinend keine Möglichkeit gibt das auf einmal zurück zu zahlen.



    Ich wurde nach knapp vier Jahren noch einmal überprüft. Bekam dann den Bescheid der Kasse und habe mit denen gesprochen.
    Nirgends ist hinterlegt, dass man alles auf einmal bezahlen darf. Die Raten werden automatisch berechnet.
    Überweist man aber den kompletten Betrag hat auch keiner was dagegen und die Sache ist erledigt.
    Bei mir ist es so gelaufen,und ich habe nie wieder etwas gehört :D .
    Lg janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

    Einmal editiert, zuletzt von janias 69 ()

  • Hmm ich ruf mal an aber wenn man sichs genau überlegt ist es ja Käse das auf einmal zu zahlen.
    Ich bekomme da ja quasi einen Negativzins und jeden Monat einen (1!!!) Euro geschenkt wenn ich Raten zahle.

  • Für mich war es mehr das Gefühl endlich unter allem einen Strich ziehen zu können.


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Kann ich verstehen aber jetzt fast mein ganzes erspartes zu zahlen nur damit ich da meine Ruhe habe .....ich weiß nicht.
    Ich bin eigentlich froh das ich jetzt auf nem halbwegs grünen Zweig bin.