Überprüfung der Verfahrenskostenhilfe

  • Hallo,
    was bedeutet es wenn meine Anwältin per Mail ankündigt das ich in den nächsten Tagen Post bekomme bezüglich "Überprüfung der Verfahrenskostenhilfe"?
    Das netz ist da schon recht verwirrend und dieser pkh-rechner etwas angsteinflößend.


    danke schonmal

  • Ich nehme an, Dir wurde im Zusammenhang mit der Scheidung VKH gewährt? Dann überprüft das zuständige Gericht bis zu vier Jahre nach der Erstüberprüfung, ob sich Deine wirtschaftlichen Verhältnisse so geändert haben, dass die entstandenen Kosten im Zusammenhang mit der Scheidung ggf. rückgefordert werden. Warum lässt Du das nicht Deine Anwältin für Dich erledigen?

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Das bedeutet, dass du alle deine Einkünfte offenlegen musst, falls sich etwas geändert hat, kann es sein dass du die VKH zurückzahlen musst bzw sich die Rate ändert. Rechtlich bist du verpflichtet alle Änderungen bekannt zu geben. Ich glaube auch noch 2 Jahre nach Beendigung eines Verfahrens kann noch überprüft werden.
    Wie ich das gehasst habe. Zeitweisse musste ich insgesamt 150 monatlich rückzahlen... für verschiedene Prozesse, die ich nicht wollte. Mein Ex hatte kein Einkommen, prozesierte auch gerne... why not...kostet ja nix. Bin echt happy, dass Ruhe ist.

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Ich glaube nicht, dass seine Anwältin die Formulare für ihn ausfüllt.


    Bei mir war das definitiv früher als 4 Jahre

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

    Einmal editiert, zuletzt von lenchen ()

  • Der Gesetzgeber sagt:
    Nach § 120a
    Abs. 1 S. 4 ZPO kann eine Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen
    bis zu vier Jahre nach rechtskräftiger Entscheidung oder sonstiger
    Verfahrensbeendigung erfolgen. ,
    das heißt 4 Jahre lang kann überprüft werden, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind. Man muss Einkommen Ausgaben und unterhaltsberechtigte Personen angeben und das Gericht überprüft dann die Bewilligung. Wenn sich die Einkommensverhältnisse entsprechend verbessert haben, dann z Bsp. von der kompletten Stundung in Ratenzahlung umgewandelt werden.

  • Ich glaube nicht, dass seine Anwältin die Formulare für ihn ausfüllt.


    Ich meinte das auch nur, falls sich an den Einkommen soviel geändert hat, dass er ggf. zurückzahlen müsste. Ansonsten kann er das sicher auch selbst machen.


    Wenn ich das richtig verstanden habe, bezieht sich VKH auf Scheidung und PKH auf sonstige Verfahren? Und hier geht es um VKH und nicht PKH?


    [Ist schon blöd, wenn der andere Elternteil PKH bekommt und deshalb so oft er möchte zum Anwalt laufen kann - ich muss solche Sachen stets aus der eigenen Tasche bezahlen. Bin auch froh, dass derzeit Ruhe ist, weil ich davon ausgehen muss, dass Kampfmodus immer noch eingeschaltet ist]

  • Meine Anwältin ruft mich dazu auch sicherlich noch an aber ich informiere mich immer gern vorher ein wenig da hat sies nicht ganz so schwer mir das Kindgerecht auf zu arbeiten :D


    Zitat

    Mein Ex hatte kein Einkommen, prozesierte auch gerne... why not...kostet ja nix.

    Joah das kenne ich auch, nochmal angenehmer ist wenn man auch gar nicht mehr vor hat Einkommen zu generieren.
    insgesamt 11 Verhandlungen davon 3 mit VKH hab ich auf der Uhr. Bin gespannt was da raus kommt.
    Ich hab kein Bock mehr auf den Mist, da meint man wenn man die Schulden vom Haus abbezahlt hat (sie hat das + bekommen ich das -) ist man raus aber nix da! Ewig kommt irgendwer um die Ecke und will Geld Geld Geld. Ich dachte wir hätten das Tal durchschritten.



    ZUm einkommen, ich fürchte die werden mir das Fell über die Ohren ziehen.
    Brutto hat sich da gar nicht viel geändert, als ich die beantragt habe musste ich, Miete, Abtrag für haus, 2x Nebenkosten, Unterhalt für sie und Unterhalt für Kind (welches damals schon bei mir lebte) Kindergeld kam auch erst letztes Jahr bei mir dazu. Hoffentlich gibt das keinen Ärger denn eigentlich hab ich mich verpflichtet das Kindergeld ihr zu überlassen obwohl Kind 100% bei mir lebt.

    Einmal editiert, zuletzt von Agrippa ()

  • Der Staat schaut, ob er sein Geld zurückholen kann. Er kann bis zu vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens - danke, Angie1965 für den Link und den Gesetzestext - überprüfen und neu rechnen. Die Gerichte haben eine deutliche Anweisung, genau das zu tun ...


    Der Anwalt kann zwar wie bei der Erstbeantragung helfen - die Zahlen hat er aber natürlich nicht. Und eigentlich auch kein Interesse. Es ist Zusatzarbeit, die er nicht honoriert bekommt. Arbeitet der Anwalt also oberflächlich, kann es sein, dass ich am Ende zahlen muss. Es ist wie bei der Steuer. Man muss sich reinknien und genau gucken, was man absetzen kann. Wobei diese Dinge nicht so eindeutig geklärt sind wie bei der Steuer. Der Ermessensspielraum ist deutlich höher.


    Und gerade die Sache mit: "Hurra, ich bin jetzt schuldenfrei" kann einem im VKH-Zeitraum dann richtig auf die Füße fallen. Oft kann ich Schulden einkommensmindernd bei der VKH ansetzen. Hab ich die jetzt abgezahlt, habe ich ja tatsächlich mehr Geld zur freien Verfügung - und darf dann das Verfahren zahlen. Pragmatisch sollte man also bei größeren VKH-Summen-Bewilligungen vier Jahre lang nicht wesentlich an der Verschuldung arbeiten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ev. Sind deine Ausgaben anderswo gestiegen... Betreungskosten etc?
    Ich drücke dir die Daumen... der Staat will an sein Geld..da muss jemand herhalten. Schön fand ich es nicht...alleine mit 2 Kids, hohe Betreungskosten durch 3 Schichten, kein Unterhalt... musste einiges in Razen zurückzahlen. Fühlte sich schon ungerecht ...man arbeitet 100% und wurde ganz schön knapp runtergerechnet, klar irgendwer muss ja zahlen... jedesmal war ich total gestresst ...aufgrund von ähnlicher Zahl der Prozesse wie du, kamen diese Überprüfungen alle 6 Monate..
    War echt belastend.
    Drücke dir die Daumen.

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Volleybap hats schön gesagt "Hurra nach drei Jahren Schuldenfrei" und das komplett verdrängt.
    Aufgrund der oben stehenden Ausgaben die ja fast alle Weg gefallen sind hab ich natürlich deutlich mehr netto, wir haben ja zeitweise von 300€ im Monat (abzüglich Sprit für Arbeit) gelebt und habe daher die VKH bekommen.
    Das sieht/sah stand heute anders aus, die werden mich rupfen fürchte ich :wand

    Einmal editiert, zuletzt von Agrippa ()

  • Mir ging es ähnlich, wir hatten 2014 bereits den Sorgerechts-"Streit", damals wurde mir die VKH voll bewilligt. Zwischenzeitlich hatte ich dann diverse Versicherungen gekündigt und mit diesem Geld einen damaligen Kredit abgezahlt und kurz vor Weihnachten letztes Jahr kam dann ein Schreiben vom Gericht, dass ich alles neu einreichen muss. Ach ja, eine kleine Gehaltserhöhung hatte ich auch noch...
    Ich hab dann Tagelang im Internet gelesen und echt Angst gehabt, dass ich alles auf einmal zurück zahlen müsste, weil man verpflichtet ist, sobald sich das verfügbare Einkommen um mehr als 100 Euro erhöht, das dem Gericht mitzuteilen.
    Ich habe dann alles fertig gemacht und bin persönlich zu der Sachbearbeiterin gegangen, habe gesagt, dass ich es nicht wusste, dass ich ja auch noch die Scheidung abzahle (natürlich auch angegeben) und ob ich nicht wenigstens dann eine Ratenzahlung machen könnte.
    Die Sachbearbeiterin war total lieb, hat vermerkt, dass ich um Ratenzahlung bitte und hat im Endeffekt solange gerechnet und gewartet und die Fristen gesetzt, dass ich die erste Rate erst zahlen musste, als ich die Scheidung abgezahlt hatte (die aber immer noch nicht gelaufen ist... nebenbei bemerkt)


    Also mein Tip: Unbedingt mit den Leuten dort reden :-)

  • Also ich kann durchaus nachvollziehen dass der Staat da genauer hin schaut und sich das Geld (das ja vom Steuerzahler kommt) zurück holt...


    Wenn ich sehe was meine Ex an "staatlichen" Leistungen bekommt wird mir schlecht... Dazu noch zigtausend Euro für mutwillige Verfahren, Gutachten usw.. (mal eben schnell Drogenkonsum unterstellt)


    Leider gibt es keine Möglichkeit dagegen vor zu gehen... Wer mit Verfahren überschüttet wird und selbst Einkommen hat der bekommt keine VKH und muss zahlen, der "Verursacher" nimmt VKH in Anspruch.


    Da finde ich es mehr als Legitim wenn der Staat da Geld holt...


    lg Thomas

  • Danke euch für eure Antworten!


    gtom, das die das Geld grundsätzlich zurück wollen ist ja auch ok. Das stelle ich garnicht in Frage im Gegenteil, ich bin froh das es die VKH gibt denn sonst hätte ich 2014 aus finanziellen gründen aufgeben müssen und der kleine König wäre ins Heim gekommen. Von daher alles gut.
    Mir gings darum mal von "betroffenen" zu hören wie sowas abläuft.
    Bei der Suche hier und im Internet hab ich sehr viel gefunden aber auch sehr viel unterschiedliches gelesen.
    Dann hatte hier vor einiger zeit mal einen Rechner gepostet (http://www.pkh-rechner.de/) da ist mir dann leicht die Farbe aus dem Gesicht gefallen was die von mir monatlich verlangen können. Dazu kommt halt wie Volleypap richtig schrieb das ich wie ein Hamster im Rädchen zugesehen hab möglichst Schnell die Schulden vom Haus los zu werden was auch seit Anfang des Jahres der Fall ist.
    Auto hab ich auch noch bezahlt statt was auf zu nehmen :wand


    Mir gehts auch wie dir, wenn ich bedenke was der ganze Zauber gekostet hat wird mir schlecht vor allem weils im Nachgang gesehen vollkommen für die Katz war.
    Ganz am Anfang war ich mir mit Ex einig das wir genau den Stand heute (+Umgänge) haben wollen also Kind bei mir sie Umgänge. Sie wurde dann halt von jedem (Familie, JA, Gericht, Gutachter) dermaßen Mischugge gemacht usw. usw. ne geile Karre wäre das gewesen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Agrippa ()

  • Der Nachteil an der PKH / VKH ist meines Erachtens, dass es manchmal ausgenutzt wird. Wir haben das mit der Ex meines Mannes auch erlebt. Und da ärgert man sich durchaus... Agrippa, ich drück dir die Daumen, dass du da "sauber" und so, dass es für dich und dein Kind tragbar ist, herauskommst!

  • Der Nachteil an der PKH / VKH ist meines Erachtens, dass es manchmal ausgenutzt wird. Wir haben das mit der Ex meines Mannes auch erlebt. Und da ärgert man sich durchaus... Agrippa, ich drück dir die Daumen, dass du da "sauber" und so, dass es für dich und dein Kind tragbar ist, herauskommst!

    Ach das wird schon, siehe weiter oben wir haben zeitweise trotz Vollzeitstelle mit 300€ im Monat gelebt und irgendwie musste ich da auch noch an die Arbeit (30km einfach) kommen. Ging auch irgendwie und so schlimm wirds nicht werden selbst wenn die das verlangen was der Rechner aus dem Link ausgespuckt hat.
    Zum einen ist das irgendwie nicht ganz klar wie sowas abläuft z.B. das mit der Gehaltserhöhung wusste ich auch nicht da gabs bisher jedes Jahr eine über dem genannten Betrag und zum anderen finde ich es faszinierend bzw. ärgert/nervt es mich das immer und immer wieder noch jemand mit irgendwas was böse teuer ist um die Ecke kommt. Ich hab Anfang des Jahres wo die Schulden weg und das letzte Urteil gesprochen war wirklich mal gedacht das jetzt alles soweit rum ist ....hahah ich geb zu das ich zeitweilig etwas naiv bin und morgen backen wir einen schönen großen Pustekuchen.

  • Der Nachteil an der PKH / VKH ist meines Erachtens, dass es manchmal ausgenutzt wird. Wir haben das mit der Ex meines Mannes auch erlebt.


    ... gerade von Menschen, die es gewohnt sind, auf Kosten der Allgemeinheit zu leben, anstatt selbst Verantwortung für ihr eigenes Leben zu übernehmen. Und da entstehen dann Kosten, die u. U. nicht mehr überschaubar sind und bei denen dann irgendwann die Angehörigen (Kinder) in die Verantwortung genommen werden. Mehr möchte ich dazu jetzt aber nicht ausführen.

  • Das deprimierende daran ist, das bezüglich Einkommen und Vermögen bei VKH alles nach SGB XII Maßstäben gedeckelt wird. Das führt teilweise sogar dazu, dass sogar Aufstocker VKH Raten bezahlen müssen. Dementsprechend hoch fallen die Raten für Leute mit Erwerbseinkommen aus. Da gilt es, wirklich alles an fixen Kosten in die Waagschale zu werfen, um die Ratenhöhe zu drücken.