Was genau machen?

  • Hallo!
    Ich bin seit Dezember 2015 alleinerziehend und bekomme SGB II. Ich bin noch bei meinem Arbeitgeber angestellt, da ich mich offiziell bis zum 20 März noch in Elternzeit befunden habe. Danach gab es erst keine Arbeit für mich, was nicht weiter schlimm war, da ich wegen der Kinder und den Unterbringungen auch nicht arbeiten kann.
    Nun wurde mir wieder arbeit angeboten, aber es geht halt nicht. Deshalb werde ich wohl die Kündigung bekommen.
    Das ist soweit alles richtig, da ich Heimarbeit gemacht habe und nun nicht mehr die Vorgaben des Vertrages erfülle.
    Was muß ich dann tun, was das Geld angeht? Muß ich nur meiner Sachbearbeiterin bescheid geben, oder wo muß ich hin?
    War ja auch noch über die Firma kranken versichert, was sich dann ja ändert.
    Vielen Dank schon mal, für die Antworten.


    Lg
    Tanja

    Wenn ich auf mein Leben zurück schaue, sehe ich Schmerz, Fehler und viele Probleme! Aber wenn ich in den Spiegel schaue, dann sehe ich einen starken Menschen, der das Leben trotzdem meistert !

  • Ich würde mir einen Termin bei der Sachbearbeiterin geben lassen und dort alles klären. Du kannst aber auch ( wenn du gerne wieder arbeiten möchtest, ich weiss ja nicht wie alt sein (e) Kind (er) ist ( sind) ) mit dem Jugendamt wegen Tagesmutter reden. Das hat meine Schwester gemacht und bekommt von dort Unterstützung

  • Von März bis jetzt war dann was?
    Wenn du eine Kündigung bekommst, mußt du dich arbeitslos und suchend melden, dann bekommst du ALG I.


    Stellst sich die Frage in wie weit du einsetzbar bist - daran bemist sich auch das ALG I incl. GKV