Beratung und sonstige Hilfe freundlich ablehnen - Jugendamt & KV

  • Liebe Forengemeinde,


    seit mehr als 4 Jahren ist der Kontakt zwischen Vater und Kind sehr schwierig. Es gab einige Kontaktabbrüche und mehrmaliger begleiteter Umgang. Immer habe ich, um des lieben Friedens Willen mit Kind verbogen, gedreht und gedrückt.
    Dabei ist der Familienfrieden und Familienleben nachhaltig extrem gestört und schwierig. Allein durch die Unzuverlässigkeit des KVs und der unterschwelligen Forderung seitens des Jugendamtes und KVs Helfer, Rücksicht auf ihn und seine Situation zu nehmen.


    Nun will ich dem Ganzen ein Ende setzen.


    Die letzten beiden Umgänge wurden abgesagt, beim letzteren hat sich Ex tot gestellt. Daraufhin habe ich mich, wie abgesprochen beim Jugendamt gemeldet. Letzte Woche kam dann die Auskunft, dass Ex ein Motivationsproblem hätte und somit wollte/ konnte er sein Kind nicht sehen.
    Aber so fing es in Vergangenheit an! Und reden hat in den letzten 4 Jahren auch nicht geholfen, damit der KV eine zuverlässige Bezugsperson werden kann
    Daher möchte ich, freundlich aber bestimmt, dem Jugendamt und Ex mitteilen, dass ich an einer Zusammenarbeit nicht mehr interessiert bin. Es hat bisher zu nichts, außer Unfrieden und unendlich vielen Unannehmlichkeiten geführt. Zumal wegen dem ganzen begleiteter Umgang Mist mein Arbeitsplatz gefährdet war.


    Wie kann ich das gut in freundliche Worte fassen, dass Ex, sollte ein Umgangswunsch bestehen, sich an das Familiengericht wenden?


    Gruß


    Siri und Junior

  • Zitat

    Letzte Woche kam dann die Auskunft, dass Ex ein Motivationsproblem hätte und somit wollte/ konnte er sein Kind nicht sehen.

    Von wem kam denn sowas??????

  • Es gibt leider unangenehme Dinge im Leben, gerade der AE, die man gern umgehen würde - aber letztlich nicht kann. Dazu gehört auch, dass man verpflichtet ist, den Umgang des /der Kinder mit dem Umgangselternteil zu unterstützen und zu fördern. Während also der Umgangselternteil - wie von dir beschrieben - frei nach Schnauze und ohne Konsequenzen mal Interesse oder Desinteresse zeigen darf, kann man das als Betreuungselternteil nicht. Man "ist verpflichtet" und wird ggfls. dazu gezwungen, mehr oder weniger wohlwollend den Umgang des Kindes mit dem Umgangselternteil zu fördern.
    Da komme ich nur raus, wenn der Umgangselternteil durch/beim Umgang das Kind schwer schädigen würde. Und das ist - statistisch gesehen - in 99 Prozent der Fälle nicht der Fall.


    Was du nicht machen brauchst: Dich wegen des Umgangs zu verbiegen. Auf deine beruflichen Belange ist natürlich absolut Rücksicht zu nehmen. Begleiteter Umgang während der Arbeitszeit und du musst Urlaub dafür nehmen ist ein absoluter No go. Und wenn Ex derzeit "keinen Bock hat", brauchst du ihm nicht hinterher zu stiefeln.
    Aber wenn er wieder ankommt, ist eine völlige Verweigerungshaltung taktisch schlecht. Du wirst sie im Ernstfall nicht durchgesetzt bekommen und bekommst im schlimmsten Fall genaue Vorgaben, wie du dich und wann zeitlich engagieren musst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Siri, bitte nicht böse sein, wenn ich in deinen thread "reingrätsche"....
    Die Frage passt gerade thematisch auch auf unsere Situation.


    @Bap


    Inwieweit ist man als BET denn tatsächlich verpflichtet, das Kind zu "animieren", die Umgänge wahrzunehmen?


    [Bei uns verweigert Tochterkind (fast 11) aufgrund der Vorkommnisse in den vergangenen Tagen vehement zum Vater zu gehen, weil sie sehr enttäuscht ist.
    Ich gehe nicht davon aus, daß KV hier in irgendeiner Form darauf beteht, sie zu sich zu nehmen.
    Aber, falls doch....?]


    Mamaxe

  • Ich würde gar nichts sagen, sondern schlichtweg die Meldungen ans JA weglassen ("vergessen"). Sollen die und KV doch von sich aus kommen...!


    Und wie Volleybap schrieb: Du bist nicht verpflichtet, dir selbst (beruflich) zu schaden, damit der (begleitete) Umgang stattfindet. Solch ungünstigen Terminen musst du nicht zustimmen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)


  • Es passt irgendwie auch zu Siri: Der Umgangselternteil hat gefälligst den Umgang und die Motivation des Kindes zum Umgang so zu gestalten, dass das Kind gern den Umgang wahrnimmt. Zuerst ist also da mal der umgangselternteil in der Pflicht. Der Betreuungselternteil kann die Bemühungen des Umgangselternteils sicherlich unterstützen und fördern, aber nicht ein/dessen Nichtstun ersetzen. - Das kann und sollte man dem Umgangselternteil und auch mosernden JA-Mitarbeitern und auch Richtern sehr sehr deutlich sagen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Den ex ans Gericht zu verweisen kann mitunter ein teurer Spaß werden. Ich lese heraus, dass KV psychische Probleme hat. Hier entscheiden Richter äußerst ungern ohne Gutachten. Ein familienpsychologisches Gutachten kann je nach Komplexität sehr teuer werden. "unseres" wegen ex beutekind hat 18000 Euro gekostet. Das mussten wir trotz pkh abstottern, also 9000 Euro. Dazu kamen noch 2000 Euro Anwalt und Gericht. Wenn du also nicht gerade hartz4 bekommst, kannst du ggf 4 Jahre ne ganze Menge abstottern für etwas, was das Papier nicht wert ist, auf das es gedruckt wurde.


    Wollte ich nur mal anmerken...


    Lg

  • Ich würde gar nichts sagen, sondern schlichtweg die Meldungen ans JA weglassen ("vergessen"). Sollen die und KV doch von sich aus kommen...!


    Und wie Volleybap schrieb: Du bist nicht verpflichtet, dir selbst (beruflich) zu schaden, damit der (begleitete) Umgang stattfindet. Solch ungünstigen Terminen musst du nicht zustimmen.

    Wäre auch das was ich tun würde.
    Realistisch gesehen was soll Siri denn passieren? Kind zum KV? Umgänge erzwingen? :lgh
    Wir leben im gleichen Landkreis und ich habe mich durch Beziehungen intensiv mit den Richtern und Jugendamt beschäftigt und hatte brutales Glück den einzigen zu bekommen der halbwegs neutral nach dem schaut wie es dem Kind geht und selbst der wird einen Teufel tun Siri deswegen an den Karren zu fahren. Bei den anderen 3 Richtern hier am Familiengericht (mehr sinds nicht) hat der KV schon verloren wenn der nur "Guten Tag" sagt. Dazu kommt noch das das Jugendamt des Landkreises dermaßen überlastet, das die jeder massiven Konfrontation aus dem Weg gehen.
    Ich weis diese Antwort hat jetzt wenig glanz und ist Pädagogisch nicht wertvoll aber so ist die Lage hier.

  • Was soll ich denn machen? Ich bin seit 4 Jahren in diesem Hamsterrad. Ich weiß mir einfach nicht mehr zu helfen. Die Laberei beim Jugendamt fruchtet nicht.
    Durch seine Unzuverlässigkeit ist keine Planung mehr möglich, für kurzfristige Planänderungen. Babysitter sind auch keine Möglichkeit, da die nicht am Wochenende arbeiten.
    Also müssten meine Eltern einspringen oder ich sage die Termine kurzfristig ab- was mich manchmal auch Geld kostet.
    Und dann die Termine beim Jugendamt, bei denen der Betreuer vom betreuten Wohnen dabei sein muss. Sodass, diese während meiner Arbeitszeit stattfinden müssen, zumal es keine spätere Termine gibt. Ergo muss zuerst Überstunden machen und dann meine Eltern anbetteln, dass diese die Betreuung übernehmen. Was sie zukünftig nur noch ungern unterstützen wollen.

  • Natürlich mußt du dich nicht verbiegen oder deinen Arbeitsplatz gefährden.


    Aber du mußt auch keinen Umgangs-Absage-Prozeß führen - aus meiner Sicht - denn das hat wahrscheinlich auch einen geringen Erfolg.


    Die Formulierung "Motivation" kommt vermutlich aus dem Feld des Betreuers, denn das ändert die Position des Vaters - er bezieht in seinem
    Leben Unterstützung im Alltag durch verschiedene Leistungsträger und die sind dazu verpflichtet die Wünsche ihre Klienten zu prüfen und wenn
    er sich da 2x im Jahr an seinen Sohn erinnert - werden die sich 2 x im Jahr um Kontaktaufnahme bemühen.


    Stell dir die Frage, welchen Kampf du kämpfen möchtest und wie seine Vater-Rolle aussehen kann.
    Vom alle 14-Tage- Daddy ist er weit entfernt. Ihn aus dem Leben des Kindes zu streichen, ist sicher auch nicht richtig.
    Vermutlich muss es eine Form von Akzeptanz für beide Seiten geben - mit Regeln, die dein Familien-Leben schützen aber
    auch die Bedürfnisse von Vater & Sohn, wenn auch unregelmäßig, berücksichtigen.

  • bei denen der Betreuer vom betreuten Wohnen dabei sein muss. Sodass, diese während meiner Arbeitszeit stattfinden müssen, zumal es keine spätere Termine gibt. Ergo muss zuerst Überstunden machen und dann meine Eltern anbetteln, dass diese die Betreuung übernehmen. Was sie zukünftig nur noch ungern unterstützen wollen.


    Das "betreute Wohnen" kann sich da nicht auf 08-17 Uhr Termine beziehen - Betreuung kann und muss auch am Abend und Wochenende stattfinden - ggfls. muss die Kostenübernahme entsprechend erweitert werden. Allerdings stellt sich die Frage in wie weit du gebraucht wirst und Vater und Kind sich nicht mit einem Betreuer z.B. zur Kindergartenzeit treffen können und das Kind dort vom Betreuer abgeholt wird. Ggfls. muss hier nicht der Betreuer des Vaters handeln, sondern eine Betreuung durch das Jugendamt installiert werden.

  • Warum nimmst Du das Kind nicht einfach mit zum Gespräch im JA? Dann wird es in der Zeit des Gespräches von denen betreut.


    Wenn es nicht anders geht oder nur mit erheblichen Problemen, einfach mitnehmen

  • Hallo Siri2012,


    hier kannst Du doch ansetzen:

    Was soll ich denn machen? Ich bin seit 4 Jahren in diesem Hamsterrad. Ich weiß mir einfach nicht mehr zu helfen. Die Laberei beim Jugendamt fruchtet nicht.
    Durch seine Unzuverlässigkeit ist keine Planung mehr möglich, für kurzfristige Planänderungen. Babysitter sind auch keine Möglichkeit, da die nicht am Wochenende arbeiten.
    Also müssten meine Eltern einspringen oder ich sage die Termine kurzfristig ab- was mich manchmal auch Geld kostet.
    Und dann die Termine beim Jugendamt, bei denen der Betreuer vom betreuten Wohnen dabei sein muss. Sodass, diese während meiner Arbeitszeit stattfinden müssen, zumal es keine spätere Termine gibt. Ergo muss zuerst Überstunden machen und dann meine Eltern anbetteln, dass diese die Betreuung übernehmen. Was sie zukünftig nur noch ungern unterstützen wollen.


    Geh aus dem Hamsterrad, höre auf mit dieser Laberei, mit dem Verschieben und mit dem unglaublichen Verständnis für "der Papa kann nicht ohne Betreuer und der muss ja Feierabend machen dürfen und ich muss meinen Beruf rund um Kindesvaters und dessen Betreuers Bedürfnisse arrangieren".


    Mein Weg wäre: Falls sich Kindesvater irgendwann wieder berappelt und Umgang haben möchte, schickst Du an Jugendamt, Kindesvater, Betreuer (gerne auch dem katholischen Pfarrer - wareinspaß) einen Umgangsplan mit timeslots in den dann kommenden zwei oder drei Monaten, die in Deine Planungen passen. Kindesvater kann jeden dieser Termine wahrnehmen und das Kind abholen, sofern er diesen spätestens 3 Tage vorher bestätigt.


    Andere Termine sind nicht möglich, Umgangsbegleitung durch Dich ist nicht möglich, der Plan ist nicht verhandelbar. Ausdiemaus und Ende der Diskussionen.


    Es ist nicht der Umgang, der Zeit und Nerven kostet - es sind die Diskussionen drumrum.


    sagt
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Ich würde ja Termine geben, an denen du kannst und es denen überlassen, wie sie das regeln. An den besuchstagen nicht darauf verlassen, dass diese stattfinden, also keine eigenen Termine machen. Zudem mindestens 2-3 Tage vorher ein klares "ja" oder "nein" fördern. Kommt nix, dann gehst du von nein aus und machst dein Ding.


    Du bist nicht sein Betreuer, also brauchst du dich auch nicht ständig auf Bereitschaft halten. Er muss zusehen, wie er klar kommt. Zudem finde ich einen Betreuer vom ja für die besuche auch nicht verkehrt. Der hat auch ganz schnell die Nase voll, wenn der KV ständig nen pups quer hat und die Termine absagt, wie es gerade passt. Lass sich andere damit rumärgern.


    Lg

  • Ich würde ja Termine geben, an denen du kannst und es denen überlassen, wie sie das regeln. An den besuchstagen nicht darauf verlassen, dass diese stattfinden, also keine eigenen Termine machen. Zudem mindestens 2-3 Tage vorher ein klares "ja" oder "nein" fördern. Kommt nix, dann gehst du von nein aus und machst dein Ding.


    Du bist nicht sein Betreuer, also brauchst du dich auch nicht ständig auf Bereitschaft halten. Er muss zusehen, wie er klar kommt. Zudem finde ich einen Betreuer vom ja für die besuche auch nicht verkehrt. Der hat auch ganz schnell die Nase voll, wenn der KV ständig nen pups quer hat und die Termine absagt, wie es gerade passt. Lass sich andere damit rumärgern.


    Lg


    Mache es nicht zu Deinem Problem, sondern zu dem von JA, KV und seinem Betreuer! Die werden dafür bezahlt. Und können dem KV gegenüber konsequenter sein als Du!

  • Das "betreute Wohnen" kann sich da nicht auf 08-17 Uhr Termine beziehen - Betreuung kann und muss auch am Abend und Wochenende stattfinden - ggfls. muss die Kostenübernahme entsprechend erweitert werden. Allerdings stellt sich die Frage in wie weit du gebraucht wirst und Vater und Kind sich nicht mit einem Betreuer z.B. zur Kindergartenzeit treffen können und das Kind dort vom Betreuer abgeholt wird. Ggfls. muss hier nicht der Betreuer des Vaters handeln, sondern eine Betreuung durch das Jugendamt installiert werden.


    Ja, toll. Dann kommt der KV nicht und ich darf dann wieder alles stehen und liegen lassen, um Kind dann irgendwie vom Kiga abholen lassen.
    Wenn, dann müsste ich mich darauf verlassen können, was bisher nie der Fall war.


    Warum nimmst Du das Kind nicht einfach mit zum Gespräch im JA? Dann wird es in der Zeit des Gespräches von denen betreut.


    Wenn es nicht anders geht oder nur mit erheblichen Problemen, einfach mitnehmen


    Naja, das Jugendamt ist auf dem Weg von und zu einer meiner Arbeitsstellen. Dennoch ist das alles echt zeitintensiv.


    Umgangsbegleitung gäbe es nur wieder auf begründeten Antrag. Eine andere Möglichkeit wird seitens des Jugendamtes nicht vorgeschlagen, bzw. als möglich betrachtet. Vieles ginge natürlich auch gegen Bezahlung, aber wer darf zahlen? Die dumme KM, die arbeitet und sich nicht in der sozialen Hängematte ausruht.


    Der Betreuer vom ambulanten betreuten Wohnens fühlt sich nicht für zuständig und eine Erweiterung seiner Aufgabenkreise sieht der LWV nicht vor. Die ganze Familiensituation, so wie sie ist, ist in der Agenda dort vollkommen unbekannt.

  • das kann man aber in den Hilfeplan aufnehmen lassen.



    Kann man, wenn man will. Aber keiner hat darauf Einfluss, das müsste dann vom Ex und der entsprechenden Kommission aufgenommen werden.

  • Wie kann ich das gut in freundliche Worte fassen, dass Ex, sollte ein Umgangswunsch bestehen, sich an das Familiengericht wenden?


    warte doch erstmal ab, ob sich überhaupt jemand rührt


    Ergo muss zuerst Überstunden machen und dann meine Eltern anbetteln, dass diese die Betreuung übernehmen. Was sie zukünftig nur noch ungern unterstützen wollen.


    ich kenne kein Urteil das Umgang welches zu Umgang innerhalb der Arbeitszeit verpflichtet
    außerdem kann der Umgang ja auch ohne dich stattfinden wenn z.B. ein Richter diesen mit Begleitung anordnet - wäre z.B. Freitag 13 Uhr ab Kita bis 18 Uhr möglich


    Du brauchst erstmal für dich klare Standpunkte


    - nicht in meiner Arbeitszeit
    - nicht durch Fahrdienste der Großeltern


  • ich kenne kein Urteil das Umgang welches zu Umgang innerhalb der Arbeitszeit verpflichtet
    außerdem kann der Umgang ja auch ohne dich stattfinden wenn z.B. ein Richter diesen mit Begleitung anordnet - wäre z.B. Freitag 13 Uhr ab Kita bis 18 Uhr möglich


    Du brauchst erstmal für dich klare Standpunkte


    - nicht in meiner Arbeitszeit
    - nicht durch Fahrdienste der Großeltern

    101% Zustimmung.
    Seit wann kommt der Knochen zum Hund?
    Ich bin auch immer viel zu gutmütig und kooperativ und kann Siris verhalten völlig nachvollziehen aber irgendwann ist auch mal schluss mit lustig:
    [Blockierte Grafik: https://abload.de/img/schluss-mit-lustig84s69.jpg
    Sie strampelt sich ab und der Betreuer hat nix besseres zutun als an seine Arbeitszeiten zu denken....falschen Job gesucht.
    Siehe weiter oben, realistisch gesehen hat weder das Jugendamt und schon garnicht sein Betreuer auch nur den Hauch einer Chance irgendwas in der Praxis also im echten Leben durch zu setzen selbst wenn sie Gesetzlich im recht wären.* Ist ja nicht so das Siri den Umgang ganz verweigert.
    Wie Lena passend sagt, ganz klare Standpunkte "Wenn Umgänge gewünscht dann so wie ich das will" Siri trägt den absoluten Löwenanteil in der Betreuung und der Finanzierung des Spaßes und wer die Party bezahlt bestimmt auch welche Musik gespielt wird (in Siris Fall).
    Selbst wenn KV mitm Anwalt um die Ecke kommt dann soll sie sich halt auch einen nehmen. Lieber einmal die Sache richtig klärenals die nächsten 8-9 Jahre so rum zu machen das macht doch kein spass so. Bei dem Amtsgericht werden die mit Pauken und Trompeten untergehen, das wird der Betreuer (Dienstleister für den KV und nicht für Kind) auch wissen sonst würde er nicht soviel Energie reinstecken Siri übers Jugendamt unter Druck zu setzen.
    In meiner schlimmsten Zeit hat mein kleiner mich mal umarmt und mir ins Ohr geflüstert "Wir sind mutig und stark das schaffen wir" ich hab dann geweint und er hat recht gehabt....im Nachgang hab ich mich viel viel viel zu sehr verrückt gemacht. Solage du die Umgänge nicht total verweigerst können die dir garnichts siri außer den Buckel runter rutschen.





    *NEIN das ist kein Jammern "oh ich armer armer Mann" sondern lediglich eine Betrachtung des aktuellen Istzustandes.

    3 Mal editiert, zuletzt von Agrippa ()