Kinderausweis

  • Hallo zusammen,


    an sich wollte ich mit meiner Tochter (6) in den Ferien ein paar Tage nach Polen. Nun hat mich allerdings eine Freundin darauf hingewiesen - und Google hat es bestätigt - dass auch Kinder für Reisen in der EU ein eigenes Personaldokument brauchen.
    Ein Kinderausweis könnte sofort ausgestellt werden, wäre kein Problem, wenn nicht alle Sorgeberechtigten unterschreiben müssten.
    Der KV und ich haben gemeinsames Sorgerecht. Er ist allerdings gerade mal wieder beleidigt, bockig, eingeschnappt... keine Ahnung, wie ich den Zustand hier kurz beschreiben soll. An sich war ausgemacht, dass er die Kurze dieses Wochenende für eine Nacht nimmt. Das hat er auch verweigert, deshalb werde ich sie heute Nachmittag mit zur Arbeit nehmen.


    Aber um den Urlaub möchte ich sie nicht bringen. ;( Kennt jemand eine Möglichkeit, den KV zu umgehen? Bzw, wie stehen unsere Chancen ohne Kontrolle ein- und auszureißen?

  • Wir fahren oft nach Usedom, auch auf die polnische Seite. Kontrolliert worden sind wir noch nie (letztes Jahr hatte ich die Ausweise vergessen im deutschen Hotel), aber darauf ankommen lassen würde ich es trotzdem nicht. Wir wären nur zwei Kilometer zurückgefahren, wenn ich es denn bemerkt hätte. :rolleyes3: Auch nach Holland fahren wir stets ohne Kontrollen. Ich denke nur, du wirst Probleme bekommen, sobald du irgendwo eincheckst.
    Wir haben Töchterchens Reisepass auch letzte Woche neu machen lassen und bei uns ist es sehr streng. Das erste Mal war ich da, da war denen die Negativ-Bescheinigung von unserer Beistandschaft nicht aktuell genug. Ansonsten stimmt es, man kann den Pass direkt mitnehmen. Ich denke, -in der Kürze der Zeit- wird es auch schwierig den KV zu umgehen mittels Eilantrag oder ähnlichem. Da kennen sich andere aber besser hier aus.
    Ich hoffe, es klappt alles noch für euch. :daumen

    Liebe Grüße


    Friday

    Einmal editiert, zuletzt von friday ()

  • Die Reisepässe der Kinder sind bei meinen Reisen weder nach Polen noch nach Dänemark kontrolliert worden. Nur in Kroatien haben sie kurz einen Blick drauf geworfen. Letzten Monat haben die Pflegeeltern der Freundin meiner Tochter sie mit auf eine Kreuzfahrt nach Norwegen genommen. Keiner wollte eines der Dokumente sehen.


    Das Kind hat ein Recht auf einen Pass. Erkläre das dem Vater noch einmal freundlich schriftlich. Und schreibe auch , dass er das Kind mit Verweigerung seiner Unterschrift evtl um einen Urlaub bringt und das auch er dieses Dokument benötigt sobald er die deutsche Grenze überschreitet. Vielmehr weiß er das , so wie du, noch nicht und hat dann ein Einsehen.


    Sollte er sich weiter verweigern, bleibt dir nur das Risiko ohne zu fahren oder es vom Gericht ersetzten zu lassen. Das kostet aber Zeit und Nerven und könnte für diesen Urlaub zu spät sein.

  • Ausweisdokumente können allein vom BET beantragt werden, wo das Kind gemedetist. Eine zweite Unterschrift ist nicht erforderlich (auch bei gemeinsamem Sorgerecht).


    Manche Behörden machen da zwar Probleme, aber das stimmt nicht.
    Es gibt hier schon mehrere Themen dazu.....




    In den Infos unseres Einwohnermeldeamtes steht folgendes:


    Eltern, die dauernd getrennt leben oder geschieden sind:


    Obwohl seit der Änderung des Kindschaftsrechts im Jahre 1998 die gemeinsame elterliche Sorge auch nach Trennung und Scheidung grundsätzlich beiden Elternteilen obliegt, kann die Ausstellung eines Ausweisdokumentes für unverheiratete Minderjährige ausschließlich von dem Elternteil beantragt werden, der die „Alltagssorge“ (siehe Rechtliche Grundlagen) für das Kind ausübt, da dies ein „Geschäft des täglichen Lebens“ darstellt.


    Die Ausweisbehörde orientiert sich in erster Linie an den im Melderegister gespeicherten Informationen zu den Antragstellern.


    Antragsberechtigt ist somit der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich – mit Zustimmung des anderen Elternteils – aufhält. Der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes wird bei dem Elternteil unterstellt, wo das Kind mit Hauptwohnung amtlich gemeldet ist.


    Abweichend von dieser „Grundsatzregelung“ wird der „gewöhnliche Aufenthalt“ des Kindes nicht bei der amtlich gemeldeten Hauptwohnung unterstellt, wenn:


    Der Zeitpunkt der Anmeldung für die Hauptwohnung weniger als sechs Monate zurückliegt,
    das Kind nicht durchgehend in der Wohnung eines Elternteils mit Hauptwohnung gemeldet ist, sondern mehrmalige Ab- und Anmeldungen festgestellt werden.


    In diesen Fällen besteht für den beantragenden Elternteil, bei dem das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist, die Verpflichtung, eine schriftliche Erklärung des anderen Elternteils mit dem Inhalt vorzulegen, dass dieser mit dem „gewöhnlichen Aufenthalt“ des Kindes bei dem antragstellenden Elternteil einverstanden ist.


    Wird das Einverständnis hierzu nicht erteilt, müssen Sie zum Antrag alternativ einen aktuellen Beschluss des Familiengerichts zum „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ vorlegen.





    Ich würde trotzdem das Risiko nicht eingehen, ohne Ausweis zu fahren. Die Ausreise ist ja nie ein Problem, aber man möchte auch wieder zurück.....

    Einmal editiert, zuletzt von Anmida ()

  • Wir wohnen ja an der Grenze (nicht Polen), da fahren wir recht häufig drüber, die Kinder sind noch nie kontrolliert worden...früher hatten sie auch noch keinen Ausweis...
    Im Urlaub sind wir in Österreich, Slowenien, Kroatien, Italien, Schweiz und Frankreich gewesen...das Einzige Land wo der Ausweis vorgezeigt werden musste, war Kroatien. Allerdings hatte da ein Kind den Ausweis im Rucksack und der lag im Wohnwagen. Das habe ich so erklärt und brauchte ihn dann nicht rauskramen... :frag
    Allerdings mussten wir alle Ausweise auf den Campingplätzen in Kroatien und Italien bei der Anmeldung vorzeigen...( Österreich und Deutschland nicht)


    Ich würde ohne fahren, sollte der Vater nicht doch noch einlenken, das Risiko ist meiner Meinung nach nicht so hoch.. Kannst ja noch die Geburtsurkunde mitnehmen, als Sicherheit...



    lg duechesse


    Durch die Grenznähe ist es für mich vollkommen unverständlich was so viel Aufhebens um Pässe bei Urlauben in den Nachbarländern gemacht wird :frag:frag Ob Luxemburg, Frankreich, Holland oder Belgien ( alles sehr nahe und seit 20 Jahren mit Kindern zigmal die Grenze überquert - sehr oft ohne Ausweis - weil entweder nicht vorhanden oder vergessen)

  • Guten Morgen,


    wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, lass ihr einen vorläufigen ausstellen.


    Kostet nur ein paar Euro, ist recht schnell fertig gestellt, gilt für 3 Monate und braucht keine Unterschrift vom KV.


    Großkind war vor 2 Wochen kurzfristig mit seiner Schulklasse in die Schweiz gefahren und brauchte dringend einen Ausweis.
    War überhaupt kein Problem.




    Mamaxe

  • Wohnt das Kind länger als 6 Monate bei dir allein? Dann brauchst du keine Unterschrift vom Vater, egal ob gemeinsames Sorgerecht oder nicht. Schau mal hier unter der Suche (ich hatte da auch schon nach gefragt), da findest du auch den Passus im Gesetz zum ausdrucken. Lass dir nichts anderes einreden.


    Was du aber vorsichtshalber dabei haben solltest, ist ein Schriebst, dass der Vater damit einverstanden ist. Einen Vordruck dafür hat z. B. der ADAC zum runterladen.

  • Ohne Kinderreisepass geht gar nicht. Die Grenzkontrollen sind überall seit 2015 verstärkt worden, ich würde es nicht riskieren.
    Den Ausweis kannst du auch alleine beantragen, wenn das Kind länger als 6 Monate bei dir wohnt.
    Ich gehe jetzt mal die Vorscchrift suchen, einfach ausdrucken und mit ins Amt nehmen und darauf pochen!


    Hab's:


    Passgesetz 6.1.3.4: https://www.jurion.de/gesetze/passvwv/1.6/
    6.1.3.4
    Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.


    Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.
    ...


    Lass Passfotos vorher machen, mehr brauchst du nicht (und Geld).

  • Danke für die vielen Antworten.


    Das Kind ist seit der Geburt bei mir gemeldet. Deshalb sollte es also keine Probleme geben.
    Der KV wird nicht einwilligen. Es ist grundsätzlich nicht in seinem Interesse, dass ich etwas ohne ihn unternehme. Er besteht seit über vier Jahren darauf, dass wir nicht getrennt sind und ich demzufolge nicht alleinerziehend bin. Außerdem kann er sich keinen Urlaub leisten, warum sollten wir es dann können?


    Nächste Woche gehe ich mit dem Kind zum Bürgeramt und versuche es mal mit dem Antrag. Vielleicht klappt es ja doch problemlos. Ich gebe Bescheid.

  • Guten Morgen


    "Problemlos" wird es eher nicht klappen. Hab den Paragraphen im Kopf und sei selbstbewußt, fordere eine eventuelle Ablehnung schriftlich. Dann kannst Du nämlich Widerspruch einlegen. Fordere den Leiter zu sprechen.


    Ohne den Vater zu informieren in den Urlaub zu fahren empfinde ich aber als nicht gut. Ganz egal, ob der dann Rumpelstilzchen wird. Das Kind hat Vater und Mutter und beide sollten doch informiert sein. Stell Dir vor, er kommt auf die Idee, ebenso zu verfahren. Du wärst besorgt, entsetzt und der Vater hätte (zu Recht) mit ziemlich Ärger zu rechnen.


    Der Ausweis ist eine Sache. Urlaubsdauer und Urlaubsort sollten aber mitgeteilt werden.


    Gruß

  • Und es ist riskant ohne schriftliche Zustimmung des Vaters in der Hand über eine Grenze zu wollen. Es mussten schon einige umkehren. Deshalb solltest du die schon dabei haben.


    Aber den Ausweis bekommst du definitiv ohne den Vater, das kann er nicht verhindern, auch wenn er das noch so sehr will.

  • Und es ist riskant ohne schriftliche Zustimmung des Vaters in der Hand über eine Grenze zu wollen. Es mussten schon einige umkehren. Deshalb solltest du die schon dabei haben.


    woher nimmst du das?
    Auch Eltern in intakten Beziehungen verreisen oft ohne den anderen ET oder das Kind mit den Großeltern.
    Es gibt nur einige Länder die spez. Formulare haben wollen.
    Ansonsten kann man dir keinen Flug oder Einreise verbieten weil du den anderen ET oder keine Genehmigung dabei hast.
    Da würde am FRA Airport jeden Tag hunderte Eltern stranden.


    siehe ADAC mit Formular Vordruck


    Hinweis Auswärtiges Amt

  • Ich bin mal gespannt, ob ich jetzt gesperrt werde...:


    Der KV ist über den Urlaub informiert und verweigert die Unterschrift aus Neid und weil er "bockig" ist.
    Ergebnis: das Kind könnte den Urlaub nicht machen...
    - klare Sache: dann würde ich "anstelle" des KV unterschreiben! :-))

  • klare Sache: dann würde ich "anstelle" des KV unterschreiben!


    das würde ich auf keinen Fall machen


    damit machst Du Dich der Urkundenfälschung strafbar,


    "...§ 267 Urkundenfälschung
    (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar..."
    da kann durchaus ne Haftstrafe folgen, und schwups ist Kind bei Papa :kopf


    es gibt ja vorgesehene Wege, und die sollte man beschreiben-
    Sollte das Amt trotz der Anweisungen keinen Ausweis ausstellen, dann muss man vor Gericht die Unterschrift ersetzen lassen-
    so einfach ist das

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Nur ich und die Grenzbeamten würden wissen, ob ein gefälschtes Dokument vorgezeigt werden musste...
    Wer soll es anzeigen?


    Der beschriebene Rechtsweg ist immer besser, aber was ist, wenn die Zeit nicht mehr reicht und der Urlaub auf der Kippe steht...?

  • ich dachte, es geht um die Beantragung des Ausweises-


    dass man die Unterschrift des anderen ET für einen "gewöhnlichen" Urlaub im Beisein eines ET benötigt, wäre mir neu, und steht auch nicht in den o.g. Links ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Auf den Seiten des auswärtigen Amtes steht bei Polen GAR nichts über eine Erlaubnis des 2. Sorgeberechtigten. Wäre es so, würde es da (vermutlich) stehen.
    Polen ist EU und Schengen, vermutlich werden aus Deutschland Reisende gar nicht kontrolliert.
    Und man muss bei einem Land OHNE Reisewarnungen o.ä. sowas von gar nicht die Erlaubnis des anderen Sorgeberechtigten haben, vorlegen, erbetteln.
    Das haben wir doch erst kürzlich in einem anderen Thread hier gehabt, weil der UET nichts sagen will.
    Keiner muss dem anderen sagen, was er mit dem Kind in der Umgangszeit macht, wo und mit wem, es sei denn, es ist von erheblicher Bedeutung, eine kleine Urlaubsreise nach Polen ist das mit Sicherheit nicht.


    Das Kind ist seit der Geburt bei mir gemeldet. Deshalb sollte es also keine Probleme geben.
    Der KV wird nicht einwilligen. Es ist grundsätzlich nicht in seinem Interesse, dass ich etwas ohne ihn unternehme. Er besteht seit über vier Jahren darauf, dass wir nicht getrennt sind und ich demzufolge nicht alleinerziehend bin. Außerdem kann er sich keinen Urlaub leisten, warum sollten wir es dann können?


    Kann es sein, dass du ganz andere Probleme hast bzw. ER? Das klingt nach Stalking oder verhält er sich nicht so? Wenn ja, such dir Hilfe, das klingt nicht gut.


    Viel Erfolg auf dem Bürgeramt. Einfach mal machen und die Vorschrift in der Tasche, die können dir den Ausweis NICHT verweigern.
    Und natürlich darfst du vereisen, ist EU!



  • Neulich erst von Bekannten gehört. Standen vor Kroatien und kamen nicht durch. Da hatte die Mutter allein mit zwei Kindern nichts dabei. Es wurde eine Erlaubnis vom Vater verlangt, hatte sie nicht. Vater war auch nicht erreichbar und konnte somit nichts bestätigen. Sie musste zurück. Auch am Freitag hat erst wieder die Polizei darauf hingewiesen, immer eine Genehmigung dabei zu haben, damit man dann nicht Probleme bekommt. Sogar eine Ausweis Kopie des Vaters wird empfohlen, damit die Unterschrift verglichen werden kann.


    Wenn für Polen sowas nicht verlangt wird, dann ist es ja gut. Aber informieren darüber sollte man sich schon.

  • Standen vor Kroatien und kamen nicht durch. Da hatte die Mutter allein mit zwei Kindern nichts dab



    Kroatien ist klar - gehört nicht zu Schengerner Abkommen und ist z.B. im ADAC Link auch klar benannt


    Polen ist da anders. Da muss man auch keine Unterschrift fälschen und auch die Paßausstellung sollte machbar sein, wenn man sich ein bißchen durchsetzen kann.
    Der KV muss den Urlaub nicht genehmigen.