Reisen ins Ausland

  • Hallo zusammen,



    ist es normal, dass für die ärztliche Bescheinigung, damit das Kind die Medikamente mitnehmen darf, eine Gebühr von 15,00 € plus 21,00 € für die Beglaubigung fällig sind? Wie ist das bei euren Ärzten?


    Ich vermute, dass diese Gebühren nicht von der KK / Beihilfe übernommen werden?! Zählt das dann unter Mehrbedarf?


    Bis zu welchem Alter werden die Kosten für die Medikamente von der KK übernommen?


    Danke im Voraus und lg,


    Maumau

  • ist Verhandlungssache beim Arzt ob, und wie viel die kostet ;-)
    Da die Kinder idR. bei Beihilfe "Privatpatienten" sind, haben unsere Ärzte diese idR. kostenfrei erstellt :brille


    ansonsten übernimmt die Beihilfe bei "Pflichtbescheinigungen" die Kosten
    (also z.B. bei meldepflichtigen Erkrankungen die "Ansteckungsfreiheitsbescheinigung" für KiGa oder Schule-
    die "Fähigkeitsbescheinigung" dagegen muss idR. bezahlt werden-)


    hier ist ein Überblick der Kosten nach GOÄ-


    Bei dem Besuch im Ausland ist es die Frage, ob es um "Urlaub" geht, oder z.B. um eine Kur/ärztliche genehmigte Behandlung/berufliche Fortbildung (wobei hier ggf. der AG zahlen muss)-
    und darum, um welche Medikamente es geht-
    (bei Diabetikern zahlt die Beihilfe mEn.)


    Wenn dieses ADAC Formblatt vorausgefüllt mit zum Arzt genommen wird,
    sind die gelegentlich verhandlungsbereit, sofern man den Termin nicht nur für die Attestausstellung verwendet :tuedelue

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Danke Luchsie,


    es geht um ein methylphenidathaltiges Medikament, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Die Praxis, bei der mein Sohn in Behandlung ist, geht da sehr streng vor - auch in anderen Bereichen. In dieser Praxis ist der Rechnungsbetrag nach 10 Tagen fällig. Irgendwann einmal hatte ich einmal eine Rechnung 2 Tage zu spät bezahlt und bekam sofort bei der 1. Mahnung 5 € Mahngebühr aufgedrückt, die auch vehement eingefordert wurde. Andere Ärzte sehen das toleranter, zum einen hat man 4 Wochen Zeit, zum anderen bekommt man erst mal eine Erinnerung. Normalerweise reiche ich die Rechnungen umgehend ein und bezahle sie sofort, nachdem die Erstattung der Beihilfe eingegangen ist. Aber bei 10 Tagen muss ich vorstrecken und v.a. bei größeren Beträgen ist das nicht wirklich lustig.


    Ich hatte in der Praxis nachgefragt, ob man die Zahlungsfrist, wie bei anderen Ärzten üblich, auf 4 Wochen hochsetzen könnte - und bekam daraufhin einen sehr deutlichen und auch für die anderen Patienten im Wartebereich gut verständlichen Vortrag über die Zahlungsmoral privat versicherter Patienten. :kopf


    Es gibt so einiges, was mich in dieser Praxis stört, aber ein normaler Hausarzt darf Ritalin nicht verschreiben, oder?

  • da ist der Arzt im Unrecht...
    gem. § 12 GOÄ wird die Rechnung zwar ggf. sofort fällt, der Arzt darf aber erst nach 30 Tagen Verzugszinsen etc. geltend machen-
    ausser, ihr habt vorher etwas anderes vereinbart... dann gilt die Vereinbarung-
    somti müsstest Du das so irgendwo unterschrieben haben- (gugst Du auch z.B. hier


    Ritalin darf natürlich auch der Hausarzt verschreiben-
    oft wollen Sie aber, das regelmässig (ein, zweimal im Jahr) durch den Facharzt überprüft wird, bzw. die Eindosierung
    (Unterlagen vom Hausarzt beim aktuellen Arzt anfordern lassen)

    Lieber Gruss


    Luchsie


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