Reise ins Ausland

  • Hallo,


    der KV will mit dem Kind ins Ausland während der Ferien - er hat ihn die ersten drei Wochen, dann ist das Kind wieder bei mir. Wir teilen uns das Sorgerecht aber das ABR liegt bei mir. Ich habe den Vater um Information gegebeten wohin er mit dem Kind verreisen möchte, er hat gesagt es geht mich nichts an. Muss ich das so hinnehmen? Das Kind hat Keuchhusten und soll sich nicht anstrengend, der Kinderarzt hat körperliche Anstrengung untersagt - ich vermute, der KV will dem Kind in die Alpen zum Wandern und es ist ihm wohl egal, dass das Kind Hustenanfälle hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Ratsuchend37 ()

  • Dann fallen auch Harz und Sauerland aus.
    Ist das Kind krank, bleibt es zuhause.
    Ansonsten kann er Reisen und die Verantwortung über-
    nehmen.
    Guter Tom ist das natürlich nicht von ihm,
    warum regiert er auf die Frage so verschnupft?

  • Keuchhusten ist meldepflichtig da hochgradig ansteckend.


    Sicher dass das Kind keuchhusten hat? Ansonsten hätte dich doch sicher der Arzt über die Anstwckungsgefahr informiert und du bräuchtest diese Frage gar nicht stellen.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

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    Hallo,


    der KV will mit dem Kind ins Ausland während der Ferien - ...... - ich vermute, der KV will dem Kind in die Alpen zum Wandern und es ist ihm wohl egal, dass das Kind Hustenanfälle hat.



    Hallo in die Runde.
    gut wären an dieser Stelle Tatsachen und keine Spekulationen/Unterstellungen.


    Oh sorry....es ist ja mal wieder ein KV.... Die haben ja nie was Gutes in Planung.
    Also kann nur der Rat erfolgen:
    Reise und weiteren Umgang sofort einstellen, unterbinden, boykottieren. :thumbup:

  • Oh sorry....es ist ja mal wieder ein KV.... Die haben ja nie was Gutes in Planung.
    Also kann nur der Rat erfolgen:
    Reise und weiteren Umgang sofort einstellen, unterbinden, boykottieren.


    Kann es sein, dass Du hier gerade so ein klitzekleines bisschen Dein eigenes Thema rein bringst? Ich kann hier bisher nichts von vorgeschlagenem Ferien- und Umgangsboykott lesen. Hilfreich für Ratsuchend ist diese Antwort wohl eher nicht. Achtung: Wilde Vermutung...


    Ratsuchend, meine Frage ist auch, ob Kind von Seiten der Ärzte überhaupt reisen darf und wenn ja, wohin; bzw. was machen. Wenn das klar ist, kannst Du das doch dem Vater so sagen und notfalls ein Attest vorlegen. Wenn Kind zur Urlaubszeit wieder gesund ist (ich weiß grad nicht, wo Du wohnst; hier sind schon Ferien), muss er es Dir leider nicht sagen, wo es hingeht, auch wenn das total ätzend ist und ich so etwas überhaupt nicht nachvollziehen kann.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Der Keuchhusten ist nach der Antibiotika Gabe nicht mehr ansteckend und eine Reise ins Gebirge könnte ihn sogar heilen. Früher flog man sogar mit den Kindern, wenn sie ewig lange unter dem husten litten, das hat irgendwas mit der Luftdruckveranderung zu tun. Er wird schon merken wenn es dem Sohn schlechter geht. Reise hin oder her, er könnte ihn auch Zuhause überanstrengen. Vielleicht man der Herr Papa mal einen Termin beim Arzt und lässt sich aufklären

  • Der Umgangselternteil muss nicht haarklein berichten, wohin es geht. Aber es ist aus anderen Gründen grundsaetzlich und hier im besonderen Fall anzuraten. Darauf kann man den Vater hier sicherlich hinweisen und ihm Unterstützung statt Forderung nahelegen


    So gehört in einen Urlaubskoffer für eine Suedpolreise sicherlich etwas anderes als in den für die Aequatorreise. Wenn hier ein Berurlaub mit Wanderung ansteht, sollten Bergschuhe und windabweisende Jacke dazu gehören. Ersteres braucht man am Strand weniger


    Derzeit sind die Zeiten an den Grenzen wild. Hat man ein Kind dabei mit einem anderem Wohnsitz als man selbst und/oder einem anderen Nachnamen, kann das zu längeren Gesprächen an der Grenze führen. Das lässt sich im Vorfeld verhindern ... "Schengen" wird nahezu ueberall punktuell aufgehoben. Ich bin vor wenigen Tagen zwischen NL und Bel kontrolliert worden ... Einer seit Generationen offenen Grenze.


    Auch fürs Kind ist ein offenes Gespräch über Urlaub und Ort wichtig. Nicht informiert zu sein, ist für Kinder schwierig. Schweigen zuuessen, auch. Der Vater tut sich beileibe keinen Gefallen.


    Die Erkrankung - Keuchhusten - muss kein Hinderungsgrund sein für Urlaub, wenn Kind nichtehr ansteckend ist. Aber mit den richtigem Hinweisen für die Rekonvaleszenzzeit haben es alle Beteiligten einfacher.
    Als Mutter musst du hier "bringen", der Vater muss " nehmen". Das ist bei noch streitigen Trennungen immer so ein Ding. Aber auch eine Chance.


    Ich habe in der Praxis immer gefragt, was Ex im Koffer haben wollte. Je nach Alter auch ob Kuscheltiere oder Elektronik. Skateboard und oder Badehose ...
    Auch die Reisedokus mit Einverstaendnis-Bestaetigung ...


    Urlaub zu planen und zu organisieren ist für einen AE schon schwierig. Für einen UE noch mehr. DIE Chance, um ihm richtig Stress zu machen oder ihn zu unterstützen und seinen Goodwill zu zeigen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank ihr Lieben,


    ja, die Diagnose Keuchhusten steht - wir haben einen Rachenabstrich machen lassen. Das Kind hat allerdings Antibiotika für 7 Tage eingenommen und ist nicht mehr ansteckend. Der KV hat von mir verlangt ich möge die Versicherungskarte einpacken (das Kind ist über mich versichert) und dann hat er gesagt er wolle sich selbst um die Auslandskrankenversicherung kümmern - ich hab gefragt in welches Land er reisen möchte und er hat gesagt es geht mich nichts an. Dann hat er mich noch beleidigt und von mir Wanderschuhe verlangt. Ich hab ihm gesagt, dass das Kind nicht wandern und sich nicht verausgaben soll und dann war es mit dem netten Gespräch auch schon vorbei. Am Mittwoch gab es Zeugnissen, statt abzuwarten, dass ich ihm das Zeugnis aushändige in Kopie, hat er schon wieder die Schule belästigt und dort das Zeugnis vorab erhalten (auch Kopie). Das Kind war noch nie länger als eine Woche von mir getrennt und will auch gar nicht drei Wochen mit dem Vater weg sein ohne Kontakt zur Mama haben zu dürfen aber diese Person wird das Kind nicht anrufen lassen und mich macht der Gedanke ganz krank, mein Kind morgen früh um 9 Uhr dem KV herauszugeben ohne zu wissen wo er mit ihm hinwill :-(. Anrufen könnte ich auch nicht -er würde mich wegdrücken. Grund dafür liegt auf der Hand - ich hab ihn stehen lassen und vor Gericht gewonnen - mehr Grund braucht er nicht.

  • Klar , die Krankenversichertenkarte musst du einpacken. Wenn er ins Ausland will, wo er zusätzlich KV Schutz braucht, ist es wohl nicht EU. Daher kann es sogar sein dass er an der Grenze eine Ermächtigung von dir vorzeigen muss und dann steht er blöd da.


    Wer nicht hören will muss fühlen. Soll er halt seine eigenen Erfahrungen machen.


    Was die drei Wochen ohne Kind bzw. ohne Kind mit Kontakt zu dir angeht. Blöd, aber nicht zu ändern. Kind ist ja nicht mehr so klein und könnte vom Papa ein Telefonat mit dir verlangen, wenn er es denn wirklich will. Und falls euer Sohn tatacjlich Heimweh nach dir haben sollte, wird der Papa evtl von allein "weich"


    Wanderschuhe musst du natürlich nicht besorgen und hätten wohl schon vor einer geplanten Wanderung vom Vater besorgt werden müssen, um sie einzulaufen


    Edit : hat euer Sohn einen Reisepass ?

  • Wenn er ins Ausland will, wo er zusätzlich KV Schutz braucht, ist es wohl nicht EU


    Das muss nicht zwingend sein. Manchmal ist so eine extra Versicherung nicht die schlechteste Investition, weil manche Sachen die ach so dolle gesetzliche Versicherung einfach nicht übernimmt. Da kann dann die private Absicherung einspringen um das Risiko kleiner zu halten. Die Versicherungen kosten auch nicht die Welt.

  • Darauf wollte hinaus, d.h. man darf schön artig in Vorkasse treten damit sich die "Götter in Weiß" bewegen und wieder zu hause muss man feststellen dass sich die GKV quer stellt weil denen etwas nicht passt. Dann bleibt man unter Umständen auf den Kosten sitzen, hier kann die private Vorsorge einspringen. Auch wird durch diese Versicherung im Extremfall auch die Rückholung bezahlt wenn die Behandlung im Ausland nicht ausreichend gewährleistet werden kann.


    Die Kosten wirklich nicht die Welt. Man kann nur hoffen dass man sie nie benötigt

  • Klar , die Krankenversichertenkarte musst du einpacken. Wenn er ins Ausland will, wo er zusätzlich KV Schutz braucht, ist es wohl nicht EU. Daher kann es sogar sein dass er an der Grenze eine Ermächtigung von dir vorzeigen muss und dann steht er blöd da.


    Wer nicht hören will muss fühlen. Soll er halt seine eigenen Erfahrungen machen.


    Edit : hat euer Sohn einen Reisepass ?


    Herzlichen Dank. Das wär natürlich lustig wenn man ihn nicht über die Grenze lässt! Hahaha. Das Kind hat keinen Reisepass und trägt auch meinen Nachnamen und nicht den des Vaters ... hehehehe - ich bete, dass das eintritt!

  • also, ich bin ja auch gerne in vorderster Front mit dabei wenn es darum geht, meinem Ex die Beulenpest an den Arsch zu wünschen.
    Aber hast du dir mal überlegt, wie beschixxen dein Sohn sich fühlen würde?


    Vielleicht wird das auch ein toller Urlaub, an den dein Sohn sich lange und gerne erinnern wird.


    Das Kind war noch nie länger als eine Woche von mir getrennt


    Dann wird es aber mal Zeit.


    Wasserfee

  • Lasst mir doch mal meine schmutzigen Phantasien. Manche benehmen sich hier auch päpstlicher als der Papst! Das wird wohl kaum passieren also mal locker bleiben!

  • Warum muss man bei gsr nicht sagen wohin es in Urlaub geht? Je nach urlaubsort ist es zwingend erforderlich, dass beide zustimmen (Krisengebiete, etc). Außerdem braucht das Kind einen Reisepass wenn es das Land verlässt. Nicht die ausreise kann zum Problem werden, auch die Rückreise nach Deutschland. Was ist, wenn das Kind an der Grenze nicht mehr nach Deutschland einreisen darf?


    Ich finde wenigstens das Land muss man nennen oder zumindest wenn man EU oder schengen verreist, dann das. Je nach urlaubsort entscheidet sich ja auch, ob das eine alltägliche oder wichtige Entscheidung ist.


    Sollte es in die Türkei gehen, würde ich zb Veto einlegen im Moment. Ebenso Ägypten etc.

  • Naja, für viele Länder reicht der Personalausweis und ein Reisepass ist nicht erforderlich.....


    Ich würde in der heutigen Zeit grundsätzlich wissen wollen, wo sich mein Kind aufhält, denn es passiert leider viel zu viel (nicht nur Ägypten, Türkei etc.) und es würd emich wahnsinnig machen, wenn man solche Nachrichten hört und nicht weiß, wo Kind sich derzeit befindet.


    Vielleicht könntest Du einfach nochmal mit dem KV reden und es damit begründen?

  • Naja, für viele Länder reicht der Personalausweis und ein Reisepass ist nicht erforderlich.....

    Ich würde in der heutigen Zeit grundsätzlich wissen wollen, wo sich mein Kind aufhält, denn es passiert leider viel zu viel (nicht nur Ägypten, Türkei etc.) und es würd emich wahnsinnig machen, wenn man solche Nachrichten hört und nicht weiß, wo Kind sich derzeit befindet.

    Vielleicht könntest Du einfach nochmal mit dem KV reden und es damit begründen?

    Naja, für viele Länder reicht der Personalausweis und ein Reisepass ist nicht erforderlich.....


    Ich würde in der heutigen Zeit grundsätzlich wissen wollen, wo sich mein Kind aufhält, denn es passiert leider viel zu viel (nicht nur Ägypten, Türkei etc.) und es würd emich wahnsinnig machen, wenn man solche Nachrichten hört und nicht weiß, wo Kind sich derzeit befindet.


    Vielleicht könntest Du einfach nochmal mit dem KV reden und es damit begründen?

    Mit Reisepass war gemeint, dass das Kind ein ausweisdokument für die jeweilige Reise benötigt. Je nach Reiseland eben. Eine krankenversichertenkarte jedenfalls reicht nicht aus :)


  • Kann es sein, dass Du hier gerade so ein klitzekleines bisschen Dein eigenes Thema rein bringst? Ich kann hier bisher nichts von vorgeschlagenem Ferien- und Umgangsboykott lesen. Hilfreich für Ratsuchend ist diese Antwort wohl eher nicht. Achtung: Wilde Vermutung...


    CoCo: Bin BET also nix mit eigenem Thema. ;-)


    Hier wurde mit ironischm Unterton das ausgedrückt, was TE ja selbst indirekt bestätigt mit der Aussage bezüglich einer Verweigerung der Aus-Einriese und somit Wegfall des Urlaubes des KV mit dem gem. Kind.


    Jedes mal zur Urlaubszeit die selben Themen mit dem Grundtenor:
    Wie kann Urlaub mit KV unterbunden, torpediert oder sonstwie gestört werden.
    :kopf:kopf:kopf