Angenommen...

  • Ihr Lieben,


    angenommen, ich und mein Freund würden zusammenziehen.
    Er zahlt Unterhalt für 2 ü 12 Kinder, ist aber ein Mangelfall.
    Würde mein Gehalt zur Neuberechnung des Unterhalts für seine Kinder herangezogen? Wie wäre es nach einer Heirat?
    Leider bekommen meine Kids kein.Unterhalt.... bei ev. Zusammenziehen würde der heiss erwartete UHV wegfallen.
    Alles in Allem wäre es eine finanzielle Verschlechterung...



    Traurig Lena

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Zu Erst zu dir und einen Kids. Der Unterhaltsvorschuß fällt nur weg, wenn ihr heiratet. Solange ihr "nur" zusammenlebt ändert sich nichts. Soweit die gute Nachricht für dich.


    Allerdings kann ihm (unabhängig von Heirat oder nicht) eine sog. Haushaltsersparnis von bis zu 12,5% seines Bruttos angerechnet werden, das sie (angeblich) daraus errrechnet, das ein gemeinsames wirtschaften zu weniger Miete, weniger Lebenshaltungskosten (Nahrung, Versicherung, GEZ, Telefon und Co) führt.


    Das ist völlig unabhängig von deinem Verdienst und so lange ihr nicht verheiratet seid geht dein Einkommen auch niemand etwas an. Bei einer Heirat wird dann einfach geprüft, ob du ihm ggü. zu Unterhalt verplfichtet wärst (weil du ein höheres Einkommen hast) oder er dir ggü. (würde aber nur abseits des Mangefalls zum tragen kommen)

  • u Erst zu dir und einen Kids. Der Unterhaltsvorschuß fällt nur weg, wenn ihr heiratet. Solange ihr "nur" zusammenlebt ändert sich nichts. Soweit die gute Nachricht für dich.



    Hm, frag mal beim Lohnsteuerverein nach, bei mir hat sich durch den Zusammenzug die Steuerklasse geändert, allerdings kann man, oder konnte das sogenannte Probejahr geltend machen.

  • richtig.
    SKL II ist futsch, UHV aber nicht


    Allerdings kann ihm (unabhängig von Heirat oder nicht) eine sog. Haushaltsersparnis von bis zu 12,5% seines Bruttos angerechnet werden, das sie (angeblich) daraus errrechnet, das ein gemeinsames wirtschaften zu weniger Miete, weniger Lebenshaltungskosten (Nahrung, Versicherung, GEZ, Telefon und Co) führt.


    richtig. Da verstehe ich aber dein "angeblich" nicht. Ich sehe da eine echte Ersparnis, da meist größere Wohnungen im Vergleich günstiger sind als 1-2-Zimmer Wohnungen.


    Mima


  • Allerdings kann ihm (unabhängig von Heirat oder nicht) eine sog. Haushaltsersparnis von bis zu 12,5% seines Bruttos angerechnet werden, das sie (angeblich) daraus errrechnet, das ein gemeinsames wirtschaften zu weniger Miete, weniger Lebenshaltungskosten (Nahrung, Versicherung, GEZ, Telefon und Co) führt.


    Das ist völlig unabhängig von deinem Verdienst


    Wenn TS mit ihrem Einkommen selber nur knapp über dem ALGII Bezug liegt, wird man ihm im Mangelfall kaum den SB kürzen. Das hätte sonst zur Folge, das die Staatskasse den Unterhalt finanziert.

  • Das passiert natürlich nicht morgen... da lasse ich uns wirklich noch Zeit, keine Angst. Der Urlaub hat mir aber gezeigt, dass wir uns gut ergänzen...je länger wir zusammen sind ...und das ich, derjenige bin die sich im Weg steht

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  • Man kann durchaus durch Zusammenzug schlechter gestellt sein, besonders, wenn dadurch Gelder wegfallen. Wenn der Partner zum Beispiel ergänzende Leistungen bekommt oder Wohngeld, kann es sein, daß man als Gemeinschaft nichts mehr bekommt.


    Wenn zum Beispiel Lenchen nix verdient und ihr Partner genug verdient um sie auszuhalten wird er kaum Geld sparen durch einen Zusammenzug. In solchen Fällen steht man mit getrennten Wohnungen finanziell deutlich besser.


    Leider kann man nicht arbeitende Lebenspartner nicht von der Steuer absetzen...


    Wie geschrieben. UHV gibts solange man nicht heiratet, Steuerklasse 2 so lange man nicht zusammen wohnt.

  • Danke euch, es gibt von keiner Seite ergänzende Leistungen.
    Ich hatte Angst, dass durch Zusammenziehen, der kommende UHV wegfallen würde, die Steuerklasseänderung das wusste ich...das ist bei meinem Gehalt nicht sehr viel.
    Am meisten hatte ich Angst, dass ich dann doppelt bis dreifach bestraft wäre..
    Steuerklasse weg
    Kein UVH
    Und da ich mehr verdiene, dass ich für seine Kinder indirekt mitaufkommen müsste.

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