Patientenakte- woher bekommen?

  • Hallo,


    Ich hoffe das es hier im Schwarm jemanden gibt, der mir da auf die Sprünge helfen kann.


    Tochter war lange Jahre bei einer Augenärztin in Behandlung. Diese ging in Rente und ein Nachfolger kam. Und dieser Zeit der "Übergabe" wechselten wir zu einem anderen Augenarzt in einem anderen Ort.


    Jetzt haben wir (wieder einige Jahre später) wieder hier in den Ort zu dem "Nachfolger" gewechselt und die Orthoptistin in der Praxis möchte wissen, ob Tochter schon immer auf dem rechten Auge so extrem schlecht sieht. Wo wir denn vorher waren? "ähem, ja hier"
    Ihre recht patzige Antwort: ja aber da gibt's keine Akten mehr!


    Ja aber wo ist unsere Akte denn hin? Der letzte Besuch ist noch keine 10 Jahre her, lange nicht......


    Wo fange ich denn jetzt an zu suchen? Ärztekammer? Krankenkasse? :frag

  • Die Akte ist noch beim alten Arzt - die Nachfolge muss darauf keinen Zugriff haben.
    Bei uns muss man das extra unterschreiben, wenn der neue Doc aufs Archiv zugreifen soll.
    In dem Fall würde ich mich dann an die Kassenärztliche Vereinigung wenden, ob die erklären können wo die Akten von Doc xy sind,
    ggfls. wurden sie bei der Ärztekammer eingelagert.


    Zu deinem Problem - vielleicht kann dir der Optiker eine Historie ausdrucken?

  • Die Akte ist noch beim alten Arzt


    Das ist die gleiche Praxis, es ist jetzt nur ein Nachfolger drin. Angeblich gibt es keine Akten mehr, so die Orthoptistin.


    Die BrillenKärtchen von fielmann hätte ich sogar alle noch, aber das wäre nicht Aussagekräftig. Sie möchte wissen ob Kind immer schon schlecht sieht auf dem rechten Auge, da hat die BrillenStärke nix mit zu tun :rolleyes:
    Also diese Frau :rolleyes2: extrem hektisch und patzig und tat auch immer genervt bei nachfragen von mir. Deswegen kann ich leider weiter auch nix erklären. Es ist mir alles selbst ein Rätsel :frag


    Ok, dann werde ich wohl mal bei der Kammer anfangen zu suchen....irgendwo muss sich ja was finden lassen

  • Dann mache sie mal darauf aufmerksam, dass sie die Pflicht haben Patientenakten 10 Jahre lang (ab Ende des Kalenderjahres des letzten Termins) aufzubewahren haben und sie auf Verlangen dem Patienten Auskunft geben müssen bzw. zulassen müssen, dass dieser Kopien anfertigt (oder auf seine Kosten anfertigen lässt)


    Wenn diese die Akten nicht mehr haben um die Kontaktdaten des in Rente gegangenen Arztes verlangen bzw. sich an die Ärztekammer mit der Bitte um Mithilfe wenden

  • Die Dame ist ja lustig. Wenn sie es schon nicht gebacken bekommen hat, die Praxis zu übernehmen, sondern nur - ohne finanz. Abstandsleistung - den Kassenplatz, dann sollte sie wenigstens wissen, wohin sich die Altpatienten wenden müssen. Ohne Umweg über die kassenaerztliche Vereinigung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Na dann würde ich da nicht bleiben wollen :kopf


    Sie ist gsd nur die Orthoptistin. Der Augenarzt ist super.
    Tochter ist jetzt 12, also die Tage bei einer Orthoptistin sind gezählt. Wir sind auch mit Absicht hier hin gewechselt um uns den Weg zu ersparen und das Tochter auch mal alleine gehen kann.


    Beim nächsten mal bin ich auf die Frau vorbereitet :nawarte::-D

  • Die Dokumentation sollte 10 Jahre ab vollendetem achtzehnten Lebensjahr aufbewahrt werden, diese Frist wird nur durch Ableben des verantwortlichen Behandlers vorzeitig beendet; die Zugänglichkeit zu gewährleisten ist Aufgabe des Behandlers. Also: wenn die Kassenärztliche Vereinigung keinen Kontakt vermitteln kann (min. Auskunft über die zur lebenslangen Arztnummer vorliegenden Daten), Brief ans Meldeamt: "Bitte um Adressauskunft zu Dr. Augenarztus, ehemals <Daten der KV> um Zugriff auf medizinische Dokumentation zu erhalten; es findet kein Adresshandel statt".


    -> du musst ggü dem Meldeamt ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
    -> Adresshandel muss ausgeschlossen werden


    Du kannst es mit obigem Mustersatz versuchen oder erst anrufen und dir den Satz diktieren lassen ;)

  • Hast du denn nur die Orthopistin gefragt?
    Ich dachte gerade ... vielleicht weiß die es auch einfach nicht (oder es interessiert sie nicht) und du könntest mal den Arzt fragen? Der hätte ja mit Übernahme der Praxis dann auch die Verantwortung für die Akten übernommen ... oder sollte im Zweifelsfall wissen, wo sie hingekommen sind?

  • Das find ich ja auch dreist und unverschämt :ohnmacht:


    Schade das du damals keine Unterlagen auf Papier bekommen hast.


    Hab 2 damals bekommen , die ich auch eingereicht habe beim Augenarztwechsel meines Sohnes.


    Das mit den 10 Jahrem stimmt.
    Die müssen die Unterlagen haben.


    Für mich selber habe ich für einen Chirug bei einem Radiologen MRT Unterlagen
    Vor 10 Jahren eingefordert& bekommen, damit ich sie nachreichen kann.


    Die müssen archiviert sein.!
    müssen wir in unserer Praxis auch machen

  • Dann mache sie mal darauf aufmerksam, dass sie die Pflicht haben Patientenakten 10 Jahre lang (ab Ende des Kalenderjahres des letzten Termins) aufzubewahren haben und sie auf Verlangen dem Patienten Auskunft geben müssen bzw. zulassen müssen, dass dieser Kopien anfertigt (oder auf seine Kosten anfertigen lässt)


    Wenn diese die Akten nicht mehr haben um die Kontaktdaten des in Rente gegangenen Arztes verlangen bzw. sich an die Ärztekammer mit der Bitte um Mithilfe wenden


    Die die Nachfolge - sondern der Vorgänger.