hallo ihr lieben
seit tagen versuche ich im internet fündig zu werden und habe schon einige rechner und infos ausprobiert und gelesen.
allerdings blicke ich nicht wirklich durch :ohnmacht:
meine aktuelle situation ist diese ...
aussteuerung zum 6.7., aulösungsvertrag mit dem alten arbeitgeber zum 6.7. (ärtzliches gutachten besagt, das ich meinen alten job nicht mehr tätig sein kann.)
alg 1 ab 7.7 beantragt, mit aufstockend alg2.
aktuell 20 bewerbungen weggeschickt und schon termine für vorstellungsgespräche. (der 1. te schon am dienstag)
so nun meine fragen ...
was zählt zu meinem einkommen dann ? auch kindergeld und unterhaltsvorschuss?
was ist die grenze des einkommens um evtl eben aufstockung, bzw wohngeld zu beantragen?
hintergrund der frage ist in erster linie die übernahme der betreuungskosten und das bildungs und teilhabepaket zu bekommen.
ich habe aktuell immer noch alte betreuungskosten nachzuzahlen, da ich mit einigen wenigen euros darüberlag ... das möchte ich natürlich vermeiden.
sollte ich die kosten nicht übernommen bekommen, bleibt es wieder ein "milchmädchenrechnung".
oder ich muss soviel verdienen das ich ohne sozialzuschuss auskomme, aber dann wäre es ne vollzeitstelle die ich nicht leisten kann (aufgrund der betreuungssituation) ...
vielen lieben dank schonmal für eure antworten.