Hallo,
ich möchte eine Kur nur für mich beantragen, also ohne meine Kinder. Leider habe ich keinen, der meine Kinder für 3 Wochen nehmen kann.
Gibt es hierfür Lösungen? Also z.B. eine Familienpflegerin oder soetwas?
LG
Hallo,
ich möchte eine Kur nur für mich beantragen, also ohne meine Kinder. Leider habe ich keinen, der meine Kinder für 3 Wochen nehmen kann.
Gibt es hierfür Lösungen? Also z.B. eine Familienpflegerin oder soetwas?
LG
Über Kurzzeitpflege vom Jugendamt kein Problem. Die klären in der Regel dann auch die Kostenteilung mit der Krankenkasse. Wenn du es gut im Voraus planst, können deine Kinder evtl. sogar gemeinsam in eine Familie und ihr könnt diejenigen auch im Vorfeld kennen lernen.
Die Frage ist nur ob dir eine Kur reicht.
kommt ein wenig auf das Alter der Kinder an-
Deine Grosse ist 16 (?) und die Kleineren?
ja, knapp 16 und der Kleine ist 6...
also hier käme es mir persönlich auf die Grosse an-
diese kann durchaus "alleine" bleiben- so sie mag, und Du sie grds. für "geeignet" hälst- uns sie sich das zutraut-
ob sie auch den Kleinen entsprechend lange betreuuen kann, hängt auch von den beiden ab- pauschal kann man das wohl leider nicht beantworten
wenn nicht, wäre mEn. das JA der richtige Ansprechpartner-
wobei ich mir nicht sicher bin, ob eine reine "Kur" hier aus Grund für eine Unterbringung in einer Pflegefamilie als ausreichend angesehen wird...
da müsste man vermutlich schon ärztl. nachweisen, warum diese nicht mit den Kindern angetreten werden sollte-
MWn. gibt es bei "Kuren" ja nur die "offene Bäderkur" (PKV), die MuKiKur, oder die ambulante Kur-
bei allen Dreien vermute ich, dass es hierfür keine bezahlte Kinderbetreuung gibt-
somit wäre die "Kur" wohl raus, und es blieben entsprechende Reha´s
Es gibt Mütterkuren. Ohne Kinder.
Das Alter der Kinder hatte ich nicht auf dem Schirm. Wäre die Große in der Lage die Kleine Phasenweise zu betreuen? Evtl. mit Unterstützung einer Haushaltshilfe.
Ob eine Kur, Rehabilitation oder sonst etwas das Beste für dich
wäre, musst du mit deinem behandelten Arzt abklären.
Traumtaenzerin :daumen stimmt!
war mir völlig entfallen :rotwerd
Bei einer medizinisch notwendigen Kur - also keine Mu-Ki-Kur - und einer dadurch bedingten "Haushaltsauflösung", müssen die Kids versorgt werden. In der Pflicht steht rechtlich zuerst der sorgeberechtigte andere Elternteil. Lehnt der ab, kann nicht u.ä. ist die KK oder die Rentenversicherung in der Pflicht, die Kosten einer Fremdunterbringung zu finanzieren.
Die "Noch-nicht-16-jährige" darf die Betreuung des Geschwister nicht übernehmen.