Berechnung Unterhalt

  • Nachdem dieses Thema bei mir demnächst anstehen wird (völlig verständlich und legitim) wollte ich mich mal dran machen. Ich wollte mich erst mal alleine dran versuchen (bin was rechnen angeht nicht völlig unbedarft) aber ich hätte da noch so ein Fragen wo man mir evtl. helfen kann:


    • Jahresgehalt 2016 (evtl. zukünftig Reduzierung auf 85-90% weil ich viel Betreuung übernehmen werde)
    • Steuererstattung 2016 noch unbekannt (abgegeben am 30.04.) - wird höher ausfallen als im Vorjahr aber ich glaube nicht dass das rauskommt was mir das Programm ausgerechnet hat
    • 5 % arbeitsbedingte Aufwendungen
    • 4 % Altersvorsorge
    • evtl. Versicherungen? wenn welche (für mich, fürs Kind)?
    • Mehrbedarf KiGa (aktuell wird er komplett von mir bezahlt, KM wohl ALG1), wie verhält sich dass da, wenn KM ja aktuell kein Einkommen außer ALG1 hat?
    • was habe ich vergessen?

    Wie gesagt Berechnung versuche ich erst mal alleine, möchte nur sicherstellen dass ich es richtig mache

  • Mit rechnen hat das tatsächlich wenig zutun. Das ist Pillepalle. Das Geheimnis ist, alle möglichen Dinge zu finden, die man in Abzug bringen kann und die unmöglichen zu erkennen und außen vor zu lassen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ok bin durch:


    DDT Stufe 4 (Kind 3,5J), da nur ein Unterhaltsberechtiger (nicht verheiratet) also Stufe 5


    Wie verhält es sich jetzt z.B. wenn das Kind 60/40 (wobei ich UET) betreut wird?? Bisher steht es noch nicht genau fest, könnte auch auf ein paritätisches WM hinauslaufen (ja dann wird's noch komplizierter). Ich rechne jetzt einfach mal mit mir als UET

  • Ist klar, dass tatsächlich Geld eingezahlt werden muss.


    Bin jetzt auch hingegangen und habe bei den beufsbedingten Ausgaben nur den Mindeswert 50 EUR pro Monat für die Öfis angesetzt wobei ich kein Monatsticket sondern mir immer wieder Streifenkarten kaufe. Evtl. eine Überlegung wert zu wechseln...

  • Hallo,
    denke, das passt schon so. Bei den berufsbedingten Kosten kannst Du natürlich nur die tatsächlichen Kosten ansetzen, wenn z.B. die Monatskarte billiger ist. Die 5% / max. 150 EUR pro Monat gehen ja ohne Begründung so oder so schon durch. Irgendwie musst Du ja deinen Arbeitsplatz erreichen :winken: (Entfernung?) Hier für mich kostet die Jahreskarte im Monat ca. nur 50% als wenn ich mir 20x im Monat eine Tageskarte kaufe.
    Das mit der Reduzierung sehe ich überhaupt nicht so wie Volleybap. Im Zweifel zahlst Du halt die 15-20 EUR die eine höhere Einstufung ausmacht, aus deiner Portokasse, das sind ja dann peanuts bei Deinem Einkommen, es kommt auch immer darauf an, ob das Einkommen an dem höheren oder niedrigeren Rand der Einkommensstufe liegt ;-) . Musst Du mal mit einem brutto-netto Rechner schauen, wie sich die Verringerung der Arbeitszeit auf das Netto-Einkommen auswirkt (pi mal Daumen verringert sich Dein netto-Einkommen weniger als die Arbeitszeit durch Steuerprogression)


    So lange die KM nicht annähernd über 1080 EUR mit ihrem eigenen bereinigten Netto liegt, zahlst Du Mehrbedarf/Sonderbedarf komplett allein, darüber halt den Großteil. :troest
    Mit Stufe 5 liegt Dein Bedarfskontrollbetrag bei 1480, darunter solltest Du nicht kommen, sonst wird es unfair.


    LG

    2 Mal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Ok bin durch:


    DDT Stufe 4 (Kind 3,5J), da nur ein Unterhaltsberechtiger (nicht verheiratet) also Stufe 5


    Wie verhält es sich jetzt z.B. wenn das Kind 60/40 (wobei ich UET) betreut wird?? Bisher steht es noch nicht genau fest, könnte auch auf ein paritätisches WM hinauslaufen (ja dann wird's noch komplizierter). Ich rechne jetzt einfach mal mit mir als UET


    Dann bleibt alles genau so. :devil:


    LG

  • Dass ich bei 60/40 nicht nur 60 % des KU zahlen muss ist völlig klar (da hakt's an der Rechtssprechung in meinen Augen noch ein wenig), ich hatte nur mal gelesen dass bei "erhöhten Umgangskosten" (sorry wenn ich es jetzt so bezeichne) evtl. auch 1 Stufe niedriger eingestuft werden kann. Keine Ahnung ob das wirklich stimmt, wie gesagt hab's nur gelesen kann es nicht verifizieren, deshalb dachte ich mir fragst de mal

  • Von erhöhten Umgangskosten hast Du nichts geschrieben. Selbst bei 50/50 wärst Du meiner Meinung nach voll unterhaltspflichtig. Dann kann m.E. nach ein Abzug dieser Kosten vom Einkommen (nicht vom Unterhalt) in Betracht kommen, Betonung auf "kann".
    Das kann man aber von hier aus unmöglich genau beziffern.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • erhöhte Umgangskosten können z.B. dann in Frage kommen (als Extrembeispiel), wenn die KM z.b. 600 km weit wegzieht :-(

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Neee dass glücklicherweise nicht (innerhalb der Stadt)


    Also auf gut deutsch: selbst wenn ich 40 % der Betreuung übernehme (will ich ja auch) bin ich aber auf der Seite gekniffen weil der volle KU an die Mutter geht obwohl sie "nur" 60 % der Betreuung übernimmt?


    Volleybap hat ja geschrieben ich wär beim Mehrbedarf raus, hier heißt es jetzt ich müsste alles übernehmen. Was stimmt denn nun :hae:


    Nächste dumme Frage: Mehrbedarf KiGa mit oder ohne Verpflegungskosten?

  • jeep-
    streng genommen sogar bei 49% zu 61% ;-)
    und ich glaube, Du hast Bap bzgl. des Mehrbedarfes falsch verstanden-
    idR. wird dieser %tual nach EK verteilt-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Kindergarten Mehrbedarf immer OHNE Verpflegung. Die wird mit dem Unterhalt abgedeckt.

    Danke. Aktuell ist ja so dass alles von mir bezahlt wird. Wie macht man dass dann? Muss die KM den Betrag der Verpflegung mir überweisen? Kann ich dass einfach vom Unterhalt abziehen? Zahler bei KiGa ändern?


    Bisher ist ja noch kein KU festgelegt bzw. berechnet, ich will nur vorbereitet sein damit dass alles schnell über die Bühne geht.

    Und Luchsie: Wow, 49 % zu 61% :wow . Das sind tolle Eltern, die 110% Betreuung leisten :lach :nixwieweg

    Die 10 % sind Rufbereitschaft :lach

  • Du kannst nichts vom Unterhalt abziehen. Der ist so wie er ist. Die KM muß dir das überweisen, wenn schon. Am besten wird es sein, wenn du den nicht mehr bezahlst, sondern die KM. Dann ist das eine saubere Sache und jeder bekommt, was er bekommen soll. Die KM den Unterhalt, der Kindergarten die Gebühr inkl. Essengeld.


    Im übrigen kannst du Spielgeld und Getränkegeld und sowas auch nicht vom Mehrbedarf abziehen, das ist auch im Unterhalt mit drin. Wirklich nur die reinen Betreuungskosten können geteilt werden und das macht man idR anteilig nach Gehalt.

  • aktuell wohl ALG1 ist, also in dem Sinne kein Gehalt hat!


    damit aber auch als nicht berufstätig gilt, und somit der Selbstbehalt auf 880 Euro sinkt-


    Und Luchsie: Wow, 49 % zu 61% :wow . Das sind tolle Eltern, die 110% Betreuung leisten :lach :nixwieweg


    gefühlt :lgh
    (wer rechnen kann, ist im Vorteil :D )



    Im übrigen kannst du Spielgeld und Getränkegeld und sowas auch nicht vom Mehrbedarf abziehen, das ist auch im Unterhalt mit drin.


    wobei der auch nicht besser ist :whistling:
    :respekt

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    2 Mal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • :D


    Die Frage ist dann wie teilt man die Betreuungskosten des KiGa auf?


    Ich werde ohnehin die Unterlagen der KM mit meiner Berechnung geben, dass kann sie dann entweder akzeptieren oder aber eine Beistandsschaft über das JA einrichten oder von ihrer Anwältin prüfen lassen.

  • %ual


    Dein Geld (nach Zahlung KU) abzgl. Selbstbehalt; Ihr Geld (ohne KG und KU) abzgl. Selbstbehalt-
    und dann quoteln :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

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