ADHS und Pflegestufe bzw ....grad

  • Die Diagnose allein reicht nicht aus um eine Pflegestufe beantragen zu können, entscheidend sind die Symptome bzw. der Grad der Beeinträchtigung.
    Falls es um dein Kind geht, dann den Grad in wieweit dein Kind durch die ADHS mehr Pflege benötigt als ein "normales" Kind. Im Grunde läuft es gleich ab wie bei jeder Beantragung. Es kommt jemand von der Pflegekasse bei euch zu Hause und redet mit dir und beobachtet das Kind. Meist geht es um solche Dinge, dass mehr Zeit für Hausaufgaben, Zähneputzen, Zubettgehen, anziehen usw. investiert werden muss als bei "normalen" Kindern. Nach dem Gespräch sagt die MA meist sofort ob und wie hoch die Pflegestufe genehmigt wird.

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  • Hi Marco,


    Google mal Begriffe wie Pflegegradrechner. Seit Januar hat sich ja einiges verändert....... Da bekommst Du einen ersten Eindruck, ob sich das lohnt. Antrag stellen kann man theoretisch ohne Diagnosen, der Pflege-Bedarf muss dargestellt werden können


    Bei uns haben sich die Gutachter nie geäußert, zumal die endgültige Entscheidung bei der Krankenkasse liegt.


    Und Diagnosen allein sind nicht ausschlaggebend, die gehen streng nach ihren Kriterien, die übrigens auch wieder ganz anders sind, als die für den Schwerbehindertenausweis......


    Und Antrag stellen kannst Du auch so, bei den Krankenkassen ist nur eine Art Anträge beliebt: nichtgestellte. :-)


    Alles Gute für Dein Kind, welche Therapie(n) macht Ihr?

  • Nach dem Gespräch sagt die MA meist sofort ob und wie hoch die Pflegestufe genehmigt wird.


    Klugschnackmodus an: die Gutachterin /der Gutschter des MDK gibt eine Empfehlung an die Pflegekasse weiter, dort entscheidet eine weitere Gutachterin ob dem Empfehlungen entsprochen wird oder nicht.


    Mein Arzt meinte es wäre möglich.



    Im Rahmen der Pflegereform vom Jan 2017 ist man weg von der satt und sauber Pflege.Die Begutachtungsrichtlinien wurden dahingehend geändert, das die Einschränkungen durch geistige Behinderrung Demenz und anderen die Teilhabe am normalen Alltag erschwerenden Einschränkungen mehr berücksichtigt werden.


    Die reine Diagnose ADHS reicht nicht aus, was zählt ist in wieweit dadruch das Leben im Rahmen der Begutachtungsrichtlinien eingeschränkt ist.


    Ich empfehle immer für 2 Wochen ein Pflegetagebuch zu führen, einfach um mal einen Überblick zu bekommen wo Hilfestellungen nötig sind etc.


    Mehr als ein Nein kann Dir ja nicht passieren, wenn Du meinst es macht Sinn warum also nicht.


    PS Beim Pflegegrad ausrechnen nicht vergessen, das für Kinder je nach Alter Punkte abgezogen werden.Es gibt leider immer noch kein kinndgerechtes Begutachtungssystem.




    Liebe Grüße


    Ute