Möglichst wenig Regelungen bzgl. Feiertage /Urlaub etc.?

  • Hallo,
    wir sind gerade dabei mit der Anwältin eine gütliche Trennungsvereinbarung auszuarbeiten.
    Die normalen Umgangszeiten (Wochenende /1 Nachmittag unter der Woche ) haben wir geklärt.
    Jetzt gibt es ja gewisse Vorgaben, was die Regelungen von Ferien und Feiertagen angeht. Wenn ich die jetzt aber schriftlich so konkret fixiere, dann sind beide Seiten relativ zwingend daran gebunden. Geht da die Flexibilität, die manchmal doch nötig ist, nicht zu sehr verloren?
    Man muss dazu wissen, dass ich Lehrerin bin und daher, was Ferien angeht natürlich besser gestellt, was die Betreuung der Kinder betrifft. Mein Ex /KV hat Rufbereitschaftsdienste, arbeitet mindestens ein Wochenende im Monat komplett, oft Feiertage und Silvester /Neujahr oder ggf. an Weihnachten Tage.
    Von daher muss ich da definitiv entgegen kommen, sonst wird es schwierig.
    Wie habt ihr euch (außergerichtlich) geeinigt?
    Gruß und vorab danke für hilfreiche Tipps,
    Malmari

  • ...vereinbart doch "hälftige Ferien", dass sollte der Vater auch hinbekommen und du passt dich mit deiner Planung dann an, bzgl. der Feiertage würde ich jährlich im Wechsel vorschlagen - eben wie der Vater seine Dienste legen kann.

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • Ich denke, es kommt drauf an, ob man miteinander sprechen und sich einigen kann.


    Wir hatten nie eine feste Regelung (außer jedes zweite Wochenende und da wurde auch oft getauscht) und natürlich in den Ferien länger.


    Problem ist halt oft, wenn beide Elternteile Kinder an Festtagen wie Weihnachten oder Ostern um sich haben wollen, da kommt dann oft Streit.
    Wenn Euer KV aber da arbeiten muss, dann fällt das ja eh flach.


    Bei uns war es auch kein Problem, weil mein Exmann auf sowas keinen Wert gelegt hat (war schon in der Ehe das Problem, dass ihn solche Festtage nicht interessiert haben, aber ich sie wichtig finde). Ihm geht es mehr um seinen Spaß und dass er dann Weihnachten und Silvester frei hat und kein Kind. Daher konnten wir uns immer super einigen.


    Aber das hängt halt immer vom Einzelfall ab.

  • Wie lange im voraus weiß er denn, wann er z. B. Urlaub nehmen kann? Ich würde das schon reinbringen, dass Du mindestens x Wochen vorher bescheid wissen musst, damit Du die Ferien/Urlaub/WE planen kannst. Ansonsten heißt es für Dich nachher immer, Standby zu stehen...... Bei uns ist das so, da KV gesundheitlich angeschlagen ist - ich finde das echt Sch....., da ich immer die Möglichkeit mitplanen muss, die Kinder betreuen zu können..... und dass Ihr jetzt gut miteinander reden könnt, muss nicht heißen, dass es auf Dauer so bleibt.......

  • Wie habt ihr euch (außergerichtlich) geeinigt?


    Hi,
    also ich habe hier eine blanko unterschriebene Umgangsvereinbarung :brille vorliegen . Wir haben aber per mündliche Abrede so ca. 50/50 der Ferienzeit vereinbart. Meine KM beschwert sich zwar bei anderen über meine kurzfristigen Ankündigungen, aber generell klappt das ganz gut hier (wir sind 450km getrennt), als die Kids noch hier in der Nähe waren, hatten wir die übliche Regelung plus 50% der Ferien /Feiertage.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Wir hatten hier die Hälfte der Ferien, manchmal waren das auch paar Tage weniger bei ihm, da habe ich mich allerdings eher nach KV gerichtet.
    Falls es sich Arbeitstechnisch bei beiden machen lässt, finde ich es praktisch, wenn die Kinder die erste Hälfte da, die andere dort sind, so kann man besser "grob im Vorraus" planen.


    Feiertage - hier waren Ostern und Weihnachten hälftig, die anderen Feiertage wollte KV seine Kinder nicht sehen, hätte er "gewollt" , hätte ich die Feiertage, die einzeln sind, im Wechsel gemacht.


    Wenn man noch halbwegs miteinander reden kann, finde ich es gut, wenn man da nicht päpstlicher als der Papst ist, sondern jene freien Tage am Kindeswohl orientiert.



    LG Jona

  • Wenn ich die jetzt aber schriftlich so konkret fixiere, dann sind beide Seiten relativ zwingend daran gebunden. Geht da die Flexibilität, die manchmal doch nötig ist, nicht zu sehr verloren?


    Zunächst einmal finde ich es gut, wenn es Euch gelingt, Euch außergerichtlich zu einigen. Bei uns ist das leider anders: wir haben einen ganz detaillierten und auf unbestimmte Zeit gültigen Umgangsbeschluss. Wie Du aber richtig vermutest, führen nicht vorhersagbare Randbedingungen auch bei uns dazu, dass wir ständig davon abweichen, allerdings in (glücklicherweise) gegenseitigem Einverständnis. Das gelingt erstaunlicherweise recht gut, obwohl wir wohl zu Recht als hochstrittiges Elternpaar gelten.


    Würde dem KV denn genügen, sich auf "hälftige Ferien" zu einigen, oder möchte er es genauer haben? Je genauer, desto weniger Raum für Diskussionen, möchte man meinen, außer man muss dann wieder davon abweichen. Ich würde versuchen, mit dem KV hälftige Ferien auszumachen. Meinst Du, das geht? Würde Euch eine gewisse Flexibilität ermöglichen, die sonst eher schwierig zu erreichen sein kann.

  • Dankeschön für alle Anregungen. Sein Dienstplan existiert meist 2 Monate im Vorhinein. Urlaubsbesprechung ist spätestens November /Dezember.
    Problem ist einfach auch, dass der Sohn immer in den Ferien Geburtstag hat und Tochterkind manches Jahr.
    Somit fällt die Regelung schonmal aus, dass die Kinder am Lebensmittelpunkt feiern, da sie ja im Urlaub sein könnten.
    Er möchte von seiner Seite eben keine starren Vereinbarungen. Feiertage müssen sowieso flexibel gehandhabt werden, da er ja eventuell Dienst hat. Also wechselt der Umgang an den Feiertagen.
    Zu Weihnachten möchte ich aber definitiv festlegen, dass sie da Zuhause sind.
    Auch werde ich, wenn sie nicht im Urlaub sind, nicht zulassen, dass sie ihren Geburtstag bei ihm feiern, denn ich möchte gerne dabei sein. Das kann ich aber zukünftig nicht, wenn Next auch anwesend wäre.
    Der Vertrauensbruch war so groß, dass ich mich auf keinen Fall mit dieser Person an einen Tisch setzen werde. Nein, da ist der Schatten zu groß, auch nicht den Kids zuliebe.
    Die sommerlichen Feiertage kann man ja im Wechsel machen. Aber Vatertag musste Ex zum Beispiel arbeiten.
    Wenn er die Ferien hälftig nehmen würde, hätte er ja keinerlei sonstigen Urlaub mehr. Die Tochter ist gerade erst 4 geworden. Nein, ich kann mir nicht vorstellen, dass er sie 3 Wochen am Stück bei sich hat. Glaube auch nicht, ,dass das die Kinder möchten, in ihrem Interesse liegt.
    Ich glaube, wir legen tatsächlich nur das Nötigste fest, da wir ja sowieso flexibel reagieren müssen.
    Oder habt ihr noch andere Ideen?
    Viele Grüße, malmari

  • Problem ist einfach auch, dass der Sohn immer in den Ferien Geburtstag hat und Tochterkind manches Jahr.
    Somit fällt die Regelung schonmal aus, dass die Kinder am Lebensmittelpunkt feiern, da sie ja im Urlaub sein könnten.
    Er möchte von seiner Seite eben keine starren Vereinbarungen. Feiertage müssen sowieso flexibel gehandhabt werden, da er ja eventuell Dienst hat. Also wechselt der Umgang an den Feiertagen.
    Zu Weihnachten möchte ich aber definitiv festlegen, dass sie da Zuhause sind.
    Auch werde ich, wenn sie nicht im Urlaub sind, nicht zulassen, dass sie ihren Geburtstag bei ihm feiern, denn ich möchte gerne dabei sein. Das kann ich aber zukünftig nicht, wenn Next auch anwesend wäre.


    Nimm es mir nicht übel, aber ich verstehe nun nicht, warum Du am Geburtstag der Kinder immer mit anwesend sein möchtest. Worauf kommt es denn dabei an? Dass die Kinder einen schönen, besonderen Tag erleben, oder dass dieser Tag schön für Dich wird?


    Mein Sohn feiert dieses Jahr seinen Geburtstag bei seiner Mutter, es gibt verschiedene Gründe, warum das so ist. Ich weiß, dass er sich darüber besonders freut, hat er doch eine sehr enge Beziehung zu ihr.


    Warum sollen die Kinder Weihachten nicht wechselweise mal bei Vater, mal bei Mutter verbringen?

  • Für mich hört sich das bei euch jetzt schon nach einer Dauerbaustelle an. Habe die Befürchtung, dass ihr euch bezüglich Urlaub noch arg oft gegenseitig auf die Füsse tretet.
    Ob er seinen ganzen Urlaub mit dem Kind verbringen möchte, kannst du wohl ehr beurteilen. Ich als UET übernehme 50% bis zu 100% aller Ferien. Bin beruflich aber flexibel und kann remote arbeiten. Seit Geburt (jetzt 13 Jahre her) habe ich keinen Urlaub mehr für mich privat gemacht.


    Heilig Abend verbringt unsere Tochter immer bei der KM. Das liegt aber ehr daran, dass ich mit Tochter und Stieftochter am nächsten morgen bis ins neue Jahr in den Urlaub fahre. Ostern hatte ich die Kids bis dato immer. Geburtstage haben wir bis dato so hinbekommen, dass beide ETs mit Kind feiern können. Nach dem sich die Lager im Paarkrieg gelegt hatten, hatten wir sogar so einige Feiern gemeinsam. Auch Weihnachten funktioniert das idR. Das machen wir seitdem das Kind 9 Monate alt ist und das mittlerweile seit 13 Jahren. Kann aber daran liegen, dass meine KM mir nie den Umgang an auch für Väter wichtigen Tagen verboten hat. ;)


    Hätte ich eine derart eingeschränkte Möglichkeit der Urlaubsplanung und eine KM, die meine Tochter an solchen Tagen für sich alleine beansprucht - nach dem Motto: du bist nur der Vater, du brauchst das nicht - würde ich meiner KM allerdings nen Vogel zeigen, wenn ich am Geburtstag meiner Tochter selbige für einen Tag zurück zur KM fahren soll. Da müsste sie schon in 2000km plus Mietwagen, Sprit und Hotel investieren, um die Tochter für einen Tag zum Geburtstag zu sich zu holen und wieder zurück zu bringen (vom/zum Urlaubsort).


    Wenn ihr in Verhandlungen geht, solltest du bedenken, dass du keinen alleinigen Anspruch auf die großen Feiertage hast. Auch nicht, weil das Kind erst 4 Jahre ist (meine war 9 Monate als der Richter den Umgangsbeschluss schrieb). In strittigen Fällen ist es üblich, dass ein Gericht dann den jährlichen Wechsel festlegt. zB dieses Jahr Heilig Abend bei dir, 1. und oder 2. Weihnachtstag beim KV, Geburtstag bei KV. Nächsten Jahr dann anders rum. Gleiches gilt für Ostern, etc... So oder so ähnlich je nachdem, wie ihr euch vor Gericht vergleicht, bzw der Richter beschliesst. Wie ein Richter urteilt, hängt auch von diversen Randbedingungen ab. Hat der KV zB Verwandtschaft in einiger Distanz leben, ist es durchaus üblich, dass er zB beide Feiertage bekommt, um diese auch besuchen zu können (mit Kind). Oder komplett sämtliche Weihnachtstage inkl Heilig Abend bei ihm in einem Jahr, im nächsten keine. Da entscheidet der Einzelfall.


    In Umgangssachen herrscht kein Anwaltszwang, ihr könnt euch also recht günstig ohne Anwaltskosten vom Richter einen Beschluss holen.
    Drücke euch die Daumen, dass ihr das ohne Streit hinbekommt.

  • Man kann in einem Umgangsplan auch die Ausweichpläne festlegen. Heiligabend zählt nicht zu den Feiertagen, der KV hat jeweils Anspruch auf den zweiten der großen Feiertage, heißt also 2. Weihnachtsfeiertag und Ostermontag. Etwas anderes festzulegen steht euch natürlich frei.


    Meine Erfahrung ist, dass es in der strittigen Phase besser ist, alles mögliche festzulegen, damit die ständige Diskussion entfällt. Später, wenn alles entspannt ist und die Kinder auch besser damit klarkommen, wird es dann flexibler. Zwangsläufig flexibel werden muss es, wenn die Kinder Teenies werden - die haben dann meist keine Lust mehr auf derartige Regelungen, sondern wollen sich die Zeit selbst einteilen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hallo,
    vielen Dank für die Antworten. Vielleicht ist es falsch rüber gekommen. Ich möchte die Kinder an den Geburtstagen nicht für mich beanspruchen. Sondern es geht um den Ort der Feier. Wenn er den bei sich feiert, muss ich mit Anwesenheit einer anderen Person rechnen und dann ist meine Anwesenheit ausgeschlossen.
    Wenn die Kinder im Urlaub sein sollten, wird halt nachgefeiert. Auch meinte ich natürlich nicht die ganzen Weihnachtsfeiertage, sondern, dass Heiligabend im Zuhause gefeiert werden sollte.
    Natürlich werden Feiertage halbiert, allerdings steht dagegen, dass er eben oft arbeiten muss. Arrangieren muss man sich da sowieso. Eigentlich bringt festlegen wenig. Selbst wenn ein Richter sagt, in dem Jahr so und im nächsten beim anderen, kann es passieren, dass er arbeiten muss.
    Kann er den Umgang eigentlich jederzeit auf die Next übertragen, wenn er die Kinder nimmt, obwohl er arbeitet?
    Also ich bin sehr wohl flexibel, mir ist nur die Person ein Dorn im Auge, dafür ist einfach zu viel vorgefallen.
    Gruß, malmari

  • Heiligabend zählt nicht zu den Feiertagen, der KV hat jeweils Anspruch auf den zweiten der großen Feiertage, heißt also 2.


    Eine so starre Regelung ist mW nicht in Stein gemeisselt.
    Und wenn heilig Abend kein Feiertag ist und der Tag auf zB das übliche Umgangswochenende fällt, wäre nach der Logik ja Essig mit heilig Abend bei BET, oder? Ist ja kein Feiertag ;)
    Und es gibt sehr wohl Urteile, die Heilig Abend, 1+2 FT oder alle drei zusammen dem UET zusprechen. Wie erwähnt ist das üblich, wenn UET zB weitere Reisen zu den Großeltern der Kinder unternimmt. Erst recht, wenn dort hin die Kinder eine Bindung haben.

  • Kann er den Umgang eigentlich jederzeit auf die Next übertragen, wenn er die Kinder nimmt, obwohl er arbeitet?


    Während seiner Umgangszeit kann er die Kinder selbst betreuen oder dies an jemand anderen delegieren, er bleibt jedoch für die Kinder verantwortlich.
    Wenn Du ein Problem mit der Next hast, dann ist das zunächst einmal zwischen ihr und Dir zu lösen (wenn überhaupt). Warum soll es den Kindern eigentlich nicht gut gehen, wenn sie mit der Next zu tun haben?

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Zu Weihnachten möchte ich aber definitiv festlegen, dass sie da Zuhause sind.
    Auch werde ich, wenn sie nicht im Urlaub sind, nicht zulassen, dass sie ihren Geburtstag bei ihm feiern, denn ich möchte gerne dabei sein.


    Bist Du Dir sicher dass ihr das außergerichtlich klären könnt ?


    Wie es für mich klingt, solltet ihr möglichst klare Regelungen treffen, dass ihr nicht immer wieder gleiche Sachen neu diskutieren müsst.
    Bitte mach Dir auch bewusst, dass Next auch mit der Zeit eine Rolle in Kindes Leben spielen wird. Also auch bei irgendeiner Form der Geburtstagsfeierlichkeit dabei sein wird. Leg Dich da bitte nicht so fest, dass das unmöglich sein soll.

    Mal zum Nachdenken:
    "Zuhause" haben die Kinder jetzt zwei: Bei Dir und beim Vater
    "Lebensmittelpunkt" ist mitten im Kind. Also bewegt sich der "Lebensmittelpunkt" zwischen Deinem Wohnort/Umfeld/etc. und Ex's Wohnung/Umfeld/etc. hin und her.
    Und das ist gut so - und im Idealfall auch eine Bereicherung für's Kind.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()

  • Weil diese Person nicht Nein gesagt hat und er mit ihr über Monate ein Doppelleben geführt hat. Sie hat 2 Ehen kaputt gemacht. Sicher trage ich auch meinen Teil dazu bei, dass es leider nicht geklappt hat. Aber wäre sie nicht gewesen, hätte er vielleicht gekämpft oder wir eine Lösung gefunden?
    Ich kann sie nicht ernst nehmen, denn er ist jetzt der 3.
    Natürlich ist das sein Problem, wenn er auf die Schnauze fällt. Aber ich finde, dass sie keinen Anstand besitzt, da sie über viele Grenzen hinweg gegangen ist. Und jemand, der sowenig Anstand besitzt, sollte nicht meine Kinder betreuen.

  • Und jemand, der sowenig Anstand besitzt, sollte nicht meine Kinder betreuen.


    Dagegen bist du machtlos! Der Pfad ist eine Sackgasse und bringt dir und eurem Kind nur Kummer und Sorgen. Dem KV auch.


    Du müsstest nachweisen, dass die Next eine Gefahr für euer Kind ist und bewirken, dass ein Gericht der Next untersagt, sich dem Kind zu nähern. Wenn sie zB eine Verurteilte Pädophile wäre und sich Kindern nicht nähern darf, wäre der Drops gelutscht.
    Wenn du das nicht kannst, mache einen Haken an die Vergangenheit und gehe deinen neuen/eigenen Weg.

  • Weil diese Person nicht Nein gesagt hat und er mit ihr über Monate ein Doppelleben geführt hat. Sie hat 2 Ehen kaputt gemacht.


    Ich verstehe, dass Du verletzt bist. Das ist aber eine Angelegenheit unter Erwachsenen. Und da Du sowieso keine Einflussmöglichkeit hast, den Umgang von Dritten mit Deinen Kindern einzuschränken, wäre das eine gute Gelegenheit, sich zu überlegen, ob es nicht besser für Dich wäre, anders mit Deinen Vorwürfen (ob berechtigt oder nicht) umzugehen. Die Kinder müssen lernen, mit ihren Eltern klarzukommen, so wie sie sind. Und wenn Du denkst, die Beziehung des KV zur Next wäre nur von kurzer Dauer, dann sind das erst einmal Deine Gedanken und die sollten auch bei Dir bleiben.


    Das (Liebes-)Leben Deines Ex geht Dich nämlich, mit Verlaub, eigentlich gar nichts an.

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Weil diese Person nicht Nein gesagt hat


    Sie hat 2 Ehen kaputt gemacht.


    Und Dein Ex war unbeteiligt ?? Weil Sie nicht "Nein" gesagt hat ?


    :hae:


    Und deswegen soll sich euer Kind an "Befindlichkeiten" orientieren ? Weihnachten und Geburtstag ?


    Das hat in meinen Augen alles nichts miteinander zu tun.
    Da gibt es noch einiges zu überdenken bevor ihr auf der Elternebene ankommt.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()

  • Meine damalige Frau hat auch nicht Nein gesagt und durfte als BET sofort den neuen einziehen lassen. Irre, oder?