Wann Kinderausweis/-reisepass beantragen

  • Du kannst dich auf Paragraf 6.1.3.1 der Ausführungsbestimmungen zum Passgesetz berufen. Wenn das Kind seit mehr als sechs Monaten in deinem Haushalt gemeldet ist und dem Bürgeramt keine Info über einen Rechtsstreit wegen des Aufenthaltsbestimmungsrecht vorliegt, ist deinem Antrag ohne Hinzuziehung des anderen Sorgeberechtigten stattzugeben.
    Falls sich der Sachbearbeiter weigert, bitte um eine schriftliche, widerspruchsfaehige Ablehnung. Dazu ist er verpflichtet. Dann Legat du vor Ort Widerspruch ein unter Berufung auf die Ausführungsbestimmungen. An die ist jedes Bürgerbüro unabdingbar gebunden ... Ggfls google dir den Text. (Es kann auch 6.3.1.3 sein, bin gerade unterwegs und nicht am Rechner. Über die Forensuchfunktion findest du mehrere Thread zum Thema mit ausführlicheren Infos.)

    Wie sieht es eigentlich aus, wenn die Mutter, wo das Kind über 6 Monate lebt, versucht einen Reispass zu beantragen und gebürtig aus dem nicht-europäischen Ausland kommt, Neuseeland z.b. Das Kind hat die deutsche Staatsbürgerschaft.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Genau so. Der Betreuungselternteil kann und darf den Pass beantragen. Der Umgangselternteil ist nicht hinzuzuziehen. Es sei denn, dem Amt liegen besondere Infos vor.


    Es ist übrigens, sorry, § 6.1.3.4:
    Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.


    Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.


    Bestehen Zweifel hinsichtlich der Einwilligung des anderen Elternteils zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, ist die Einwilligung zum gewöhnlichen Aufenthalt nachzuweisen. Zweifel können insbesondere dann bestehen, wenn z.B. das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim antragstellenden Elternteil hat, ein zeitlich enger Zusammenhang zwischen Antragstellung und einem Umzug besteht oder der angegebene Wohnort des Kindes nicht mit den Daten des Melderegisters übereinstimmt.


    Erklärungen des anderen Elternteils, die über die Zustimmung zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes hinausgehen, sind für die Passbeantragung unerheblich (z. B. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes beim antragstellenden Elternteil wird akzeptiert, gegen die Passerteilung wird jedoch Einspruch erhoben), soweit sie nicht Zweifel am Aufenthaltsbestimmungsrecht des antragstellenden Elternteils wecken.


    Wenn der antragstellende Elternteil erklärt, das Kind halte sich aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei ihm auf, ist die Entscheidung vorzulegen.



    ***


    Bedeutet: Lebt Kind länger als ein halbes Jahr beim Betreuungselternteil, ist dort gemeldet und ist kein Verfahren bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechts anhängig, ist der Ausweis einzig und allein auf Antrag des Betreuungselternteils auszustellen. Alles andere müsste die Passstelle widerspruchsfähig begründen und belegen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Der Betreuungselternteil kann und darf den Pass beantragen. Der Umgangselternteil ist nicht hinzuzuziehen. Es sei denn, dem Amt liegen besondere Infos vor.


    Welche besonderen Informationen könnten das sein?


    Es ist übrigens, sorry, § 6.1.3.4:
    Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.


    Gut zu wissen. Die Mutter meiner Kinder hatte damals unberechtigterweise (als Umgangselternteil) einen Kinderausweis für den Sohn beantragt, nachdem sie den Sohn bei sich gemeldet hatte. den hat sie nach wie vor (ich habe damals einen Personalausweis beantragt, das ging ohne Probleme). Aber nun ja, in diesem Fall betrachtet die KM ihren Sohn halt als ihren Besitz und schert sich nicht darum, was erlaubt ist und was nicht. Zurückgeforder habe ich ihn nicht, denn wo sie sich mit dem Sohn aufhält (In- oder Ausland) ist ja wähend der Umgangszeit durch mich nicht einzuschränken. Insofern wäre man ja auch als derjenige, der den Ausweis beantragt hat, nicht dazu berechtigt, den Ausweis einzubehalten, oder?


    Wenn jetzt ein umgangsberechtiger Elternteil - bei gemeinsamem Sorgerecht - beabsichtigt, ins Ausland zu reisen (etwa während des Urlaubs) und dann das Kind (samt Ausweis) einbehält, was kann man sinnvollerweise tun?

  • Besondere Infos wären zB Mitteilungen des Umgangselternteils über eine laufende Klage zum Aufenthaltsbestimmungsrecht oder eine entsprechende richterliche Mitteilung. Oder der Sorgerechtentzug des Elternteils. Oder eine Inobhutnahme des Jugendamtes ...


    Bei deiner Ex ist es natürlich schwierig mit dem Kinderausweis. Laut deiner Beschreibung ist der durch falsche Angaben erschlichen worden. Er hätte erst nach Abschluss des ABR-Verfahrens ausgestellt werden dürfen. Hier kann und sollte der andere Elternteil, so er eine Ausweisausstellung verhindern will, eine entsprechende Meldung an die Passstelle geben. Sonst muss die Passstelle entsprechend den Vorgaben entscheiden, wie sie oben beschrieben sind.


    Wenn ein Umgangselternteil ein Kind einbehält - ob mit oder ohne Pass -, sind wie üblich Gerichte, Gerichtsvollzieher oder Polizei (je nach vorliegenden Urteilen) einzuschalten.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Da ich das alleinige Sorge- und Aufenthaltbestimmungsrecht habe, brauch ich mich da wenigstens nicht mit rumärgern. Die Dame vom Amt war am Telefon ganz nett und sagte mir, dass für uns bzw meinem Sohn ein Kinderreisepass (13€) voll ausreicht. Da ich nicht in ein -Nicht-EU-Land oder die USA will reicht es völlig aus. :)

    Nein, ich habe keine Spinnennetze in der Wohnung, das sind Ökotraumfänger :D