Du kannst dich auf Paragraf 6.1.3.1 der Ausführungsbestimmungen zum Passgesetz berufen. Wenn das Kind seit mehr als sechs Monaten in deinem Haushalt gemeldet ist und dem Bürgeramt keine Info über einen Rechtsstreit wegen des Aufenthaltsbestimmungsrecht vorliegt, ist deinem Antrag ohne Hinzuziehung des anderen Sorgeberechtigten stattzugeben.
Falls sich der Sachbearbeiter weigert, bitte um eine schriftliche, widerspruchsfaehige Ablehnung. Dazu ist er verpflichtet. Dann Legat du vor Ort Widerspruch ein unter Berufung auf die Ausführungsbestimmungen. An die ist jedes Bürgerbüro unabdingbar gebunden ... Ggfls google dir den Text. (Es kann auch 6.3.1.3 sein, bin gerade unterwegs und nicht am Rechner. Über die Forensuchfunktion findest du mehrere Thread zum Thema mit ausführlicheren Infos.)
Wie sieht es eigentlich aus, wenn die Mutter, wo das Kind über 6 Monate lebt, versucht einen Reispass zu beantragen und gebürtig aus dem nicht-europäischen Ausland kommt, Neuseeland z.b. Das Kind hat die deutsche Staatsbürgerschaft.