BGH-Urteil: Wer für Impfung ist, erhält Alleinentscheidungsrecht

  • Der Bundesgerichtshof hat am 3.5 2017 entschieden, dass einem Vater das OLG zu Recht das Alleinentscheidungsrecht zugesprochen hat bei einem elterlichen Impfstreit. Die getrennt lebenden Eltern – Kind lebt bei der Mutter -, konnten sich nicht über ein gemeinsames Vorgehen bei der Impffrage einigen. Die Mutter lehnt Impfungen ab, weil sie Nebenwirkungen befürchtet. Der Vater wollte die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen durchführen lassen. Sie beantragten wechselseitig die Alleinübertragung der Gesundheitssorge.
    Der BGH stellte fest, dass die Schutzimpfung nicht eine alltägliche Angelegenheit sei. Damit unterliegt sie der Entscheidung beider Eltern (und nicht dem Elternteil, bei dem das Kind lebt).
    Der BGH stellte weiterhin fest, dass in solchen Streitfällen sich die Übertragung einzelner Sorgeentscheidungen nach dem Kindeswohl zu richten habe bzw. welcher Vorschlag der Eltern dem Kindeswohl besser gerecht wird. Was in diesem Fall Kindeswohl ist, definierte der BGH auch: Die Impfempfehlungen der STIKO sind vom BGH als medizinischer Standard angesehen. Da beim Kind keine besonderen Impfrisiken vorliegen, sind die Gerichte zu Recht in allen Instanzen (Amtsgericht, OLG) den wissenschaftlich anerkannten medizinischen Erkenntnissen gefolgt und haben entsprechend dem Vater die Gesundheitssorge in diesem Fall zugesprochen.
    (Az: XII ZB 157/16)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bisschen reißerisch die Uberschrift ;-)


    Es geht um einen Fall und da hat der Vater(Impfbefürworter) die Gesund-
    heitfürsorge zu gesprochen bekommen.


    Gilt das jetzt fur jeden Fall ?
    Bekommt der Elternteil der zum Impfen ja sagt nun immer die Gesundheitsfürsorge?


    Was passiert eigentlich wenn das Kind nun die Impfung doch nicht ohne Folgen übrtsteht knnman dann das Gericht verklagen ?


    Liebe Grüße


    Ute

  • Naja, ein BGH-URteil ist immer etwas höher gehängt und richtungsweisend.


    Die untergeordneten Gerichte werden sich in Zukunft an diesem Urteil orientieren.


    Natürlich bekommt damit nicht automatisch der ET, der die Impfung befürwortet die Gesundheitssorge. Auch das wurde festgestellt. In DIESEM Fall liegen keine Faktoren vor, die Impfschäden- oder -risiken erwarten liesen. Damit wurde der Nutzen der Impfung höher bewertet. Jedenfalls wird es sicher nicht dazu führen, dass nun tausende ET die Gesundheitssorge einklagen können mit dem Argument, dass der andere gegen Impfungen ist.

  • Die Headline entspricht der BGH-Presseerklärung und gibt den Tenor des Urteils wieder. Die BGH-Entscheidung ist ein Grundsatzurteil und keine Einzelfallentscheidung. Der BGH nimmt sowieso üblicherweise nur Klagen von grundsätzlicher Bedeutung an bzw. nur solche Klagen werden zugelassen.


    Von der grundsätzlichen Gesundheitssorge ist im Text nicht gesprochen worden, sondern von der "Gesundheitssorge in diesem Fall", also bezüglich der Impfungen. Das sind nun natürlich im Laufe der Jahre zahlreiche Impfungen.
    Ob einem Elternteil, der in einer wesentlichen Frage Entscheidungen gegen das Kindeswohl trifft, grundsätzlich die Gesundheitssorge entzogen werden muss, hat der BGH nicht diskutiert. Auch nicht, was mit sich einig seienden Eltern ist, die gemeinsam gegen eine Impfung nach den Empfehlungen der STIKO sind.


    Die Impfungen nach STIKO sind vom Gericht als medizinischer Standard angesehen worden. Damit entsteht unter Berücksichtigung der Vorgaben der STIKO kein Schadenersatzanspruch, wenn es zu Impfschäden kommt. Im Umkehrschluss gibt es dann allerdings einen Schadenersatzanspruch des Kindes gegen die Eltern, wenn ein bleibender Schaden beim Kind durch eine Erkrankung erfolgen sollte, die nicht gekommen wäre, hätte man das Kind durchgeimpft.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Wieso sollte es nicht dazu führen das nun mehr ET klagen?
    Die Überschrift lautet "Wer für Impfungen ist erhält Alleinentscheidungsrecht".Das impliziert fur mich wer ja sagt zum Impfen bekommt die Gesundheitsfürsorge.



    Warum, wenn es so ein richtungsweisendes Urteil ist, führt .an nicht die allgemeine Impflicht ein(natürlich ausgenommen Menschen die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen)?


    Liebe Grüße


    Ute

  • Danke für die Info, bap!


    Ich bin sehr froh über dieses kluge und längst überfällige BGH-Urteil.


    Damit hat sich ein Streitpunkt zwischen meiner Ex und mir erledigt.
    Ich erwarte nun kein weiteres Blockieren von Impfungen.
    Drohungen, sie würde klagen, falls ich es über ihren Kopf hinweg alleine entscheide, kann sie sich sparen.
    Jetzt steht eindeutig das Kindeswohl an erster Stelle und nicht die verqueren Gedankengänge von Elternteilen, die mit wirren Argumenten jede Gelegenheit zum Streiten nutzen.


    :tuschel Und ich kann mir GsD den Umweg über einen zweiten Kinderarzt, von dem KM nicht weiß, ersparen. :D

    Einmal editiert, zuletzt von bay-of-russel ()

  • Nein, nein. Impfen ist keine! Alltagssorge. Verweigert die Ex die Zustimmung, musst du klagen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Hab ich auch so verstanden, bap.


    Ich rechne jetzt aber mit ihrer Zustimmung ohne weitere Mätzchen....sonst riskiert sie nämlich, abermals ein Verfahren zu verlieren.

  • Ich wurde noch nie nach einer Zustimmung gefragt???Selbst nicht bei nicht Stiko Impfungen nicht. Unterschrieben wird doch auch nie was ? Gut, einmal ja. Aber da reichte eine Unterschrift. Von der wusste der Ex und ich weiß eh, dass er ebenfalls für Impfungen ist, aber ich wußte ehrlich gesagt auch nicht, dass es da einer Absprache bedarf. Wozu also klagen.

  • Das ist einmal das Problem der Ärzte: Die müssten sich so organisieren, dass sie wissen, wo sie Zustimmung und Unterschriften einholen müssen.
    Das ist andererseits das Problem des Betreuungselternteils. Es muss eigenständig aufpassen, nicht den Eindruck zu erwecken, im Namen beider Eltern zu sprechen/zu handeln, wenn die dinge nicht geklärt und abgesprochen sind.


    Konkret wird so eine Sache eigentlich immer nur dann, wenn entweder beide Elternteile aktiv sich kümmern und als "Rosenkriegsreaktion" grundsätzlich unterschiedliche Positionen einnehmen. Oder wenn der Umgangselternteil dem Betreuungselternteil "eins einschenken" will.
    Oder aber, wenn es tatsächlich zu einem Impfschaden kommt und geguckt wird, wer denn jetzt nun die Verantwortung trägt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich denke in Fällen wo Eltern normal kommunizieren und sich in der Sache einige sind (das sollte der Normalfall sein) kann man ruhigen Gewissens alleine unterschreiben, oder eben mal kurz beim andere ET durchklingeln und sich ein kurzes d'accord einholen.


    Unabhängig ob nun sorgerechtsrelevant oder eben nicht würde ich den Teufel tun und etwas unterschreiben, wo ich weiß dass Exilein eine andere Meinung zu hat. Das vergiftet eine Elternbeziehung. Und Impfungen müssen tatsächlich nicht von einer auf die andere Sekunde entschieden werden.


    Grundsätzlich problematisch finde ich an dem Urteil, dass man als impfkritscher Mensch, riskiert die Gesundheitsvorsorge zu verlieren. D.h. in strittigen Fällen kann so ein Grundsatzurteil taktisch verwendet werden.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .


  • Grundsätzlich problematisch finde ich an dem Urteil, dass man als impfkritscher Mensch, riskiert die Gesundheitsvorsorge zu verlieren. D.h. in strittigen Fällen kann so ein Grundsatzurteil taktisch verwendet werden.


    Hier liegt des Pudels Kern versteckt: Der BGH definiert hier eindeutig die impfkritische Linie (vorausgesetzt, es liegen keine besonderen Umstände vor) als kindeswohlgefährdend. Das ist eigentlich ein deutliches Signal an den Gesetzgeber, eine Impfpflicht einzuführen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Jetzt steht eindeutig das Kindeswohl an erster Stelle


    Das ist Deine Meinung. Und in diesem Falle dann leider auch die des BGH. Ich frage mich, ob Du auch bei dieser Meinung bleiben würdest, wenn Dein Kind morgens tot im Bett liegt, aufgrund einer Krankheit, bei der nicht ganz klar war, ob der Ausbruch nicht Folge einer Impfung war. Ich habe gerade überhaupt kein Verständnis dafür - und ja - das hat ganz persönliche Gründe. Mir stehen diese Impfdiskussionen bis sonstwohin...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • @ CoCo :troest U.a denke ich auch immer an euch, wenn Diskussionen hier oder anderswo aufflammen :(


    das hat ganz persönliche Gründe. Mir stehen diese Impfdiskussionen bis sonstwohin...


    Geht mir ganz genauso. Meine Einstellung hat sich nicht geändert, ich rede nur nicht mehr drüber.

  • Ich frag jetzt mal ganz doof....


    Wenn wir in der Ehe unsere Tochter haben impfen lassen, dann kann ich aber doch davon ausgehen, dass die entsprechenden Auffrischungen nach fünf bzw. zehn Jahren vom anderen Elternteil auch abgesegnet sind, oder?
    Ich wäre da noch nie auf die Idee gekommen, nachzufragen.


    Anders jedoch bei der HPV-Impfung, da diese ja erstmals kam und umstritten ist.

  • Ich frage mich, ob Du auch bei dieser Meinung bleiben würdest, wenn Dein Kind morgens tot im Bett liegt, aufgrund einer Krankheit, bei der nicht ganz klar war, ob der Ausbruch nicht Folge einer Impfung war.


    Hi Coco,


    ich kann deine Frage mit einem klaren Ja beantworten.
    Für mich steht die Notwendigkeit von Impfungen außer Frage. Die Risiken sind mir bekannt.


    LG
    Joachim

  • An solchen Stellen wird mir immer bewußt, was für Vorteile es für mich hat, das kein Kontakt zwischen dem KV und uns herrscht.
    Klar, ist das ein wichtiges Thema, aber würden Eltern auch Gerichte beauftragen, wenn sie ein Paar wären und sich uneinig wären?
    Ich bin Impfbefürworterin, kann aber auch damit leben, wenn Etern ihre Kinder nicht impfen. Bei uns (in der KiTa) ist das eine so verschwindend geringe Menge, die werden gleich mitgeschützt.
    Vor ein paar Jahren waren eine zeitlang Masernpartys wieder"hipp". Da habe ich kein Verständnis für.


    Ansonsten bin ich diesen Impfdiskussionen auch überdrüssig. Zum neuen Jahr hat sich unser Gesundheitsamt ein neues Gimmick ausgedacht. Erzieher sollen bei der Aufnahme Impfaufklärung betreiben und sich das bescheinigen lassen. Da verweigere ich mich. Ich bin doch kein Arzt und bei so einem Thema sollten Fachleute ran, die auch Nachfragen beantworten können.


  • Hi Coco,


    ich kann deine Frage mit einem klaren Ja beantworten.
    Für mich steht die Notwendigkeit von Impfungen außer Frage. Die Risiken sind mir bekannt.


    LG
    Joachim


    Joachim, meine ersten Gedanken, die ich beim lesen Deiner Antwort hatte, habe ich zum Glück nicht gleich geschrieben. Manchmal ist es besser, erstmal ein bisschen atmen zu gehen. ;) Du bist jetzt in diesem Moment davon überzeugt, dass Du auch in so einem Fall dabei bleiben würdest, dass Impfen grundsätzlich dem Kindeswohl dient. Ich habe da meine Zweifel, aber vielleicht wäre es ja auch wirklich so.


    Meiner Überzeugung nach hätte ich nichts verhindern können, auch nicht, wenn meine Tochter diese eine Impfung nicht erhalten hätte. Trotzdem huscht hin- und wieder noch der eine oder andere "hätte, wäre, könnte"-Gedanke durch meinen Kopf. Und es hat mich in dem Moment furchtbar wütend gemacht, dass sich hingestellt wurde und Impfen als alleiniges Kindeswohl propagiert. Das ist ein Thema, bei dem es einfach keine Einigung geben wird.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Coco, komm her :knuddel


    Glaubst du, ich verstehe nicht, wie du dich fühlst?
    Glaubst du, ich würde nicht ebenso empfinden, wenn ich erlebt hätte, was du erlebt hast?
    Deine Reaktion und Bedenken sind doch völlig normal und nachvollziehbar.


    Auf die Frage, Warum?, Warum mein Kind?, wirst du nie eine Antwort erhalten.


    Man kann aber, ganz nüchtern, hinterfragen, ob das Impfen sinnvoll ist und u.U. Leben rettet,
    oder, ob die Risiken überwiegen und man es besser lässt.


    Nach meiner Meinung, basierend auf persönlichen Erlebnissen im Ausland, insbesondere in Afrika, ist das Impfen unumgänglich und alternativlos.


    Du hast keinen Fehler gemacht, Coco.
    Du hast das getan, was eine verantwortungsvolle Mutter tun sollte.
    Daran gibt es keinen Zweifel.
    Wenn ich 2 Kinder hätte und eines würde an den Folgen einer Impfung verstreben, würde ich trotzdem das andere Kind weiter impfen, sofern es keiner Risikogruppe angehört.
    Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.


    Tut mir echt leid, was du erlebt hast, Coco. :knuddel


    LG
    Joachim

  • ... ich lasse meine Kinder impfen und bin jedesmal dankbar... wenn die Nebenwirkungen "nur" ein geschwollener Arm... Müdigkeit... erhöhte Temperatur usw. sind... ein gutes Gefühl hab ich dennoch nie...




    Was wäre wenn... geht jedesmal durch meinen Kopf... bin einfach nur froh, dass es wohl bisher immer gut ausgegangen ist... hab mal gelesen... auch Jahre später können noch "Auswirkungen" auftreten.






    Edit... bin froh, dass der Papa der Jungs... da Vertrauen in unsern KiA hat... stelle mir hier eine Baustelle mehr... sehr belastend vor.




    Würde einer meiner Jungs auf die Impfung "allergisch" reagieren... egal mit was für Folgen auch immer... wüsste ich nicht... ob ich den anderen weiter impfen lassen würde... haben ja die gleich Gene... und solange man nicht in der Situation ist... kann man es eh nur vermuten und sich niemals wirklich sicher sein... so geht es mir zumindest.

    Einmal editiert, zuletzt von Marian14 ()