Neues Unterhaltsvorschussgesetz

  • Hallo


    Hat schon jemand neue Informationen zum neuen uvg?


    Bei meinem zuständigen Amt steht immer noch das es voraussichtlich kommt und das Anträge noch nicht gestellt werden können.


    Vielleicht hat der ein oder andere ja schon aktuellere Infos von seinem jugendamt.


    Liebe grüsse hep

  • Das Gesetz ist weiterhin in der Vorbereitung, aber noch nicht beschlossen und rechtskräftig. Sobald es im Amtsblatt veröffentlicht ist, können und dürfen die Jugendämter reagieren. Vorher halt nicht.


    Es ist aber damit zu rechnen, dass es breit durch die Medien geht, wenn das Gesetz "durch" ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    2 Mal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Hallo,
    Ich habe eben bei meiner unterhaltsvorschusskasse angerufen. Alle warten auf das Gesetz . Ich soll Ende Juni noch mal anrufen. Aaaaaaber dieses Mal sagte die Dame , es wird kommen aber nach Antragstellung wird es dann dauern. Warum bitte dauert das so lange, so langsam kann ich nicht mehr. Überstunden kann ich nicht mehr machen, wir sind inzwischen gut aufgestellt. Lg Chris

  • Warum bitte dauert das so lange


    Wenn über Nacht mal eben "die doppelte" Schlagzahl an Anträgen auf dem Tisch liegt, kann es schon zum Rückstau kommen.
    Viele Kommunen finden auch nicht das benötigte Personal, bzw. müssen dieses erst auf das noch nicht einsehbare Gesetz schulen.
    Andere Kommunen müssen erstmal zusehen, neue Büroflächen anzumieten, die Systeme zu vernetzen, etc...


    Dann kommt mit der Altersgruppe ab 12 mehr Komplexität ins Spiel. Es gibt die Fallunterscheidung, dass BET zB mindestens 600 Brutto eigene Einnahmen baucht, etc...
    Dann haben Kinder unter 18 Jahre durchaus evtl. bereits Ausbildungsgehalt -> neue Verrechnung, gab es vorher so nicht.


    Aber vielleicht gibt es dann ja sowas wie ein Vorschuss auf den Vorschuss :crazy

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Aber vielleicht gibt es dann ja sowas wie ein Vorschuss auf den Vorschuss :crazy


    Dafür :thumbsup:
    Ich will garnicht wissen, wie lang das dauert.... 13. Monatsgehalt?

  • Wobei es wenigstens bei uns (Landkreis) so ist, dass "wir" die Anträge im "Dorf"-Rathaus abgeben können. Ich schätze die von Summerjam angesprochene Fallunterscheidung, wird dann u.U. gleich aussortiert, damit wird dann kein SB im Jugendamt behelligt.

  • Wobei es wenigstens bei uns (Landkreis) so ist, dass "wir" die Anträge im "Dorf"-Rathaus abgeben können. Ich schätze die von Summerjam angesprochene Fallunterscheidung, wird dann u.U. gleich aussortiert, damit wird dann kein SB im Jugendamt behelligt.


    Ob die Normalsterblichen im Rathaus beim Standesamt & Co. hier im Vorfeld aussieben dürfen, kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Hier geht es ja um Anträge nach dem UV Gesetz, die beschieden werden müssen. Da dürfet Fachwissen gefragt sein.
    Ich vermute ehr, dass in diesem Fall die Neuanstellungen ihren Drehstuhl im Rathaus gefunden haben.

  • Spannend stell ich mir auch vor, wenn UVG zB verzögert - für mehrere Monate ab Antragstellung - überwiesen wird.


    Bei ALG II Empfängern:Gilt hier das Zuflussprinzip?
    Könnte das für viele bedeuten, dass sie in dem Monat aus dem Bezug fallen und ggf. einen Neuantrag stellen müssen? GGf. für einen Monat GEZ pflichtig werden, etc...?


    Nach Ärger und Arbeit riecht das auf jeden Fall.