Frage Unterhalt / (Ende Berufssoldat Vater)

  • jetzt mal ehrlich. wenn meine Ex-Frau ne gehaltsüberprüfung vornehmen würde bei mir in dem wissen, dass ich 75% + x bekomme, würde ich laut lachen und mir was schönes kaufen gehen.


    was soll denn passieren? er spart sich die Klage gegen den Titel, die du bezahlst. mehr muss er bestimmt nicht bezahlen.


    eventuell blöft er, damit du genau das tust. ich würde erstmal die Zahlungen abwarten.


    die Sache ist doch übrigens geklärt, es gibt doch einen Titel. ein für allemal ist unmöglich das sich die Lebensumstände immer ändern können.


    für mich persönlich ein klarer Fall von: Wer zuerst zuckt, verliert

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • zum Thema anwaltsberechnung mal ein nicht ganz so fiktiver fall:


    Anwalt der Km fordert Unterhalt der Stufe 8 nach DDT


    Gegenseite bietet Stufe 5 an um sich dann auf 6 einigen zu können.


    Angebot wird abgelehnt.


    Gericht entscheidet auf Unterhalt der Stufe 4

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Dass es in Verwaltungen Schnarchnasen gibt, wird genauso häufig sein wie die Schnarchnase unter Familienrechtsanwälten. Schnarcht die Beistandschaft, kann ich den in größter Not den Dienstvorgesetzten in Bewegung setzen. Schnarcht der Anwalt, ist die Sache an den Baum gefahren.

    Bei uns schnarchen alle beide... die Beistandschaft hat 15 Monate gebraucht, um überhaupt eine erste Rechnung aufzustellen. Und jetzt, wieder 7 Monate später ist immer noch nichts klar - weil der Anwalt meines Ex ihn offensichtlich nicht informiert und er weiter stoisch den alten Betrag bezahlt (mittlerweile zuviel wegen reduzierter KiGa-Gebühren). Ich frage mich, wann Ex darauf kommt, dass der Anwalt ihm mehr schadet als nutzt - so lange halt ich mich zurück. Ein Versuch, das Ganze doch nochmal ohne Beistandschaft und Anwalt zu regeln ging sowas von in die Hose (ich musste den Telefonhörer weghalten, so hat der Ex mich angebrüllt).... :frag


    Ich kann die Beistandschaft nicht uneingeschränkt empfehlen...


  • Tomtomsen, hier irrst du. Der Unterhalt ist seit zehn Jahren nicht überprüft worden. Der Unterhaltspflichtige war bei der Bundeswehr. Dort ist die Besoldung im Schnitt 2% pro Jahr gestiegen, wenn nicht sogar noch mehr (da war doch was?). Zusätzlich ist mit einer Beförderung sowie Vergreisungszuschlag zu rechnen. Er wird also deutlich mehr in 2016 verdient haben als zum Zeitpunkt der alten Berechnung. Hier ist also schon damit zu rechnen, dass sich die Lebensumstände erheblich verändert haben.
    Und der Meister selbst will ja nicht klagen, sondern Kraft seiner Wassersuppe einfach weniger zahlen. Hier kann oubleu dann aber schon deutlich darauf hinweisen, das der Titel Bestand hat und sie im Falle eines Falles den Gerichtsvollzieher zum neuen wie zum alten Arbeitgeber (der ja noch Übergangsgelder zahlt) schicken kann, um das Geld direkt zu holen. So Sachen kommen beim Arbeitgeber immer richtig gut ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also.....als ehemaliger melde ich mich mal zu Wort.



    1. Ein Berufssoldat beendet seinen Dienst mit dem Tod, oder im günstigstem Falle mit der Pension :P , demzufolge kann er höchstens Soldat auf Zeit gewesen sein, 13 Jahre ist übrigens sehr ungew#hnlich, 12,15 oder BO 20 für Piloten ist die Regel.



    Die Übergangsgbührnisse, in meinem Falle ca. 2000,- (75% von 100%) sind gedacht wie sie heißen......zum Übergang.


    Bei aufnehmen einer steuerpflichtigen Tätigkeit, werden diese auf die nächsthöhrere Steuerklasse für Doppelverdiener gesetzt, diese sind zum Übergang und zum Ausgleich des Verlustes beim Eintritt in das Zivilleben gedacht.


    Ganz ehrlich, ich habe lange gebraucht um wieder das zu verdienen, was ich als aktiver Hauptfeldwebel mit Springer und sonstigen Zulagen hatte :D .


    Das andere Teil was er bekommen hat, nenn es Abfindung, hier wird bei einer Neuberechung geschaut, wieviel er davon vor und wieviel er davon nach Dir "erworben hat", dieses ist gedacht um eventuelle Nachtteile der Rentenversicherung auszugleiche, bein Inanspruchnahme des sogenannten Eingliederungsscheines, gibt es nur die Hälfte (Anstellung im öffentlichem Dienst) bei Inanspruchnahme einer anderen Option(Verbeamtung), gibt es nichts, da geht alles an die Pensionskasse.


    Seis drum, ich denke.........er hat die Bereitschaft gezeigt sich in den "Hintern" schießen zu lassen, also soll "Ihm" das honoriert werden, Unterhalt ist eine Sache, das steht dem Kind zu und es ist richtig das zu holen und eventuell neu berechnen zu lassen, du wirst hier tauend Experten finden, gibs an den Anwalt deines Vertrauens ab.



    Und jetzt bitte Steine werfen.

  • Tomtomsen, hier irrst du. Der Unterhalt ist seit zehn Jahren nicht überprüft worden. Der Unterhaltspflichtige war bei der Bundeswehr. Dort ist die Besoldung im Schnitt 2% pro Jahr gestiegen, wenn nicht sogar noch mehr (da war doch was?). Zusätzlich ist mit einer Beförderung sowie Vergreisungszuschlag zu rechnen. Er wird also deutlich mehr in 2016 verdient haben als zum Zeitpunkt der alten Berechnung. Hier ist also schon damit zu rechnen, dass sich die Lebensumstände erheblich verändert haben.
    Und der Meister selbst will ja nicht klagen, sondern Kraft seiner Wassersuppe einfach weniger zahlen. Hier kann oubleu dann aber schon deutlich darauf hinweisen, das der Titel Bestand hat und sie im Falle eines Falles den Gerichtsvollzieher zum neuen wie zum alten Arbeitgeber (der ja noch Übergangsgelder zahlt) schicken kann, um das Geld direkt zu holen. So Sachen kommen beim Arbeitgeber immer richtig gut ...

    ich irre da nicht.


    laut Aussage der TS zählt er 408 Unterhalt.


    jetzt gehen wir mal 10 Jahre zurück. da war das Kind bestimmt in der Gruppe der 0-5 Jährigen.


    mal die Düsseldorfer Tabelle von 2007 angeschaut. die geht dort nur bis 404 Euro und das bei einem nettoverdienst von 4800 Euro.
    Das glaube ich können wir ausschließen.


    also ist das ein dynamischer titel der automatisch angepasst wurde und anscheinend auch richtig bedient wurde.


    edit// ich nehme an, er war Oberfeldwebel zum Schluss ( der höchste Dienstgrad den man als Nicht-Berufssoldat erreichen kann), das ist Besoldungsgruppe A7. bei maximaler Stufe sind das 2800 Euro. brutto! okay, Soldaten zahlen als 'Beamte weniger Steuern....


    dadurch das er nur ein Kind hat, zahlt er wahrscheinlich over the odds

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

    3 Mal editiert, zuletzt von Tomtomsen ()

  • Vorschlag: Beistandschaft einrichten und die machen lassen. Über den Zwischenstand das Forum auf dem Laufenden halten und am Schluss das Ergebnis hier im Forum überprüfen lassen.


    Kommen Fälle vor den Kadi, urteilen laut Statistik die Gerichte in rund 80 Prozent der Fälle, wie die Beistandschaft vorher entschieden hat. Und in weiteren rund 15 Prozent wurden neue Belege vorgelegt, die die Beistandschaft vorher nicht hatte und deshalb nicht mit einbeziehen konnte.
    Dass die Berechnung des Unterhalts eines Anwaltes so stimmig ist, dass sie vom Gericht 1.1 übernommen wird, ist laut Statistik im ganz niedrigen zweistelligen Bereich.


    Auch diese Statistik interessiert mich (Vielleicht auch andere User?). Meine letzte Bitte nach Statistiken blieb leider unbeantwortet.

    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

  • Tacheles, bitte hab Verständnis dafür, dass ich hier nicht alle Postings lese. Und auch wenn ich es lese, kann ich aus zeitlichen Gründen nicht auf jede Randfrage eingehen. Ich kann und will hier nicht mehr als 60 Minuten am Tag investieren. Und diese zeit ist verflixt knapp für die Größe des Forums und die damit verbundene Mod-Arbeit. Von dir nachgefragte Statistiken sind über Google greifbar. Als schon etwas älterer Mensch arbeite ich selbst allerdings ganz gern noch mit Papier auf dem Schreibtisch. Darum habe ich selbst eher weniger die Links, werde aber auch nicht unbedingt hingehen und jedes Posting mit einem wissenschaftlichen Quellenhinweis versehen, wenn die Fakten für dritte breit greifbar sind mit einem akzeptablen Aufwand.


    Von mir hier manchmal eingebrachte Daten stammen regelmäßig aus dem Statistischen Bundesamt/Abobereich oder sind im Fachmagazin Familienrechtszeitschrift (FamRZ) nachlesen oder in den Veranstaltungsunterlagen des Familiengerichtstages oder beruhen auf den Meldungen von Presseagenturen oder zuletzt im Newsbereich auf einer Pressemeldung. Hier gibt es aber jeweils keinen öffentlichen Zugang, wenn man nicht abonniert oder aus beruflichen gründen zugriff hat.


    ***
    Zur Bundeswehr: Da ich zahlreiche Zeitsoldaten kenne, die von Anfang an die Offizierslaufbahn eingeschlagen haben (mit Laufzeitverpflichtungen von 8, 10, 12, 15 Jahren) und dort Gehälter beziehen, die eine Unterhaltszahlung jenseits der Stufe eins ermöglichen, muss ich nicht unbedingt davon ausgesehen, dass hier der Vater bisher überobligatorisch gezahlt hat.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap


    Meine Zweifel an der Existenz seriöser Statistiken zu der Thematik bleiben.


    Vorschlag: Beistandschaft einrichten und die machen lassen. Über den Zwischenstand das Forum auf dem Laufenden halten und am Schluss das Ergebnis hier im Forum überprüfen lassen.


    Was hältst du von meinem Vorschlag? Sollte es dir aus Zeitgründen selbst nicht möglich sein daran mitzuwirken, können sicherlich genügend andere Forenuser behilflich sein.

    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)