Unterhalt für mein Kind und die minderjährige Kindsmutter? Was ist mit den Eltern?

  • Hallo... ich hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann.
    Meine Freundin, 16, und ich, 22, bekommen eine Tochter und haben uns in Liebe dazu entschieden, nachdem wir wussten, dass sie schwanger ist.
    Ich habe bis jetzt gejobbt und fange aber ab September eine Ausbildung in der Altenpflege mit einem guten Gehalt an.
    Ich war unglaublich froh als ich gemerkt habe, dass ich mit einem zusätzlichen Nebenjob für unsere Kleine aufkommen kann.
    Nun ist der Traum von einer Zukunft mit Ausbildung und kleiner Familie am zerplatzen..., denn ich habe erfahren, laut BGB und Jugendamt,
    dass ich auch für meine Freundin, die derzeit vom Abi pausiert, aufkommen müsse. Das schaffe ich finanziell nicht...
    Jetzt sagt man mir, dass ich mir die Ausbildung abschminken könne und auch das Auto, das ich brauche um zum Arbeitsplatz zu kommen
    verkaufen müsse, weil es ja von Wert wäre, der sich in Unterhalt quasi umwandeln ließe... ich solle mir einen Helferjob bei einer Leihfirma suchen, hieß es.
    Somt könnte ich meine Ausbildung und eine sichere Zukunft für uns drei vergessen.
    Die Eltern meiner Freundlin haben das Sorgerecht für sie nicht mehr, weil gegen beide Eltern ein Verfahren im Raum steht, das leider aufgrund von Mangel
    an Beweisen Stück für Stück im Sande verläuft... zu vir el um davon zu erzählen... Ich dachte nur, dass solange meine Freundin minderjährig ist,
    die Eltern ihr Unterhalt zahlen müssten... ich könnte nur noch heulen und bin einfach nur noch am Ende, weil wir beide bereits so viel durchmachen mussten
    und uns zusammen auf eine glückliche Zukunft gefreut hatten. Die Schwangerschaft ist für sie dadurch umso schwerer...
    Was soll ich nur tun...?

  • Hast Du noch keine Ausbildung? Wenn Du keine Ausbildung hast, kann Dir auch keiner verwehren, diese zu beginnen. Es ist nach der Ausbildung absehbar, dass Du für die Familie aufkommen kannst.
    Reicht Dein Ausbildungsgeld nicht für den Unthalt, dann gibt es aufstockend Harz 4. Beginngt Deine Freundin wieder mit der Schule, kann sie Schülerbafög beantragen. Wie Ihre leiblichen Eltern noch für sie aufkommen müssten, da bin ich überfragt. Macht einen Termin bei pro familia oder caritas. Die wissen da bestimmt besser Bescheid.
    Deine Freundin ist minderjährig, wenn das Kind kommt. Wie läuft es da eigentlich mit dem Sorgerecht für das gemeinsame Kind?

  • Von wem hast Du denn diese Auskünfte bekommen?


    Ich denke auch, dass es davon abhänigig ist, ob Du schon eine Ausbildung hast oder das die Erstausbildung ist.
    Auto kann man grundsätzlich behalten, außer es ist eine Luxuskarre.... dann sieht es anders aus.


    Ich finde es aber grundsätzlich super, dass Ihr Euere Zukunft gemeinsam meistern wollt.
    Drück Euch die Daumen, dass Ihr alles auf die Reihe bekommt.


    Sucht Euch einen ordentlichen Beratungstermin bei einer der schon genannten Institutionen, beim Jugendamt oder auch beim Jobcenter.

  • Wichtig ist, lass dich auf dem Jobcenter nicht einschüchtern. Klar, die wollen Kosten sparen und dich in eine Arbeit drücken aber eine Ausbildung ist wichtiger. Bitte lass dich von deinem Weg nicht abbringen.
    Meine Tochter macht eine Ausbildung als Sozialassistentin und möchte nach dem Sommer die Erzieherausbildung anfangen (Tochter hat auch schon einen Tochter). Sie erhält auch noch etwas Geld vom Jobcenter und diese haben schon bei Tochter angerufen, sie solle doch nach der Sozialassistentin eine Arbeit suchen. Ich zur Tochter : ganz ruhig bleiben - erst mal nicht aufmucken und sehen, wie sie sich verhalten

  • Die Eltern der Freundin sind tatsächlich aus der unterhaltsverpflichtung raus. Deshalb auch seinen Sinn, da so verhindert werden soll, dass Eltern Druck zur Abtreibungen ausüben können.


    Um dich besser beraten zu können, wäre relevant, ob Ihr denn schon jetzt in einem Haushalt lebt. Was ist mit Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht? Das Sorgerecht der Mutter wird ja bis zum Eintritt ihrer volljährigkeit erstmal beim Jugendamt liegen. Wer hat dir das mit der Ausbildung und dem Auto gesagt?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Ich kann dem jungen Mann leider überhaupt nicht helfen, da ich von dieser Problematik keine Ahnung habe.
    Ich würde mich aber freuen, wenn sich hier User einschalten, die die notwendigen Kenntnisse besitzen.


    manuelnour


    Lass die Ohren nicht hängen, das wird schon.
    Ich denke, du bist sehr schlecht beraten worden.
    Sei jetzt für deine Freundin da und lass dich nicht in´s Bockshorn jagen.
    Eine Ausbildung wird dir niemand verwehren.
    Ich drück euch die Daumen!


    LG
    Joachim

  • Was hast du denn bisher gemacht?


    Eine Ausbildung ( wenn es die erste ist) ist das Beste was du in der jetzigen Situation machen kannst. Denn nur so wirst du langfristig für euer Kind finanziell aufkommen können.


    Du hast von deinem Geld immer einen gewissen Betrag, den du für dich selbst behalten kannst. Du musst nicht alles für den Unterhalt abgeben. Wenn das nicht für euch reicht, gibt es genug Möglichkeiten sich Unterstützung zu holen.


    Du solltest dich dringend korrekt über eure Rechte und Pflichten informieren. Am Besten über eine Beratungsstelle wie Diakonie, Caritas, Pro Familia usw..

  • Hey zuerst einmal vielen Dank für eure ermunternden Worte,
    ich bin euch wirklich zutiefst dankbar..., ja wir halten auf jeden Fall zusammen. Zwischen meiner Freundin und mir ist alles gut.
    Da sie nun noch im Krankenhaus ist habe ich schon fleißig Ersteinrichtung gekauft. :)
    Sie steht auch bei allem was ich tue hinter mir. Eine Ausbildung habe ich bisher noch nicht gemacht, weil ich noch nicht die Tätigkeit
    finden konnte für die ich wirklich brenne. Jetzt werde ich Altenpfleger mit einem Ausbildungslohn von über 1000 Euro im ersten Lehrjahr
    plus Minijob mit 450 €. Meine Freundin hat bisher in einer Pflegefamilie gewohnt. Nun da das Kind kommt, wollen wir zusammenziehen.
    Das Jugendamt hat prinzipiell nichts dagegen, hat uns aber trotz mehrfachem Fragen nicht aufgeklärt, wer denn nun für meine Freundin
    zahlt. Eine Wohnung für uns suchen soll ich nun laut Jugendamt trotzdem... nur wie, wenn ich nicht weiß, wie viel Geld sie bekommt...?
    Die Damen vom Jugendamt meinten nur, dass, WENN das Jobcenter zuständig wäre, es mich mit dem letzten Hemd dastehen ließe...
    Ihre Eltern seien zwar möglicherweise Unterhaltspflichtig, aber das müsste meine Freundin wohl selber einklagen, da ihre Eltern nicht
    freiwillig zahlen werden. Grund hierfür wie gesagt ein Verfahren (wegen sexuellem Missbrauch) gegen ihre Eltern... Chancen auf Erfolg
    ohne Beweisvideos und Zeugen :( kaum... Da auch ich Vollwaise bin haben wir keine wikliche finanzielle Unterstützung aus Familiärer Richtung und ihre Pflegeeltern
    sind zwar lieb, aber dennoch überfordert. Sorgerecht hat das Jugendamt erst mal, allerdings soll dieses Stück für Stück dann auf mich übertragen
    werden. Grundsätzlich haben die kein Problem mit mir und sie sehen, dass ich mich wirklich um ALLES kümmere...
    Ich fühle halt nur wie das Jugendamt schon jetzt sich so verhält als wollten sie ihren eigenen Hintern nur rechtlich schützen und gar nicht wirklich helfen.
    Ich werde auf jeden Fall alternativ Beratung bei den genannten Stellen suchen. Ach ja... mein Auto is ne alte aber fahrende Schrottgurke 97 BJ.
    Mir wurde nur von Freunden gesagt, dass die mir vielleicht so viel abziehen, dass ich dann kein Spritgeld mehr habe, um zur Ausbildungsstelle zu kommen.

  • Die Damen vom Jugendamt meinten nur, dass, WENN das Jobcenter zuständig wäre, es mich mit dem letzten Hemd dastehen ließe...


    eine "dumme" Aussage- mindestens bleiben Dir (als Berufstätiger- und in Deinem Fall wird die Ausbildung mit Sicherheit sinnvoll erachtet) 1080 Euro-
    alles darüber hinausgehende würde erst mal als KU für das Kind fliessen- ein Rest für die KM ist bei dem zu erwartenden EK nicht zu erwarten


    Wenn ihr zusammenzieht, bildet ich sowieso eine "Bedarfsgemeinschaft"- und, da Du bisher noch keine Ausbildung gemacht hast, werden Dir da wohl keine Steine in den Weg gelegt werden :daumen


    Im Endeffekt wird es erst mal vermutlich so sein, dass Ihr Dein Einkommen habt, zzgl. zweimal Kindergeld- der Rest müsste "aufgestockt" werden- ob nun über die Arge, das Jugendamt, oder die Eltern Deiner Freundin sei erst mal dahingestellt-
    Wichtig wäre, dass Du bei der Wohnungssuche darauf achtest, dass die Wohnung auch "angemessen" ist, und nicht über den "üblichen" Satz für drei Personen liegt-
    Ebenso die Frage, ob die Pflegeeltern, und das Jugendamt wirklich einverstanden sind, dass ihr zusammenzieht- damit steht und fällt das Konstrukt

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich denke, dass das mit dem 3.Kindergeld (Vollwaise in Ausbildung) klappen müsste.


    Ebenso bitte mal erkundigen, wie es mit der Waisenrente aussieht, wenn eine Ausbildung begonnen wird. Könnte hier auch wieder greifen.


    Vielleicht sieht es finanziell dann schon wieder anders aus und es gibt dann noch die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Anmida ()

  • Du bist 22 Jahre alt. Ich würde darauf drängen, dass Sorgerecht für Euer gemeinsames Kind bei der Geburt zu erhalten. Ihr seid ein Paar, liebt Euch, werdet zusammenziehen und eine Familie gründen. Du wirst Vater. Du bist erwachsen. Du übernimmst Verantwortung. Du übernimmst alle Pflichten und solltest auch alle Rechte haben.
    Es ist gut, dass Ihr Euch informiert und zusammenhaltet. Das ist das Wichtigste. Lasst Euch nicht vom Weg abbringen.

  • Hey,
    noch mal vielen Dank an euch alle...
    Ich bin froh das Forum bzw. euch gefunden zu haben. Toll so verstanden zu werden. Überall hat man es als Drama abgetan und nichts gutes daran gesehen.
    Danke, dass ihr euch die Zeit genommen habt. Mehr als die eigentlich Zuständigen von den Ämtern teilweise :D Jetzt bin ich wieder optimistisch. Ist ja auch wichtig, weil meine Freundin die stabilität dringend brauch und keinen Stress vertragen kann.
    Im Moment lese ich mich natürlich auch mal hier durchs Forum... Finde es schon echt bedrückend mit wie vielen Problemen die Menschen hier zu kämpfen haben.
    Ich glaube die einzige Möglichkeit ist es sich in Interessengemeinschaften/Freundschaften zu organisieren und sich gegenseitig zu helfen.
    Auf den Staat setze ich auf jeden Fall mein Vertrauen nicht mehr.
    Aber das gehört ja in einen anderen Thread...
    Danke und einen erholsamen Abend.

  • Ich möchte ja nur ungern unken.


    Aber hier ist eine Minderjährige schwanger, die zudem noch anscheinden in einer Pflegefamilie lebt.


    Also ist das JA bereits involviert. Ich würde damit rechnen, das man der werdenden Mutter den Vorschlag macht in eine Mutter-Kind-Einrichtung zu gehen, um dort "kontrolliert" Ausbildung und Kind unter einen Hut zu bringen. Dabei könnte auch "sanfter" Druck ausgeübt werden, damit sie diesen Vorschalg auch annimmt. (Sonst kommt Baby in Pflege, "überleg mal, dein Freund ist ja 6 Jahre älter...")


    Von daher wichtig bereits vor der Geburt beim JA die Vaterschaftsanerkennung und die Erklärung über das GSR zu hinterlegen. Beides wird aber erst wirksam, wenn diesen beiden Erklärungen auch der Erziehungsberechtigte der jungen Frau zustimmt. Falls das Sorgerecht beim JA liegt, werden diese wohl ohne Probleme die Vaterschaftsanerkennung bestätigen (sicher ja die Kohle), aber wohl die Sorgerechtserklärung gerne hinauszögern.


    AM besten lasst ihr euch gut beraten

  • Ihre Eltern seien zwar möglicherweise Unterhaltspflichtig, aber das müsste meine Freundin wohl selber einklagen, da ihre Eltern nicht
    freiwillig zahlen werden. Grund hierfür wie gesagt ein Verfahren (wegen sexuellem Missbrauch) gegen ihre Eltern... Chancen auf Erfolg
    ohne Beweisvideos und Zeugen :( kaum...


    Vorwurf sexueller Missbrauch gegen die Eltern?


    Keine "Chancen auf Erfolg"? Was meinst du damit?

    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

  • Zur Wohnungssuche: Dir steht mindestens ein Wohnberechtigungsschein (§ 5-Schein) zu. Ob Dir darüber hinaus auch noch weitere Hilfen zustehen, weiß ich nicht. Ihr könnt euch auch bei Pro Familia beraten lassen. Evtl. könnt ihr auch irgendwo noch zusätzliche Hilfen beantragen, das müsste aber bei Pro Familia bekannt sein.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

    2 Mal editiert, zuletzt von Haselmaus () aus folgendem Grund: Link korrigiert

  • Es gibt auch einige Möglichkeiten, um Unterstützung bei der Erstausstattung zu bekommen.... da müßte auch Pro Familia und Caritas mehr dazu wissen....


    Auch über das Jobcenter gibt es dafür Hilfe.

  • Die Eltern der Freundin sind tatsächlich aus der unterhaltsverpflichtung raus.


    Hast du hierzu weitere Informationen?


    Die KM ist noch minderjährig und hat keine Erstausbildung.


    Das OLG Köln hat zB einen Vater zu weiteren KU verdonnert, für die zu dem Zeitpunkt sogar volljährige Tochter, die aufgrund eigenen Nachwuchses zu hause bleiben wollte.
    Hier der Volltext des Urteils: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…2_Beschluss_20130326.html


    Der Vater des Nachwuchses war nicht leistungsfähig, ergo wurde der frisch gebackene Opa verdonnert.


    Davon ab... können weder UET noch BET den Unterhalt sichern, kommen per se die Großeltern (alle 4 so noch unter den Lebenden) im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit an den Zahltrog.

  • Was noch ganz vergessen wurde sind Elterngeld (300,- €) und der Kinderzuschlag.