Zwangsverwaltung

  • Hallo,


    ich habe mal eine kurze Frage zum Thema Zwangsverwaltung.


    Ich habe seit 2014 einen Parkplatz angemietet. Im Jahr 2015 ging das ganze in die Zwangsverwaltung.


    Gestern erhielt ich den Brief das die Zwangsverwaltung ab sofort beendet ist - demzufolge geht ja die Miete für Monat Mai nicht mehr zum Zwangsverwalter.


    Für die weitere Vorgehensweise sollen wir uns wieder an den Eigentümer wenden.



    Liege ich richtig mir meiner Vermutung das der alte Mietvertrag von damals noch Gültigkeit hat?
    Ich muss ja jetzt eigentlich zum 02.05.2017 die Miete zahlen. Die Handynummer des Eigentümers ist nicht mehr aktuell, ebenso weiß ich nicht wo ich ihn mal antreffen kann.


    Auf dem angemieteten Parkplatz ist ein Briefkasten mit seinem Namen - keine Ahnung ob der noch geleert wird (der war nämlich eine ganze Zeit lang abgeklebt). Das letzte mal gesehen habe ich ihn vor ca. 1 Jahr.

  • evt. bei der Zwangsverwaltung nachfragen, ob sie die Adresse bzw Telefonnummer des Vermieters haben und dann evt ein Schreiben in den Briefkasten....
    du könntest ja auch bei der Bank nachfragen, ob es das Konto noch gibt und ob es noch auf den Namen des Vermieters läuft.

  • Rechtlich gilt der bisherige Mietvertrag mit den dort hinterlegten Adress- und Kontoangaben. Die Adresse im Mietvertrag solltest du "mit Nachweis" anschreiben. "Abwarten" solltest du nicht, da durch eine Nichtzahlung ggfls. eine fristlose Kündigung möglich ist. Wenn die Parkplätze begehrt sind, könnte das dem Vermieter in die Hände spielen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • .. bevor das Geld auf dem falschen Konto landet und dies Probleme verursachen könnte....würde ich nichts machen.
    Egal wer jetzt verantwortlich ist. Er hat die Verantwortung dir die neue Bankverbindung mit zu teilen.
    Warte ab ( es geht wahrscheinlich um ca. 50 € ?) die neue Verwaltung wird sich kümmern. Das die Übergangszeit IMMER
    etwas chaotisch ist ,ist völlig normal.
    Der Vertrag an sich dürfte seine Gültigkeit nicht verlieren.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Rechtlich gilt der bisherige Mietvertrag mit den dort hinterlegten Adress- und Kontoangaben. Die Adresse im Mietvertrag solltest du "mit Nachweis" anschreiben. "Abwarten" solltest du nicht, da durch eine Nichtzahlung ggfls. eine fristlose Kündigung möglich ist. Wenn die Parkplätze begehrt sind, könnte das dem Vermieter in die Hände spielen.

    Ja die sind begehrt. Ich hatte überlegt am Dienstag dort ein Schreiben in den Briefkasten zu stecken - aber du hast Recht, mit Nachweis ist es sinnvoller. Hab gestern mal noch mit einer Kollegin gesprochen, die hat am Freitag auch ein Schreiben an die im Brief genannte Adresse fertig gemacht.

    .. bevor das Geld auf dem falschen Konto landet und dies Probleme verursachen könnte....würde ich nichts machen.
    Egal wer jetzt verantwortlich ist. Er hat die Verantwortung dir die neue Bankverbindung mit zu teilen.
    Warte ab ( es geht wahrscheinlich um ca. 50 € ?) die neue Verwaltung wird sich kümmern. Das die Übergangszeit IMMER
    etwas chaotisch ist ,ist völlig normal.
    Der Vertrag an sich dürfte seine Gültigkeit nicht verlieren.

    Es sind 20 Euro/Monat.


    Eine neue Verwaltung gibt es nicht, das macht der Eigentümer alles alleine. Bevor die Zwangsverwaltung kam habe ich ihn immer oft dort getroffen. Danach so gut wie gar nicht mehr.



    Edit: Die Kontaktadresse die mir genant wurde, ist übrigens der Briefkasten auf dem Parkplatz. Dies ist die ADresse die im Mietvertrag drin steht und die auch im Schreiben der Anwältin drin stand die die Zwangsverwaltung übernommen hatte.

  • Dass eine neue Bankverbindung existiert, ist eine reine Vermutung. Als Mieter ist man in der Bringschuld. Die ist erfüllt, wenn man nachweislich und rechtzeitig die Überweisung an das im Vertrag genannte Konto gemacht hat. Alles andere wie anrufen oder schreiben kann man machen. Das beseitigt aber nicht die Zahlungsverpflichtung zum 2. Mai auf das Vertragskonto.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.