Unterhalt berechnen lassen --Anwalt oder Jugendamt

  • Liebe Community,


    mal wieder eine Frage meinerseits.
    Folgendes. Ich bekomme für beide Kinder aktuell 340 Euro Unterhalt. Kurz nach der Trennung habe ich beim JA Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt, da der Vater keinen Willen zeigte, dies zu bezahlen.
    Kurz nachdem der Brief bei ihm angekommen ist, schaute er beim JA vorbei und kündigte an, selber zu zahlen. Aktuell bekomme ich 340 Euro für zwei Kinder.


    Auf Antrag auf Unterhaltstitel für 400 Euro gestellt. Hat er aber niemals darauf geantwortet.


    Da ich mich finanziell einigermaßen erholt hatte, ließ ich es auch dabei.
    Es gibt nicht offizielles.


    Da aber nun eine größere Wohnung ansteht, aufgrund von eigenen Zimmer für die Kinder, werden sich auch die monatlichen Kosten erhöhen.


    Außerdem ist mein bald Ex-Mann wieder in das Haus seiner Mutter gezogen. Haben früher dort gemeinsam gewohnt, bis er als erstes ausgezogen ist, danach ich mit den Kindern. Er bewohnt wieder sein ehemaliges Kinderzimmer, wofür er früher 150 Euro im Monat bezahlt hatte. (Hatten früher die EG für uns, und selbst da zahlten wir nur 350 Euro NK).


    Jetzt steht bald die offizielle Scheidung an. Ich würde gerne den Anspruch auf mehr Unterhat geltend machen. Nun weiß ich nicht, ob es vielleicht sogar besser wäre, dies über meinen Anwalt oder die Dame vom JA laufen zu lassen?


    Interessant wäre auch, wenn er mit seiner Mutter einen "Mietvertrag" ausgemacht hat, der bei weiten die früheren Kosten übersteigt, um weniger bezahlen zu müssen, ob man das anfechten könnte?
    Durch eine frühere Reaktion über das errechnete Geld von einer Sachbearbeiterin einer Beratungsstelle würde ich ihm das auch zu trauen...


    Lg

  • Beide Wege sind möglich. Der Staat schlägt im Familienrecht die Beistandschaft (des Jugendamtes) als "goldenen Weg" vor. Die Beistandschaft ist für die Unterhaltsvertretung ein deutlich größerer Rechtsraum eingeräumt worden als dem Anwalt. Beistandschaft darf und kann nicht nur berechnen, sondern darf auch eine Urkunde (Titel) ausstellen, der Rechtskraft hat, also pfändungsfähig ist.
    Kommt die Beistandschaft mit dem Unterhaltspflichtigen "nicht klar", kann sie wie ein Anwalt vor Gericht gehen.


    Vorteil der Beistandschaft: kostenlos. Hohe Fallerfahrung, da mit wesentlich mehr Unterhaltsberechnungen beschäftigt als der übliche Fachanwalt für Familienrecht.
    Nachteil: Es gibt immer nur eine zuständige Beistandschaft für den Wohnort. Ich kann nicht - wie beim Anwalt etwa - eine "besonders gute" Beistandschaft aussuchen. Manchmal ist Beistandschaft überlastet wegen der Vielzahl der Fälle.


    Vorteil Anwalt: Wirkt auf den Zahlungspflichtigen psychologisch stärker, wenn der keine Ahnung hat. Bekommt Geld nach dem, was er einfordert bzw. raushandelt oder vor Gericht durchsetzt. Ist also übers Geld motiviert. Hat meist weniger Fälle, kann sich dem einzelnen mehr widmen.
    Nachteil: Kostet Geld. Demotiviert, wenn er über Verfahrenskostenhilfe bezahlt wird, da dann weniger Geld fließt. Setzt sich oft nur mit der Stundenzahl ein, die sich für ihn rechnet.


    Eigentlich kann man mit der Beistandschaft "loslegen". Sollte es sich wirklich erweisen, dass die nicht zu meiner Zufriedenheit arbeitet, kann ich immer noch einen Anwalt beauftragen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Für den zu zahlenden Kindesunterhalt ist es egal, wie viel Miete der Unterhaltspflichtige zahlt. Ihm steht ein Selbstbehalt zu, darin ist bereits eine Summe für Mietzahlungen berücksichtigt. Zahlt er mehr, ist das sein Problem.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ich empfehle da auf jeden Fall die Beistandschaft zu wählen.
    Bei mir hat das damals nach der Trennung ein Anwalt gemacht, der erstens nicht erreicht hat das der Kindsvater zahlt und zweitens eine Rechnung geschickt hat die sich echt gewaschen hatte !
    Er hat seine Gebühren nach einem doppelt so hohen Unterhalt berechnet wie ich dann Monate später tatsächlich bekommen haben, mit der Begründung es hätte ja sein können das der Vater mehr zahlen müsste


    Ich habe das dann, als es immer wieder zu Streitigkeiten mit dem Kindsvater wegen Geld kam alles ans Jugendamt gegeben, die sich schnellstens gekümmert haben und vor allem sofort eine Zahlung des Vaters erreicht haben.
    Gekostet hat es nichts und wenn Erhöhungen anstehen kümmert sich die Dame ebenfalls und ich muss mich mit dem Kindsvater nicht mehr über Geld absabbeln.

  • Er hat seine Gebühren nach einem doppelt so hohen Unterhalt berechnet wie ich dann Monate später tatsächlich bekommen haben, mit der Begründung es hätte ja sein können das der Vater mehr zahlen müsste


    Wäre er ehrlich gewesen, hätte er dir gesagt, dass er nur so sein Einkommen nach oben schrauben kann - Stichwort: Reich rechnen!


    Haben sie bei mir auch gemacht. Plötzlich hatte ich Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Boni, etc... :frag


    Als Zahlungspflichtiger kann der Gegenanwalt aber auch von Vorteil sein. Da meine KM eigentlich so gut wie nie zu den Gerichtsterminen erschien, erlaubte ihr Anwalt, dass ich sein Honorar von meinem Einkommen abziehe (Unterhalt) :D
    Hat der gute doch glatt seine Mandantin zu seinen und meinen Gunsten beschi**en.

  • Ich weiss nicht, wie gut oder schlecht ihr Euch heute versteht. Du könntest aber zuerst mit ihm reden. Falls das nichts bringt, eine Beistandschaft einrichten.

  • Bei 340 Euro Unterhalt für 2 Kinder ist er ein Mangelfall - da würde ich ganz zügig die Beistandschaft einrichten ggfls. verweisen die auch auf einen Nebenjob - 2 x Mindest Unterhalt müßte drin sein.
    Wo er wohnt und wieviel er zahlt ist nicht interessant - das kann er von seinem Selbstbehalt bezahlen.

  • Danke für die vielen Antworten.
    Habe heute mit der Dame vom JA telefoniert.


    Laut der alten Berechnung hatte er den Mindestunterhalt bezahlt. Aber zu den Zeitpunkt hatte er eine 3 Raumwohnung und eine Anfahrt zur Arbeit von etwa 10 km.
    3tes Zimmer stand bis auf ein Kinderbett leer. Kinder haben immer im Ehebett mit geschlafen. Na ja egal...


    Nun wohnt er wieder in seinem Elternhaus und hat 8 min Fußweg bis zur Arbeit. Daher läuft ab heute eine neue Berechnung.
    (aktueller Verdienst vermutlich rund 1600 Euro).
    Jetzt bin ich erstmal gespannt, ob er sich überhaupt auf das Schreiben von der JA Dame meldet.
    Sie hat auch gesagt, dass die nächste Instanz dann das Gericht wäre.


    Alles was mit Geldern zu tun hat, was uns beide betrifft, lasse ich ebenso lieber über dritte laufen, da es nur Ärger geben würde.

  • Bei 340 Euro Unterhalt für 2 Kinder ist er ein Mangelfall - da würde ich ganz zügig die Beistandschaft einrichten ggfls. verweisen die auch auf einen Nebenjob - 2 x Mindest Unterhalt müßte drin sein.
    Wo er wohnt und wieviel er zahlt ist nicht interessant - das kann er von seinem Selbstbehalt bezahlen.

    2x Mindestunterhalt müsste drin sein.


    Diesen Satz finde ich arrogant. Bei 2 Kindern sind das schnell 600 Euro. Was ein netto von mindestens 1700 Euro verlangt um kein Mangelfall zu sein. Bei Steuerklasse 1 ist das schon ein guter Verdienst.



    Wo und wie er wohnt ist schon interessant, sollte die Miete nicht unermessliche sein, kann der Selbsterhalt auch erhöht werden. Die 380 Euro im Selbsterhalt für Miete sind ein Witz.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Bezüglich der Wohnsituation des Vaters ist der Sachverhalt ja gerade umgekehrt: Der Rückzug zur Mutter und eine zu vermutende Bedarfsgemeinschaft könnte den Selbstbehalt des Vaters verringern. Er müsste also ggfls. höheren Unterhalt leisten.
    Zahlt er jedoch eine höhere Miete als im Selbstbehalt vorgesehen, ist dies einzig "das Vergnügen" des Vaters. Zur Unterhaltsverkürzung führt das nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bezüglich der Wohnsituation des Vaters ist der Sachverhalt ja gerade umgekehrt: Der Rückzug zur Mutter und eine zu vermutende Bedarfsgemeinschaft könnte den Selbstbehalt des Vaters verringern. Er müsste also ggfls. höheren Unterhalt leisten.
    Zahlt er jedoch eine höhere Miete als im Selbstbehalt vorgesehen, ist dies einzig "das Vergnügen" des Vaters. Zur Unterhaltsverkürzung führt das nicht.

    indirekt schon. In Köln oder München bekommst du für 380 inkl. Nebenkosten kein Gartenhäuschen angemietet und da wird auch der Selbsterhalt erhöht. Meiner ist gg über der Tochter 1250 und gegenüber der exfrau 1600.


    Für meine 79 qm Wohnung für 630 warm wurden mir schon Geldgeschenke bei Besichtigungen angeboten. Und selbst diese Wohnung ging als selbsterhaltssteigernd durch, die ist geschenkt .Falls hier kölner sind, werden die das bestätigen

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Tom, naja irgendwie muss das Leben ja bezahlt werden und der Mindest-KU ist nunmal ein Standart. Das sollte mit ein bißchen Berufserfahrung schon drin sein, zumindest mit einem Nebenjob - ich empfehle putzen für 10 Euro/Stunde (angemeldet).
    Wohnen ist nicht günstig - das weiß ich selbst - ich wohne in Rhein Main - hier landet manch entsorgter Vater in einem WG Zimmer, wenn es nicht die Möglichkeit zurück ins Grosseltern-Haus gibt.
    Das Leben ist kein Ponyhof - die 20 Jahre bekommt man aber irgendwie um - als BET und auch als UET - große Sprünge sind da erstmal außen vor.
    Für 600 Eoru bekommst du bei uns 1,5 Zimmer - selten 2.

  • Putzig sind dann die Ansprüche mancher BETs wenn sie meinen, dass


    a) UET muss sich halt klein machen - zur Not ein WG Zimmer.Im nächsten Atemzug dann aber
    b) sagen und meinen, dass das Kind beim Umgang aber bitte schön ein eigenes Zimmer haben soll, bzw. eine WG kein Ort für ein Kind sei.

  • Der Selbstbehalt wird vom OLG Düsseldorf in Abstimmung mit allen OLG in Deutschland - auch dem OLG München - festgelegt. Zugrunde gelegt werden die statistischen Werte, nach denen auch die ALG-Zahlungen berechnet werden. Was davon abweicht, ist grundsätzlich eine (vom Gericht zu begründende) Einzelfallentscheidung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • wenn es nicht die Möglichkeit zurück ins Grosseltern-Haus gibt.


    Mitunter ein absolutes NO-GO und ein Nullsummenspiel oder gar schlimmer.


    Selbstbehalt sinkt und das Eingesparte geht für höheren Unterhalt weg, der nicht selten auf der anderen Seite (ALG II) gar nicht ankommt.
    Die Eltern werden ggf in den Sog der Jobcenter gezogen, weil UET mal wieder mehr zahlen muss, als seine/ihre Leistungsfähigkeit eigentlich erlaubt.


    Wer will das den Liebsten antun?
    MMn hilft da nur, das titulierte irgendwie zu zahlen und sich den Bedarf für das eigene Leben von der Allgemeinheit zurückholen. Und ganz wichtig: Alleine in einer Wohnung leben - niemanden einziehen lassen.

  • Mit Kindern und/oder nach einer Trennung ist nun mal "kleine Brötchen" backen angesagt - der BEtT ja auch nicht wie die Made im Speck mit vielleicht 2000 Euro Haushaltseinkommen, das dann für drei Personen reichen muss.
    Bekannte von mir leben nach einer neuen Variante - zwar kein Wechselmodell - aber ein Kinderkonto auf das jeder nach einem Schlüssel einzahlt und dann Kosten für Wohnung, Essen, Schule, Kleidung usw. abgerechnet werden, das gibt in dem Fall dem UET (Vater) das bessere Gefühl das Geld nicht in seine Ex zu stopfen, da die Kosten transparenter sind - wirklich sparen tut er nur in wenigen Monaten und dann auch keine g :engel oßen Beträge. Aber durch das gute Bauchgefühl zahlt er und das der BET in manchen Monaten gerne nach, wenn er größere Anschaffungen gab.

  • Zumindest sind bei uns die Mieten im durchschnitt nicht so teuer. Eine 3 Raum kostet zwischen 420-480 euro warm.


    Nur bei 4 Raum Wohnungen wirds eng. Da eine große Nachfrage bei uns in der Stadt herrscht, aber nur wenige bezahlbare gibt. Im Durchschnitt 600 Euro kalt.

  • Die Beistandschaft ist für die Unterhaltsvertretung ein deutlich größerer Rechtsraum eingeräumt worden als dem Anwalt. Beistandschaft darf und kann nicht nur berechnen, sondern darf auch eine Urkunde (Titel) ausstellen, der Rechtskraft hat, also pfändungsfähig ist.

    Eine solche Beurkundung hätte Konsequenzen für den Beistand...


    (2) Die Urkundsperson soll eine Beurkundung nicht vornehmen, wenn ihr in der betreffenden Angelegenheit die Vertretung eines Beteiligten obliegt.

    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

  • Zum einen steht hier "soll", was juristisch nur in der Nähe des " darf nicht" sich bewegt. Zum anderen sind wir in der FamGerichtsbarkeit und nicht in der Sozialgerichtsbarkeit. Die beiden Gesetzesbuecher sind nicht kompatibel. Und zum Dritten geht es um die Praxis.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.