Unterhaltsvorschuss und Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte

  • Ich weiß jetzt garnicht so recht, ob das hier der geeignete Platz für meine Frage ist, aber sicher kann mir hier jemand helfen.


    Wie verhält es sich mit den Kinderfreibeträgen wenn Unterhaltsvorschuss bezogen wird?


    Ich bin berufstätig, habe drei Kinder und da der Kindsvater keinen Unterhalt zahlt, habe ich 3 Kinderfreibeträge auf meiner Lohnsteuerkarte.
    So weit so gut.


    Heute hatte ich ein Gespräch mit einer jungen Kollegin, die mir sagte, sie habe nur ein "halbes Kind" auf der Steuerkarte, da sie Unterhaltsvorschuss beziehe und
    das sei dann beim Finanzamt gleichgestellt mit regulär bezogenem Unterhalt.


    Da sich ja (hoffentlich ) ab Juli das Unterhaltsvorschussgesetz ändert, werde ich dann auch wieder Unterhaltsvorschuss beantragen.


    Muss ich das dann beim Finanzamt melden?
    Wird mir dann ein halber Kinderfreibetrag abgezogen?
    Ich mag ja im nächsten Jahr nicht auch noch Steuern nachzahlen müssen :crazy


    Der Kindsvater arbeitet nicht und hat demzufolge auch keine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung, wo er Kinderfreibeträge anmelden könnte.


    Hoffe ich habe meine Frage verständlich rüber gebracht.

  • Bei der Günstigerprüfung wird berechnet ob das gezahlte Kindergeld oder der Freibetrag für dich sinnvoller ist. Beim Normalverdiener ist das Kinder Geld höher als der Freibetrag. Nachzahlen musste du auf Grund des halbierten Freibetrages nicht.