Es geht wieder los

  • Manchmal könnte ich einfach :wand


    Musste gestern wieder beim JA aufschlagen, zwecks Gespräch. Hatte keine Ahnung worum es ging, ahnt aber entweder GE oder KV.


    Der KV bzw. Anwalt hat sich ans JA gewandt. Leider ist "ALTSB" aufgrund von Burnout nicht mehr für uns zuständig und wir haben jemand Neues.


    KV möchte die Kinder für die kompletten Sommerferien zu sich holen. Genauer Wohnort - geht mich ja nichts an. Als ich denn fragte wie der KV sich das vorstellt kommt jetzt folgender Plan.


    KV hat ein Kindermädchen eingestellt, welche Erfahrung mit autistischen Kindern hat und auch deutsch spricht. Sie kommt jetzt alle zwei Wochen von Freitag mittag bis Montag morgen und betreut die Kinder in seinen Namen bzw. macht sich mit Ihnen bekannt. Sie geht dann mit den Kindern in einen von im gebuchten Hotel. Ich solle schon mal die Umgangstaschen packen :wow Und wenn dann Sommerferien sind holt sie die Kinder auch ab und bringt sie klar zurück. Wir müssten ihm ja entgegenkommen, weil er nicht mehr nach Deutschland kann.


    Laut SB hat der KV ja das Recht die im zustehende Umgangszeit an Dritte abzugeben, wenn ich mich sträube ganz klar ---- Gericht.


    Der KV hat ein für die Kinder "perfekt" ausklügeltes Umgangskonzept --- Aussage SB und das Gericht würde dem stattgeben.


    Ich habe erstmal NEIN gesagt und werde mich hierzu mit RA beraten. Ist nur leider für drei Wochen auf Kuba. :wacko:


    Was meint ihr? Ist das Konzept so "perfekt", dass der KV das alles über ein Kindermädchen laufen lassen kann und die Kinder dann immer zu allen Ferien bekommt?


    Ach so: Da Ostern ist kommt die Dame übernächste Woche und bringt selbstverständlich Geschenke vom KV mit. Ob mir Freitag übergabe 15Uhr passen würde. :amok: Meine Antwort Nein passt es nicht. :angry

  • Hallo


    Umgang dient nicht der Fremdbetreuung der Kinder sondern Umgang dient zum Beziehungserhalt der Kinder mit einem Elternteil. Insofern würde ich die völlig fremde Dame ablehnen. Du müßtest ja erstmal dabei sein, um hier eine Beziehung fremde Frau / Kinder aufzubauen und das kann man Dir nicht zumuten. Wenn die Frau so eine Fachkraft ist, weiß sie das, insbesondere WEIL Dein Sohn besondere Bedürfnisse hat. Die Dame müßte sich ja zunächst in Deinem Haus aufhalten und dem mußt Du ebenfalls nicht zustimmen. Der Vater könnte ja mal anfangen, sich selbe um Kontakt zu den Kindern zu bemühen und regelmäßig anrufen / schreiben. Urlaub innerhalb der EU bedingt und mit Sicherheit nicht unter den bekannten Umständen. Sind die Aktionen des Vaters und der Großeltern dokumentiert?


    Die kompletten Sommerferien sind ebenfalls illusorisch.



    Ganz klar: NEIN. Soll er doch auf Umgang klagen.


    Gruß

  • Sind die Aktionen des Vaters und der Großeltern dokumentiert?

    Durch die Tipps im Forum ja. Habe mittlerweile drei Ordner damit voll :kopf


    Habe mich auch durchgesetzt, dass SB beim JA mir eine Kopie von den Schreiben gibt und habe mir auch einen Gesprächsprotokoll erstellt.

  • Hallo Feenstaub1980,


    offengestanden wundere ich mich, dass du beim Jugendamt erscheinst, ohne im Vorfeld zu wissen, was die von Dir wollen.


    Reduziere es auf das Wesentliche: Kindesvater tritt selbst nicht in Erscheinung, hat keine Beziehung zu den Kindern, fordert aber die Umgangsanbahnung für sein Kindermädchen und später dann dass ebenjenes Kindermädchen die Kinder zum Umgang mit dem Vater in ein Dir nicht bekanntes Land verbringen soll.


    Ist das Kindermädchen umgangsberechtigt?


    fragt
    FrauRausteiger,



    die die Auffassung des Sachbearbeiters bezüglich des Gerichts nicht teilt:
    Damit ein Gericht irgendeinem Antrag "stattgeben" kann, wird sich der Kindesvater erst einmal da hin bemühen müssen.

    .
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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Lass dich bloß nicht einschüchtern! Sei und bleib stark für deine Kinder.


    Natürlich ist immer ein bisschen Glück dabei... Du weißt nicht, auf welchen Richter du triffst, wenn das vor's Familiengericht geht. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass auch ein Familienrichter echte - höchstpersönliche! - Initiative vom Kindesvater sehen möchte, ist meiner Erfahrung nach recht hoch. ;)

  • Hat der SB denn dir irgendwelche Nachweise vorgelegt, dass dieses Kindermädchen tatsächlich Erfahrungen mit autistischen Kindern hat?


    Ich würde als "Vorschlag zur Güte" dem SB den Vorschalg machen, dass er einen Termin mit dem Kindermädchen und dir macht und du dir im Beisein des SB und in den Räumen des JA ein Bild von der Dame machen kannst.


    Ich würde auch nochmal mir schriftlich darstellen lassen, wer diese Frau ist und wie das Ganze ablaufen soll. Sie soll ja anscheinden nun alle 2 Wochenenden das gesamte WE mit den Kindern verbringen. Kommt sie dazu ständig nach Deutschland? Oder lebt sie hier und wird nur in den Ferien mit den Kindern dorthin (wo auch immer das ist) reisen?


    Dann würde ich dem SB auch die Frage stellen, wie er, in Angesicht der bisher gelaufenen Aktionen, persönlich sicherstellen möchte, dass der KV die Kinder auch tatsächlich wieder nach Hause bringen lässt.


    Ich würde dem SB auch noch einmal die Frage stellen, warum der KV nicht mehr nach Deutschland einreisen darf und wenn die Gründe dafür sind, dass er eine Straftat in Zusammenhang mit den Kindern begangen hat, warum er dann der Meinung ist, dass der Umgang den Kindern gut tun sollte.


    Aber im Grunde ist es doch das Problem des KV, wenn er den Boden der BRD nicht mehr betreten darf/kann/will.


    Das alles würde ich schriftlich, am besten über den RA mit dem SB des JA kommunizieren


    Zahlt der KV überhaupt Unterhalt?


    Vor einem Gerichtsurteil hätte ich an deiner Stelle keine Angst. Es würde wohl eher für Klarheit sorgen. Und in eurem besonderen Fall wird das eh nicht ohne Gutachten gehen und da wird es schon die Hürde geben, wie der GA die Interaktion mit dem KV beobachten will.


    Ich spekuliere einfach mal. Der KV/sein RA hoffen d,ass du vor dem JA einknickst und keinen Prozeß riskieren willst. Wenn du hart bleibst, würde ich fast darauf wetten ,das wie bisher nix weiter passiert. Nur immer wieder vor Feiertagen oder vor den Ferien wird irgendeine abstruse FOrderung kommen, in der Hoffnunf dich aus dem Konzept zu bringen.

  • Laut SB hat der KV ja das Recht die im zustehende Umgangszeit an Dritte abzugeben, wenn ich mich sträube ganz klar ---- Gericht.


    Was ist denn die ihm zustehende Umgangszeit?


    Gibt es da noch einen gültigen Beschluss?


    Wenn ja, würde ich auch sagen: Gericht und Abänderungsklage.


    Ob das Kindermädchen nun Erfahrung hat oder nicht, weißt du nicht, interessiert dich nicht, Angebot abgelehnt.


    Deine Kinder fliegen doch nicht in ein Land, wo du sie nicht mal zurückholen kannst, und das nach den ganzen Vorfällen.


    Lass ihn ruhig klagen.

  • Ich würde als "Vorschlag zur Güte" dem SB den Vorschalg machen, dass er einen Termin mit dem Kindermädchen und dir macht und du dir im Beisein des SB und in den Räumen des JA ein Bild von der Dame machen kannst.


    Das würde ich gar nicht erst machen.


    Irgendwelche Vorschläge zur "Güte".


    Das raubt nur Energie.


    Die brauchst du im Moment.

  • offengestanden wundere ich mich, dass du beim Jugendamt erscheinst, ohne im Vorfeld zu wissen, was die von Dir wollen.

    Liebe Frau Rausteiger,


    ich habe lange überlegt, ob ich den Termin absage und erstmal schriftlich fordere zu erfahren, worum es geht. Aber dann dachte ich mir. Zeigt dich kooperativ, höre dir das an. Kann ja nicht schaden. Entscheiden musst du ja nichts.

  • Der neu SB beim JA will so wenig Arbeit wie möglich haben. Also versucht er es auf diese Art.


    Aber nein, die Kinder sind keine Puppen.


    Warte in Ruhe (ja, ist leicht gesagt) auf die Rückkehr deines Anwalts. Es gibt keinen Umgang, erst Recht nicht so wie sich der KV vorstellt. Soll er doch einen Antrag bei Gericht stellen. Dort wird erzur Verhandlung erscheinen müssen. Ganz egal, wie das JA redet.


    Das "Kindermädchen" spielt jetzt keine Rolle. Es sei denn sie hat auch einen Anspruch auf Umgang

  • Das "Kindermädchen" spielt jetzt keine Rolle. Es sei denn sie hat auch einen Anspruch auf Umgang

    Anspruch hat sie meiner Meinung nach nicht. Kennt die Kinder nicht und ist keine Verwandte. Es wurde halt erklärt, dass der KV in der Umgangszeit bestimmt und wenn er sagt, Kinder beim Kindermädchen ist das rechtens.


    Es waren auch Nachweise dabei, dass sie wohl Kinderkrankenschwester ist und in ein Heim mehrere Jahre mit autistischen Kindern zu tun hatte. Also somit fachlich kompetent ist und ich somit kein Argument mehr gegen den Umgang habe. Daher meine Sorge.


    Und laut Gesetz muss er mir auch nicht sagen, wo er ist und wo die Kinder in der Zeit sind.

  • Frag das Jugendamt mal, ob denn eine den Kindern vollkommen fremde Person ein Umgangsrecht mit den Kindern hat. Du hättest dies leider im Gesetz so nicht gefunden. Wenn nicht, dann eben nicht. Termine zur Güte, um dem KV entgegenzukommen? Klar doch, jederzeit, gleich, nachdem die Hölle zugefroren ist. :radab


    Wenn Du jetzt hart bleibst ersparst Du Dir eine Menge Ärger. Hast Du eine Beistandschaft für den Unterhalt? Wenn der KV sich ein Kindermädchen und diverse Flüge leisten kann würde ich doch mal einen Blick auf die Gehaltsabrechnungen werfen wollen. Dann steht ja zumindest schon mal das Land fest. :devil:


    Nachtrag: Wer sagt denn, dass es tatsächlich nur ein Kindermädchen ist und nicht die Next, die so schon mal installiert wird.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

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  • Hast Du eine Beistandschaft für den Unterhalt? Wenn der KV sich ein Kindermädchen und diverse Flüge leisten kann würde ich doch mal einen Blick auf die Gehaltsabrechnungen werfen wollen. Dann steht ja zumindest schon mal das Land fest. :devil:

    Beistand läuft. Der KV zahlt aber mehr wie er laut Titel muss. Daher habe ich so keine Handhabe. Auch zahlt er das Geld an den Beistand und die leiten das an mich weiter. Ich hatte vor einiger Zeit da mal nachgefragt. Da kam nur


    "Warum wollen Sie das wissen? Der Vater zahlt. mehr als er muss. ... Wissen Sie wieviele das nicht tun?" Und dann kam der Spruch mit dem Datenschutz

  • Hallo Feenstaub,


    wenn ich das lese, dann drehen sich mir schon wieder die Zehennägel hoch. Und ich schließe mich der mehrheitlichen Meinung an.
    Ich würde auch die Frau nicht treffen wollen und vor allem nicht die Kinder erneut verunsichern. Soll er doch klagen. Wenn ein Gericht dann entscheidet, dass es so sein soll, dann ist es so. Aber so weit ist es ja noch nicht.


    Ganz ehrlich. Was hat der sich geleistet? Und jetzt so? Wo liegt ihm denn da was an den Kindern? Und wie würden deine Kinder reagieren, wenn sie von diesem Plan erführen? Mal ganz abgesehen von der Erkrankung deines Sohnes hat ja auch deine Tochter mitbekommen, wie er dir gegenüber handgreiflich wurde.


    Wenn er die Kinder sehen möchte, Umgang möchte - dann würde ich sagen, ist das der falsche Weg. So ist auf jeden Fall nach allem was du beschrieben hast mein sehr deutliches Gefühl (siehe Zehennägel). Wie sieht es denn mit deinem aus?
    Nur aus Angst vor irgendwas einer Sache zuzustimmen, die für dich eigentlich abwegig ist ... das ist nicht der richtige Weg!