• Hallo!


    Mir sind heute die Schuppen von den Augen gefallen...
    Wir waren heute beim Notar und irgendwann habe ich das Thema Erbfolge angesprochen. Die Antwort hat mir die Augen geöffnet, mich entsetzt, wachgerüttelt...ein fast nahezu einwandfreies Patchworkthema, worüber ich mir nahezu wenig Gedanken gemacht habe.


    Man kommt zusammen, bringt meist Kinder mit, lebt zusammen und evtl. folgt eine Hochzeit, evtl. baut man Vermögen auf, kauft ein Haus bekommt noch ein Kind oder zwei oder drei o.ä.
    Alle sitzen in einen Auto, haben einen Unfall. Nehmen wir an, die Familienmitglieder sterben. Abhängig von der Sterbefolge, kommen da Erbfolgen zustande, die logisch sind, aber kaum einer bedenkt. Zumindest habe ich noch nie mit jemanden über diese Thematik so konkret gesprochen. Bisher habe ich nur die Erbfolge innerhalb unserer Kleinstfamilie bedacht, aber all die ganzen anderen Konstellationen :wow


    Ich kann nur jeder Patchwork-Familie raten, sich damit näher auseinanderzusetzen.


    Lg,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Ich hab mich auch vor ein paar Jahren damit auseindergesetzt, auch am Beispiel eines Autounfalls geistig durchgespielt 8| und war ähnlich geschockt wie du, denn sobald man selbst und ein Kind stirbt, beerbt der Ex das Kind :nixwieweg Der Sterbereihenfolge ist dabei auch wichtig :schiel


    Da gibt es aber eine Möglichkeit - mir fällt nur gerade die Formulierung nicht ein - dass man sich absichert. In meinem Fall gut möglich, weil ich mehrere Kinder habe. Alles was ich hinterlasse ginge dann automatisch an das nächste lebende Kind. D.h., das im worst case mit mir verstorbene Kind würde dann übersprungen und Ex könnte es nicht beerben. Unsicher bin ich bei der Geschichte trotzdem, denn es lässt sich gegen alles klagen.


    Achten wir gut auf uns, dass wir lange leben :daumen

  • Eines der Probleme, die man beim Thema "Erbe" nicht lösen kann:
    Wenn man selbst verstirbt, das Kind als Erbe noch minderjährig ist, GSR besteht, der verbleibende ET aufgrund seines Sorgerechtes über das Vermögen des Kindes verfügen kann.

  • Das ist nicht einmal gelöst, wenn es kein gemeinsames Sorgerecht gibt ..., Joachim.


    Aber grundsätzlich hat nur ein relativ kleiner Teil der Bevölkerung ein "Erbe", das ein größeres Vermögen darstellt. Umgekehrt wissen wir, dass AEs eher dem Bereich "arm" zuzuordnen sind.
    Da kann man natürlich über ein Testament bestimmte Sachen regeln. Aber es laufen immer die gesetzlich festgelegten Erbfolgen der Blutsverwandtschaft. (Um die zumindest teilweise zu durchbrechen, muss von den Eltern geheiratet werden ...)


    Sind die Kinder noch klein, wenn man als Elter verstirbt, dann bricht an noch ganz anderen Stellen das Chaos aus, nicht nur beim Erbe. Vorsorge ist nur bedingt zu treffen. Das ist leider so.


    Trotzdem ist der grundsätzliche Rat gut, sich gerade in Patchworkfamilien mit der Sache auseinander zu setzen. Denn es können sich ja auch falsche Vorstellungen entwickeln, die dann irgendwann zum heftigen Familienstreit führen. Und solches Getöse will man ja nicht auf seinem Sargdeckel hören ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn man selbst verstirbt, das Kind als Erbe noch minderjährig ist, GSR besteht, der verbleibende ET aufgrund seines Sorgerechtes über das Vermögen des Kindes verfügen kann.

    :daumen Darüber sind wir auch kürzlich gestolpert ... blödes Thema.


    Da es im näheren Umfeld aber gerade einige Menschen mit Krebs gibt, ist das sehr präsent.


    Und auch wenn man kein flüssiges Vermögen hat, so ist doch der Gedanke an eine Immobilie schnell mal da.
    Mit Risikolebensversicherung kann man das Darlehen absichern ....
    Und dann wäre es ja wirklich furchtbar, wenn sich die Partnerin nach z.B. meinem Ableben noch mit meiner Ex um das Haus streiten müsste ... falls wir uns mal eines anschaffen würden.


    Gibt es denn dazu ein gutes Rezept ?

  • Es gibt die Möglichkeit eines sogenannten Geschiedenen-Testaments (heisst auch so wenn man nicht verheiratet war).


    Damit kann man verhindern, dass der/die Ex das Kind beerben wird.


    Und man kann einen sogenannten Vermögensverwalter festlegen, sowie den Zeitraum wie lange das Geld gebunden sein soll.

  • Ich diskutiere darüber gerade mit meinem Notar und wir versuchen, einen Weg zu finden.


    Eine mögliche Lösung könnte sein, die anfänglich kurios klingen mag:


    Ich setzte meine Ex als Erbe ein (klingt bescheuert, da ich ja genau das nicht will)
    Es handelt sich um eine Vorerbschaft. Mein Sohn wäre, nach dem Tode der Ex, Nacherbe.


    Ein Vorerbe kann mit dem geerbten Vermögen nichts machen.
    Er kann es nicht verkaufen, verwenden, anlegen, spekulieren, etc., ohne die Zustimmung des Nacherben.
    Der Nacherbe (mein Sohn) ist, in meinem konstruierten Fall, minderjährig und kann über sein Vermögen/Erbe noch keine eigenen Entscheidungen treffen.
    Für die Zeit, bis er 18 Jahre alt ist, bestimme ich Person xy (nicht die Vorerbin = KM) zum Entscheider über das Erbe.
    Der Haken: Für diesen Schritt brauche ich die Zustimmung der KM.


    Mir erscheint diese Lösung des Notars wenig sinnvoll, bisher.
    Ich berate mich daher noch mit einem anderen Notar.


    So oder so, es ist ein schwieriges Thema...

  • Sobald Vermögenswerte da sind. Oder wie im meinem Fall, durch den Tod der Großeltern da sein werden, macht es Sinn, sich beim Notar beraten zu lassen.


    Auch Paare die gemeinsam ein Haus kaufen, sollten das sowieso in einem Vetrag regeln. Auch wenn das in der Verliebtheitsphase nicht gut ankommt.

  • Für Paare steht da das Berliner Modell an: Besitz fließt erst einmal zur Nutzung zum anderen Partner, wenn einer verstirbt. (Damit kann zum Teil verhindert werden, dass der überlebende Partner die Hütte verkaufen muss, um die anderen Erben auszuzahlen).


    Ansonsten gibt es ja in D das Pflichtteilerbe. Ich mit (mehr als) drei Kids und Ehepartner kann über das Pflichterbe keinerlei Verfügungen hinaus treffen. Das Erbe ist vom Gesetzgeber bereits aufgeteilt: 3/4 an die Kids, 1/4 an den Partner ... Und wenn man lustig ist, das Berliner Modell vorgeschaltet. Viel Beinfreiheit hat man da nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Klar. hatte ich weiter oben schon geschrieben und jetzt vorausgesetzt. Ohne Trauschein läuft die Blutsverwandtschaft.


    Aber es laufen immer die gesetzlich festgelegten Erbfolgen der Blutsverwandtschaft. (Um die zumindest teilweise zu durchbrechen, muss von den Eltern geheiratet werden ...)


    Das kann dann wirklich kurios werden in der Erbfolge.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Für Paare steht da das Berliner Modell an: Besitz fließt erst einmal zur Nutzung zum anderen Partner, wenn einer verstirbt. (Damit kann zum Teil verhindert werden, dass der überlebende Partner die Hütte verkaufen muss, um die anderen Erben auszuzahlen).



    Soweit ich weiß müssen die Erben aber dem Berliner Modell zustimmen, oder nicht? Wenn sie das nicht tun bekommen sie den Pflichtteil.

  • ....

    Auch Paare die gemeinsam ein Haus kaufen, sollten das sowieso in einem Vetrag regeln. Auch wenn das in der Verliebtheitsphase nicht gut ankommt.


    Moin in die Runde!


    Ein solcher Vertrag hat mir finanziell auf gut Deutsch "den Ar..." gerettet.
    Ohne Vertrag wäre einiges sofort zu "versilbern" gewesen....auch das (Firmen)-Erbe meiner Familie.
    Zum Glück handelt es sich in meinem Fall "nur" um die Scheidung.
    Das Thema bezüglich des evtl. Erbes der Kinder, ist in dem Vertrag entsprechend geregelt worden.


    Grundsätzlich kann ich sagen:
    Vertrauen ist gut
    Vertrag ist besser :thumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von Inkamann ()


  • Unser Ehevertrag hat mir ebenfalls den "Hinxxx gerettet", sonst wäre ich "Volle Kanne" mit in die Insolvenz vom Ex geschlittert...


    Meine Tochter weiß mit ihren 11 Jahren schon, dass bei Heirat Ehevertrag unabdingbar ist (wenn ein Part dabei entweder viel zu verlieren oder gewinnen hat)... :brille

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12

  • Soweit ich weiß müssen die Erben aber dem Berliner Modell zustimmen, oder nicht? Wenn sie das nicht tun bekommen sie den Pflichtteil.


    Nein. Das Berliner Modell ist nicht zustimmungspflichtig. Allerdings kann der Erbe - das Kind - sein Pflichtteil fordern im Erbfall. Das ist dann aber nur noch die Hälfte des eigentlich an Masse zur Verfügung stehenden Erbes. Bedeutet zum Beispiel, dass es dem überlebenden Partner einfacher fällt, ein Erbe finanziell auszugleichen (Klassiker ist "das Haus". Hier gehört im Normalfall die Hütte jedem Partner zu Hälfte. Im Erbfall wird jene Hälfte vererbt. 50% bekommt der (Ehe)Partner, 50% die Kinder. Das wären 255 vom Gesamthaus. Nun wäre beim Berliner Modell erst einmal alles beim überlebenden Partner. Aber ein Kind will das Erbe sehen. Im stünden im Normalfall 12,5% zu von den 25% Erbteil der Kids. Wenn er jetzt aber fordert, stehen ihm nur 6,25% zu. Das ist eine Summe, die der überlebende Partner wesentlich eher aufbringen kann. - In der Praxis passieren so Sachen, wenn ein Erbe ALG 2 bezieht. Dann erzwingt die Behörde, das Erbe einzufordern. Kann im schlimmsten Fall bedeuten, dass damit das verwitwete Elternteil aus dem Familienhaus raus muss, um durch den Verkauf das Erbe auszahlen zu können. Da hilft das Berliner Modell auch ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn Vermögen da ist dann lässt der Gesetzgeber ja viele Varianten zu wie z.b.


    - Nießbrauch auf Immobilien eintragen lassen
    - Verpfändung von Immobilien in Versicherungen
    - Übertragung von Eigentum an Treuhand- Gesellschaften
    - Stiften von Eigentum (evtl. Zustifterrente)
    - Übertragung an BGB Gesellschaften mit entsprechendem Gesellschaftervertrag


    usw...


    lg Thomas