Scheidung steuerlich absetzbar

  • Guten Morgen


    Eben rief mich mein Steuerberater an, es habe endlich eine Rückmeldung zur Absetzbarkeit der Scheidung gegeben (eingereicht 2013). "Eigentliche" Scheidungskosten seien absetzbar, ich solle die Rechnungen nochmal einreichen. Kein Ding, ich habe alles abgeheftet und muß den Ordner nur ausgraben. Für mich gibt es knapp 4000€ zurück.


    :thanks:

  • Da bin ich ja mal gespannt.
    Meine Entscheid ruhte bisher.
    Ich warte darauf.
    Eingereicht für 2015. ( durch Rückzahlug Gerichtiskostenbeihilfe).
    Scheidung 2012.


    :hae:


    LG janais

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • "Rinn in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln." Es hat doch gerade erst - genau vor einem Jahr einen Entscheid des Bundesfinanzhofes in der Sache gegeben. (BFH-Urteil vom 10.3.2016, VI R 69/12 ). Danach kann man Anwalts- und Verfahrenskosten für die Scheidung ansetzen, aber nicht Kosten für mit der Scheidung oft verbundene Unterhalts- und Vermögensauseinandersetzungen. Also ca. 200 Euro anteilige Gerichtskosten und halt den Anwalt, im Schnitt ca. 1200,- Euronen. Da kommt man aber, selbst beim Höchststeuersatz, noch nicht auf eine Steuerrückerstattung von 4000 Euronen.



    Aber wenn da jetzt wieder alles anders ist - auch gut ... Lucca, hast du zufällig ein Aktenzeichen vom Urteil?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Leider habe ich vor Begeisterung nicht nachgefragt. Montag muß ich zur Unterschrift und die Papiere abgeben. Dann frage ich nach.


    Wenn es doch nix gibt ,gut, dann ist das so. Aber wenn, dann steht nächstes Jahr ein ziemlich guter Urlaub an. Kuba oder so.

  • Super! Wie stellt man es an, dass das jetzt rückwirkend doch berücksichtigt wird. Unsere Scheidung war 2014. Meine Kosten (2000€) wurden nicht berücksichtigt, ich hatte Widerspruch eingelegt, dem statt gegeben wurde. Läuft das automatisch?

  • Wenn dem Widerspruch bereits stattgegeben und neu berechnet wurde, gibt es natürlich nix mehr. Oder ist der Widerspruch ruhend gestellt worden? Dann wird das jetzt automatisch behandelt und abgearbeitet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.