Eilantrag Umgang anfechtbar?

  • Liebes Forum,
    ich frage hier für einen lieben Freund, der gerade ganz arg leidet.
    Folgende Situation:
    10 Jahre Ehe, 1,5 Jahre getrennt, kürzlich geschieden, Tochter ist 9 Jahre.
    Tochter lebt bei der Mutter plus neuem Partner und Halbgeschwisterchen.
    Umgang mit dem Vater war zunächst regelmäßig inklusive Urlaub und wurde nach und nach immer mehr eingeschränkt, bis hin zu begleitetem Umgang 3h mit dem Onkel, Telefonate wurden sabotiert, schließlich wurde der Umgang gänzlich ausgesetzt. Die Mutter holte alles aus der Schublade zur Begründung: Drogenabhängigkeit, Depressivität, Pädophilie, er würde seine Tochter begrabschen usw.
    2 Jugendämter, eine Verfahrensbevollmächtigte und der Richter bewerteten anders bzw. es konnte alles widerlegt werdenund im Eilverfahren wurde unbegleiteter Umgang beschlossen. Begründung: Wunsch der Tocher, die vor Gericht angehört wurde. Die Tochter widerlegte vor Gericht auch selbst einige Aussagen der Mutter, zB dass sie gar nicht zu ihrem Vater wolle.
    Nun sollte der erste Umgang stattfinden. Die Mutter rief den Vater an: Der Ungang wird nicht stattfinden, ich werde das Urteil anfechten.


    Was kann er tun?
    Was sollte er tun?
    Wie kann er den Beschluß umsetzen?


    :hilfe

  • Kommt darauf an, was im Wortlaut dieses Beschlusses steht. Wenn die Umgangsregelung hinreichend bestimmt und der Beschluß vorläufig vollstreckbar ist, bzw. da sinngemäß drin steht, das der
    Beschluß sofort gültig ist, dann können Zwangsmittel beantragt werden, wenn der Umgang vereitelt wird. Z. B. Zwang per Ordnungsgeld, Ordnungshaft und in einigen Fällen wurde das Kind mit Gerichtsvollzieher und Polizei abgeholt. Letzteres wäre aber nun die denkbar schlechteste Form der Umgangsrealisierung. Er wird sich jedenfalls wieder an das Gericht wenden müssen, das ihm den Umgang zugesprochen hat.

  • Naja, er kann sich erst über den tatsächlich vereitelten Umgang beschweren. Nicht über die angekündigte Absicht der Mutter darüber. Ist als Telefonat auch kaum beweisbar, bzw. nicht der Gesprächsinhalt. Geht also erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Zeugen zu diesem Datum können sicher nicht schaden.

  • Nein. Erneut Antrag auf Umgang einklagen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    Nein. Den Umgang kann man dauerhaft abhaken
    Wenn die Mutter nicht möchte, wird das nix.


    Wer holt sein Kind schon mit der Polizei ab? Ordnungsgeld wird in Kauf genommen und mit der Haft gepokert. Macht auch keiner.


    Wer will sich irgendwann mal vom Kind sagen lassen, dass man die Mutter ins Gefängnis gebracht hat?


    Solche Beschlüsse haben nur den Charakter, dass man halt alles versucht hat und dies auch nachweisbar ist.


    Letztenendes wusste Dein Bekannter doch schon bei Antragstellung, mit welchem Antragsgegner er es zu tun hat.


    Tut mir leid, aber manchmal ist es auch für die Kinder besser, wenn man los lässt.


    Einfach nur traurig.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • tanimami73,


    Kind loslassen? Das geht nunmal garnicht. :motz:



    kellogs,


    Umgang erneut verhandeln lassen. Da das Kind ja schon in die Schule geht wird der Umgang von der Schule bis Montag früh in die Schule erfolgen. Damit kann Mutti den Umgang nicht so einfach Boykottieren und das Kind wird aus der Schusslinie genommen. Wenn Vati Freitag das Kind nicht holen kann dann macht das wer anderes oder er macht es für sein Kind möglich.


    LG vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • Gerade lief etwas ähnliches bei SternTV. Am Ende bekam der Vater das alleinige Sorgerecht.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Auch, wenn das Wochenende noch nicht war, würde ich schon mal das Jugendamt informieren, dass die KM das WE abgesagt hat. M. E. hat dieser Umgang stattzufinden, auch wenn sie Berufung einlegt. Das vorrangige Ziel ist ja, dass der Umgang stattfindet, nicht der KM ans Bein zu pinkeln. Das JA wird von der Absage auch nicht begeistert sein, vielleicht können sie ja bei der KM noch etwas erreichen. Die Abholung des Kindes würde ich an dem Termin dennoch versuchen, am besten mit einem unabhängigen Zeugen. Sonst kann die KM anschließend abstreiten, abgesagt zu haben und behaupten, der KV wäre ja nicht erschienen.


    Den Umgang würde ich nicht erneut einklagen, die Klage hat er ja gewonnen. Daher würde ich beantragen, gegen die KM Ordnungsgelder festzulegen und eine Attestpflicht für Krankheiten des Kindes.


    Aufgeben wäre für mich keine Option.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Papa 06,


    je nach dem, wie die Mutter hier drauf ist...und die lässt sich ja wegen eines richterlichen Beschlusses nicht beeindrucken, bleibt manchmal nichts anderes übrig.
    Ich bin überzeugt, dass (vorübergehendes) Loslassen (zur Ruhe kommen) nicht das Verkehrteste ist, auch wenn es natürlich schon hart ist, wenn es um Vater-Kind geht.
    Was glaubst Du, wie oft das vorkommt? Ich glaube nicht, dass sich Eltern das aussuchen. Oder sich zu einfach machen. Die machen sich schon Gedanken darüber.
    Viele lassen los, um überhaupt weiterleben zu können. Das Kind nicht weiter zu belasten. Wie gesagt, es kommt auch immer drauf an, mit wem man es zu tun hat.


    Die Wahrheit kommt später immer raus.


    Natürlich kann man sich zu Tode klagen (falls man soviel Kleingeld hat), jahrelang die gleichen Prozesse führen für was? Nur damit man irgendwas gemacht hat, um sein Gewissen zu beruhigen.
    Ich weiß nicht, ob man damit seinem Kind mit Dauerbeschuss durch gerichtliche Gutachten, Befragungen usw. und sich selbst einen Gefallen tut. Was macht das eigentlich mit dem Kind?
    Ich glaube auch nicht, dass sich ein Kind später mal bedankt dafür, dass es ständig vor dem Richter hat aussagen müssen.
    Kommt halt auch immer drauf an, mit wem man es zu tun hat. Oft hilft eine Umgangsklage und die Sache ist geritzt. Manchmal aber eben auch nicht. Und davon rede ich.


    Wenn sich wie hier die Mutter einem richterlichen Beschluss nicht unterordnen kann, hat das nichts Gutes zu bedeuten für die Zukunft.


    Aber hier steht der Vater ja erst am Anfang der Kette.
    Bevor die Mutter hier Probleme mit dem SR bekommt, wird sie dem Vater natürlich wieder ein paar Leckerli hinwerfen, denn wer ist schon scharf auf ständige Prozesse? Und für den Vater heissts....die Hoffnung stirbt zuletzt.
    Letztenendes hört es sich für mich hier so an, dass da nie ein normaler, geregelter Umgang ohne Probleme stattfinden wird. Was da auf dem Papier steht, hat mit der gelebten Praxis nichts zu tun.


    Und je nachdem, wie der Einzelfall immer gelagert ist und welche Charaktere da mitspielen, ist es manchmal vernünftiger sich zurückzuziehen.
    Vor diesen Eltern ziehe ich persönlich meinen Hut.


    Hier steht der Vater aber noch am Anfang der (Klage-) Kette.


    Viel Kraft Deinem Bekannten @TE

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Letztenendes hört es sich für mich hier so an, dass da nie ein normaler, geregelter Umgang ohne Probleme stattfinden wird. Was da auf dem Papier steht, hat mit der gelebten Praxis nichts zu tun.


    Ich würde trotzdem die Möglichkeiten nutzen, vom Gericht Ordnungsgeld verhängen zu lassen. Ansonsten würde ich eine Ergänzungspflegschaft nach §1909 BGB erwägen. Das Kind ist hier m. E. ganz eindeutig aus der Schusslinie ganz besonders der boykottierenden KM zu nehmen, und zwar unabhängig davon, ob der Vater erwägen sollte, sich teilweise oder ganz zurückzuziehen. Auf jeden Fall mit dem zuständigen Jugendamt kooperieren, sofern man es mit einer kompetenten Sachbearbeiterin zu tun hat.


    Je mehr die KM gegen den KV kämpft, desto mehr schadet das dem Kind. Deswegen kann das nicht einfach so hingenommen werden.

  • ich werde das Urteil anfechten.


    Dies kann die KM nur in einem nachfolgenden Hauptsacheverfahren tun. Das sollte sowieso erfolgen, da das Umgangsverfahren nicht abschließend im Eilverfahren belassen werden sollte.


    Da wird sie sich keinen großen Gefallen tun, wenn sie jetzt beschlossene Umgänge aussetzt, und der KV sollte entsprechend Ordnungsgeldanträge stellen können.


    Sinn macht es in einem Hauptsacheverfahren, dann Regelungen aufzunehmen, die das Kind entlasten, wie schon vorgeschlagen: ab der Schule abholen, und wieder zur Schule hinbringen.

  • Wenn alles zu nix führt: Klage auf ASR wg. PAS und mangelnder Bindungstoleranz.


    Er hat gemessen an der aktuellen Sicht nichts zu verlieren! Und Kind loslassen weil Mama ganz offensichtlich
    ein massives Besitzproblem hat und gern heile Familienwelt mit dem neuen LG spielen will... Nee, die Pille
    würde ich nicht schlucken.


    Es gibt immer mehr Fälle wo die Väter damit Erfolg haben, so aussichtslos ist das nicht mehr. Und jeder
    der sich wehrt und sich das nicht gefallen lässt erhöht die Chancen in Zukunft eines jeden anderen UET
    in der gleichen Situation.

  • Er hat gemessen an der aktuellen Sicht nichts zu verlieren!


    Diese Frage würde sich mir in dieser Situation gar nicht stellen. Das Kind kann dabei nur gewinnen - denn zur Zeit wird ihm wohl das Recht auf regelmäßigen Umgang mit seinem eigenen Vater verwehrt. Und genauso konsequent würde ich auch argumentieren, dabei alles, was auf mangelnde Bindungstoleranz / PAS hinweist, dokumentieren und zusammenstellen. Dass an den Vorwürfen der KM nichts dran ist, ist ja schon dokumentiert, das finde ich echt übel (kenne solche Vorwürfe ja auch). Dabei geht es ja nicht um die Aufarbeitung der Vergangenheit oder darum, in die Schlammschlacht mit einzusteigen, sondern das Recht des Kindes auf Umgang durchzusetzen.

  • Also der Umgang ist im Einstweilgen Anordnungsverfahren entschieden, dass heißt ein Hauptsacheverfahren sollte sowieso noch erfolgen wie ich schon schrieb.


    Da schon Verfahrensbeistände involviert sind gehe ich davon aus, dass dieses auch schon angedacht ist.


    Als ersten Schritt würde ich (nach Rücksprache mit meinem RA), die KM noch einmal schriftlich auffordern (per email ) dem Umgang zuzustimmen.


    Sollte dies abgelehnt werden, würde ich mich um Vermittlung ersuchend auch an den VB wenden, da der ja noch involviert ist.


    Dies kann häufig helfen.


    Sollte keiner zuständig sein, oder dies als nicht hilfreich erscheinen, würde ich das Mittel Ordnungsgeld in Betracht ziehen.


    Der KV muss ja sowieso erneut klagen hier, weil das eigentliche Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.


    Er sollte aber dann eine für alle praktikablere Lösung beantragen.


    Den Begriff PAS würde ich an seiner Stelle auf gar keinen Fall in den Mund nehmen, da der nicht nur inflationär gebraucht wird, sondern hier auch völlig Fehl am Platz ist, da sich das Kind ja schließlich für den Umgang ausgesprochen hat.