Steuererklärung und Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

  • Wie in einem anderem Thread schon beschrieben nehme ich die Herausforderung an und versuche mich durch meine Steuererklärung zu kämpfen. :wacko:
    Immer wieder tauchen Fragen auf, die mir auch durch Mr. Google nicht ersichtlich werden.


    Im ersten Bogen (obererer Abschnitt) wird danach gefragt( durch x setzen) ob ich eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags abgeben möchte. ,
    Kreuzt man das nun im Allgemeinen immer an?


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Kreuzt man das nun im Allgemeinen immer an?


    Ja, wenn Du Verluste (z.B. aus Aktienverkäufen) vom Vorjahr ins nächste Jahr übernehmen möchtest. Das macht dann Sinn, wenn Du im nächsten Jahr Gewinne machst, die ja zu versteuern sind. Diesen Gewinn kannst Du dann durch den Verlustvortrag reduzieren.
    Machst Du keine Spekulationsgeschäfte, brauchst Du diesen Punkt nicht anzukreuzen.
    LG
    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!