Kindsvater verlängert Ausbildung

  • Hallo liebes Forum,
    Der Kindsvater (37) von Sohn (5 Jahre)steckt in einer schulischen Erstausbildung zum Erzieher. Bisher wurde Unterhaltsvorschuss bezogen. Laut Lehrplan hätte er im Januar 2017 seine Abschlussprüfungen haben müssen. Diese verzögern sich aus mir unerfindlichen Gründen. Die Unterhaltsvorschusskasse teilt mir heute mit, dass er noch immer Schüler sei und nicht leistungsfähig ist.
    Meine Frage: Habe ich ein Recht auf genaue Auskunft, wann er gedenkt seine Ausbildung zu beenden? Irgendwie würde ich gerne ungefähr einplanen, wann mit regulären Unterhalt zu rechnen ist.
    Danke für alle Antworten.

  • naja, verlängern macht man ja nicht ohne Grund - wahrscheinlich stimmen die Leistungen oder Anwesenheiten nicht -
    ewig sollte das jetzt nicht mehr dauern - das macht ja auch kein AG mit
    Ich würde ganz nett beim SB anfragen, was der Grund ist - oft geben die Auskunft.

  • Leider gibt die Unterhaltsvorschusskasse mir absolut keine Auskunft über die Gründe. Er ist in einer schulischen Ausbildung. Die haben je nach Jahrgang zwei Prüfungstermine im Januar und/oder im August. Beim Telefonat mit der Sachbearbeiterin sagt diese mir, dass er auch nicht im August beenden wird. :angry Warum- keine Ahnung!

  • Ist jetzt nur mal ne doofe Frage, kommt bei einem Erzieher der gerade einsteigt überhaupt mehr rüber als beim Unterhaltsvorschuss?

  • Die UV-Stelle darf dir eigentlich keine Auskunft geben. Du könntest das direkt erfragen oder aber über die Beistandschaft. Die darf Auskunft einholen und diese Fakten weiterleiten.


    Vielleicht schaust du aber auch einmal selbst. Wann hat Ex die Ausbildung begonnen? Könnte er jetzt vielleicht im "Anerkennungsjahr" sein? Da die Ausbildung in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich ist, könnte Ex blöderweise in einem Bundesland sein, wo das Anerkennungsjahr nur wenig oder gar nicht honoriert wird ...


    Ist er im "Anerkennungsjahr", ist ein Ende der Ausbildung abzusehen. Ist er durch die Prüfung gerasselt, ist das natürlich weniger gut absehbar. manchmal darf nach einem halben Jahr wiederholt werden, manchmal erst nach 12 Monaten (je nach Bundesland). Und da draufgesattelt käme ggfls. dann erst noch das Anerkennungsjahr ... Und das mit oder ohne genug Einnahmen. Da musst du dich für "sein" Bundesland schlau lesen...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Agrippa
    Kommt drauf an wo man einsteigt. In der Jugendhilfe mit Schicht- und Wochenenddienst kann man locker über 3000 Euro brutto verdienen, je nach Bundesland.
    @Danke Bap
    Das Anerkennungsjahr wird es sein, ist mir entfallen...oder er ist tatsächlich durchgerasselt.
    Danke auch für den Hinweis, dass die Beistandsschaft mir genauere Informationen erteilen müsste. Diese müsste ich allerdings erstmal einrichten.

  • ok danke ich habe da immer die Erzieher meines sohnes ausm Kiga im Hinterkopf, die verdienen jetzt wirklich nicht die Welt.

  • ok danke ich habe da immer die Erzieher meines sohnes ausm Kiga im Hinterkopf, die verdienen jetzt wirklich nicht die Welt.


    Inzwischen verdienen Erzieher als Berufseinsteiger (vollzeit in einer Kita) ca. 2400€ brutto, da sollte Unterhalt möglich sein. Im Anerkennungsjahr wird er nicht über dem Selbstbehalt liegen.

  • das kommt ein wenig drauf an, warum er so spät überhaupt eine Erstausbildung "genehmigt" bekommen hat-
    wenn er vorher Soldat war, sollte das EK eine "Nullnummer" für die Kinder sein-
    wenn Umschulung/Krankheit der Grund ist, dann wird die Verlängerung ggf. auch ursächlich dort zu finden sein-


    das ist einer der Nachteile der Beistandschaft- sie müssen Dir das nicht sagen :(

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • ja, das stimmt-


    allerdings reicht es, wenn da die Schulbescheinigung drinliegt :tuedelue

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ist jetzt nur mal ne doofe Frage, kommt bei einem Erzieher der gerade einsteigt überhaupt mehr rüber als beim Unterhaltsvorschuss?


    ok danke ich habe da immer die Erzieher meines sohnes ausm Kiga im Hinterkopf, die verdienen jetzt wirklich nicht die Welt.


    bist du dir da sicher - unsere jammern auch und streiken mal locker 4 Wochen - bei einem Einstiegs-Gehalt von 2400 bei der Stadt.
    Die Träger der Jugendhilfe zahlen auch nicht schlechter.

  • allerdings reicht es, wenn da die Schulbescheinigung drinliegt :tuedelue


    Das sehen unsere Gerichte aber gaaanz anders, z.B. VG Sigmaringen - 4 K 607/01


    Selbst der Vater konnte die Akteneinsicht gerichtlich nicht verhindern.


    Zitat

    Mit Schriftsatz vom 17.04.2001, eingegangen bei Gericht am 19.04.2001 beantragte der Antragsteller die Untersagung der Aktenübersendung. Zur Begründung führt er aus, dass er durch eine mehrmalige Änderung der Rechtsauffassung des Antragsgegners weit mehr als die zur Unterhaltsberechnung notwendigen Unterlagen habe beibringen müssen. In den Akten des Jugendamtes des Antragsgegners seien seine sämtlichen persönlichen Daten abgelegt. Neben den üblichen Lohnbescheinigungen, Bankauskünften und Auskünften zu den Wohnverhältnissen seien ärztliche Gutachten zum physischen und psychischen Krankheitsbild, Unterlagen zu den krankheitsbedingten Ausgaben und Unterlagen zu Klinikaufenthalten in den Akten enthalten. Die Daten gingen weit über das Übliche hinaus.


    Zitat

    Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hat insgesamt keinen Erfolg.


    :P

    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)


  • bist du dir da sicher - unsere jammern auch und streiken mal locker 4 Wochen - bei einem Einstiegs-Gehalt von 2400 bei der Stadt.
    Die Träger der Jugendhilfe zahlen auch nicht schlechter.

    bin ich nicht, deshalb frage ich ja ;-)