KIndergeld erwachsenes Kind und St. Kl. II

  • hallo,


    mein Ältester wird im Juni 18 und macht gerade ein freiwilliges soziales Jahr. Hier bekommt er eine Aufwandsentschädigung.
    Er wird im Anschluss daran (ab September) entweder ins Ausland gehen als backpacker oder ein Studium aufnehmen.
    Er wird aber die nächsten 2 Jahre noch hier gemeldet sein und kein nennenswertes Einkommen erzielen.


    Meine kleineren Kinder sind 3 und 7, ich bin AE.


    Wem muss ich denn was mitteilen, um weiterhin in St.Kl II zu sein und was braucht die Fam. Kasse für Angaben, damit ich weiterhin das Kindergeld bekomme (oder er, ist mir wurscht, ich will nur wissen, wie das Procedere ist).
    Müssen wir uns da kümmern oder kommt da ein Brief ala "lieber quasi-Erwachsener, bald naht ihr 18er Geburtstag.......



    Mima

  • Hallo,


    wegen Kindergeld bekommst du einen Brief dass dein Sohn bald 18 wird und der Kindergeldanspruch wegen Volljährigkeit endet. Dann kannst du einen neuen Antrag stellen und musst natürlich anspruchsbegründende Unterlagen einreichen. (Studienbescheinigung usw.)


    Sollte dein Sohn Work&travel machen hättest du nur Anspruch wenn dies nachweislich der Ausbildung/dem Studium dient bzw. er im Ausland einen Sprachkurs macht den er regelmäßig besucht. Der Sprachkurs muss auch eine gewisse Anzahl an Wochenstunden haben.

  • "Unsere" Familienkasse hat da gar nichts geschrieben. Die stellen nur ohne Vorwarnung ein.


    Im Merkblatt steht auch ausdrücklich, das der KG-Bezugsberechtigte von selbst alle Änderungen mitzuteilen hat.


    Es gibt ein Formular (kann man sogar online ausfüllen, wenn man die notwendige Gedulf hat). Da einfach angeben, dass das Kind ein FSJ macht und die Bescheinigung/Vertrag mitschicken

  • Er wird im Anschluss daran (ab September) entweder ins Ausland gehen als backpacker oder ein Studium aufnehmen.
    Er wird aber die nächsten 2 Jahre noch hier gemeldet sein und kein nennenswertes Einkommen erzielen.


    das ist etwas tricky-


    das Kindergeld wird (vermutlich) pünktlich eingestellt werden-
    dafür einfach eine Kopie des Vertrages für das Soziale Jahr an die Kindergeldkasse schicken, und die zahlen bis Vertragsende weiter-
    im Anschluss daran ist die Frage, was er dann macht-
    wenn er sich für ein Studium einschreibt, wird ein Übergang bis zu 4 Monaten (Kopie der Einschreibung schicken) weitergezahlt, und dann Studienbescheinigung vorlegen-


    Wenn er "Backpacker" wird, gibt es mWn. kein Kindergeld mehr-
    und auch die Steuerklasse ist dann tricky, wenn er weiterhin bei Dir gemeldet ist.....

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)