Umgangsrecht in den Ferien und im Ausland

  • Guten Abend,


    kurz zur Info.


    Eltern 6,5-jähriger Tochter geschieden, Mutter ABR und Gesundheitsfürsorge.


    Die Eltern haben sich innerhalb einer Beratungsstelle geeinigt, dass ich als Vater die Kleine alle 2 Wochenenden von Freitag auf Sonntag sowie 1. Hälfte der Ferien zu mir nehmen kann.


    Leider ist hier das Problem, dass wir unterschiedlicher Meinung sind, was die Urlaubsregelung in den Sommerferien betrifft.


    Ich plane einen Sommerurlaub für die Kleine und mich nach Spanien, dies habe ich der Mutter bereits rechtzeitig mitgeteilt, auch wurde das Thema in der Beratungsstelle behandelt. Jedoch kam es zu keiner Einigung.


    Die Mutter argumentiert ihre Ablehnungshaltung zum Thema Auslandsreise mit ihre Befugnis, das ABR zu haben, aber auch Gründe wie sie wäre angeblich ein Migränepatient, hat Angst, dass aufgrund des Klimas in Spanien auch bei der Tochter auftreten können. Weiterhin gibt sie an, dass wenn das Kind im Urlaub erkrankt, sie dort nicht hin könne. Auch sieht sie eine Absturzgefahr als Möglichkeit. Weiterhin sieht sie ein Problem, wenn das Kind evtl. Heimweh bekommen könne, dass ich nicht rechtzeitig die Reise antreten könne bzw. wenn das Kind in Spanien erkrankt, dass die Mutter da nicht hin könne.


    Als weiteres Ziel habe ich Bulgarien vorgeschlagen. Auch hier nannte die Mutter selbige Gründe mit dem Argument, sie habe das ABR und nur sie allein dürfe den Reisepass für die Kleine beantragen.


    Die Beratungsstelle schlägt vor, dass ich 1 Woche alleine nach Spanien reise und die anderen 2 Wochen mit dem Kind in Deutschland Urlaub mache. Woher das viele Geld auf einmal kommt, wage ich zu bezweifeln. Auch, dass das Umgangsrecht mit dem Kind 3 Wochen vereinbart wurde, kann bei Abwesendheit von mir für eine Woche nicht greifen. Weiterhin schlug sie Orte in Deutschland vor, die bekanntlich überteuert seien. Ich habe angesprochen, dass ich auch das Interesse unserer Tochter berücksichtigen möchte und sie auch durch die Sicht eines anderen europäischen Landes ihren Horizont erweitert. Die Beratungsstelle meint daraufhin, dass das Interesse des Kindes bei einer Urlaubsplanung nicht wichtig ist, da die Elternteile den Urlaub planen sollen.


    Die Mutter schlug deshalb Schwarzwald, Niederlande, in die Berge oder Ostsee/Nordsee vor. Weiterhin sollen laut Beratungsstelle und Mutter die Reise mit dem Auto und die Fahrzeit überschaubar sein.


    Als ich fragte, wer das bezahlen soll, da mit dem Auto weitere Kosten dazu kommen? Was geschieht, wenn das Auto kaputt geht? Warum sollte ich auf Vorschläge eingehen, die mit meiner Planung und der Interessen der Tochter überhaupt nicht übereinstimmen.


    Für mich sind das alles keine Argumente, die gegen eine Reise sprechen, geschweige denn muss ich auch auf meinen Geldbeutel achten. Wer garantiert mir, dass bei den vorgeschlagenen Orten der Urlaub durch Regen nicht ins Wasser fällt. Und weshalb soll ich Reisen antreten, die für die Mutter akzeptabel sind bzw. für die Beratungsstelle. Auch, dass diese Orte keineswegs mit meiner Planung zutreffen. Ich finde diese Meditation zu diesem Streitthema einfach nur irre.


    Oder was meint ihr? Würde gerne eure Meinung hören bzw evtl. Empfehlungen. Danke

  • Urlaub in der EU - Schengenstaat - gilt bisher als Standard.
    Erkrankung müsste nachgewiesen sein.


    Flugreise ist statistisch sicherer als Auto.
    Kontakt ist bei Erkrankung innerhalb Europas möglich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hi,


    lass die Diskussionen mit KM und JA sein.


    Klar fliegst du nach Spanien.
    Kind ist nicht krank, nur weil die Mutter die vage Möglichkeit sieht, dass das Kind Migräne bekommt.
    Auch im Krankheitsfall ist kein Kontakt zur Mutter nötig. Du bist doch nicht irgendein dahergelaufener Babysitter, du bist der Vater. Sicher kümmerst du dich um das kranke Kind genauso liebevoll wie die Mutter es täte. Da muss die Mutter nicht hin. Ich würde mir das übrigens verbitten, auch wenn ich nur 200km entfernt im Urlaub wäre.


    Deine Umgangszeit, du machst da Urlaub mit dem Kind, wo DU möchtest (zumindest EU - Schengen).


    Und das wird nicht diskutiert, wo kommen wir denn dahin?


    Mima

  • Einfach fliegen geht ja nicht. Mutter "sitzt" auf den Ausweisdokumenten. Erklärt sie sich nicht freiwillig mit der Urlaubsreise einverstanden, müsste auf Herausgabe geklagt werden ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ...auch wenn die Mutter das ABR hat, bestimmt der UET, wo er sich während es Umgangs mit dem Kind aufhält.


    Du fährst ja nicht in ein Gebiet mit Reisewarnung, da wäre ihre Veto berechtigt!! Du buchst deine Pauschalreise innerhalb des abgesprochenen Ferienumgangs und teilst der Mutter mit, dass du den Kinderausweis/Reisepass oder Perso vom Kind für die Ferienzeit benötigst. Dahinter würde ich ihr direkt schreiben, dass du sie schadenersatzpflichtig machen wirst, wenn sie den Ausweis einbehält, so dass ihr nicht reisen könnt.


    Die Mutter ist nicht im Besitz des Kindes!! Es ist ebenso dein Kind und wenn es krank ist, kannst du dich genauso gut kümmern!! Ein vielleicht bekommt das Kind Migräne oder gar einen Schnupfen oder Heimweh zählen da nicht als Argumentation Ferien zu vereiteln.


    Der Mutter muss Grenzen aufgezeigt werden!!


    Sie hat dir nicht zu diktieren, wo du mit dem gemeinsamen Kind Urlaub zu verbringen hast. Das würde sie sich im Gegenzug von dir auch nicht gefallen lassen, wenn du sie aufforderst, ausschließlich im Sauerland Urlaub zu machen mit dem Kind.

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • müsste auf Herausgabe geklagt werden ...



    na und?


    Dann merkt sie gleich mal, dass sie nicht Aleinentscheiderin ist.
    So ne Klage kostet nicht soooo viel.


    Und dass beide sich in der Beratungsstelle auf hälftigen Ferienumgang geeinigt haben ist doch unstrittig, die Klage stellt mMn kein Risiko dr.


    Mima

  • So ne Klage kostet nicht soooo viel.


    Kommt darauf an, was "viel" für einen ist. Ohne Anwalt und wenn man sich selbst vertritt, kommt man vielleicht mit 250 Euro Verfahrenskosten hin. Mit Anwalt nähern wir uns einer vierstelligen Summe (und den brauche ich, wenn die Gegenseite einen Anwalt zuzieht. Da man sich selbst vertretend offiziell keine Anträge stellen darf, hängt man sonst ganz schnell in den juristischen Seilen ...) Und da im Familienrecht standardgemäß die Verfahrenskosten geteilt und die Anwaltskosten von jedem selbst übernommen werden müssen, kann das schon weh tun ...


    Da ist es "doof", dass die Beratungsstelle quasi auf einen "Vergleich" aus ist: Schwarzwald ...


    Das kann aber auch beim Richter passieren: Wenn der der Meinung ist, "Spanien" würde den Familienfrieden so belasten, dass eine gütliche Zusammenarbeit der Eltern nicht mehr möglich wäre, darf man(n) auf einmal keinen Urlaub in Spanien machen. Kommt halt darauf an, wie überzeugend die Mutter ihre seelische Pein darstellen kann.


    Ein Selbstläufer wird so ein Verfahren nicht, ist das Problem.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Einfach fliegen geht ja nicht. Mutter "sitzt" auf den Ausweisdokumenten.


    Es ist zwar unüblich, aber wenn die KM einen Kinderausweis hat, kann man für den Sohn immer noch einen Personalausweis beantragen. Habe ich damals auch so gemacht, um nicht abhängig von der Zustimmung der KM zu sein. Da braucht man kein Verfahren.


    Wenn die KM dann trotzdem ein Verfahren anstrengt, dann ist das zwar blöd, aber ich würde mir da nicht hineinregieren lassen wollen.

  • (und den brauche ich, wenn die Gegenseite einen Anwalt zuzieht.


    Ist jetzt etwas OT, aber ich verstehe gerade nicht warum der KV als Antragsteller einen RA, benötigt, sobald die Mutter einen hinzuzieht? Ich hatte hier diverse Umgangsverfahren wo l(leider) nur eine Seite durch RA vertreten war. Das wurde aber nie formal bemängelt.


    Auch die Verfahrenskosten könnten doch deutlich niedriger sein, da ja lediglich auf Herausgabe de Reisepasses geklagt werden müsste, und eigentlich nur Gerichtskosten anfallen, oder?

  • Es gibt auch einen älteren Beschluss vom OLG Frankfurt:
    Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschl. v. 30.07.2008, Az.: 2 UF 185/08, da wird analog so entschieden, dass die KM die Ausweisdokumente herausgeben muss, der Krankheit des Kindes einer Ferienreise ins Ausland nichts im Weg steht, auf Grundlage dessen, dass sich die Eltern ja über den Ferienumgang an sich einig sind. (sehr grob zusammengfasst, aber so wird meiner Erfahrung nach auch gehandhabt)

  • @ Musicafides. Ausweisdokumente kann einzig der Betreuungselternteil beantragen. Der Umgangselternteil ist dazu nicht berechtigt. Damit hat edit_gb keine Chance, ohne die Einwilligung der Mutter an Reisedokumente zu kommen.


    @ Thursdaynext. Meine Aussage ist sehr pragmatisch. Haben beide Eltern keinen Anwalt, läuft eine Art "Gespräch" vor Gericht ab.
    Ist aber von einer Seite ein Anwalt dabei, kann der die Situation - ethisch verwerflich, rechtlich okay - ausnutzen. Denn vor Gericht kann einzig ein Anwalt einen "Antrag" stellen. Die Partei ohne Anwalt aber nicht. Und wo kein Antrag ist, kann das Gericht auch nicht entscheiden.
    Damit ist dann die eine Seite in einer Machtposition. Ein zugeneigter und freundlicher Richter kann das ausgleichen. Er muss aber nicht.
    Auf ein Verfahren einlassen, wo die andere Seite durch einen Juristen vertreten wird und ich habe keinen - das würde ich nur machen, wenn ich mir sicher wäre, zumindest grundlegende juristische Dinge richtig einsetzen zu können.
    Beispiel: Hier im Fall könnte edit_gb zB im Verfahren beantragen, dass die Verfahrenskosten einzig der Mutter zugeschlagen werden, weil die eine Selbstverständlichkeit verhindern will. Geht aber nicht. Er kann keinen Antrag stellen.


    Oder aber: Edit_gb klagt darauf, dass er nach Spanien reisen darf und hätte gern den Reisepass vom Kind. Im Verfahren sagt die Mutter, dass gar kein Reisepass existiert. Also müsste edit_gb den Antrag stellen, dass die Mutter verpflichtet wird, einen Reisepass zu beantragen. Kann er aber nicht, da er im Verfahren nicht antragsberechtigt ist ...
    Der Richter kann darüber hinwegsehen. Bis zum Augenblick, wo der gegnerische Anwalt die Antragsberechtigung von edit_gb vom Gericht prüfen lassen will. Dann muss der Richter ... (Und der Anwalt macht dies, um seiner Klientin zu helfen. Bis ein neues Verfahren durch ist wegen der Pässe, ist der Sommer ggfls. vorbei und es hat keinen Urlaub 2017 in Spanien gegeben).


    Es gibt noch "Tricks", aber die muss man kennen.


    Kosten: Die Gerichtskosten werden sein wie oben beschrieben. Was der Richter als Streitwert ansetzt, weiß man nicht. Der Anwalt der Gegenseite wird das gern "hoch" haben. Danach berechnet sich sein Honorar. Ein Streitwert unter den Reise/Urlaubskosten nach Spanien wäre sicherlich schwierig zu begründen.
    Ich glaube kaum, wie beschrieben, dass man in der Praxis erheblich unter dem 1000er wegkommt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Für mich sind diese Argumente einfach nur Schwachsinn. Im Gegenzug würde ich einen Auslandsurlaub auch ermöglichen, hier geht es ums Kind und nicht um einen ET. Und wenn ich noch so Krieg mit der Mutter habe, sofern das Kind sich freut.


    Ich war mit der Kleinen am Flughafen, um erstens durch die vielen Reisebüros zu schlenkern und zweitens da unsere Tochter noch nie ein Flugzeug real und live hat starten bzw. landen sehen. Fazit: Tochter war traurig, weil sie nicht fliegen durfte, da sie nicht unterscheiden konnte, dass wir nur wg, der Reiseangebote und wegen Besichtigung dort waren. Im Endeffekt auch egal, sie äußert selber den Wunsch, auch wenn sie nicht weiß, was bei einem Flug abgeht.


    Von Heimweh brauchen wir garnicht reden. Ich hatte die Kleine schon mehrfach über Wochen zu Besuch und es kam kein Wort über den anderen ET auf.


    Da die Mutter selbstständig und sogar unter Beratung es ablehnt, Reisedokumente rauszurücken, bat ich meinen Anwalt um außergerichtliches Schreiben, leider ohne Erfolg. Sie antwortet nicht und die Frist ist auch abgelaufen. Verfahrensbeistand wird mit dem Kind wahrscheinlich reden, wäre hier aber unsinnig, da ein Kind keine Meinung zu bilden kann, da es erstens noch nie geflogen ist und zweitens die Reiseplanung in der Zukunft liegt.


    Mal abgesehen davon, dass die Mutter hier nur ihre Befugnisse austobt, hat das nicht wirklich mit dem Interesse des Kindes zu tun, was es möchte und das beweist sie dadurch, dass sie unsinnige, an den Haaren beigezogene Orte nennt, die in Betracht kommen und hierzu nicht einmal ein Gedanken gefasst wurde, sondern innerhalb von 10 Minuten diese Orte reingeschmissen wurden. Sie sagt ja nun ständig, ich habe das ABR und die Ges. sorge, wenn was ist kannst du nicht entscheiden und ich bestimmte wo das Kind dann ist. Dass die Beratungsstelle diese Aussage der Mutter kommentarlos stehen lässt, lässt mich selbst als Laie zweifeln, ob sie die richtige Ansprechperson ist um zu vermitteln. Selbst ein Arzt interessiert im Notfall nicht, wer was wann hat sondern handelt, denn erfahrungsgemäß hatten wir den Fall schonmal, als die Mutter überhaupt nicht erreichbar war und der Arzt sagte, uns ist scheissegal wer das Recht hat, Sie sind mit dem Kind wg. grippalen Infekt hier und suchen ärztliche Hilfe. Sollen wir erst rumdiskutieren mit der Mutter?


    Weiterhin erwähnt sie, dass sich das Vertrauen erst längerfristig aufbauen müsse, was auch Quatsch ist, immerhin sind 3 Wochen am Stück im Sommer unstreitig, da lässt sie die Kleine ja auch bei mir.


    Was natürlich zum Problem werden könnte, wäre ihre Schwerhörigkeit. Das nennt sie aber nicht als Argument, sondern das Thema bleibt unerwähnt. Auch müsse dies erstmal von einem Arzt bestätigt werden, denn nicht jedes Kind mit Schwerhörigkeit läuft wegen bsp. des Druckpegels Gefahr. Auch gibt es Sanora Fly, was extra den Druck ausgleicht. ich bin selber in ohrenärzrtlicher Behandlung und die Ärztin sagte mir, dass einer Flugreise bei selbiger Krankheit nichts im Wege stehen würde. Aber wie schon gesagt, wird das Problem nicht angesprochen seitens der Mutter.


    Auch befürchtet mein Anwalt, dass das Gericht wieder nicht weiterhelfende Auflagen erteilt, die nun garnicht dem Kindeswohl dienen. Siehe Beratungsstelle. Nur damit das Gericht keine Entscheidung treffen muss.

  • Ich kann da echt nur den Kopf schütteln.....


    Klar, passieren kann immer was.... ein Flugzeug kann abstürzen, es kann in Spanien eine Bombe explodieren, es kann.... (was auch immer).... aber das kann auch in Deutschland, Holland oder wo auch immer passieren.... und auch mit dem Auto kann man einen Unfall haben und das ist sogar wahrscheinlicher.


    Und Kind kann immer krank werden.... aber bei "normalen" Sachen ist es kein Problem, dafür ist ja der Vater dabei ... und wenn wirklich etwas ganz Schlimmes passiert, dann würde sich auch da eine Lösung finden lassen....
    Man kann nicht immer alle Eventualitäten planen und ausschließen!


    Wo ich ein Problem hätte, wenn noch kein fester, regelmäßiger Kontakt zwischen Vater und Kind besteht, d.h. wenig Übernachtungen stattgefunden haben und dann gleich zwei Wochen weiter weg.... aber das scheint ja bei Euch nicht der Fall zu sein....


    Ich hätte mich gefreut, wenn mein Ex mal mit Tochter "richtig" in den Urlaub gefahren bzw. geflogen wäre, denn bei mir war das finanziell nicht drin.
    Aber er hat es höchstens auf eine Berghütte von Verwandtschaft oder ein Haus von Bekannten im Odenwald geschafft.... Hauptsache billig!


    Ich drücke Euch die Daumen, dass Ihr noch eine friedliche Lösung findet und Du mit Deiner Tochter einen tollen Urlaub genießen kannst!

  • Die Beratungsstelle schlägt vor, dass ich 1 Woche alleine nach Spanien reise und die anderen 2 Wochen mit dem Kind in Deutschland Urlaub mache.


    Weiterhin sollen laut Beratungsstelle und Mutter die Reise mit dem Auto und die Fahrzeit überschaubar sein.


    Du bist dir sicher, dass du in einer Beratungsstelle und nicht in einem Reisebüro für bindungsintolerante Mütter warst?


    Die Mutter schlug deshalb Schwarzwald, Niederlande, in die Berge oder Ostsee/Nordsee vor.


    Für die Niederlande bräuchtest du ebenso den Pass. Von dort aus kann man auch nach Spanien fliegen. :brille


    Ich finde diese Meditation zu diesem Streitthema einfach nur irre.


    Warum nimmst du an solchen Reisebüro-Veranstaltungen teil? War das eine Auflage des Gerichts?

  • Warum nimmst du an solchen Reisebüro-Veranstaltungen teil? War das eine Auflage des Gerichts?


    Mein Eindruck solcher nicht freiwillig begonnenen Aktionen, wie man sie auch immer nennen mag (Elterngespräche, Mediation oder wie auch immer) ist, dass die Mitarbeiter versuchen, irgendwie jedem Elternteil so ungefähr die Hälfte zu geben - und das, was für die Kinder gut und richtig ist, wird da völlig außer Acht gelassen. Wenn die KM hier so einen Konfrontationskurs fahren möchte, wird sie wohl solche Veranstaltungen nutzen, um ihren Willen durchgesetzt zu bekommen. Da helfen keine Argumente und auch keine Kompromissbereitschaft, allenfalls freundliche Abgrenzung, um sich möglichst wenig aufzuregen. Aber nun, wenn es eine gerichtliche Auflage war, muss man da wohl durch. Ich würde aber ganz klar meine Meinung kundtun, warum das Ganze nichts bringt.


    Vermutlich wird das ja durch das JA koordiniert. Da würde ich freundlich um einen Termin bitten und erklären, warum ich das Ganze für Zeitverschwendung halte.

  • Hallo,


    ich würde da keinen Tamtam machen. Keine Beratungsstelle aufsuchen. Es ist fix, dass Du jeweils die 1. Ferienhälfte hast. So auch im Sommer. Auch die erste Ferienwoche.
    Die von der Beratungsstelle haben da was nicht verstanden.


    Du hast Gemeinsames SR wenn ich es richtig gelesen habe.
    Würde mich beim Einwohnermeldeamt rückversichern, normalerweise müssen aber BEIDE unterschreiben. Hat sie denn eigentlich einen Pass für das Kind?


    Wenn nein:
    Sie wird die Unterschrift natürlich verweigern. Diese Unterschrift würde ich ersetzen lassen. Kostet nicht soooo viel. Aber Du hast einen Pass.


    Wenn schon ein Pass für das Kind vorliegen sollte, würde ich trotzdem beim EMA nachfragen, wie es sich so verhält. Geht ein 2. Paß? Vielleicht wurde der 1. verloren?

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Gemeinsames Sorgerecht besteht weiterhin.


    Auch ist wieder regelmäßiger Umgang nach der schlampigen Arbeit von allen Beteiligten und wer hat am meisten darunter gelitten? Die Tochter!


    Die Mutter ist seit 6 Jahren nicht in der Lage, die Paarebene von der Elternebene abzugrenzen.


    Zum Jugendamt besteht kein Kontakt, aber seltsamerweise als Verfahrensbeteiligter äußert es immer gegen den Vater, obwohl es nicht mit in die Materie einbezogen wurde außer bei der Anhörung.


    Der Verfahrensbeistand zieht Aussagen aus der Luft, nur damit mir unsere Tochter hinterher erzählt, dass sie das garnicht gesagt hat, sondern eher das Gegenteil.


    Das Gericht hat "unter Vereinbarung" der Eltern (notgedrungen) die Auflage erteilt, zur Beratungsstelle zu gehen.


    Man sieht auch, dass hier nur für die Mutter gearbeitet wird. Die Mutter weist enorme Bindungsintoleranz vor. Familienhilfe wurde befürwortet, aber ob nun die Familienhilfe installiert ist, schreit kein Hahn da nach. Schreiben vom Anwalt zur Beantwortung der Frage werden getrost vom Jugendamt ignoriert. Die Tochter benimmt sich bei der Mutter unter aller S.. Macht Dinge, die bei mir völlig fremd sind. Die Mutter ist total uneinsichtig und überfordert. Begründet die Sache, dass das Kind sich normal verhält, damit, dass sie ja nur aller 2 Wochen bei mir ist. Dann schmeißt die Mutter ein, dass beim Kind ADHS diagnostiziert wurde, nur um mir mitzuteilen, dass sie gerade mal eine Sitzung haben. In der Schule verschläft das Kind auch und kein Hahn schreit danach.

  • Das ABR regelt nur, wo das Kind wohnt, nicht, wo es sich im Urlaub aufhält. So lange Du nicht in gefährliche Gebiete (Reisewarnung, gefährliche Krankheiten etc.) fährst, hat sie sich aus Deinen Urlaubsplänen rauszuhalten. Was die alleinige Gesundheitssorge angeht: Im Notfall wird das Kind immer behandelt, für "normale" Krankheiten reicht es vollkommen aus, wenn sie Dir eine Vollmacht erteilt. Mein älteres Kind ist mit 5 Jahren mit den Großeltern in den Urlaub geflogen. Denen hab ich eine Vollmacht mitgegeben, dass sie in der Zeit des Urlaubs alles allein entscheiden können, gut war.


    Was den fehlenden Kontakt zum JA angeht - den könnte man aufbauen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern