Hallo.
Ich habe eine Frage bezüglich des neuen Kriterienkatalogs für den Erhalt eines OGS-Platzes, an der Schule meines Kindes.
Laut des besagten Kataloges reicht es nun nicht mehr aus, alleinerziehend zu sein und im Minijob(451,-) zu stehen, um einen OGS-Platz für sein Kind zu erhalten.
Man muß nun 21 Wochenstunden Arbeit nachweisen.
Dabei rutscht man aber automatisch in die Medijob-Schiene hinein, was bedeutet, das man mehr Sozialversicherungsabgaben zu zahlen hat, als der Arbeitgeber.
Frage:
Wer legt solcherlei Kriterien fest?
Ist das rechtlich gedeckt?
Was für ein Anreiz soll das sein?
Ist das von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt?
Für mich bedeutet das, das ich meinen Minijob verliere und mein Kind den OGS Platz.
Wem ergeht es noch so?
Verzweifelt
coffeetogo