Vollstreckung Unterhalt

  • Hallo zusammen,


    folgender Sachverhalt: Ich habe eine Urkunde bezüglich des Unterhaltes. Ab 01.02.2017 muss Kindsvater 411,- Euro bezahlen hat mir aber nur 328,- Euro überwiesen. Dementsprechen fehlen mir jetzt 83,- Euro.


    Für die Vollstreckung müsste ich doch zum Amtsgericht und vollstrecken die auch wenn die Differenz zum neuen Unterhalt fehlt oder nur wenn Kindsvater nichts gezahlt hat ?


    Danke schon mal im Voraus.

  • Grundsätzlich wird auch eine Differenz vollstreckt....


    Aber solltest Du davor nicht einfach mal anmahnen???
    Man muss doch nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.....

  • Trotzdem denke ich, dass Du vor eine gerichtlichen Vollstreckung eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung brauchst.....


    ... eben mit Hinweis auf Urteil etc.

  • Zahlungskontrolle, Mahnung und Vollstreckung gehören zu den Aufgaben der Beistandschaft (Seite 8-9).



    Mit einem Vater, zu dem man immer noch ein gutes Verhältnis pflegt und der sonst immer pünktlich gezahlt hat, geht man rücksichtsvoller um, denkt nicht sofort an Vollstreckung.

    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

    Einmal editiert, zuletzt von tacheles ()

  • Hallo Pauli,
    das Kind wird im Februar 12? Wäre somit in der 3. Altersstufe.
    Ich kann beide Beträge nicht in der DDT finden.
    Was steht denn genau in dem Titel?
    Kann es sein, dass der KV noch das halbe Kindergeld abzieht (was aber mehr als 83 Euro wäre)?


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Zuerst solltest du prüfen, ob du nur einen Titel hast oder eine vollstreckungsfaehige Urkunde. Letztere gibt es auf Antrag beim Amtsgericht. (Machen Gerichte nicht immer automatisch)
    Dann ist dringend zu empfehlen, dass du nicht nur den 3. Februar abwartest, sondern den dritten März. Erst dann ist der Vater so richtig im Rückstand. Denn kreuzen sich Pfändung und Nachzahlung von ihm vorher oder kommt wieder eine Teilzahlung (dann fuer Maerz), bleibst du ggfls auf den Gerichtsvollzieher kosten sitzen.


    Vorher solltest du aber mit Ex die unterschiedliche Interpretation des Titels klären.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • 3. Einkommensstufe (gleich 110 %) in der 3. Altersgruppe wären 506 €.
    Abzüglich 96 € hälftiges Kindergeld = 410 €


    Ist das der Betrag, den du meinst? Steht in dem Titel 110 % des Mindestunterhaltes? Dann wäre dies wohl der korrekte Betrag .
    Ab dem Monat, indem das Kind zwölf Jahre alt wird.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Steht in dem Titel 110 % des Mindestunterhaltes?


    Davon gehe ich aufgrund der genannten Zahlen aus.


    Sollte er für Januar 328 gezahlt haben, hat er sich am Zahlbetrag der Düsseldorfer Tabelle 2016 orientiert und die Erhöhung auf 337 nicht beachtet.


    Ab dem Monat, indem das Kind zwölf Jahre alt wird.


    Zwölf wird es Anfang Februar. Für Februar wären 410 zu zahlen. Dafür hat er noch einige Tage Zeit. ;-)


    Also mind. noch eine Woche warten und dann die Beistandschaft informieren, falls noch Zahlungsrückstände bestehen. Die machen dann schon, weil es zu ihren Aufgaben gehört. Zuerst werden sie ihn freundlich mahnen. Und dann wird er Zahlungsrückstände ausgleichen. :)


    Falls sie die Beistandschaft beendet haben sollte (siehe ihre früheren Beiträge), muss sie selbst (oder ihr Anwalt) mahnen. Sie kann aber auch die Beistandschaft wieder einrichten. :D

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  • 3. Einkommensstufe (gleich 110 %) in der 3. Altersgruppe wären 506 €.
    Abzüglich 96 € hälftiges Kindergeld = 410 €


    Ist das der Betrag, den du meinst? Steht in dem Titel 110 % des Mindestunterhaltes? Dann wäre dies wohl der korrekte Betrag .
    Ab dem Monat, indem das Kind zwölf Jahre alt wird.

    Ganz genau. Diesen Betrag meine ich. In der Urkunde sind auch die 110% aufgeführt und Kind wird im Februar 12


  • Ganz genau. Diesen Betrag meine ich. In der Urkunde sind auch die 110% aufgeführt und Kind wird im Februar 12


    Aaaha, dann gilt das ab Februar.
    Also erst JETZT. :D


    LG, Karla

    Einmal editiert, zuletzt von Karla ()