Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Ich habe eine Urkunde bezüglich des Unterhaltes. Ab 01.02.2017 muss Kindsvater 411,- Euro bezahlen hat mir aber nur 328,- Euro überwiesen. Dementsprechen fehlen mir jetzt 83,- Euro.
Für die Vollstreckung müsste ich doch zum Amtsgericht und vollstrecken die auch wenn die Differenz zum neuen Unterhalt fehlt oder nur wenn Kindsvater nichts gezahlt hat ?
Danke schon mal im Voraus.