Des Weiteren könnte Dir in diesem Zusammenhang unterstellt werden, dass Du die Kinder nur deshalb zu Dir nehmen möchtest, damit Du von der UH-Pflicht befreit wirst. Wäre der UH kein Thema für Dich, würdest Du jetzt bereits ohne mit der Schulter zu zucken, den UH in entsprechender Höhe zahlen.
Dem habe ich entgegen gewirkt indem ich - trotz WM - eben Unterhalt in nicht unerheblicher Höhe an die KM gezahlt habe.
Es war mir von Anfang an bewusst dass dieses Argument eines der Hauptargumente sein wird, der KV der aber bei einem WM freiwillig Unterhalt bezahlt wird damit schwer zu fassen sein...
Ich würde sogar - wenn die Kinder bei mir sein sollten - der KM für die Umgangstage einen finanziellen Ausgleich bezahlen,
es besteht auch von meiner Seite her die Möglichkeit beim WM zu bleiben, ich würde mich sogar fexibel nach den Arbeitszeiten der KM richten.
Das ABR würde aber den "Druck" aus dem familiären Konflikt nehmen, insbesondere wären die Kinder in einem geregelten WM innerhalb der - den Kindern bekannten - Familienstrukturen...
Der Konsens in Fragen des Aufenthaltes wird von seiten der KM verhindert. Bei gemeinsamer Sorge sind diese Themen abzusprechen, kann das ein ET nicht und der andere ET ist in der Lage hier Lösungen zu finden und anzubieten dann kann das ABR durchaus auf den ET übertragen werden der Lösungsorientiert arbeitet.
lg Thomas