Zitatdie Schulen denken da grundsätzlich nicht dran - so meine Erfahrung
Das ist bei genau gegenteilig, ohne zweite Unterschrift ( oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht) geht hier nix, weder ne Anmeldung in der Schule, noch beim Bürgeramt. Und da ist es egal ob Kind bei Vater oder Mutter lebt.