Unterhaltsfragen

  • Hallo Ihr Lieben....


    nach längerer Zeit melde ich mich mal wieder....diesmal mit einer Unterhaltsfrage.



    Situation: Ich bin seit 2 Jahren, aufgrund von psychischen Krankheiten berentet. Meine Tochter ist jetzt 11 geb. 2005. Mit ging es die letzten Jahre richtig schlecht und so habe ich mir Unterstützung in Form eines gesetzlichen Betreuers geholt, da ich nicht in der Lage war mich um finanzielle Angelegenheiten etc. zu kümmern.


    Der Kv ist seit 15.März 2015, erstmals seit Geburt berufstätig.


    Im Mai 2015 bezahlte er erstmals Unterhalt (von ihm berechnet 30 Euro zu wenig) im Verwendungszweck angegeben Unterhalt für April.



    Ab da zahlte er montalich zwischen 15. und 26. des Monates.


    Im Juli 2015 richtete ich die Beistandschaft beim Jungendamt ein. Diese errechneten einen Unterhalt von 110 % .



    Im November 2015 wurde rückwirkend zum Juli 2015 der Unterhalt tituliert. Hier steht das der Unterhalt im Voraus zu zahlen ist.




    Die Zahlungen gingen ab dann ans Jugendamt. Nach wie vor eher zum Ende des Monates.



    Mein Betreuer informierte das Jugendamt darüber das die eingehende Zahlungen diejenigen für den letzten Monat sind. Verlief aber wohl irgendwie im Sande.



    Da es mir momentan besser geht, arbeite ich darauf hin, meine Angelegenheiten wieder selber zu regeln um die Betreuung irgendwann wieder aufzuheben.



    Ich telefonierte mit dem JA und mein Sachbearbeiter sagte mir, das er für das was VOR der Betreuung war nicht zuständig ist.




    Mein Anliegen ist nun :


    habe ich die Möglichkeit den, in meinen Augen rückständigen Unterhalt, (Arbeitsaufnahme 15.03., erste Zahlung 20.05.15) einzufordern?


    und


    Im Titel ist angegeben das der Unterhalt im voraus zu Zahlen ist. Da ich nur eine kleine Rente bekomme wäre es wichtig das der Unterhalt nicht erst gegen Ende des Monats eingeht.
    Habe ich hier Handlungsmöglichkeite, wäre das sinnvoll??


    Wäre toll wenn ihr mir Eure Meinungen oder Erfahrungen erzählen könntet ;-)



    Liebe Grüße


    Tanja

    Wenn alles um mich herum normal ist, bin ich froh das ich bekloppt bin!

  • Tituliert ist der Unterhalt ab Juli 2015, wie du schreibst. Für die Zeit davor müsstest du klagen. Da es, wenn ich es richtig sehe, um eine Gesamtsumme von 90 Euro geht, (im März hat er ein halbes Gehalt bekommen. Mit dem halben Gehalt war er mutmaßlich noch nicht leistungsfähig), solltest du überlegen, ob du den Topf aufmachen willst.


    Die späte Zahlung ist ärgerlich. Aber so richtig machen kannst du dagegen nichts. Erst wenn er mit der Zahlung über den Letzten des Monats rutscht, kann man in der Praxis erfolgreich juristisch vorgehen. (Dann gilt die Zahlung, egal was er angibt, für den Zuflussmonat. Rechnerisch wäre er dann eine Zahlung im Rückstand. Die könnte man pfänden. )

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.