Neuberechnung Unterhalt

  • Hallo Zusammen,


    erst einmal ein frohes neues Jahr an Euch alle!


    Ich habe zwei Frage - ich werde nächstes Jahr ein Forschungssemester nehmen und werde 2x am Stück 6 Wochen abwesend sein. Während dieser Zeit nimmt der Vater die Kinder.


    Was wäre rechtlich richtig hinsichtlich Unterhalt und falls ggf. Abweichend, was wäre fair? Verdienst sind EUR ca. 12000 netto - ich ein Drittel davon. Momentan erhalte ich ca. 950 EUR KU.


    Er möchte für die Zeit überhaupt keinen KU zahlen - ich habe allerdings weiterhin die Kosten - nur halt nicht die Lebensmittelkosten. Was würdet Ihr Vorschlagen?



    Desweiteren wird er allgemein seinen Umgang ausbauen - mit meiner Zustimmung - allerdings wird es kein Wechselmodell geben. Er denkt trotzdem daran auch hier keinen KU zu zahlen. Wie wird es denn bei theoretisch(!) fast gleichen Betreuungsteilen berechnet? Nicht falsch verstehen, es geht mir erst einmal nur um die Theorie. Durch das enorme Einkommensgefälle ist er doch theoretisch weiterhin KU Pflicht oder?


    Liebe Grüße
    Rosie

  • rechtlich ist es wohl so, dass der KU nicht gekürzt werden kann, wenn er zweimal für 6 Wochen die Kinder nimmt.....


    aaaaaaaaaaaaaber-
    wenn er dann sagt, neeeeeeeee, mach ich nicht, und Du dann eine Fremdbetreuung brauchen würdest, wäre die vermutlich dtl. teurer, als das, was er an KU zahlt :frag
    Ich persönlich würd für die Zeit drauf verzichten (zumindest auf so viel, wie irgendwie geht-) immerhin macht er das ja Dir zuliebe :brille


    KU wird erst dann gequotelt, wenn die Betreuung wirklich 50/50 ist-
    im Groben würd ich dann die 950 durch drei Teilen- er zwei Teile anDich/Du einen Teil an ihn- im Ergebnis er nur noch 1/3 der bisherigen Summe an Dich... das wäre die einfachste Lösung, da ihr ja dtl. über der DDorfer Tabelle liegt,
    und alles Andere in einer Schlammschlacht enden könnte

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ergänzend. Rosefield, du bist mit deinem Einkommen allerdings so hoch, dass die gängige Formel des Vielfacheinkommens des Ex nur bedingt greift. Die greift nämlich aufgrund sozialer Ungerechtigkeit. Das so zu bezeichnen könnte einem Richter bei beidigem überdurchschnittlichen Einkommen schwer fallen.
    Muss nicht sein, kann aber und ist damit Gratwanderung, wenn man in der Sache vor den Kadi zieht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • 2 x 6 Wochen sind 3 Monaten - dazu normaler Umgang incl. Ferien?


    Ich würde ihm anbieten das er 3 Monate nicht zahlen muss.


    Wie ich deinen Ex kenne, wird er drei Monate (deinem Gehalt entsprechend) plus Kindergeld fordern.


    Du brauchst ihn allerdings - das ist wieder das Ding mit dem längeren Hebel - Recht hin oder her.

  • Ohne Anspruch auf Richtigkeit:


    Eine Freundin von mir wollte Tochterkind beim Vater für fünf Wochen unterbringen (sie war auf Reha). Er Vater forderte Unterhalt und Kindergeld für die Zeit, und hat laut deren Jugendamt Recht bekommen.


    Da war der Fall, beide verdienen im unteren Bereich, er hat den Unterhalt wirklich gebraucht, sie könnte nicht auf den Unterhalt verzichten. Tochterkind war dann in dieser Zeit bei ihrem Freund untergebracht.



    Bei eurem Fall ist meine Meinung, ihr steht finanziell beide gut da, und auch wenn er es sich locker leisten könnte, kann ich es nachvollziehen, dass er nicht zahlen möchte, wenn die Kinder bei ihm sind. Mir wäre es wichtig, dass sie beim Vater sind und würde es so stehen lassen.
    Was mich allerdings wundert, dass er bei dem Verdienst nicht mehr zahlen muss.



    Was ist eigentlich aus euren Wechselmodell Überlegungen geworden?


    LG Jona

  • Was mich allerdings wundert, dass er bei dem Verdienst nicht mehr zahlen muss.



    Kommt drauf an...


    Wenn kein besonderer "Luxusbedarf" bei Einkommen über der DDT nachgewiesen wird dann wird üblicherweise der Höchstbetrag angesetzt.
    je nach Betreuungsmodell wird dann eben u.U. auch hier und da um eine oder mehrerer Stufen herabgestuft bis zum Wechselmodell bei dem beide ETe Barunterhaltspflichtig sind.


    Zahlbetrag nach der Obergrenze wäre ja in der Altersklasse 6-11 Jahre gerade mal 1040€/Monat.


    Wenn ein erweiterter Umgang stattfindet dann wird eben verhandelt...


    Ansonsten steigt der Unterhalt nur über die DDT wenn für die Kinder ein sehr hoher, außergewöhnlicher Bedarf besteht:


    Z.b. besonders luxuriöser Lebensstil, teure Hobbies, Internate, Krankheiten, Auslandsumgang etc...


    lg Thomas

  • KU wird erst dann gequotelt, wenn die Betreuung wirklich 50/50 ist-



    Nein, er wird nicht "gequotelt"... Beide Eltern werden Barunterhaltspflichtig...


    Es wird sich da auch in absehbarer Zeit etwas ändern, denkbar ist ein Modell bei dem der KU tatsächlich nach den Betreuungstagen berechnet wird...


    Bei mir war es so dass ich die Kids immer Montags + Dienstags hatte, sowie alle 14 Tage von Freitag bis Dienstag...


    In Tagen gerechnet also ein Wechselmodell aber prozentual in Stunden eben nur 45/55 %...


    Das wurde individuell verhandelt, letztendlich gibt es keine gesetzliche Definition für ein solches Modell...


    Letztendlich schlug der Richter vor dass ich für ein Kind den Tabellenunterhalt bezahle weil ein hoher Einkommensunterschied besteht, das ist der Stand bis jetzt...


    lg Thomas

  • Nein, er wird nicht "gequotelt"


    natürlich wird gequotelt.....


    Sag mir bitte ein Urteil, in dem das nicht so ist-


    Im Groben:


    Beide EK werden zusammengerechnet, daraus wird dann die Stufe ermittelt, und dann wird gequotelt


    bei Dir greift das so nicht, da Deine Ex kein EK in einem so hohen Bereich hat.... das kannst Du nicht vergleichen :kopf
    auch gibt es keine Quotelung nach Anteil in % der Betreuung- die Quotelung des Geldes kommt aber bei einem Wechselmodell, welches immer nur bei 50/50 greift-
    natürlich nur wenn beide entsprechend leistungsfähig sind

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Beim echten WM wird keine "Quote" und keine Stufe ermittelt sondern die tatsächlichen Kosten sind zu Teilen (Dann im Streitfalle u.U. nach dem prozentualen Anteil der Einkommen) Es entsteht ja keine einseitige Barunterhaltspflicht sondern beide ETe sind Barunterhaltspflichtig.


    Die "Stufe" ist also keine Stufe nach der DDT sondern der angemessene Lebensbedarf des Kindes.


    Interessant bei der Einkommensberechnung ist dann dass u.U. die Einkommen auf eine Vollzeittätigkeit hochgerechnet werden, d.h. das Realeinkommen wird dann nicht berücksichtigt wenn z.B. ein ET Halbtags arbeitet und der andere Vollzeit...


    lg Thomas

  • wo hast Du das her?
    tatsächliche Kosten?


    entweder verstehst Du mich wirklich nicht..... dann sorry :brille


    oder Du bist in nem völlig anderen Film, der nicht um den SV der TS geht, sondern um irgendwas bei Dir ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Wenn im vorliegenden Fall ein WM zum tragen kommt dann wird der Unterhalt nach den tatsächlichen Kosten der Kinder berechnet:


    Beispiel:


    Sohn benötigt 400€/Monat zum Leben nach Tabelle, macht Sport und hat dafür einen zusätzlichen Bedarf von 200€/Monat. Tochter benötigt 400€/Monat zum Leben, hat für 200€/Monat Reitunterrricht und für 150€/Monat Musikunterricht.


    Der Gesamtbedarf des Barunterhaltes ist demnach 1350€/Monat.


    Vater arbeitet 40 Stunden/Woche, Mutter 20 Stunden/Woche. Vater hat 6000€ Mutter hat 3000€...


    Der Anteil des Unterhaltes für beide wäre demnach 675€


    Wenn also das Einkommensgefälle durch Mindestunden der KM begründet wird dann kann das Gericht dieses Einkommen durchaus auf 40 Stunden/Woche hochrechnen...


    Und ich glaube das ist doch genau die Frage der TE im letzten Absatz, oder???


    lg Thomas

  • ich möcht ja nicht streiten :brille
    aber in dem Urteil wird nicht auf den "tatsächlichen" Bedarf eingegangen- bzw. nur darauf, wie die "zusätzlichen" Kosten gequotelt werden -
    der "tatsächliche" Bedarf wird lediglich bei den Kosten, über die sich die Eltern einig ! sind (Betreuung, Fahrtkosten zu Schule, Hort, Musikschule, Tanzkurs, Essensgeld)
    im Rahmen des Mehrbedarfes erhöht....
    bei der Quotelung bleibt es-


    :bet

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ja, du hast recht wenn der "Grundbedarf" gequotelt wird...


    Ich wollte nur die Frage der TE im letzten Absatz beantworten in der diese nach der Aufteilung in einem "theoretischen WM" fragt...


    Hierbei ist eben zu beachten dass hier nicht zwingend der Tabellenbedarf angesetzt wird und u.U. bei Minderstunden eines ET eine fiktive Anrechnung der Einkommen stattfinden kann...


    Und bei meiner Beispielrechnung mit den 6000€ bei 40h und 3000€ bei 20h kann es vor Gericht durchaus darauf hinauslaufen dass keine Ausgleichszahlungen stattfinden, dies als Hinweis für die TE weil wir den Stundenaufwand nicht kennen...


    lg Thomas

  • Hallo Ihr Lieben für Eure Rückmeldung.


    Das Wechselmodell wird es so nicht geben. Das möchte ich vorerst nicht. Er wird seinen Betreuungsanteil ausbauen und ich denke, dass wir den Unterhalt anders regeln sollten.


    Es ist tatsächlich so, dass er die nach DDT zahlt minus Kindergeld. Ich bin gerne bereit freiwillig den Unterhalt zu reduzieren, da es bei uns beiden finanziell geht. Allerdings möchte ich dass es nach wie vor fair bleibt und deshalb brauchte ich Euer Input.


    Ich habe ihm nun quasi Luchses Vorschlag unterbreitet -ab nächstem Jahr - auf freiwilliger Basis. Wenn wir in den nächsten zwei Jahren zurecht kommen und es schaffen kooperativ miteinander umzugehen... dann können wir weiterschauen.


    D.h. für die nächsten zwei Jahre bleiben wir hauptsächlich in Deutschland und dann sehen wir weiter.