• Ich war vor kurzem zwecks Beratungstermin(Scheidung u.Kindesunterhalt )
    bei einem Anwalt (Interessenschwerpunke Ehe u.Familienrecht u.a.)
    Allerdings kein Fachanwalt.
    Nach seiner Aussage ist er schon jahrelang u.a.im Familienrecht
    erfolreich tätig u.kennt auch die Richter am hiesigen Familiengericht.
    Die Beratung war in meinen Augen eigentlich okay habe aber
    ja auch keinen Vergleich.
    Was ich etwas komisch finde ist folgendes.


    -es wird nur die Scheidung verhandelt dann wäre das Familiengericht
    zuständig wo KV wohnt (gemeinsamer früher Wohnsitz)


    -wird Scheidung u.Kindessachen z.b.Kindesunterhalt e.t.c.
    verhandelt ist das Familiengericht an meinem Wohnort zuständig.


    Ich dachte immer wenn ich die Scheidung einreiche ist auch das Gericht
    meines Wohnortes zuständig also auch wenn keine
    Kindschaftasachen anfallen.


    Desweiteren.haben KV und ich einen Ehevertrag unterschrieben
    der aber leider noch nicht beglaubigt ist,was bedeutet das er nicht
    rechtskräftig ist.
    Der Anwalt sagte mir man könne den Ehevertrag noch beglaubigen lassen
    dann müsste ich aber noch ein Jahr warten bis ich die Scheidung einreichen kann.
    Ist das wirklich so obwohl wir bereits seit 4 jahren getrennt leben?


    Ene Kopie des Vertrages würde er dem Gericht beim Scheidungsantrag zur
    kenntnisnahme zischicken.


    Kann ich darauf vertrauen das der Anwalt gut ist?
    Besteht auch noch nach beantragter oder bewilligter Prozesskostenhilfe
    die Möglichkeit den Anwalt zu wechseln wenn man nicht zufrieden ist
    oder einen besseren findet?
    Praktisch ist das dieser Anwalt vor Ort ist.Keine grosse Kanzlei nur ein
    Büro und er macht alles selber

  • Bei uns war es auch so, dass das Gericht am Wohnort KV für die Scheidungsverhandlung zuständig war, (auch früherer gemeinsamer Wohnort), ich jedoch allein vorm hiesigen Gericht vorab befragt wurde.
    Es waren keine strittigen Punkte da.
    RA ist dann allein zur Verhandlung an den alten Wohnort gefahren.


    Wechseln kannst du nicht mehr nach Bewilligung der VKH, außer du zahlst selbst.


    Zum Ehevertrag kann ich nichts sagen...

  • Bei mir war es so, dass ich die Scheidung eingereicht habe. Die Verhandlung war dort, wo ich lebte (=auch früherer gemeinsamer Wohnort). Mein Ex-Mann musste zu uns kommen (und soweit ich weiß auch persönlich anwesend sein).


    Bei meinem Mann war es so, dass er zum Zeitpunkt der Scheidung 600 km vom gemeinsamen Wohnort mit seiner Frau entfernt lebte. Mein Mann hat die Scheidung eingereicht. Trotzdem musste er die 600 km an den ehemaligen gemeinsamen Wohnort fahren. Dort fand die Verhandlung statt.

  • Ehevertrag kann jede Menge Ärger ersparen. Wie ist eurer gestaltet? Wäre es positiv für dich, ihn noch beglaubigen lassen, oder eher nicht? Wäre es schlimm, noch ein Jahr zu warten?



    Bei uns war die Scheidung beim Gericht vom ehemaligen gemeinsamen Wohnort, Ex wohnt noch da, und er hat die Scheidung eingereicht.



    LG Jona

  • Die erteilten Auskünfte des Anwalts sind auf den ersten Blick korrekt. Beim Ehevertrag müssen natürlich beide unterzeichnen, also damit einverstanden sein. Ob das "jetzt" noch der Fall ist, ist die wichtigere Frage .. .

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.