Was ändert sich bei gemeinsamen Sorgerecht

  • Hallo ihr Lieben!


    Ich werde diese Tage die Sorgeerklärung beim JA unterschreiben. Ich sehe auch keine Chance, dies irgendwie zu umgehen da es keine triftigen Gründe dagegen gibt. Auf Gerichtskram habe ich auch keine Lust, da die Unterhaltsverhandlung auch nach hinten losging.
    Jetzt will der Vater das Gem. ST


    Er sagt das das Kind später erben soll und somit auch seinen Nachnamen bekommen soll, nachdem die Sorgeerklärung unterschrieben ist.
    Ich sagte das der Nachname damit gar nichts zu tun hat. Kind kann erben ohne das es eine Erbschaftsteuer zahlen muss.
    Oder sehe ich das falsch?


    Und was würde sich allgemein ändern?
    Ich habe etwas Bauchschmerzen wenn ich an den Termin denke.
    Vater und ich haben ein gemischtes Verhältnis. Ich kann ihn eigentlich nicht stehen sehen, mache aber fürs Kind immer auf nett.
    Es gibt ja seine Gründe warum man sich trennt.
    Eigentlich sind wir auch immer anderer Meinung wenn es ums Kind geht. War schon immer so. Dann gibt's bisschen Ärger und dann legt es sich wieder.
    Naja, ich denke einfach nur, durch das Gem. SR habe ich mehr mit ihm zubtun als mir eigentlich lieb ist.
    Ich habe etwas Angst das er unser Leben nun komplett kontrollieren kann und überall seinen Senf dazugibt.

  • Mit der Erbfolge hat das Sorgerecht rein garnichts zu tun.... ebensowenig der Name!


    Wenn, dann könnte der Vater sein Kind nur enterben, so dass nur ein Anspruch auf den Pflichtteil (Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs) besteht, aber das wäre das Einzige.


    Durch das Sorgerecht hast Du zwangsläufig mehr mit dem Vater zu tun, denn es muss viel mehr mit ihm abgesprochen werden und man braucht häufig für irgendetwas seine Unterschrift, wie z.B. Kontoeröffnung, Abhebung vom Sparbuch, bestimmte ärztliche Sachen( wie z.B. Narkose, Psychotherapie), Anmeldung Führerschein....


    Auch bestimmte andere Dinge, wie Ohrloch stechen, Piercing, Tattoo, gefährlicher Sport, Impfungen (wegen Risiko) etc. müssen abgesprochen werden und man muss sich einigen.


    Das sind jetzt nur die Dinge, die mir spontan einfallen.....

  • Durch das Sorgerecht hast Du zwangsläufig mehr mit dem Vater zu tun, denn es muss viel mehr mit ihm abgesprochen werden und man braucht häufig für irgendetwas seine Unterschrift, wie z.B. Kontoeröffnung, Abhebung vom Sparbuch, bestimmte ärztliche Sachen( wie z.B. Narkose, Psychotherapie), Anmeldung Führerschein....


    Bestimmte Sachen müssen abgesprochen werden, das ist richtig, aber so häufig ist das nun auch wieder nicht, etwa die Wahl von Kindergarten, Schule oder Lehrstelle, Einwilligung in größere Operationen, Umzug, Auslandsaufenthalt, Kontoeröffnung oder Geldanlage.


    Wichtig in dem Zusammenhang finde ich den Begriff der Alltagssorge, und mein Verständnis ist, dass der Elternteil, bei dem das Kind jeweils ist, diese ausübt, unabhängig davon, wie das Sorgerecht geregelt ist.


    (Im verlinkten Beitrag gab es einen Verweis auf einen Artikel von Prof. Schleicher im Familienhandbuch, der nicht mehr aktuell ist, stattdessen habe ich anderswo eine Übersicht über die verschiedenen Arten elterlicher Sorge nach einem Artikel von Prof. Schleicher gefunden, siehe hier insbesondere den Punkt 5 zur Alltagssorge)

  • Ich finde es trotzdem heftig, wenn ich jetzt unseren Fall habe, dass ein Sparbuch für Kind existiert, auf das ich als Mutter regelmäßig was eingezahlt habe (Vater nix) und er muss sein Ernverständnis dazu geben, dass wir wieder Geld davon abheben dürfen..... sorry, ist doch Schwachsinn!

  • hi,


    gib dem Kind ja nicht den Nachnamen des KV. Das hat mit SR überhaupt nix zu tun und mit dem Erbe schon 3x nicht.


    Lass dich da nicht veräppeln.


    Mima

  • , auf das ich als Mutter regelmäßig was eingezahlt habe (Vater nix) und er muss sein Ernverständnis dazu geben, dass wir wieder Geld davon abheben dürfen..... sorry, ist doch Schwachsinn!


    ihr könnt das Konto ja so führen das nur einer alleine abheben kann - das kann man machen.


    Der Zugriff auf Finanzen finde ich einen heikeln Punkt - aber da kann man vieles klären und ausschliessen - sollte man eh für den eigenen Todesfall - da bekommt der andere ET Zugriff auf das Vermögen des Kindes.


    Ansoinsten sind es die Themen Bildung und Gesundheitsfürsorge - aber auch da bruacht man nicht viele Unterschriften - ich hab Erfahrungen von unter 1 im Jahr.


    Erbe ist das Kind seit der Vaterschaftsanerkennung.
    Einenn Namen hat es auch und den kann man nicht mal eben ändern.

  • Einenn Namen hat es auch und den kann man nicht mal eben ändern.



    doch!
    Das für mich zuständige Rechtsamt gab mir gerade vor einigen Wochen wiederholt die Auskunft, dass nach der Erklärung der GS in einer 3-Monatsfrist der NN neu bestimmt werden kann.


    Trotzdem würde ich nen Teufel tun.


    Mima


  • Wieso nicht? Was ist daran so schlimm das man hier ne Warnung ausspricht?

  • an sich nix.
    Nur, dass der KV ihr (so wie ich das verstehe) weismachen will, dass Erbe und Nachname miteinander verquickt sind.
    Was nicht stimmt.
    Hier entsteht für mich der Eindruck, dass der KV die TE dazu bringen will dem Kind seinen Namen zu geben indem er ihr erzählt, dass das für x, y und z notwendig wäre.


    Und das ist schlicht Quark.


    Mima

  • doch!
    Das für mich zuständige Rechtsamt gab mir gerade vor einigen Wochen wiederholt die Auskunft, dass nach der Erklärung der GS in einer 3-Monatsfrist der NN neu bestimmt werden kann.


    Trotzdem würde ich nen Teufel tun.


    Mima


    aber in der 3 Monats Frist NUR GEMEINSAM und das Kind ( wenn älter als 5) würde auch angehört

  • Genaugenommen gibt es auch beim GSR keinerlei Sanktionen wenn ein ET Entscheidungen trifft die eigentlich von beiden ETen getroffen werden müssten...
    So konnte die KM bei uns die Kinder problemlos in der Ganztagesschule anmelden, bei Terminen bei Ärzten etc wurde niemals nach der Unterschrift des anderen ET gefragt, bei Urlaubsreisen ebenfalls nicht...
    Auf dem Passamt bekommt man bei uns ebenfalls recht Problemlos Pässe für die Kinder ohne Unterschrift oder Zustimmung des anderen ET...


    Bei Erbe und Unterhalt gibt es einen "kleinen" Punkt zu beachten:


    Wenn der Unterhaltspflichtige "klever" ist dann verteilt er den Pflichtteil zum 18 LJ des Kindes, es gibt da kein Schonvermögen und somit kann der KV sich aus der Unterhaltspflicht zumindest in Höhe dieses Vermögens "freikaufen"...


    D.h. das Kind müsste erst das Erbe aufbrauchen und kann dann erst Unterhalt verlangen...


    lg Thomas

  • Genaugenommen gibt es auch beim GSR keinerlei Sanktionen wenn ein ET Entscheidungen trifft die eigentlich von beiden ETen getroffen werden müssten...
    So konnte die KM bei uns die Kinder problemlos in der Ganztagesschule anmelden, bei Terminen bei Ärzten etc wurde niemals nach der Unterschrift des anderen ET gefragt, bei Urlaubsreisen ebenfalls nicht...
    Auf dem Passamt bekommt man bei uns ebenfalls recht Problemlos Pässe für die Kinder ohne Unterschrift oder Zustimmung des anderen ET...


    Das ist der springende Punkt, bei euch. Bei neuen "großen" Terminen (in den letzten paar Jahren waren das Ergotherapie, 2 Operationen, Beantragung des Reisepasses, Anmeldung nach Umzügen, Schuleinschreibung) habe ich immer eine Negativerklärung vom Jugendamt dabei gehabt und sie auch jedes Mal gebraucht. Es kommt also immer auf den Beamten, Arzt, etc. an.



  • Die von Dir zitierten Punkte wie Schulanmeldung, normale Arzttermine und Beantragung Ausweis fallen unter die normale Alltagssorge und können auch bei GSR vom BET alleine durchgeführt werden, d.h. ohne Unterschrift des anderen Elternteils. Da ist also nichts, wo Sanktionen anfallen würden....


    Wichtig sind jedoch Unterschriften bei OPs, Impfungen etc., was jedoch auch unerheblich ist, wenn alles gut geht. Sollte jedoch ein Schaden eintreten, dann könnte der UET den anderen wegen Körperverletzung am Kind verklagen, da er nicht zugestimmt hat.



    Und Dein Hinweis zur Auszahlung des Pflichtteils zeigt nur wieder Deinen Charakter....

  • gtom: Urlaub, Arztbesuche und Pässe fallen auch nicht unter das GSR - Ganztagsbetreuung ist nicht ganz eindeutig - wird in vielen Fällen aber auch akzeptiert.


    Nur bei Reisen in gefährliche Länder, Operationen oder Pyschotherapien usw. sind die Unterschriften beider GSR Eltern notwendig.


    faith - viele sichern sich da einfach ab, weil es einfacher ist - zwingend notwendig aber selten

  • Ich könnte mich jetzt nicht erinnern, dass mein Exmann für Kommunion bzw. Firmung etwas unterschrieben hat.....

  • aber in der 3 Monats Frist NUR GEMEINSAM und das Kind ( wenn älter als 5) würde auch angehört


    Kind ist 6. Und was kann er zum wenn ich mich strickt weigere?
    Kindi möchte es auch nicht, aber bei ein bisschen überredungskunst vom Papa könnte das evtl wieder ändern :-/

  • Um gerichtlich durchzubringen, dass das Kind einen anderen Nachnamen annimmt als den des Elternteils bei dem es überwiegend lebt, müsste man belastbar darlegen welche erheblichen Vorteile das Kind davon hätte...


    Also mir fiele da nichts ein.