UET und Arbeitgeber

  • Hallo


    Sagt mal, wie ist das eigentlich, wenn der UET Urlaub einreicht oder bestimmte WE zum Umgang frei haben möchte. Stellen Arbeitgeber sich da quer? Sind UET ihren Arbeitgebern denn tatsächlich so hilflos ausgeliefert und auf deren guten Willen angewiesen? Ihr hört, ich neige zu Unglauben. Da ich aber nie UET war *nee, das lasse ich jetzt*


    Gruß

  • UET oder??


    Ich denke das ist bei jedem Arbeitgeber anders. Es gibt sehr kulante, die sich der Umgangsregelung anpassen, andere tun das nicht. Bei unserem KV geht da angeblich nichts, wobei er es jetzt trotzdem geschafft hat, ein gutes Jahr immer am erste WE des Monats freizuhaben. Jetzt hat er den AG gewechselt, und es ist wieder schwierig.

  • naja, wenn da meherere UET und BET sind.... dann kann man nicht jedem immer nach Wunsch frei geben-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • hi,


    keine Probleme, nie. AG absolut kulant und familienfreundlich.
    Auch bei Kinderkranktagen kein Problem.


    Mima

  • Hallo Lucca,


    d BET ihren Arbeitgebern denn tatsächlich so hilflos ausgeliefert und auf deren guten Willen angewiesen? Ihr hört, ich neige zu Unglauben.


    Ich gehe auch davon aus, dass Du UET meinst...
    Ja JEDER Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf Urlaub, aber nicht unbedingt auf Urlaub zum Wunschtermin. Das gilt übrigens auch für BETs.
    Es ist absolut abhängig vom Arbeitgeber, von der Arbeit die man hat und dem Kollegenumfeld.
    Auch BETs haben nicht zwangsläufig ein Recht auf Urlaub zu jedem Termin in den Ferien, genauso wie kinderlose Lehrer wohl kaum außerhalb der Ferienzeit längeren Urlaub nehmen können.


    Ich denke, die Frage ist zu pauschal und kann so pauschal auch nicht beantwortet werden.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Ein Recht auf Freistellung zwecks Umgang gibt es nicht und Urlaub haben die meisten Arbeitnehmer ja nun auch maximal 30 Tage im Jahr, das reicht nicht um eine Umgangsregelung plus Ferienregelung abzudecken.


    Da bleibt ggf. nur die Stunden generell zu reduzieren - aber dann müsste UET ja vom geringeren Einkommen denselben Unterhalt zahlen, weil der Gesetzgeber die Pflicht zu maximalem Unterhalt vor der Pflicht zum Umgang sieht..

  • Da gibt es hier auch Grenzen. So als 14-Tage Besuchsonkel und den Urlaub für die Ferien, das funktioniert so leidlich. Umfangreichere Betreuung wäre aber nicht möglich, ohne auf Teilzeit zurück zu gehen.
    Also außer der Reihe geht dann auch nur mit Ansage ein paar Tage vorher. Wir hatten das schon oft, das ich auf Zuruf der KM "springen" sollte, das geht nicht so einfach. Bei akuten Notlagen mag der Fall anders liegen, wenn z. B. die Mutter als BET z B. wegen langer Krankheit komplett ausfallen sollte. Evtl. wäre dann eine Freistellung o. ä. möglich.

  • Ich kenne ja nun beide Seiten, erst UET jetzt BET.


    Als UET hatte ich keine Probleme, Freitags regelmäßig eher ins Umgangswochenende gehen, kurzfristig mal ein Tag Urlaub, alles kein Problem.


    Jetzt als BET sieht die Sache anders aus, Kind krank -> Diskussionen, Ferien -> Diskussionen usw... usf....


    Muss mir andere Väter als Beispiel zeigen lassen die das ja auch hinbekommen... Das die nicht geschieden sind und Frau nur halbe Tage arbeitet spielt dabei keine Rolle, auch das Oma und Opa 100m weg wohnen und meine Familie im Gegensatz dazu 300km weit weg wohnt tut nix zur Sache. Meine persönlichen Probleme dürfen nicht meinen Job belasten...


    Da kann die Firma ja nix für das ich geschieden bin und alleine ein Kind erziehen muss.... O-Ton vom Chef! :hae:

  • Kinder sind Privatsache - egal ob UET oder BET.
    Man kann Wünsche äußern - bestenfalls bekommt man das im Team gut hin oder kann das >Projekt entsprechend beugen.
    Wünsche haben bei uns viele


    - der eine lieber früh (Mann ist da und kümmert sich um die Kids)
    - der andere spät (Mann kommt früh nach Hause und übernimmt die Kids)
    - der nächste nicht mehr als 6 Stunden (Hund)
    - der andere möchte ne Stunde Mittag (nach der Oma schauen)
    - der andere eigentlich Freitags gar nicht oder nur bis 11/12 Uhr (WE-Heimfahrer)



    bei Urlaub ist die Liste auch entsprechend lang - Schließzeiten im Kiga / Betriebsurlaub beim Göttergatten


    Müssen muss der Chef und die Kollegen nix... können kann man aber oft - wenn man miteinander reden kann

  • Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis haben hier mindestens 28 Urlaubstage im Jahr. Allerdings werden BET oft bevorzugt bei der Urlaubsvergabe da Kinderbetreuung extrem teuer ist und alle 5-6 Wochen ansteht. (Half-term) 25% der Väter haben zwei Jahre nach der Scheidung überhaupt keinen Kontakt mehr zum Kind, von daher ist ein Vater der Urlaub möchte um sein Kind im Ausland zu treffen ein wenig 'exotisch' und wird möglicherweise eher belächelt.

  • Das ich alleinerziehend bin findet mein Arbeitgeber gut, wenn es darum geht wie sozial die Firma ist dann gerne "wir haben auch einen Mann mit Kind!"
    Der kleine ist gern gesehen wenn er "papa von der Arbeit abholt"....so das wars.
    Sollte ich auf die Idee kommen die 20 Tage Kindkrank zu nehmen oder sonstiges wäre es recht schnell vorbei mit der Freundlichkeit.
    Von mir wird erwartet das ich schlicht so arbeite wie alle anderen Männer auch:
    Genau so Vollzeit als hätte ich eine halbtags arbeitende Ehefrau zuhause die in den Ferien auch nicht arbeiten muss :hae:
    Klar darf ich, wie alle anderen auch, mal ne halbe Stunde später kommen aber die wird inerhalb von 7 Tagen wieder nach gearbeitet.
    Also im Tagesgeschäft interessiert es 0,0 das ich BET bin.

    Einmal editiert, zuletzt von Agrippa ()

  • Lucca, 28 Tage bei Vollzeit als gesetzlich vorgeschriebenen minimum. Je nach Arbeitgeber natürlich mehr.

  • Lucca, 28 Tage bei Vollzeit als gesetzlich vorgeschriebenen minimum. Je nach Arbeitgeber natürlich mehr.


    das ist falsch-
    Gemäß § 3 Absatz 1 BUrlG (Text § 3 BUrlG. Externer Link) jährlich mindestens 24 Werktage. Werktage sind die Tage von Montag bis Samstag (= 6-Tage-Woche). Arbeitnehmer haben also - ohne eventuelle Feiertage - einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen pro Jahr (24 Werktage : 6 Werktage).


    nur mal so am Rande ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Elin
    dann bringt die Frage danach, wie das in DE mit UET/BET und Freibekommen ist, ja auch nicht wirklich viel :tuedelue#
    aber bis GB hat ich gar nicht gedacht... Danke für den Hinweis :daumen

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Das gilt für Deutschland. Suedtomandduke spricht aber mutmaßlich von GB, dem eigenen Wohnland und dem Wohnland von Luccas Ex.


    Aus britischen Firmen, mit denen ich viel zutun habe, kenne ich es eigentlich, dass bei der Urlaubsplanung/Kollegenabsprache AE-Dasein/Kinder/Umgangselternteil schon ein Marker sind. Von außen betrachtet ist in GB das soziale Verhalten der Kollegen und auch das Verhalten der Vorgesetzten etwas sozialer und kindorientierter als in Deutschland. Kann aber sein, dass das nur ein Eindruck ist.


    Aber auch aus Deutschland kenne ich es eigentlich nicht anders. Wenn ein Umgangselternteil will und ist bereit, für die Genehmigung von Umgangstagen an anderer Stelle in die Bresche zu springen, klappt das auch irgendwie mit Chef und Kollegen. Zumal man ja hier nicht auf einen bestimmten Tag fixiert ist ... Wenn man aber nicht will, dann klappt das auch nicht.


    (Ich erinnere mich da mit Missmut an einen Kollegen und Umgangsvater, der sich auffällig häufig zu Wochenendarbeit freiwillig gemeldet hat. Und eines Tages mit einem Schreiben ans Gericht ankam, dass ihm doch wegen einer Umgangsklage bestätigt werden solle, dass er an bestimmten WEs in der Vergangenheit und auch in der Zukunft kurzfristig arbeiten müsse ... )

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.