Anmeldung Führerschein mit 17 bei gemeinsamen Sorgerecht

  • Ich weiß jetzt nicht, ob es hierher gehört.....


    Meine Tochter möchte sich jetzt für den Führerschein mit 17, also das begleitete Fahren anmelden.
    Auf dem Formular steht Unterschrift des Erziehungsberechtigten.
    Reicht da meine Unterschrift oder brauchen wir da auch (bei GSR) die Unterschrift des Vaters?


    Danke

  • es reicht Deine Unterschrift-
    es handelt sich um ein "übliches" Vorgehen im Rahmen der Alltagssorge, und ist ausschliesslich im Interesse des Kindes, den Fsch mit 17 zu machen, und am begleiteten Fahren teilzunehmen....
    wobei natürlich dann auch nur der ET ,welcher die Unterschrift geleistet hat, für die Kosten aufkommen muss


    etwas strittiger ist die Lage derzeit, wenn Kind dann auch mit 17 unbegleitet Fahren soll- da gibt es Ämter, die die Unterschriften von beiden ET verlangen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Sind es dann aber nicht zwei unterschiedliche Sachen, ob die Unterschrift bei der Fahrschule (wegen den Kosten) und die Anmeldung bei der Führerscheinstelle (Erlaubnis grundsätzlich zum Führerschein)?

  • Es gibt da wohl gewisse Außnahmen.
    Ich kannte mal eine Familie da ist der Sohn mit 17 unbegleitend gefahren, da er sonst nicht in einem gewissem Zeitrahmen auf seiner Ausbildungsstelle sein konnte ( 2 Stunden ?? :hae: ). Es gab eine Sondergenehmigung.


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Mit 17 unbegleitet fahren geht doch gar nicht, oder?


    doch, macht mein Neffe gerade...
    man muss nachweisen, warum man den FSch unbedingt benötigt (Erreichbarkeit Schule/Lehrstelle) und eine MPU machen-
    gibt Sondergenehmigungen dafür

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Unsere Fahrschule hat auf beide Unterschriften bestanden. Begründung war, dass der Vater mit dem begleiteten Fahren einverstanden sein muss. Ob es nun rechtens ist oder nicht, weiß ich nicht, aber ohne diese Unterschrift wäre es nicht gegangen.


    LG
    Phoenix

  • Für den B17 bräuchten wir beide Unterschriften, Fahrschule hat darauf bestanden, und alles, was ich im www darüber gefunden habe, hat dies bestätigt.



    LG Jona

  • Also bei der Fahrschule waren wir heute.... denen reicht meine Unterschrift.


    Wichtig ist die Führerscheinstelle, v.a. hab ich keine Lust dort ein zweites Mal hin zu müssen wegen Fahrtweg und langen Wartezeiten.
    Mal schauen, ob ich dort morgen telefonisch jemanden erreiche.


    Hab im Internet nichts gefunden.....

  • Ich weiss nicht, ob jedes Straßenverkehrsamt da anders vorgeht (evtl auch nach Bundesland) .. Das Straßenverkehrsamt in Neuss verlangt zur Bearbeitung des Antrages auf begleitetes Fahren mit 17 beide Unterschriften. Dabei geht es nur um den Fahrerlaubnisantrag, nicht um die Anmeldung in der Fahrschule...

  • Führerscheinerwerb mit 17 und/oder begleitetes Fahren hat sicherlich nicht die Merkmale, die für eine gemeinsame Sorgeentscheidung beider Eltern zwingend ist. Das wäre zB eine Unumkehrbarkeit der Entscheidung mit ggfls. nachträglichen Folgen. Das ist beim Führerschein(erwerb), der deutlich zum täglichen leben gehört, eigentlich nicht zu begründen. Wer sich also mit der Führerscheinstelle streiten will, müsste die Begründung/Rechtsgrundlage für beide elterlichen Unterschriften verlangen.


    Es kann gut sein, dass es dazu in den einzelnen Bundesländern eine Verwaltungsvorschrift gibt, in die das einfach so aufgenommen worden ist. AE-Situationen werden da ja oft nicht beachtet. Rechtsstreite zur Sache vor einem OLG scheint es nicht zu geben. FamGerichte würden hier zweifelos das Sorgerecht und damit die Entscheidung über den Führerschein in die Hand des Betreuungselternteils legen. Da mag es auch schon Entscheidungen zu geben. Aber in der Praxis geht der Streit zwischen den Eltern und dem jungen Führerscheinaspiranten wahrscheinlich ungelöst über 12 bis 15 Monate und dann ist der Junior 18 ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Problem ist wohl bei der Sache das begleitete Fahren und nicht die Anmeldung zu den Fahrstunden.


    Arumentation geht wohl in die Richtung, dass beide ET zustimmen müssen, da mit dem begl. Fahren eben höhere Risiken verbunden sind und der "Staat" sich absichern will, dass nicht irgendwann ein ET klagt, weil der Sprößling beim begl. Fahren ums Leben gekommen ist oder schwer verletzt wurde.


    Bei sog. Risikosportarten ist auch die Unterschrift beider ET notwendig, sofern eben GSR besteht.

  • So könnte man sicherlich argumentieren. Das greift nur nicht. Der 17-Jährige hat die Fahrprüfung bestanden. Würde von ihm trotz Begleitung eine markant größere Gefahr ausgehen für Leib und Leben anderer oder für ihn selbst, dürfte der Gesetzgeber ihm die Fahrerlaubnis nicht erteilen.


    (Hat übrigens jemand schon mal erlebt, dass für den "Mopedführerschein" beide Sorgeberechtigte pinseln mussten, grübel? Oder noch weiter drunter, beim "Fahrradführerschein"? Bei meinen war das nie eine Frage.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bap,


    so argumentiert zumindest die Führerscheinstelle bei uns im Ort. Und so ganz kann ich ihre Argumentation auch nicht von der Hand weisen. Auch die Versicherungen langen bei bgl. Fahren und bei Fahranfängern bis 21 oder 23 ordentlich zu und begründen das mit dem erhöhten Unfallrisiko der "jungen" Fahranfänger. Ebenso steigt der Betrag dann ja wieder bei älteren Fahrern ;-)

  • Ich hab keine Ahnung, wie das beim Mopedführerschein ist.... aber wäre sicher vergleichbar.
    Fahrradführerschein gibt es doch ohne Unterschrift.... ist ja nichts offizielles.....


    Aber zu den Kosten der Versicherung:
    Richtig teuer wird es erst bei Fahren ab 18, d.h. alleine.
    Für das begleitete Fahren muss ich im Jahr einen Zusatzbeitrag von 35 € zahlen, also eigentlich nicht wirklich der Rede wert.
    Die Versicherung argumentiert da, dass ja eine "Aufsichtsperson" dabei ist, die ggf. bei zu hoher Geschwindigkeit einschreiten kann..... im Gegensatz zum alleinigen Fahren mit 18. Bin schon gespannt, was es dann kosten wird.....