Schulanmeldung weiterführende Schule bei Aufenthaltswechsel

  • Hallo zusammen!
    Ich war lange nicht mehr hier...


    Mein Sohn (10) ist in der 4. Klasse, der Schulwechsel steht an. Auf seinen Wunsch hin und den des Vaters wird er wahrscheinlich im Sommer zum Vater ziehen.
    Jetzt habe ich den Ausfüllbogen für die weiterführende Schule bekommen und weiß nicht weiter.


    Normalerweise hätte ich mich schon früher darum gekümmert, die Tage der offenen Tür sind hier längst gelaufen aber das ist nebensächlich...
    Er soll ja dann beim Vater in die Schule gehen. Um ihn dort anzumelden müsste er doch auch generell umgemeldet sein oder sehe ich das falsch? Das ist aufgrund meiner finanziellen Situation nicht möglich, außerdem muss er doch hier gemeldet sein um weiterhin seine Grundschule hier besuchen zu können?


    Muss ich jetzt hier erstmal 2 Schulen angeben um die Behörden zufriedenzustellen? Oder soll/kann der Vater ihn an der Schule dort anmelden obwohl er dort nicht gemeldet ist?


    Der Vater hat heute mit der Lehrerin geredet (er hat heute Spieltag und die Chance gleich genutzt) und die meinte es wäre kein Problem,er solle ihn da anmelden,meine Unterschrift würde dabei nicht gebraucht.Ich musste erstmal lachen,ich finde die gesamte Situation schon mies genug für mich,aber das kann ja so nicht richtig sein? Ich meine, ich würde schon dann unterschreiben,mir bleibt ja keine andere Wahl, aber so einfach kann das doch nicht sein?


    Ans Telefon habe ich bisher nur die für die Grundschule zuständige Dame vom Jugendamt bekommen und die meinte, hier anmelden und zum Sommer hin ummelden,aber ganz sicher war sie sich da nicht...


    Kennt sich da jemand aus? Google ist nicht hilfreich...

  • Du schreibst die gewählte Schule bei dir rein. Die Ummeldung erfolgt erst mit dem Umzug des Kindes.


    Alternativ schreib die Schule beim Vater rein und legst ein erklärenes Begleitschreiben dazu.


    Bei Rückfragen melden sich die Behörden.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich verstehe das Problem nicht. Wenn es um eine weiterführende Schule geht, dann können doch die Eltern frei entscheiden, welche das sein soll - das muss ja nicht die dem jetzigen oder zukünftigen Wohnort nächste Schule sein?


    Die Fristen zur Anmeldung an der weiterführenden Schule werden ja bekannt sein. Dann sollte es doch auch genügen, dem KV zur Anmeldung ein Schreiben zukommen zu lassen, in dem steht, dass der Hauptwohnsitz ab 1. August 2017 (oder welches Datum auch immer) der Wohnort des KV ist. Ich würde dann rechtzeitig den Sohn so ummelden, dass Hauptwohnsitz beim KV ist und ggf. Zweitwohnsitz bei Dir.


    Das wäre mein Vorschlag für ein pragmatisches Vorgehen.

  • Ah ok, ich ging davon aus dass die freie Schulwahl auf den Landkreis beschränkt ist, das ändert natürlich einiges. Dankeschön!
    Umgemeldet wird er erst zu den Sommerferien hin, quasi zum Umzugszeitpunkt...


    Also werde ich wohl die Schule beim Vater hier eintragen und meine Wunschschule hier auch,damit die Alternative des Hierbleibens nicht verschwindet. Ist eh schon blöd genug das alles, die Schulfrage ist nur ein kleiner Teil des Ganzen und macht mir schon so viele viel zu komplizierte Gedanken...
    Danke nochmal!

  • Schule ist Ländersache. Da gibt es je nach Bundesland ganz andere Vorschriften und Vorgaben. Was für Thüringen gilt, muss fürs Saarland noch lange nicht gelten.


    Was jedoch "allgemein" gilt: Zur Festlegung der weiterführenden Schule muss zwingend die Einwilligung der /aller sorgeberechtigten Elternteile vorliegen. (Dies kann durch Unterschrift beider Eltern nachgewiesen werden oder durch die dann eidesstattliche - und damit strafbewehrte - Unterschrift eines Elternteils, der mit der Unterschrift bestätigt, in beider Elternnamen zu handeln.) In manchen Bundesländern gibt es die dann so genannte Regelschule. Auf die muss - da Schulpflicht - ein Kind gehen, wenn die Eltern keine Alternative ausgesucht haben. Diese Regelschule bestimmt sich nach dem Wohnsitz. Andere Länder, vor allem Stadtstaaten, regeln das anders ...


    Rein rechtlich gilt der jetzige Wohnsitz, der Ist-Zustand. Du müsstest also für einen Schulplatz bei dir sorgen. Pragmatisch ist das natürlich Mumpitz, wenn der Sohn bei Schulbeginn in eine andere Schule gehen muss, weil er umzieht. Nur: Letzteres ist bei AE-Kindern ja immer so eine Sache. Du klingst nicht 100 Prozent sicher, dass der Umzug erfolgt. Sollte das jedoch sicher sein, reicht - pragmatisch - eine Mitteilung bei dir an die Schule (das könnte je nach Bundesland die Grundschule sein, die von jedem abgehenden Grundschüler die neue Schule notiert und damit prüft, ob jeder versorgt ist oder die weiterführende Regelschule oder ... tja). Und am neuen Wohnort die "Vorwarnung", dass ein "Umzugskind" kommt. Für die Klassenberechnung ist das auf jeden Fall hilfreich für die neue Schule.
    Gefahr: Nicht jede Schule muss den neuen Schüler nehmen. Je nach Bundesland kann "abgewiesen" werden, weil zu viele Anmeldungen vorliegen. Dann müsste auf eine andere Schule angemeldet werden. Ein Selbstläufer ist die Sache also nicht. Und kompliziert alles noch mehr ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • meine Unterschrift würde dabei nicht gebraucht.

    Ich habe es so verstanden, dass der unterschreibende Elternteil mit seiner Unterschrift gleichzeitig erklärt dass es sich um eine Absprache der Sorgeberechtigten handelt.
    Wäre es ein wirklich strittiges Thema, so sollte er das besser nicht allein unterschreiben.