Einkommenssteuer 2016

  • Ich werde irre !!!


    Elster will, dass ich folgendes korrigiere


    Gefundene Fehler und Konflikte


    Der Vorname des Kindes wurde angegeben, es wurden jedoch keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis beziehungsweise zum Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen gemacht oder die Übertragung der Freibeträge für Kinder auf die Groß-/Stiefeltern fehlt.


    Ich habe das Kreuzchen schon rausgenommen, bringt ja eh eigentlich nichts den vollen Kinderfreibetrag ubernehmen zu lassen, aber es zeigt immer noch an, dass das Kindschaftsverhältnis nicht eingetragen ist und/oder ich den Freibetrag auf die Großeltern übertragen soll. Mein eigenes Kindschaftsverhältnis habe ich natürlich angegeben.


    HILFE!!!

  • Hoffnungsvoll... wenn du allein Erziehend bist, also nur das Kindschaftsverhältnis zu dir angegeben hast...ist das ja erstmal richtig. Dann gibt es noch... Kindschaftsverhältnis zum ehepartner... das fällt ja bei Alleinerziehenden aus... und dann gibts darunter noch: Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen. Da ist dann der andere Elternteil einzutragen. Also ankreuzen, dann Name ggf. Adresse und ... zu berücksichtigen von bis... das musst du noch ausfüllen. Dann müsste die Fehlermeldung weg sein...

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für unsere Augen unsichtbar...

  • DANKE!


    Ich habe das auch gerade bemerkt. mich hat der Verweiß auf die Großeltern beim Übertragen des Freibetrages stutzig gemacht und den anderen Elternteil musste ich die vorherigen Jahre auch nicht angeben. Unter "andere Personen" bin ich auf ihn auch einfach nicht gekommen.


    Wenigstens hat das mit der Berechnung geklappt. 95€ !!! Juhuu !!!


    Ob es jetzt was geholfen hat nur das halbe KG anzugeben kann ich nicht ersehen, aber der ehöhte Entlastungsbetrag ist angekommen.


    Ausserdem habe ich schonmal durchgespielt wieviel ich vom Schulgeld, das ich ab diesem Sommer zahlen werde, wiederbekomme. Haut mich auch nicht gerade um. von 2700€ bekomme ich knapp 300€ mehr wieder als jetzt

  • So, dann hätte ich auch eine Frage, Ihr Lieben.



    Mein Ältester studiert seit Oktobe 2015. Er wohnt in einer WG am Studienort, Zweitwohnsitz ist hier bei mir.


    Ich zahle die Miete für das WG Zimmer und würde nun gerne wissen, ob ich das steuerlich absetzen kann und wenn ja, worunter?



    Liebe Grüße :winken:

  • hoffnungsvoll,
    die Finanzbeamten kennen das Problem und rechnen da schon richtig, keine Sorge. Wichtig ist der Klick beim vollen Entlastungsbetrag, wenn das Kind immer bei dir wohnt.
    Mein Finanzamt rechnet mir jählich ein halbes Kind dazu, da mein Ex im Ausland lebt und in D nicht mehr steuerpflichtig ist. Sowas kann aber die Software irgendwie nicht.


    Ixelle,
    schau auf der Anlage Kind, ob du da irgendwelche Kosten für die auswärtige Unterbringung eintragen kannst. Ich habs leider nicht mehr im Hinterkopf, aber in den nächsten Tagen sitz ich da auch dran.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • so, Steuer ist da....


    Eingereicht vor 6 Wochen :daumen
    die sind auf Zack dieses Jahr- (dachte ich :lgh )


    dann haben die gleich auch noch das letzte Jahr korrigiert :hae:
    nach der üblichen Grübelei, wie der Vergleich erklärte Daten/Bescheiddaten dann nun zu verstehen ist....


    für 2015 soll ich (wenn ich plus und minus richtig deute :rainbow: ) 317 Euro zurückzahlen... (Ihnen ist wohl endlich aufgefallen, dass beide Kids Ü sind :D )
    dafür haben die an Einkommen für 2016 irgendwie mehr ermittelt (irgendwie hab ich mehr Geld verdient, und Steuern gezahlt, als ich dachte :brille ), aber überraschenderweise wieder beide Kinderfreibeträge bekommen :Hm
    und bekomm jetzt genau die 317 Euro mehr zurück, die ich für 2015 zurückzahlen soll :ohnmacht:


    ehrlich gesagt, versteh ich kein Wort, bin aber mit dem Geld, das ich zurückbekomme mehr, als nur zufrieden :thumbup:


    Die Belehrungen sind mehrere Seiten lang, und ich versteh kein Wort :lach

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • spätestens 3 Monate nach Einreichung muss der Bescheid vorliegen ;-)
    (bzw. zumindest irgendwie so von wegen X fehlt oder so reagiert werden)
    ansonsten netten freundlichen Brief schreiben so ala ".... hab ich vielleicht irgend etwas vergessen? :engel ", und
    dann müssen die Deinen Berechnungen folgen :tuedelue
    (das hat dann wohl bei mir dazu geführt, dass sie nicht bemerkt haben, dass meine Kids in 2015 Ü waren :D , daher die Nachberechnung 8-) )

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ah Luchsie, du machst mir Hoffnung. Ich hab Ende Februar abgegeben. Dann hoffe ich mal auf Ostern.

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  • Ich gönne mir den Luxus eines Steuerberaters. Selbst, wenn ich den bezahle bekomme ich mehr raus, als wenn ich es alleine mache. Der reicht elektronisch ein.



    Den Luxus hab ich leider nicht;(
    Überlege nächstes Jahr mal mit dem
    Lohnsteuerhilfeverein..


    Hab meine gestern zurück.
    39€ hab ich zurück..
    Seltsam... :schiel

  • Mit Steuerberater bekomme ich immer über 1500€ zurück, Kosten für den Steuerberater bereits abgezogen.



    Hhm..
    Hab es immer alleine gemacht, vorher allein war es einfacher, mit Kind weiss ich nicht , ob ich was falsch gemacht habe.


    Naja, was solls, next year.. :blume