Einkommenssteuer 2016

  • Soooo, dieses Jahr eröffne ich mal den Thread...


    Belege sind schon vorsortiert, wobei die letzten Belege nicht vor April kommen - aber bis dahin kann ich schon mal vorarbeiten.


    Das Steuerprogramm habe ich gerade installiert und mache mich nun an die Datenübernahme aus dem Vorjahr....


    Hoffentlich denkt jetzt keiner, ich hab nen Vogel... :radab Aber was erledigt ist, ist halt erledigt... :rotwerd

  • Gibt es schon die Aktualisierung/Vorlage für 2016?


    Ich muss noch auf die Jahresabrechnungen warten, wg. Arbeitszimmer usw.


    Stimmt es, dass man ab diesem Jahr keine Belege mehr einreichen muss?

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • gott, seid ihr schnell... ich hab wie immer die von 2015 noch nichtmal gemacht... meine Buchführung ist noch nicht auf dem neuesten Stand... aber bald hab ich alle Mandanten erledigt, dann kann ich mich mal um mein Zeug kümmern... wie immer... man sagt ja auch: der Schuster hat die schlechtesten Schuhe...

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für unsere Augen unsichtbar...

  • Lena,


    danke dir. Ich hab immer alles belegt. Dann spar ich mir das jetzt.

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  • Wollte nachschauen, ob die Software 2016 schon da ist. Steht leider noch nicht zur Verfügung. Werde die Belegen, die ich habe, einreichen. Falls die noch was brauchen melden die sich.

  • Ich lass rechnen, bei meinen Mathefähigkeiten würde sogar die beste Software Verwirrung zeigen und falsche Ergebnisse produzieren und behaupten, ich hätte nie Lohnsteuer gezahlt.


    Zudem: für 35€ im Jahr geh ich entspannt ran, weil ich sehr hohe Summen zurück bekomme (Studium sei Dank).


    2015 ist fertig, für 2016 fehlen mir noch die letzten Lohnsteuernschweise (hatten mitten im Jahr einen Betriebsübergang) und die Rechnung für Wechsel Kinderbetreuung von Kita zu Hort

  • Ich hatte meine für 2015 Mitte Dezember fertig :pfeif



    Und war guten Willens, die für 2016 auch gleich im Januar machen, weil "man grad so drin ist".... dies wird wohl nichts, da ich manche Sachen erst Ende Januar beisammen habe, und die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters immer erst Ende des Jahres kommt :schiel



    Woher ich übrigens so eine immense Abneigung habe, Formulare auszufüllen, und dies gar so gerne aufschiebe und widerlich finde - :frag keine Ahnung...

  • Ich lass es dieses mal auch machen, denn ich will nicht denn Harzen Peter für folgendes haben. Würde bei meiner Kollegin letztes Jahr so gemacht, aber in meinen Augen widerspricht sich das :


    Wir haben Dienstwagen, zahlen 1% des Listenpreises vom brutto, aber die 0,03 Cent pro km vom Wohnort zur Arbeitsstätte nicht, weil wir morgens direkt von Zuhause zum ersten Patienten und nicht in das 25 km entfernte Büro fahren.


    Meinen Infos nach könnte ich die 0,03 Cent pro km als Fahrtkosten angeben, wenn ich sie fahren würde. Ihr Berater von der Lohnsteuer Hilfe hat aber die 25 km als Fahrtweg angegeben und ist damit "durchgekommen " (nehme mal an da ist ungesehen ein Haken dran gekommen).


    Geh ich reift in der Annahme dass das sein Schaden wäre wenn er das bei mir so angibt und es entdeckt wird, oder ist es tatsächlich rechtens ?

  • Meinen Infos nach könnte ich die 0,03 Cent pro km als Fahrtkosten angeben, wenn ich sie fahren würde. Ihr Berater von der Lohnsteuer Hilfe hat aber die 25 km als Fahrtweg angegeben und ist damit "durchgekommen " (nehme mal an da ist ungesehen ein Haken dran gekommen).


    Geh ich reift in der Annahme dass das sein Schaden wäre wenn er das bei mir so angibt und es entdeckt wird, oder ist es tatsächlich rechtens ?


    Fehler können passieren, wurde die Erklärung so anerkannt hat das Finanzamt geschlafen und Pech.


    Ihr oder dem Berater kann da nix passieren, solange nicht mutwillig. Und das muss mal bewiesen werden.

  • Das geht leider nicht,ist quasi "Betrug" hab schon von erheblichen Nachzahlungen gehört,wenn geprüft werden sollte.Würd ich nicht machen

    Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt

  • Blöde Frage: wozu braucht der KV die Steuer-ID meiner Tochter bzw. der Steuerberater braucht die.



    Für seine Steuererklärung...In der Anlage Kind ist sie anzugeben. Und auch in der Anlage Unterhält..


    Die wollte meiner auch mal, ein Freund
    Von mir ist Steuerberater, der meinte , kann man abgeben, aber nicht zwingend notwendig.


    Überleg das diesmal im
    lohnsteuerhilfeverein abzugeben.
    Macht das Sinn?
    Mach das sonst alleine, aber mit Kinderfreibeträgen und was ich alles angebem musst, kenn ich mich nicht aus.

  • Nein hier geht es tatsächlich um die Anlage Kind. Er hat ja Anspruch auf das hälftige Kindergeld bzw. Halben Kinderfreibetrag. Dafür muss er die Anlage Kind ausfüllen, also um die mit dem Kind zusammenhängenden Steuervergünstigungen zu bekommen. Da gibt es eben auch ein Feld zur Angabe der ID Nr. Wobei die nicht zwingend erforderlich ist.

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für unsere Augen unsichtbar...

  • wenn er KU zahlt, dann steht ihm ggf. der Freitbetrag je Kind zu.....


    mein Ex hat nie KU gezahlt, aber die Kinder trotzdem angegeben :kopf
    ich denke mal, die FA prüfen das nicht wirklich :-(

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Der halben Kinderfreibetrag hat er schon geltend gemacht, bevor ich das getan habe.....


    Kann er noch was anderes damit machen außer der Steuererklärung?? Der stellt zuviel Blödsinn an, ich hab irgendwie immer Angst wenn er sowas fragt.