Wer steht eigentlich in der Gebursurkunde?

  • Hallo,


    ihr seid doch rechtlich immer so gut informiert.
    aus einer Diskussion an anderer Stelle hat sich folgende Frage ergeben:


    Und zwar hat sich der Name eines Elternteils komplett geändert.
    Kann man das dann in der Geburtsurkunde des Kindes ändern lassen oder nicht?


    Was ist wenn ein Kind z.B. in einer lesbischen Lebenspartnerschaft geboren wird.
    Wer wird dann in der Urkunde eingetragen?


    Und wie ist das z.B. schwulen Eltern wo einer der leibliche Vater ist und der andere das Kind adoptiert?
    Geht das überhaupt?


    Was ist, wenn in einer Ehe ein Elternteil transsexuell ist und sein Geschlecht angleichen lässt, danach aber dennoch ein Kind geboren wird.
    Welche Namen stehen dann in der Geburtsurkunde?

  • Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich würde sagen, dass ein Name in der Geburtsurkunde nicht geändert werden kann.... es ist ja eine Urkunde und es zählt der Name, der bei der Geburt "aktuell" war. Später muss dann durch ein weiteres Dokument über die Namensänderung ggf. nachgewiesen werden, dass Person Y die damalige Person X war.


    Bei einer Adoption ist es grundsätzlich so:
    Mit der Adoption erlöschen im Regelfall die Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes und die damit verbundenen Rechte und Pflichten zu seiner Herkunftsfamilie, wie deren Eltern oder Geschwistern.
    Rechtlich sind dann die Adoptiveltern der Vater und die Mutter des Kindes. Das adoptierte Kind ist dann auch mit den familiären Linien der Adoptiveltern verwandt. Mit der Änderung der Verwandtschaftsbeziehung bestehen die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einer herkömmlichen Familienbeziehung.


    Bei der Stiefkindadoption, geht der Beschluss zum örtlichen Standesamt. Nach dem Eintrag ins Familienstammbuch erfolgt die Änderung der Geburtsurkunde des Kindes. Aus dieser ist dann nicht mehr ersichtlich, dass es sich um ein Adoptivkind handelt. Nur das Familienstammbuch gibt noch Auskunft darüber, woher das Kind stammt.


    Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2013 entschieden: Partner, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, dürfen künftig nicht nur das leibliche Kind ihres Partners adoptieren, sondern auch eines, das ihr Partner vor der Beziehung selbst adoptiert hat. Durch die sogenannte „Sukzessivadoption“ kann ein gleichgeschlechtliches Paar gemeinsam Adoptiveltern eines Kindes sein.



    Und auch zur letzten Frage bei einem transsexuellen Elternteil wird, meines Erachtens nichts geändert, denn zum Zeitpunkt der Geburt war der Vater ja männlich und die Änderung danach wird nicht vermerkt.



    Aber ich lasse mich gerne anders belehren......

  • In der Geburtsurkunde meiner Kinder ( ich mußte jetzt neue haben, da ich aufgrund Hochwasser keine mehr hatte) , die ganz aktuell sind, steht mein jetziger Name drin ( neu geheiratet, anderer Name als damals ), sowie auch die jetzigen Namen der Väter ( beide neu geheiratet, beide jeweils den Namen ihrer neuen Frau angenommen ) und bei 2 der Kinder auch der jetzige Nachname ( und nicht der damalige Geburtsname, die Kids wurden vor 15 Jahren einbenannt ) . Also alles aktuelle Namen und nicht die von damals.


    In dem Sorgerechtsurteil wiederum wurden die Namen nie aktualisiert, das dürfe man nicht, so sagte man mir vor Gericht, ich muß also, wenn ich das alleinige Sorgerecht nachweisen will, erklären, warum da andere Namen stehn als in den aktuellen Geburtsurkunden ( das hatte ich jetzt aktuell zweimal, hab aber noch Kopien auf nem Stick gehabt von den damaligen Geburtsurkunden und auch Heiratsurkunden, die ich ausgedruckt habe, um das besser erklären zu können ) .

  • In meiner Geburtsurkunde wurde mein Name geändert:


    Geboren wurde ich unter dem Mädchenname meiner Mutter.


    Mit der Heirat meiner Eltern wurde mein Nachname auf den Familiennamen abgeändert.


    In meinen Augen unverständlich.....

  • @ Lichtengel und Lucca:


    In Eueren beiden Fällen betrifft das aber jeweils die Person, um deren Geburtsurkunde es geht.


    In der Fragestellung ging es aber doch darum, wenn es einen Elternteil betrifft. Wird dann auch geändert?

  • Zitat

    In Eueren beiden Fällen betrifft das aber jeweils die Person, um deren Geburtsurkunde es geht.


    In der Fragestellung ging es aber doch darum, wenn es einen Elternteil betrifft. Wird dann auch geändert?


    Zitat

    In der Geburtsurkunde meiner Kinder ( ich mußte jetzt neue haben, da ich aufgrund Hochwasser keine mehr hatte) , die ganz aktuell sind, steht mein jetziger Name drin ( neu geheiratet, anderer Name als damals ), sowie auch die jetzigen Namen der Väter ( beide neu geheiratet, beide jeweils den Namen ihrer neuen Frau angenommen ) und bei 2 der Kinder auch der jetzige Nachname ( und nicht der damalige Geburtsname, die Kids wurden vor 15 Jahren einbenannt ) . Also alles aktuelle Namen und nicht die von damals.

  • Die Geburtsurkunde wird geändert.
    In vielen Fällen, wo man eine Geburtsurkunde braucht, benötigt man dann die aktuelle. Es ist also dann nicht mehr ersichtlich, wie das Elternteil oder man selbst früher einmal hieß, ebenso ist eine Adoption dann nicht mehr ersichtlich. Es können dann auch zwei gleichgeschlechtliche Eltern in der Geburtsurkunde stehen, allerdings nicht von Geburt an, sondern erst nach der Adoption.
    Nur drei Eltern können nicht drinstehen...

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

    Einmal editiert, zuletzt von elefantendame ()

  • Übrigens ändert man nicht selbst eine Geburtsurkunde, sondern das macht das Amt nach einer Adoption und ich denke nach einer Namensänderung/ Änderung des Geschlechts automatisch. Beantragt man dann einfach eine neue Geburtsurkunde, ist sie verändert worden..

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis



  • Meinangeführtes Zitat war auf die Aussage von Lichtengel und Lucca bezogen.... daher auch der Anfang "@ Lichtengel und Lucca".... wenn, dann schon bitte alles zitieren und nicht aus dem Zusammenhang reißen.....

  • Entschuldige dass ich versucht habe, diese Frage:


    Zitat

    In der Fragestellung ging es aber doch darum, wenn es einen Elternteil betrifft. Wird dann auch geändert?


    zu beantworten
    ....

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