Unterhalt und Einkommen der Kinder

  • 750€ sind noch nicht mal Mindestunterhalt für über 12 jährige. Mag sein, dass da in der Summe einiges mehr zusammen kommt, aber das lässt sie zur Bittstellerin werden. Sollte sie in ALGII rutschen wird sich das Amt an dich wenden, damit du mehr Unterhalt zahlst.


    Warum kannst du ihr nicht mehr Unterhalt für die Kinder zahlen und sie bezahlt dann Kleidung, Vereiene und co. das hat dann nicht dieses Geschmäckle. Was bezweckst du damit?


    Für dein "Problem" würde ich auch einen Anwalt empfehlen

  • Ich verstehe die Ex nur zu gut, dass sie den Antrag auf Unterhaltsberechnung gestellt hat. Wo ist da dein Problem?


    Weil die Unterhaltsauskunft zu Aufwändig ist. Bei meiner Scheidung haben wir schon über 20tsd € nur für Sachverständige ausgegeben und leider kenne ich mein eigenes Einkommen nicht.
    Es mag unverständlich sein aber ich habe keinen Schimmer was ich verdiene! Lediglich Einkommensteuerbescheide sind vorhanden, diese sind aber kaum aussagekräftig.


    Auch das JA hat ihr geraten die Unterhaltszahlungen anzunehmen da das JA selbst garnicht in der Lage wäre das Einkommen zu bestimmen...


    lg Thomas

  • Zahlst Du für beide Kinder zusammen 750 Euro? Wenn ja und Du liegst mit Deinem Einkommen außerhalb der Düsseldorfer Tabelle, wäre das ja viel zu wenig.


    Die Zahlbeträge für beide Kinder am oberen Ende der DDT sind 1040€/Monat, davon bekommt sie 750€ Cash und für den Rest zahle ich per Dauerauftrag alle anfallenden Kosten der Kids, das hat auch seinen Grund darin dass sie Harz iV bezogen hat und Zahlungen unregelmäßig stattfanden, daher die Entscheidung die monatlichen Fixkosten von meinem Konto zu bezahlen.


    Ich hatte am Anfang höhere Beträge gezahlt aber dann wurden Dinge wie z.b. das Reiten nicht von ihr bezahlt weil sie kein Geld mehr auf dem Konto hatte...


    Sie hatte auch eine Rückforderung beim JC weil sie "vergessen" hatte den KU anzugeben...


    Und um mal den Unterschied zwischen "Einkommen" und Vermögen zu beschreiben:


    Dieses Jahr hatte ich ein Bauprojekt, da wurde ein großes Haus für ~1,4mio € gebaut. Mein Einkommen lag in diesem Jahr wohl bei ~ 0,00€, gleichzeitig habe ich aber bei dem Bauprojekt 528m² Wohnfläche (Privates Eigentum) für mich übrig.
    Bei derzeit ~2000€/m² sind das - abzüglich Schulden - ca. 600tds € Vermögenszugewinn aber eben kein Einkommen. Davon wurden 4 Wohnungen in die Stiftung überführt, mit den Mieteinnahmen erhalte ich meine Zahlungen für den Lebensunterhalt,
    Gewinne kann ich aber erst realisieren wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist... D.h. im Moment bin ich pleite, gleichzeitig ist aber Vermögen dazu gekommen (Und das ist Einkommen- Steuerfrei)


    Vermögen und Einkommen sind 2 verschiedene Dinge, für den Unterhalt wird das Einkommen zugrunde gelegt. Ich könnte mich da problemlos "arm" rechnen, das will ich aber garnicht und das könnte ich auch meinen Kindern gegenüber garnicht verantworten.
    Was ich aber definitiv nicht machen werde ist dass ich das Vermögen der Kinder verwerte nur um den Unterhalt noch weiter auf zu stocken...


    lg Thomas

  • Du schreibst, Ihr ward verheiratet oder sprichst Du von einer anderen Scheidung? Ihr habt das mit dem Unterhalt also so geregelt, damit das Harz 4 nicht den gesamten Kindesunterhalt auffrist, habe ich das jetzt so richtig verstanden? Versucht das doch vielleicht mit Hilfe einer Mediation zu klären, das zerdeppert vielleicht nicht so viel Porzellan und es spart Anwalts-, Gerichtskosten und Nerven.

  • Du schreibst, Ihr ward verheiratet oder sprichst Du von einer anderen Scheidung? Ihr habt das mit dem Unterhalt also so geregelt, damit das Harz 4 nicht den gesamten Kindesunterhalt auffrist, habe ich das jetzt so richtig verstanden? Versucht das doch vielleicht mit Hilfe einer Mediation zu klären, das zerdeppert vielleicht nicht so viel Porzellan und es spart Anwalts-, Gerichtskosten und Nerven.


    Die Scheidung war vor meinen Kindern und der Ex... und meine Scheidung hat ja fast 10 Jahre gedauert, da verliert man die Lust dran vor Gericht zu streiten... !


    Hab doch schon alles versucht, sie steckt den Kopf in den Sand und will davon nichts wissen, wir haben ihr sogar einen Sitz im Stiftungsrat angeboten damit sie selbst nachvollziehen kann was mit dem Vermögen der Kinder passiert, das will sie alles nicht...


    Haftpflichtversicherung der Kinder? Über monate hinweg keine Antwort, also habe ich selbst eine gemacht,
    die Privaten KV Abrechnungen konnte sie nicht stemmen bzw. vorstrecken also habe ich anfangs alles selbst bezahlt und ab Dez. sind die Kids bei ihr Familienversichert damit sie nicht mehr "betteln" muss.
    (Die privaten Zusatzversicherungen zahle ich aber weiter)


    Wie du siehst bin durchaus bereit Kompromisse einzugehen und ihr entgegen zu kommen... Mehr kann ich aber nicht machen...


    Das mit dem Hartz hast richtig verstanden, es macht für mich keinen Unterschied ob ich 750€ UH bezahle und 290€ Zusatzkosten übernehme oder ob ich 1040€ bezahle, für sie ist das aber in der Summe nicht gleich weil ihr der KU auf Hartz IV angerechnet wird, wirds jetzt klarer?


    lg Thomas

  • Hallo Tom,


    Dein Eingangspost ist nicht nur irreführend, sondern schlichtweg falsch! Ihr lebt aktuell kein Wechselmodell.


    Die Zahlbeträge für beide Kinder am oberen Ende der DDT sind 1040€/Monat


    Beide sind in der 2. Altersstufe? Dann passt das so. Allerdings geht das:

    davon bekommt sie 750€ Cash und für den Rest zahle ich per Dauerauftrag alle anfallenden Kosten der Kids,


    nicht.
    Der gesamte Unterhalt ist an den BET auszuzahlen. Die Verwendung des Unterhalts obliegt dem BET nicht dem UET.
    Deshalb ist das:

    Ich hatte am Anfang höhere Beträge gezahlt aber dann wurden Dinge wie z.b. das Reiten nicht von ihr bezahlt weil sie kein Geld mehr auf dem Konto hatte...

    sicherlich ärgerlich aber Du kannst da leider nichts machen.
    Wenn die teuren Hobbies der Kids vom BET nicht finanziert werden wollen (oder können) ist das so. Wenn es DIR wichtig ist, dass diese Hobbies weiter betrieben werden, wirst Du sie zusätzlich zum UH finanzieren müssen. Hobbies sind ein Nice to have.


    Weil die Unterhaltsauskunft zu Aufwändig ist.


    Wenn das der einzige Grund ist, würde ich an Deiner Stelle die 1040 wieder bezahlen. Dann muss die KM schon sehr genau begründen, warum der Bedarf der Kinder bei dem UH-Betrag noch nicht gedeckt ist.


    Ob Du dann weiterhin für zusätzliche Ausgaben wie Möbel oder Klamotten noch den einen oder anderen Euro in die Hand nimmst, ist dann Deine Entscheidung. Diese Dinge können und müssen vom Unterhalt bezahlt werden. Bei den Beträgen sollte das auch kein Problem sein.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • [quote='Greeny','index.php?page=Thread&postID=2070501#post2070501']
    Lediglich Einkommensteuerbescheide sind vorhanden, diese sind aber kaum aussagekräftig.


    Auch das JA hat ihr geraten die Unterhaltszahlungen anzunehmen da das JA selbst garnicht in der Lage wäre das Einkommen zu bestimmen...


    lg Thomas


    Die Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre reichen zur Festlegung des Einkommens zur Unterhaltsbestimmung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Naja das Ding mit der privaten Krankenversicherun kenne ich anders. Da ist eigentlich der für die Rechnungen zuständig über den die Kinder versichtert sind, also eigentlich Du und Du hättest dann die Beträge von Deiner Versicherung wieder holen müssen. Da hätte die Mutter nichts mit zu tun gehabt und hätte auch keine Beträge vorstrecken müssen. Sprich sie hätte lediglich die Rechnungen an Dich weiterleiten müssen. Auch ist ja oft ein Selbstbehalt vorhanden, den man dann ja auch über die Rechnungen nicht erstattet bekommt. Aber da kannst Du ja schon mal sehr froh sein. Das spart ja doch eine Menge Geld, wenn die Mutter die Kinder über sich versichert hat. Das hätte sie nicht müssen. Aber wenigsten behalten die Kinder Zusatzversicherungen so sind sie ja möglicherweise doch noch gut krankenversichert.
    Was sind denn Ihr Vorderungen in Bezug auf den Kindesunterhalt. Hat sie sich da denn nicht geäußert?

  • Also wenn sie Leistungen vom JC bekommt, darf sie doch auch gar nicht einfach auf KU verzichten, schon gar nicht wenn der schon mal gezahlt wurde!


    Da wird sie doch auch vom JC entsprechend unter Druck gesetzt nachzuweisen, dass sie alles unternommen hat, um den in der richtigen Höhe zu erhalten.

  • Hallo Tom,
    Dein Eingangspost ist nicht nur irreführend, sondern schlichtweg falsch! Ihr lebt aktuell kein Wechselmodell.


    Das habe ich im Eingangspost nicht dargestellt...



    Der gesamte Unterhalt ist an den BET auszuzahlen. Die Verwendung des Unterhalts obliegt dem BET nicht dem UET


    Das könnte ich durchaus machen, die Berechnung des Unterhaltes wird aber wohl einige Zeit in Anspruch nehmen, erstens kenne ich mein Einkommen nicht,
    zweitens wird das Einkommen viel niedriger sein als ich bisher Unterhalt zahle und
    drittens dürfte es zu einer Anrechnung des Einkommens der Kinder kommen (Das war die Kernfrage übrigens)


    Hab eben mal nachgeschaut, beide Kids beziehen derzeit 985€/Monat aus Vermietung und Verpachtung.


    Weil die Unterhaltsauskunft zu Aufwändig ist.
    Wenn das der einzige Grund ist, würde ich an Deiner Stelle die 1040 wieder bezahlen. Dann muss die KM schon sehr genau begründen, warum der Bedarf der Kinder bei dem UH-Betrag noch nicht gedeckt ist.


    Nochmal: Der Bedarf der Kinder ist mehr als "gedeckt", 750€ Unterhalt, 290€ Nebenkosten, 985€/Monat Einkommen der Kinder.


    Es geht immer noch um die Frage ob ein höherer KU gegenüber einer Vermögenssorge vorrang hat.


    lg Thomas

  • Ich sehe es auch so, zahle die 1040 Euro, auch wenn sie vom Harz 4 wieder aufgefressen werden. Der Rest vor Gericht und Anwalt..... wird um ein Vielfaches teurer. Und wenn Du ein Herz für Deine Kiddis hast, dann übernehme das Reiten und kaufe hier und dort ein paar Klamotten und auch vom Vereinsbeitrag wirst Du nicht sterben. Wenn Du schon nicht mal weißt, was Du so richtig im Monat zur Verfügung hast, wird dich das nicht umbringen. Es sind 300 Euro im Monat mehr, also für Dich nicht die Welt.

  • Ich sehe es auch so, zahle die 1040 Euro, auch wenn sie vom Harz 4 wieder aufgefressen werden. Der Rest vor Gericht und Anwalt..... wird um ein Vielfaches teurer. Und wenn Du ein Herz für Deine Kiddis hast, dann übernehme das Reiten und kaufe hier und dort ein paar Klamotten und auch vom Vereinsbeitrag wirst Du nicht sterben. Wenn Du schon nicht mal weißt, was Du so richtig im Monat zur Verfügung hast, wird dich das nicht umbringen. Es sind 300 Euro im Monat mehr, also für Dich nicht die Welt.


    Das ist genau das was mir widerstrebt,


    die KM wird - wenn ich die 1040 bezahle - nicht mehr Geld als jetzt haben, die Kids aber effektiv weniger. D.h. ich muss dann - um den Kids den gleichen Lebensstandard - zu gewährleisten sowieso die 300€ noch mit drauflegen....


    Lasse ich das ganze aber offziell berechnen dann kann es durchaus passieren dass wir beim Mindestunterhalt landen weil eben das Einkommen net so hoch ist...


    lg Thomas


  • Welche Staatliche Leistung bezieht denn nun deine Ex?
    Wohngeld oder AlgII?


    Laut ihrem Anwalt hat sie ALG II bezogen, Auskunft darüber erhalte ich aber nicht, lediglich das JC hatte mich angeschrieben und wollte wissen wieviel Unterhalt denn tatsächlich gezahlt wird, nachdem ich diese Angabe gemacht hatte wurde ich dort mit den Belegen vorgeladen.


    lg Thomas

  • Hallo Thomas,

    Es geht immer noch um die Frage ob ein höherer KU gegenüber einer Vermögenssorge vorrang hat.


    Die Antwort ist ganz einfach: Laufender KU hat Vorrang. Wenn dann noch etwas übrig bleibt, kann Vermögen gebildet bzw. vermehrt werden.
    Ich hatte mal ein Urteil gelesen, bei dem tatsächlich ausgeurteilt wurde, dass die Einnahmen aus bestehendem Vermögen eines minderjährigen Kindes -zumindest zum Teil- zur Deckung des laufenden KUs herangezogen wurden und damit der KU-Pflichtige entlastet wurde. Dadurch vermehrt sich das Vermögen des Kindes entsprechend weniger.
    In Deinem Fall ist es doch so, dass (so lese ich es zumindest) das Vermögen und die Einnahmen daraus auf Sperrkonten sind, damit den Kindern nicht zur Verfügung steht um ihren laufenden Bedarf zu decken.
    Es ist letztendlich "Jacke wie Hose" oder "linke Tasche, rechte Tasche": Du gibst die Gelder frei, dann können die Kinder ihr bereits bestehendes Vermögen nicht in gewohnter Weise vermehren, da es z.T. für die laufende Bedarfsdeckung benötigt wird, dafür sparst Du und die Kinder profitieren langfristig aus dem höheren Erbe. Oder Du zahlst heute mehr, das Vermögen der Kinder wächst dafür mehr und sie erben später weniger.


    Das Geld bleibt bei den Kindern...


    Vermögensbildung auf Seiten der Kinder UND auf Seiten des KU-Pflichtigen zu Lasten der Allgemeinheit (wenn dadurch Bezug von staatlichen Leistungen erforderlich wird) ist nicht vorgesehen.
    Warum auch?
    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Na dann ist doch alles gut, wenn Du Dir sicher bist, dass Du beim Mindestunterhalt landest, dann kann das JC ja nicht wirklich viel abziehen. Und Du hättest ordentliche Summen fürs Reiten, Vereine, Kleidung. Ich kann das Ganze aber nicht so ganz glauben. Zum Einkommen zählen schließlich auch Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung....Die Stiftungsgelder. Mit Sicherheit ist vorrangig der Kindesunterhalt zu bedienen, bevor Geld in irgendwelche Stiftungen gepumpt wird. Die Anwälte werden da schon einiges Hin und Her rechnen.

  • Punkt 2: Ich zahle ihr 750€ Monatlich, zahle das Reiten der Tochter, den Verein des Großen, die privaten Versicherungen, Haftplicht usw. Ich kleide die Kids komplett ein, wenn teure Anschaffungen anstehen übernehme ich diese auch.
    Die Autoreparatur der Mama hab ich übernommen, ihr die Küche für die Wohnung bezahlt und den Maler. Glaube in der Summe haben wir da einiges mehr als den "Mindestunterhalt"


    Hallo gtom,


    das Jobcenter sieht das anders und in letzter Konsequenz die Kinder auch.


    Eine Familie hat nun mal einen gewissen monatlichen Bedarf um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn sich eine Familie trennt, ändert sich daran nichts. Außerdem gilt der Grundsatz, dass der Lebensunterhalt der Kinder zuvorderst durch deren Eltern zu erwirtschaften ist. Erst wenn diese nicht in der Lage dazu sind, beantragt man Förderung der öffentlichen Hand. Dies alles wird durch Gesetze geregelt.


    gtom, es steht Dir schlicht nicht zu, den Kindesunterhalt zu kürzen und über die Verwendung der Differenz zu entscheiden. Der Unterhalt ist dem betreuenden Elternteil zu bezahlen. Möchte der Unterhaltszahler darüberhinaus den Kindern Wohlstand zukommen lassen, muss dies zusätzlich zum Grundbedarf finanziert werden. In letzter Konsequenz leben Deine Kinder bei der Mutter von der Hand in den Mund, weil Du meinst, teure Hobbies seien wichtiger als der Mindestunterhalt, der der Kindesmutter mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Bezüge angerechnet wird?


    Ich schätze mal (hoffe!) dass die öffentliche Hand keinerlei Verständnis dafür hat, wenn diese Kinder vom vermögenden Vater nicht einmal den Mindestunterhalt bekommen weil dieser meint, die zu zahlenden Beträge mit Versicherungen und teuren Hobbies aufrechnen zu müssen. Ebenso schätze (hoffe!) ich, dass die öffentliche Hand diesen Kindern und ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht von meinen Steuergeldern Unterhalt bezahlt, weil deren eigenes Geld auf einem Sperrkonto gehortet wird. Meine Erwartung als Steuerzahlerin wäre, dass die öffentliche Hand hier nur in Vorleistung gehen würde und am 18. Geburtstag der Kinder dann die geleisteten Beträge zurückfordert.


    gtom, sicher hast Du ganz viele Verdienste um Dein Familienvermögen erworben und irgendwo sicher auch um das deutsche Bruttosozialprodukt. Und sicher nutzen ganz viele Menschen Steuerschlupflöcher wenn sie dazu in der Lage sind. Aber Deine (vermögenden!) Kinder vom Steuerzahler subventionieren zu lassen geht zu weit. Ebenfalls, die Auskunft über Dein Einkommen zu verweigern weil Du die Bedürftigkeit der Kinder anzweifeln möchtest.


    Es ist schön für Dich, wenn die Kids bei Dir im Wohlstand leben können (und bei der Kindesmutter im krassen Gegenteil). Sicher wirst Du mit dieser Tatsache eines Tages das eine oder andere Ziel erreichen. Trotzdem sind deine derzeitigen finanziellen Winkelzüge einfach nur unwürdig.


    Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Das ist genau das was mir widerstrebt,


    die KM wird - wenn ich die 1040 bezahle - nicht mehr Geld als jetzt haben, die Kids aber effektiv weniger.


    Ja, das widerstrebt Dir...mir nicht, weil dann die Allgemeinheit nicht für Deine Kinder aufkommen muss.
    Ihr seid vermögend und Dir widerstrebt es tatsächlich, dass u.U. DU für die Kinder aufkommen musst und nicht die Allgemeinheit??? Ja, in dem Fall ist es die KM, die in der Bedarfsgemeinschaft aufgefangen wird, aber es ist die Mutter Deiner Kinder!


    Ganz ehrlich, solche Aussagen finde ich beschämend!
    LG
    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!