Unterhalt und Einkommen der Kinder

  • Mein Partner zählt für drei der 5 Kinder, die anderen beiden sind von einem anderen Vater und alle 5 leben im Haushalt der Mutter, die ausgerechneten Unterhalt und Kindergeld bekommt und trotzdem schimpft. Für die drei Kids zahlt Papa Hobbies und Extradinge, wie letztens eine Brille und demnächst eine Zahnspange. Trotzdem wird er angeprangert.
    Kann sein, dass wir aneinander vorbeigeredet haben*grübel*

  • Ah, Jetzt hab ich verstanden;) sie dachte, ich bin zuhause mit 5 Kindern und reichlich Unterhalt.. ne, ich unterstütze einen Zahlpapa;)


    Habe ich wirklich falsch verstanden... ;-)


    Ich glaube einfach, das Leben von uns Alleinerziehenden ist "knüppelhart", ich gehe jeden Kompromiss ein, damit Frieden mit KV ist, Tochterkind leidet sonst extrem... ;(


    Hoffentlich geht es meiner Tochter auch mal nicht so, ich möchte mittlerweile gar keine Enkel mehr aus Angst, dass es ihr ebenso ergehen könnte, wie mir... :scared

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12

  • Das verstehe ich total...und deswegen sage ich, dass man seinen ärger gegen Drückeberger richten sollte, die ihre Kinder absichtlich im Stich lassen. Weil das unmöglich ist. Und die Mamas müssen tatsächlich kämpfen und das sollte nicht sein.

  • Sorry ich glaube Fake.... :aetsch
    ist so !


    Selbst wenn er sich "nur" 1500 E Montag. von einer "Stiftung" auszahlen lässt...
    Einer muss ja das Geld verwalten und dieser eine braucht nicht die Unterschrift von TS :-D
    auf dem Papier für irgendwelche Bauaufträge...dann wäre auch der KU für die Kinder kein Thema etc...
    -- bestenfalls bekommt er eine Übersicht über Investitionen ausgehändigt --
    Da ergibt rein garnierst Sinn aber was kann bei TS und seiner Schwester nicht in Ordnung sein :hae:


    Ich selber kenne diese Stiftungs-/ Vormundprinzip nur für 2 Fälle
    Ein Mädchen war geistig schwerbehindert und lebte in einem Heim. Das Vermögen wurde von einem Anwaltsbüro verwaltet.
    Der andere Fall war ein tatsächlich Vermögender Erbe mit Drogenproblemen...Er hat nur Taschengeld ausgehändigt bekommen.
    In solchen Fällen macht das auch Sinn .... :respekt:respekt


    und hi TS ... Kinder können immer und überall und aus jeder Schicht "abstürzen" hat vielleicht mit Erziehung zu tun aber definitiv nicht mit Einkommen ;)
    :tuedelue

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

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  • und hi TS ... Kinder können immer und überall und aus jeder Schicht "abstürzen" hat vielleicht mit Erziehung zu tun aber definitiv nicht mit Einkommen ;)
    :tuedelue

    hat auch nicht unbedingt etwas mit Erziehung zu tun, wenn Kinder abstürzen........


  • Bei dem Thema "Drogenproblem" hast du recht, in der Satzung der Stiftung werden Begünstigte dann ausgeschlossen wenn sie "der Drogen- Aklohol oder Spielsucht anheimfallen"
    Auf Antrag können diese wieder als Begünstigte eingesetzt werden wenn der Stiftungsrat (das Kuratorium) zustimmen.


    Die 1500€/Monat sind eine Aufwandsentschädigung


    Meine Schwester hat mit der Stiftung nichts zu tun, außer dass sie im Stiftungsrat sitzt, einmal im Jahr eine Sitzung stattfindet, sie ist Geschäftsführender Gesellschafter einer GbR,
    mein Vater ist Gesellschafter und ich bin atypisch stiller Gesellschafter. Per Gesellschafterversammlung werden jährlich die Gewinne dieses Unternehmens verteilt, es gibt keinen festen Verteilungs- Schlüssel.


    Weiterhin gibt es eine Betriebsgesellschaft (ebenfalls eine GbR) für die Immobilien, diese errichtet Immobilien und betreibt diese, daran habe ich eine 25% stille Beteiligung, diese Firma erwirschaftet aber kaum Gewinne...


    Und zuletzt die Handelsgesellschaft die mit Baumaterial handelt und die o.g. Firmen beliefert... mit der hab ich aber nichts zu tun, die versorgt meinen Papa...


    lg Thomas

  • okay sorry
    Der TS hat eine private Nachricht geschrieben die so sehr viel mehr Sinn ergibt
    als das hier geschriebene.
    Einen Tip zur Lösung des Problems habe ich allerdings nicht ;)

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  • Soll uns das nun neugierig machen oder rechtfertigt es die Einstellung?


    Wenn es so ist, frage ich mich, ob es Sinn macht, sich da überhaupt noch Gedanken zu machen.

  • Soll uns das nun neugierig machen oder rechtfertigt es die Einstellung?
    Wenn es so ist, frage ich mich, ob es Sinn macht, sich da überhaupt noch Gedanken zu machen.


    Ich versuche es mal einfacher:


    Die KM kümmert sich sehr liebevoll und aufopfernd um die Kinder, aber "nur" was die Erziehung und die Tagesgestaltung betrifft. Alle anderen Dinge, Urlaube, Vermögenssorge, Versicherungen, Rente, ihr eigenes Berufsleben etc interessiert die KM nicht.


    Auch während der Beziehung oblag die Organisation der Familie, Freizeit, Urlaube usw mir, ich musste mich darum kümmern dass sie später mal eine Rente bezieht, ich musste mich darum kümmern dass die Kids entsprechend versichert sind.


    Und nun, nach der Trennung, lebt die KM so weiter, als Mama macht sie das perfekt, bei allen anderen Dingen lebt sie nach dem Kopf in den Sand Prinzip. Sie will es einfach nicht wissen.
    So habe ich ein Jahr lang versucht ne Info zu bekommen ob die Kids ne Haftpflichtversicherung haben und nie ne Antwort erhalten. Mittlerweile habe ich diese selbst abgeschlossen.


    Sie will sich nicht mit Unterhalt oder Umgang usw auseinander setzen, das ist nicht in ihrer Natur, sie kann nicht streiten und in einem Streitgespräch einen Konsens finden, das gibt es bei ihr nicht, keiner außer sie selbst kann die Kinder erziehen, auch ich nicht.


    D.h. ich kümmer mich weiter um die Belange der Kids, zahle selbst die Zusatzversicherungen der GKV, Haftpflicht, Vereine etc... Ich sorge finanziell für die Kids, sorge dafür dass beide abgesichert sind weil die KM das nicht kann und (!) will.


    Es geht ihr auch nicht um einen Betrag X als Unterhalt, sie will sich einfach nicht damit auseinander setzen und hat das einem Anwalt gegeben. Selbst die Empfehlung des JA alles so zu belassen ignoriert sie. Der erste Anwalt hat scheinbar aufgegeben, die neue Anwältin macht seitdem nichts mehr...


    Generelle Frage:


    Wenn sich eine Mutter nicht um solche Dinge kümmert, wie soll ich dann verfahren?


    Soll ich die Anwälte rechnen lassen, am Schluss kommt wohl der Mindestunterhalt raus (d.h. wesentlich weniger als derzeit gezahlt wird) und ich richte mich nach dem Gesetz (weil das ja letztendlich ihr indirekt geäußerter Wunsch ist) oder soll ich weiterhin für die Kinder in diesem Umfang sorgen, versuchen das Vermögen der Kinder zu schützen und den Kindern damit eine finanziell unabhängige Zukunft gewähren?


    Um es klarzustellen: Ich will mich ausdrücklich NICHT vor Zahlungen drücken oder der KM irgendetwas vorenthalten, wenn die Kids was brauchen bin ich zur Stelle und werde ihr das auch niemals vorrechnen oder vorwerfen.


    Und zu dem Argument die Gesamtzahlungen an die KM zu überweisen:


    Das müsste ich nicht, ich mache das alles freiwillig, die Gelder kommen aus Vermögen.


    So spende ich jährlich zwischen 5 und 10tsd € an gemeinnützige Organisationen und Vereine. Diese Spenden verrringern meine Steuerlast und damit auch die Einkünfte die zu versteuern sind.
    Darf ich das weiter tun oder steht das auch der KM zu damit diese das Geld spenden kann? Ist das moralisch tragbar?


    lg Thomas

  • Zweiteres.


    Die RAs werden meiner Einschätzung nach, nach und nach das Handtuch werfen. Lass die für fast lau versuchen, die Komplexität zu verstehen. Die Kids sind top versorgt. Und nur das zählt neben regelmässigem Umgang.


    Auf Mindest KU würde ich nicht reduzieren.

  • So, war heute mal ne Stunde bei der Chefin vom JC und hab mir das mit dem Harz IV mal erklären lassen....


    Nach ihrer Auffassung ist es mit dem Vermögen der Kinder so:


    Wenn bei einer Immobilie der Nießbrauch eingetragen ist dann ist diese wirtschaftlich nicht verwertbar und stellt keinen Vermögenswert dar.
    Ich soll in dem Fall den Grundbuchauszug kopieren.


    Kritisch sieht sie das Einkommen der Kinder, auch wenn dieses auf ein Sperrkonto läuft, sie meinte ich solle die Zahlungen - selbst wenn diese dann der Körperschaftssteuer unterliegen - innerhalb der Stiftung lassen.


    Andernfalls wären die Einkommen der Kinder zum Unterhalt der geleistet wird hinzu zu rechnen und würden der KM (als Bedarfsgemeinschaft) abgezogen, sie hatte allerdings so einen Fall noch nicht bei dem die Kinder mit dem KU zusammen mehr hatten als der gesamten Bedarfsgemeinschaft zusteht, inwiefern diese Summe auch dem Anspruch der KM zugerechnet werden kann weiß sie selbst nicht.


    Was die zusätzlichen Leistungen betrifft käme es darauf an in welchem Umfang diese getätigt werden. Wenn regelmäßige Leistungen erbracht werden die die KM vom Unterhalt zu leisten hätte dann würde das JC diese anrechnen.


    lg Thomas

  • Im SGB II und bei Kindern unter 18 bleibt das Einkommen der Kids unangetastet. Lediglich das KG wird, so es das Kind nicht selbst benötigt, auf andere Mitglieder - hier nur die KM - verteilt. Die Kinder fallen schlicht aus der BG hinaus und behalten ihr Einkommen. Ob Sperrkonto oder Bar.


    Da die Kids keine Leistungen nach SGB II erhalten, kann ihnen auch nichts abgezogen werden. Ich vermute ganz stark, dass bei der Höhe des KU die Kids keine Leistungen bekommen werden. Noch gibt es eh nur einen Atrag der KM, kder gibt es schon einen Bescheid?


    Das die JC Chefin mit dir direkt redet, heisst erstmal nur, dass der/die SB hoffnungslos überfordert ist mit den 3 Schubkarren Papier von dir. ;)

  • Wenn Kinder ihren Bedarf durch ihr Einkommen (z.B. Unterhalt) decken können, fallen sie aus der Bedarfsgemeinschaft und ihr überschüssiges Einkommen darf nicht auf die Hartz4-Leistungen der Mutter angerechnet werden. Aber das Kindergeld darf dann voll auf den Bedarf der Mutter angerechnet werden .


    Edit: siehe Summerjam. Habe den Beitrag erst nach Erstellen meines Posts gesehen...


    Bekommt die KM aber Wohngeld wird der Unterhalt/das Einkommen der Kinder voll angerechnet

  • Kritisch sieht sie das Einkommen der Kinder, auch wenn dieses auf ein Sperrkonto läuft, sie meinte ich solle die Zahlungen - selbst wenn diese dann der Körperschaftssteuer unterliegen - innerhalb der Stiftung lassen.


    Andernfalls wären die Einkommen der Kinder zum Unterhalt der geleistet wird hinzu zu rechnen und würden der KM (als Bedarfsgemeinschaft) abgezogen, sie hatte allerdings so einen Fall noch nicht bei dem die Kinder mit dem KU zusammen mehr hatten als der gesamten Bedarfsgemeinschaft zusteht, inwiefern diese Summe auch dem Anspruch der KM zugerechnet werden kann weiß sie selbst nicht.


    Es ist eigentlich regelmässige Rechtsprechung der Sozialgerichte, das auch nur das angerechnet werden darf, was man als Bedürftiger "auf der Hand" hat (bereite Mittel).


    Selber habe ich vor dem Landessozialgericht ein Urteil erstritten, das meine Unterhaltszahlungen an die Kinder nicht als Einkommen in meiner zeitweisen Bedarfsgemeinschaft mit den Kindern zu Umgangszeiten angerechnet werden dürfen.
    Das Jobcenter wollte sinngemäß, das die Kinder den Umgang selber aus den von mir erhaltenen Unterhaltsleistungen bezahlen.


    Freiwillige Zuwendungen anderer Personen von außerhalb der Bedarfsgemeinschaft fallen gemäß §11b Abs. 5 SGB II nicht als Einkommen an wenn:


    a) ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder
    b) sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.


    Der Fall b) wäre hier möglicherweise ein Sprengsatz in der gegebenen Finanzierungskonstruktion. Beispielsweise ist es auch sozialrechtlich nicht gewünscht, das ein Hilfebedürftiger über eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge Privatkapital anhäuft. Das würde der Steuerzahler dann quasi mitbezahlen, wenn sich der Arbeitnehmer seine Altersvorsorgebeiträge über Sozialleistungen querfinanzieren lässt.


    Aber das ist hier überhaupt nur dann relevant, wenn der Unterhalt nicht ausreicht, um den sozialrechtlichen Bedarf der Kinder zu decken.

  • Ok, dann liegt die Dame wohl falsch d.h das Einkommen der Kinder wird nicht berücksichtigt?


    Frage:


    Angenommen ich versterbe morgen, die Zahlungen (Erlös aus den 2 ETW der Kids) aus der Stiftung laufen erstmal weiter. Erbe von mir gibt es keines da alles in der Stiftung verbleibt.


    Die Unterhaltszahlungen entfallen dann ja da ich nicht mehr lebe.


    KM kann nicht für den Bedarf der Kinder aufkommen da ihr Einkommen nicht ausreicht die Familie und den Bedarf der Kinder zu finanzieren.
    Die Stiftung verwaltet weiterhin das Vermögen, kann (!) den Kindern weitere Zahlungen zukommen lassen.


    Inwiefern müssten dann die Kinder ihr Einkommen bzw. das Vermögen verwerten falls die KM dauerhaft Hartz IV bezieht?


    lg Thomas

  • Lass die Kinder von der Stiftung mitversorgen -notariell beglaubigt --und gut ist .
    Wenn genug Geld da ist ,ist doch alles okay.
    KM bekommt Summe x auf die Hand jeden Monat wird auch zufrieden sein.
    KM ist laut deiner Aussage eine liebevolle Mutter und wird dieses sicher gut anlegen.


    EInkommen der Kinder ( auch Zinsen ) werden definitiv über einen Sparerfreibetrag hinaus angerechnet.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

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  • Frage:


    Angenommen


    Solche Fragen können wir dir hier seriös nicht beantworten. Du hast mit Anwälten ein spezielles Stiftungskonstrukt geschaffen, das ja offensichtlich auch dazu dient, den Zugriff der Kindsmutter auf das Familienvermögen zu unterbinden. ob und inwieweit das "wasserdicht" gemacht worden ist von den Anwälten, hängt letztlich davon ab, wie alles formuliert worden ist und ob alle Variationsmöglichkeiten eingebracht worden sind.


    Dass die Kindsmutter nun mehr oder weniger vehement mit ihren mehr oder weniger engagierten Anwälten an diesem Konstrukt rüttelt (und schaut, ob etwas runterfällt), ist genauso legitim wie es legitim ist, dass du an der Stiftung mitgearbeitet hast und im Moment zwar arbeitest, aber das rechtlich quasi "Freizeitvergnügen" ist.


    Legitim ist auch, dass das Jobcenter und damit die öffentliche Hand prüft, ob deren Transferleistungen für die Mutter und eventuell für die Kinder nicht eigentlich zumindest teilweise von dir geleistet werden müssten.


    Da du die Chance gehabt und genutzt hast, hier eine ganz besondere Situation zu schaffen, musst du damit leben, dass es bezüglich der Klärung der finanziellen Abwicklungen immer wieder zu unterschiedlichen Meinungen zwischen dir/deinen Anwälten, den Anwälten der Ex, dem Gericht und dem Jobcenter kommen kann und wird. Was da aber am Ende rauskommt, kann dir hier keiner sagen. (Persönlich vermute ich, dass alles so verschachtelt und kompliziert ist, dass alle anderen Beteiligten irgendwann die Waffen strecken und aufgeben. Aber auch das ist nichts Neues, haben andere ja auch schon angedeutet ...)


    Die rechtlichen Basics hast du genannt bekommen. Und von manchen auch ethisch-moralische Beurteilungen. Das kann auch gern noch mal wiederholt werden. Ob es zielführend ist, bezweifle ich. Neues wird nicht dabei herauskommen. (So spannend ich persönlich ja diesen Konstrukt finde ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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