Alles anzeigenGlaub wir haben da mehr juristische Baustellen...
zur Vorgeschichte: KM aus "ärmlichen" Verhältnissen, kein Vermögen, KV in 3ter Generation Unternehmer.
Stiftungsgründung vor einigen Jahren weil die Kinder zu klein sind die Erbfolge in dem Unternehmen anzutreten und weil außer mir nur noch eine Schwester da ist die mittlerweile Geschäftsführerin des Unternehmens ist. Ein Großteil des Vermögens wurde gestiftet, ich selbst bin seitdem weitestgehend vermögenslos, Einkommen habe ich aus einer stillen Beteiligung (Quote wird von den Gesellschaftern, Vater, Schwester und mir) jedes jahr festgelegt. Das Einkommen hieraus ist also Anteilig frei bestimmbar.
Weitere Zuwendungen habe ich als monatliche Apanage aus der Stiftung (Familienstiftung, nicht gemeinnützig) Als Stiftungsvorstand kann ich weiterhin über die Verteilung der Gewinne der Stiftung bestimmen, Stiftungszweck ist der Erhalt des Familienvermögens.
Die Kinder sind seit Januar 2016 bei der KM gemeldet, die KM bezieht - soweit ich darüber informiert bin - Wohngeld und Aufstockung.
Bisher wurden die Einkommen der Kids (Zuwendungen aus der Stiftung bzw. Überschüsse aus den Immobilienbeteiligungen der Kinder nach Abzug der Verwaltungskosten) auf ein Sperrkonto bezahlt, gleichzeitig habe ich aus meinem Einkommen den Unterhalt geleistet.
Mit der Unterhaltsklage ändert sich jetzt aber die Situation, mein Anwalt hat auf den Beschluss zur Auskunftsklage schon Revision eingelegt da nach meiner Auffassung keine Bedürftigkeit vorliegt. (Diese ist Voraussetzung für den Beschluss)
Um eine Auskunftsklage zu vermeiden kann man ja sich als Unterhaltsplfichtiger entweder selbst an der oberen Tabellengrenze nach der DDT einordnen oder aber die Bedürftigkeit der Kinder liegt nicht vor, in beiden Fällen wird i.d.R die Auskunfstklage abgewiesen.
Für mich gibt es nun 2 Möglichkeiten:
Entweder ich reduziere die Zuwendungen aus der Stiftung an die Kids (vermindere deren Einkommen) und zahle weiterhin hohen Unterhalt oder aber ich
vermindere den Unterhalt und lasse das Einkommen der Kids diesen Zukommen was zumindest den Vorteil hätte dass die KM kein Vermögen antasten kann bzw. das Einkommen nur den Kindern zugute kommt...
Luchsie: Nein, die Kinder haben keinen Zugriff auf das Vermögen, der Niesbrauch ist auf die Stifung eingetragen. Die Kinder könnten, wenn ich das zulasse, auf ihr Einkommen zugriff haben.
lg Thomas
Frag mich gerade, wie oft Du uns noch mitteilen möchtest, dass Du sehr vermögend und die KM äußert "unvermögend" :brille ist. Wenn Du über solch überdurchschnittlich gute finanzielle Mittel verfügst, (was Du ja augenscheinlich in fast jedem Deiner Beiträge betonst) dann zeig Dich der KM etwas großzügiger; immerhin ist sie ja die Mutter der Kinder...