Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen (sehr lang)

  • Hallo,
    ich bin neu hier. Ich weiß, eigentlich ist das ein alleinerziehenden Forum, aber ich möchte hier trotzdem meine Geschichte als "Trennungsvater" darstellen um eure Einschätzung dazu zu erfahren.


    Alles was ich jetzt hier schreibe, ist natürlich durch meine rein subjektive Wahrnehmung geprägt und die Mutter meines Kindes wird sicherlich einiges anders erlebt haben bzw. sehen.


    Ich möchte die Geschichte so umfangreich wie möglich erzählen, daher fange ich bei der Geburt meines Sohnes an. Eigentlich könnte ich bereits früher ansetzen, da die Probleme die wir haben, schon bei ihrem ersten Sohn, dessen Vater ich nicht bin, so ähnlich zugetragen haben. Aber das würde zu weit führen und ein Buch möchte ich auch nicht schreiben ;-)


    Ich bin seit 2012 stolzer Vater eines inzwischen viereinhalb jährigen Sohnes. Ich nenne ihn Jonas. Seine Mutter und ich waren (glücklicherweise) nicht verheiratet.


    Ich habe mich von Anfang an nie als Teilzeitvater gesehen, sondern wollte immer aktiv an seiner Erziehung beteiligt sein und so viel Zeit wie möglich mit ihm verbringen.


    Ich habe mich von Anfang an intensiv um meinen Sohn gekümmert. Das bedeutet, ich bin Morgens extra früh aufgestanden, um um sieben Uhr bei der Arbeit zu sein (dadurch war es mir möglich bereits um 16:00 Uhr wieder zuhause zu sein und Zeit mit meinem Sohn zu verbringen), bin Nachts aufgestanden um ihn zu wickeln, habe mich darum gekümmert wer sein Kinderarzt wird, hatte zwei Monate Elternzeit (ich hätte gerne mehr Monate genommen, aber das konnten wir uns durch den enormen Gehaltsunterschied zwischen seiner Mutter und mir nicht leisten), war beim Babyschwimmen, in der Musikschule.....


    Die erste Zeit verlief recht harmonisch, doch mit zunehmendem Alter meines Sohnes nahmen die Spannungen immer mehr zu. Wenn ich Zeit mit meinem Sohn verbrachte, kam ich mir immer öfter überwacht vor, da seine Mutter mir zunehmend über die Schulter schaute. Irgendwann habe ich sie dann halb im Spass gefragt, ob sie die Jonas-Polizei sei und aufpassen würde, dass ich alles richtig mache. Sie hat das lachend verneint, geändert hat sich nichts. Glücklicherweise war damals Sommer und ich bin kurzerhand mit Jonas raus gegangen um diesem Gefühl des überwacht werdens zu entfliehen.


    Richtig spannungsgeladen wurde es dann allerdings, als es um die Frage ging, ob Jonas nach knapp einem Jahr immer noch bei uns im Bett schlafen muss. Ich muss dazu sagen, dass er extrem "aktiv" ist. Er bewegt sich viel und tritt unvermittelt. Dadurch konnte ich keine Nacht mehr durchschlafen und war extrem übernächtigt. Meiner Bitte, ihn schrittweise an ein eigenes Bett zu gewöhnen wurde angenommen und wir besorgten uns ein Beistellbett. Da lag er dann tatsächlich eine halbe Nacht drin, um dann wieder dauerhaft in unserem Bett zu landen. Weitere Versuche meinerseits, das Thema wieder anzugehen wurden zurück gewiesen.


    Schließlich kam von ihr der Vorschlag, dass sie doch übergangsweise mit Jonas aus dem Schlafzimmer ausziehen und ins Kinderzimmer einziehen könnte. Ich habe dem zugestimmt, weil ich mir erhoffte, dass Jonas langsam ans alleine schlafen gewöhnt werden könnte. Aus der kurzen Übergangszeit wurden 1,5 Jahre. Wobei seine Mutter, wenn sie Lust auf Sex hatte, Nachts zu mir kam.


    Dazu kamen weitere Enttäuschungen meinerseits über weitere nicht eingehaltene Absprachen. Die für mich wichtigeste Absprache war, dass Jonas Mutter nach einem Jahr wieder Teilzeit arbeiten gehen wollte, damit ich dann meine Arbeitszeit runterschrauben kann, um mich vermehrt um unseren Sohn zu kümmen. Als ich sie nach einem Dreivierteljahr darauf ansprach sagte sie sinngemäß "Ich fühle mich nicht mehr an diese Absprache gebunden und möchte das auch nicht mehr". Eine fundierte Begründung zu ihrer Motivation habe ich nie erhalten.


    Außerdem hatten wir komplett unterschiedliche Ansichten zum Thema Erziehung, die ich aber nicht weiter ausführen möchte. Bei Bedarf kann ich das aber gerne machen.


    Diese Melange ließ unsere Konflikte immer weiter eskalieren und mündete in teilweise sehr lautstarke Auseinandersetzungen.


    Schließlich kam es wie es kommen musste. wir hatten eine heftige Auseinandersetzung (ich weiß gar nicht mehr warum) und ich hielt Jonas auf dem Arm. Sie stand direkt vor mir mit hasserfüllten Gesicht, verlangte von mir, ihr sofort Jonas zu geben und wollte ihn mir aus dem Arm reißen. Ich hatte in dem Moment das Gefühl, dass sie mich gleich schlagen(!) wird. Ich bin daraufhin ins Schlafzimmer geflüchtet und habe die Tür verbarikadiert. Sie hämmerte und trat gegen die Tür. Während dessen versuchte ich Jonas zu beruhigen. Ich muss dazu sagen, dass das werfen mit Gegenständen nach mir durchaus vorkam (volle Alete Gläser, ein Adventskranz).


    Nach ein paar Minuten habe ich die Tür geöffnet und habe ihr Jonas gegeben. Daraufhin bin ich ins Bad gegangen, habe mich eingeschlossen und bin zusammengebrochen. Mir war klar, dass diese Beziehung am Ende ist und ich wollte nicht erleben, dass sie mich tatsächlich irgendwann schlägt.


    Jonas war zu dem Zeitpunkt knapp zweieinviertel Jahre alt.


    Knapp einen Monat später bin ich ausgezogen. Der Auszug wurde begleitet von Drohungen wie "Ich nehm dir so viel Geld ab, dass du nicht mehr glücklich wirst!" oder "Du siehst deinen Sohn nie wieder!".


    Bzgl. des Geldes habe ich mich unmittelbar informiert und berechnen lassen, was ich an Trennungsunterhalt für sie und meinen Sohn zu leisten habe. Für meinen Sohn habe ich mich dann entschlossen ihr sogar mehr zu bezahlen, als ich es hätte müssen. Ich habe ihr sogar zugesagt, dass sie zusätzlich die Hälfte meines Jahresbonus erhält (den sie auch erhalten hat!). Ich wollte einfach nicht, dass das Thema Geld zu einem Streitpunkt zwischen uns wird.


    Um den Umgang so schnell wie möglich sinnvoll zu regeln, war ich noch vor meinem Auszug beim Jugendamt. Meine Zielvorstellung war, mit ihr ein Wechselmodell zu vereinbaren um die enge Bindung, die mein Sohn und ich hatten und haben nicht zu verlieren. Ich musste schnell erkennen, dass es keine Möglichkeit für mich gibt, dieses Ziel ohne Mitwirkung der Mutter zu erreichen. Aus Vatersicht muss ich im nachhinein sagen, dass mir das Jugendamt geholfen hat, eine für Deutschland und das Alter meines Sohnes recht umfangreiche Umgangsregelung zu vereinbaren. (In der ersten Woche einmal Freitags, in der zweiten Woche Übernachtung von Freitag auf Samstag).


    Diese wurde nach seinem dritten Geburtstag noch einmal ausgeweitet (In der ersten Woche einmal Freitags, in der zweiten Woche Freitag bis Montagmorgen).


    Auch nach der Trennung gab es immer wieder Konflikte bzgl. des vereinbarten Umgangs. Jonas Mutter wollte immer wieder daran herumschrauben.


    Richtig eskalliert ist es allerdings, als mehrere Konfliktherde aufeinander prallten:


    1. seine Mutter verbot plötzlich meinen Eltern den Umgang mit ihm. Ich muss dazu sagen, das meine Eltern ca. 2 Stunden entfernt wohnen und ihn trotzdem über einen Zeitraum von fast zwei Jahren phasenweise wöchentlich an einem Tag Ganztags betreut haben.


    Dies wurde meinen Eltern von einem Tag auf den anderen mit der Begründung verboten, dass ich mich um den Umgang meiner Eltern mit Jonas zu kümmern hätte. Dies habe ich nach Rücksprache mit dem Jugendamt abgelehnt und sie gebeten, die Art und den Umfang des Umgangs bitte direkt mit meinen Eltern zu klären. Das ist nie passiert und sie versuchte immer wieder mir die Verantwortung für den Großelternumgang in die Schuhe zu schieben.


    2. Inzwischen war ich so zermürbt von den ewigen Konflikten bzgl. Umgang und wieviel Zeit Jonas und ich miteinander verbringen können, dass ich auch nicht mehr bereit war, ihr finanziel in irgendeiner Weise entgegenzukommen.


    Das führte zu einer aus meiner Sicht absurden Situation. Ich war nicht bereit, dass Essensgeld für den Kindergarten zu bezahlen (20 €), da ich das einfach nicht muss (Die Rechtssprechung argumentiert, dass das Essen im Kindergarten eine Ersparnis für denjenigen darstellt, bei dem das Kind lebt).


    Im Nachhinein war mein Verhalten kleinkarriert, aber ich habe es einfach nicht eingesehen, jedesmal darum kämpfen zu müssen, wenn ich mit Jonas ausnahmsweise mal eine Stunde länger verbringen wollte (bspw. Theaterbesuch der länger dauert)


    3. Ich wollte mit Jonas (zum Zeitpunkt des Urlaubs 3,75 Jahre alt) das erste Mal über ein verlängertes Wochenende wegfahren. Dies hat seine Mutter kategorisch abgelehnt, da er viel zu klein sei und eine Trennung von ihr Jonas nicht gut tun würde.


    Wegen des letzten Punkts habe ich bereits im Sommer 2015 einen Termin für ein Klärungsgespräch beim Jugendamt vereinbart. Dieser wurde von der Mutter abgesagt. Es folgten weitere Terminabsagen, bis er schliesslich Ende November stattfand (nachdem die JA-Mitarbeitern Jonas Mutter mitteilte, dass sie mir bei einer weiteren Absage empfehlen werde, einen Antrag auf "Urlaubsumgang" bei Gericht zu stellen).


    Bei diesem Gespräch kamen alle drei Punkte zur Sprache und jedesmal wurde Jonas Mutter durch die JA-Mitarbeitern aufgeklärt, dass 1. die Regelung des Großelternumgangs ihre Aufgabe sei, 2. ich nicht verpflichtet bin das Essengeld zu bezahlen und 3. nichts dagegen spricht, dass ich mit Jonas in Urlaub fahre.


    Plötzlich stand Jonas Mutter mit einem Glas Wasser in der Hand und mit hoch rotem Kopf auf, kam zu mir herüber und schüttete mir mit den Worten "Du bist so ein Axxxxloch!" das Glas Wasser ins Gesicht und ging. Die JA-Mitarbeiterin war fassungslos und fragte mich, ob das schon öfter vorgekommen sei. Ich habe ihr dann noch mal unsere Trennungsgeschichte erzählt. Seit dem ist das Verhältnis von Seiten Jonas Mutter zur JA-Mitarbeiterin zerrüttet. Sie wollte sie sogar zwischenzeitlich wechseln, was nicht möglich ist.


    Es folgte ein Eilantrag meinerseits bei Gericht und ich durfte das verlängerte Wochenende mit Jonas wegfahren.


    Das war die Geschichte bis Anfang 2016.

  • Das Jahr 2016 war geprägt von zwei weiteren Gerichtsverhandlungen. Eine wegen einer weiteren Ausweitung meiner Umgangs mit Jonas (wurde zu meinen Gunsten entscheiden - in der ersten Woche Donnerstag / Freitag, in der zweiten Woche Freitag bis Sonntagabend) und eines wegen des Umgangs meiner Eltern (ein Nachmittag im Monat! - wurde zu Gunsten meiner Eltern entschieden).


    So weit so "normal" in einer strittigen Beziehung - denke ich.


    Jetzt kommt allerdings seit ca. Mitte des Jahres ein weiterer Aspekt immer stärker zum tragen: das Thema Gesundheitsfürsorge / Autonomieentwicklung bei Jonas.


    Es gab im zweiten Halbjahr mehrere Vorfälle, nach denen ich mir die Frage stelle, ob es nicht sinnvoller wäre, dass Jonas bei mir wohnt, so dass ich stärker die Verantwortung in wesentlichen Lebenssituation übernehmen kann.


    1. Jonass Sauberkeitserziehung verläuft schwierig


    Bis September hat Jonas noch komplett Windeln gebraucht. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen Kindergarten, seiner Mutter und mir (angestossen durch den Kindergarten) bekam Jonas tagsüber keine Windel mehr. So machten es zumindest der Kindergarten und ich. Seine Mutter jedoch zog ihm zuhause zwar auch keine Windel an, aber wenn er musste, dann doch, um sie danach wieder auszuziehen.


    So kam es zu einer Situation, die ich in einer Mail so beschrieben habe:


    "Heute Morgen rief mich ... an und erzählte mir, dass Jonas ganz arg geweint hätte, weil er nicht zu mir will, da er bei mir keine Windel bekommt. Ich war etwas irritiert und ... erzählte mir, dass Jonas bei ihr zwar keine Windel mehr anhat, aber wenn er muss, zieht sie ihm eine an. In den Kindergarten schickt sie ihn ohne Windel.


    In dem Moment war ich schon fassungslos, nahm mir aber vor, weiter daran zu arbeiten, dass Jonas keine Windeln mehr braucht.


    Als ich in den Kindergarten kam, wurde mir von einer Betreuerin gesagt, dass Jonas weint, weil er auf die Toilette muss. In dem Moment dachte ich noch, "Naja, ich schnapp mir den jetzt und dann gehen wir zusammen".


    Als ich ihn sah, war ich schockiert. Er saß wie ein Häufchen Elend auf dem Boden und hatte rotgeweinte Augen. Ich hab ihn dann auf den Arm genommen und bin mit ihm in eine Kuschelecke gegangen.


    Er war völlig durch den Wind und emotional am Ende!


    Er konnte mir nicht in die Augen schauen, sondern hat sich nur an mich gekuschelt und leise vor sich hin geschluchzt.


    Ich habe ihn dann irgendwann gefragt, ob er auf die Toilette muss. Das hat er bejaht und daraufhin bot ich ihm an, mit ihm zusammen auf die Toilette zu gehen. Daraufhin fing er ganz arg an zu weinen und hat das wiederholt vehement abgelehnt. Selbst mein Angebot, uns einen Baum zu suchen und dort zu pinkeln (das hat ihm im Urlaub immer wahnsinnig viel Spaß gemacht) hat er kategorisch abgelehnt."


    Am nächsten Tag wurde ich von der Kindergartenleitung angesprochen. Sie sagte mir, dass die Situation die am Vortag stattfand aus ihrer Sicht Züge von Kindeswohlgefährdung durch die Mutter trägt und man werde das Gespräch mit ihr suchen.


    In einem Gespräch beim Jugendamt dazu wurde mir gesagt, dass sie nur aktiv werden können (mein Wunsch war, zu prüfen ob man Jonass Mutter eine Erziehungshilfe anbieten könne), wenn der Kindergarten sich dort meldet.


    Der Kindergarten hat mit der Mutter gesprochen, sie sagte zu, es in Zukunft anders zu machen, aber von Jonas weiß ich, dass das nicht so ist (Er fragt sinngemäß immer mal wieder: "Warum bekomme ich bei dir keine Windel wenn ich muss?")


    Jonas geht zwar bei mir auf die Toilette bzw. Töpfchen, aber wenn er im Kindergarten ist hält er es ein, bis er abgeholt wird.


    2. Mangelnde Zahnpflege


    Jonas bekam im August in Vollnarkose eine Wurzelbehandlung der Backenzähne (die bleiben bis zwölf drin), da er Karies hatte, die sich bis zur Wurzel der Backenzähne vorgearbeitet hatte.


    Die Diagnose wurde, nachdem er über Zahnschmerzen geklagt hatte, bei seinem ersten (!) Zahnarztbesuch gestellt.


    Meine Bitte an die Mutter nach der OP gleich einen Termin für regelmässige Kontrollen zu vereinbaren wurde abgelehnt. Daher habe ich diese Aufgabe jetzt übernommen und unseren ersten Besuch schon hinter uns gebracht.


    3. Ergotherapie


    Wir wurden ca. Mitte des Jahres vom Kindergarten angesprochen, da Jonas Koordinationsschwierigkeiten hat. Er fällt ungewöhnlich oft hin und ist in seiner motorischen Entwicklung etwas hinter den anderen Kindern hinterher. Unser Kinderarzt empfahl uns eine Ergotherapie.


    Seine Mutter hatte den "Auftrag" sich um einen passenden Ergotherapeuten zu kümmern. Da sie selbst Ergotherapeutin ist, war es für mich schlüssig, dass sie mit ihrer Fachkenntnis den richtigen aussuchen würde. Um so erstaunter war ich, als sie sagte, sie würde ihn in der Ergopraxis behandeln lassen, in der sie selbst arbeitet. Man muss dazu sagen, dass das Ergebnis der Begutachtung eines Kindes im Rahmen einer Ergotherapie auch die Eltern in die Therapie mit eingebunden werden können. Dies setzt voraus, dass es eine professionelle Distanz zwischen Therapeut und Patient gibt (hat mit Jonas Mutter mal so erklärt). Dem entsprechend habe ich die Therapie dort abgelehnt und darum gebeten, bitte einen anderen Therapieplatz zu suchen.


    Dies hat sich jetzt von August bis heute ergebnislos hingezogen, so dass ich fragte, ob ich das übernehmen kann. Dem hat Jonas Mutter zugestimmt und mich aufgefordert, den Termin doch bitte während meines Umgangs zu legen. Schliesslich habe sie nach dem Beschluss des Familiengerichts ja kaum noch Zeit mit ihm. So mache ich es jetzt auch.


    Nach einer Begutachtung hat mich die in einem Gespräch gefragt, wie autonom denn Jonas sei, ob er sich selbst anzieht, ob er oft getragen wird, ob ihm viel abgenommen wird.


    Ich weiß aus eigener Anschauung und aus Gesprächen im Kindergarten, dass seine Mutter ihm ganz viel abnimmt. Man versucht das dort zu unterbinden, aber das ist halt auch nur der Kindergarten.


    Dazu kommt, dass er mit seinen inzwischen mehr als 4,5 Jahren noch im Kinderwagen durch die Gegend gefahren oder ständig getragen wird, immer noch die Brust bekommt (zum einschlafen), die Sauberkeitserziehung mangelhaft verläuft, seine Mutter auf dem Spielplatz mit einem Sicherheitsabstand von max. 0,5 Meter hinter ihm herläuft damit er bloss nicht hinfällt.


    All das führt dazu, dass er durch seine mangelnde Autonomieentwicklung und das dadurch bedingte eingeschränkte Eigengefühl motorische Entwicklungsstörungen hat.


    Der Schlüssel für die Auflösung dieser Entwicklungsstörung liegt maßgeblich in der Veränderung bestehender Verhaltensweisen bei uns Eltern. Um diese Verhaltensweisen analysieren zu können, hat die Ergotherapeutin vorgeschlagen, eine typische Situation zwischen Jonas und uns herzustellen und diese per Video aufzunehmen.


    Diese gefilmten Aufnahmen kann sie dann mit uns besprechen um ggfs. Alternativen aufzuzeigen. Leider lehnt seine Mutter eine Videoaufnahme zu Analysezwecken ab.


    Hier wiederholt sich eine Situation, die ich aus unserer Beziehung sehr gut kenne. Wenn es darum geht, eigenes Verhalten kritisch zu betrachten und ggfs. an einer Änderung des selben zu arbeiten, wird das einfach abgelehnt oder sogar umgedreht.




    Puh, jetzt ist das tatsächlich verdammt lang geworden!


    Aber worum geht es mir jetzt?


    Ich mache durch die Dinge, die im letzten halben Jahr geschehen sind große Sorgen um meinen Sohn! Seine Mutter übernimmt leider nicht in dem Maße Verantwortung (Gesundheitsfürsorge) wie es erforderlich wäre bzw. nimmt in Kauf, dass er aufgrund mangelnder Versorgung zu einer großen Behandlung kommt oder unterstützt nicht in dem Maße die Therapiemaßnahmen wie es erforderlich wäre.


    Darüber hinaus habe ich den Eindruck, dass Jonass Autonomieentwicklung durch ihr Verhalten eingeschränkt wird, mit nicht absehbaren Folgen für sein späteres Leben.


    Nicht zu vergessen, dass ich vom KiGa angesprochen wurde, weil man ihr Verhalten als potentiell kindeswohlgefährdend ansieht.


    Ganz konkret stelle ich mir die Frage, ob ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen soll und ihn zu mir holen soll.


    Die weichen Faktoren kann ich erfüllen: er hat in meiner Wohnung sein eigenes Zimmer und ich wohne nur knapp zehn Minuten von seinem KiGa weg. Mit etwas Geschick könnte ich es schaffen, dass er weiterhin dorthin gehen kann.


    Ich weiß, dass mein derzeitige Arbeitgeber mich unterstützen würde, falls ich meine Arbeitszeit ggfs. reduzieren muss. Das müsste aber nicht zwingend dauerhaft sein, da ich auch abends von zuhause aus arbeiten kann.


    Der wichtigste Faktor für mich ist, wie Jonas damit klar kommt und wie ich mich bzgl. einer Umgangsregelung für seine Mutter verhalten soll (das hängt für mich direkt zusammen).


    Wie ich oben schrieb bin ich ein Verfechter des Wechselmodells und würde dies auch gerne seiner Mutter ermöglichen. Allerdings stehen hier Dinge im Raum, die einen "normalen" Umgang aus meiner Sicht im ersten Schritt gar nicht möglich machen.


    Bevor Fragen dazu kommen, wie eng die Bindung zwischen mir und meinem Sohn ist: Eng!


    Nach Aussage des Jugendamts ist er sicher an mich gebunden. Er sucht regelmässig meine Nähe zum kuscheln und ich bin auch in der Lage das zuzulassen bzw. genieße das sehr. Er liebt es, zum einschlafen vorgelesen zu bekommen und wir singen gerne.


    Vielleicht noch eine kleine Geschichte von letztem Wochenende: Nachdem ich ihn ins Bett gebracht hatte hörte ich plötzlich schmatzende Geräusche. Als ich nach ihm schaute sagte er "Papa, ich will noch ein paar Gute-Nacht-Küsse!". Diesen Wunsch habe ich ihm dann gerne erfüllt und wir haben uns gegenseitig abgeschmatzt :-D. Nach Gefühlt hundert Schmatzern habe ich das dann abgebrochen und gesagt, "Jetzt schläfst du aber bestimmt sehr gut!" - er hat sich umgedreht und als ich fünf Minuten später wieder nach ihm schaute, war er eingeschlafen.

  • Grundsätzlich gilt das sog. Kontinuitätsprinzip nach einer Trennnung, d.h. derjenige der bisher betreut hat betreut erstmal weiter.
    Die Gerichte gehen davon aus dass - insbesondere Kleinkinder - eine hohe Bindung zum betreuuenden ET haben. Deshalb wird das Kind i.d.R beim betreuuenden ET verbleiben.


    Vor (!) einer möglichen Entscheidung wird das Gericht ein Gutachten über die Kinder erstellen lassen, in diesem Gutachten werden die Bindungen zu beiden ETen bewertet und versucht die Wünsche und Neigungen der Kinder mit ein zu beziehen.


    Falls dieses Gutachten beiden ETen eine etwa gleich Starke Bindung zu den Kindern bescheinigt kann in der Folge über das ABR verhandelt werden. Dann kommen zuallererst die grundlegenden Faktoren auf den Tisch:
    Wer hat überhaupt Zeit sich um die Kinder zu kümmern ? Bei wem sind die weiteren Bezugspersonen Haushaltsnah (Großeltern usw..) ?


    Letztendlich wird auch der Bildungsstand der ETe und deren (Förder) Möglichkeiten betrachtet ein Kind zu erziehen.


    Aus der Summe dieser Faktoren ergibt sich eine Tendenz für oder gegen einen ET.


    Das Problem beim ABR liegt darin dass das Gericht entscheiden muss (!)
    d.h. wenn du diesen Antrag stellst dann wird - im Falle des Unterliegens - das ABR an die KM übertragen.


    Es macht durchaus Sinn wenn man sich diesbezüglich etwas zurück hält und die Situation des Kindes - zusammen mit dem Jugendamt und den Beteiligten - langfristig betrachtet.
    "Kleinigkeiten" erlauben es einem Gericht nicht von sich aus das ABR an einen ET zu übertragen. Erst wenn - erkennbar - ein ET dem Kindeswohl förderlich ist wird eine solche Entscheidung, falls die Voraussetzungen gegeben sind, getroffen werden.


    lg Thomas

  • Ich habe Deine lange Geschichte gelesen und ich freue mich zu hören, dass Du Dich so sehr um Deinen Sohn bemühst, für ihn da bist usw.


    Ich glaube Ihr beide versucht genauso gut für Euer Kind da zu sein. Ihr beide liebt ihn. Er liebt Euch beide. Versucht zu kooperieren. Nimmt das Kind aus dem Fokus heraus.


    Ich gebe Dir Recht - ein verlängertes Wochenende tut Euch beiden gut. Urlaub genauso. Ich vermute aber das die Mutter dann sehr leidet und das der "wahre" Grund ist. Ich glaube auch, dass Du wesentlich mehr erreichst, wenn Du Dich mittel-und langfristig als "Partner" etablierst. Das wird nicht von heute auf morgen möglich sein...


    Ob die Zähne immer 100% gepflegt sind... ich glaube nicht, dass es eine Aussage darüber geben lässt, wie gut die Mutter als Mutter geeignet ist. Das Wickeln bzw. entwöhnen von der Windel. Das würde ich ebenfalls entspannt sehen. Kein Kind ist (wenn nicht gesundheitsbedingt) mit Windeln in die Schule gekommen. Ich würde versuchen zu deeskalieren, den Druck bei der Mutter herausnehmen und nicht ebenfalls zur "Jonas-Polizei" werden. Denn das machst Du grade.


    Versuche doch einfach einmal Ruhe einkehren zu lassen. Greife in ein paar Monaten das Gespräch mit Ihr auf und biete Dich als "Erziehungspartner" an. Ich bin manchmal so platt von meinem Tag, dass ich froh bin mal ab und an eine Verschnaufpause durch den KV zu bekommen. Das kann ich aber nur geniessen, wenn wir nicht in einer Hochphase des Konfliktes sind.


    PS: Ich hatte auch eine JA-SB die mir immer sagte, wie toll der KV doch wäre. O-Ton "sie sollten mal sehen, mit welchen Situationen ich hier sonst umzugehen habe... Drogenmissbrauch, Alkohol usw." Für meine SB war KV einfach toll, weil er normal ist. Dass er die Unterschrift für die Einschulung verweigerte, dass mir meine SB nahelegte, auf Teilzeit umzusatteln und nicht mehr Vollzeit (Damit ich die Unterschrift vom KV nicht mehr brauche, und somit zu Hause bin wenn die Schule aus ist - die andere Schule hatte nämlich einen Hortplatz)... Ich fühlte mich damals vom KV veräppelt und vom JA nicht ernstgenommen. Das war wirklich nicht schön und auch keine Unterstützung. Das Gericht war auf meiner Seite und JA legte dann den Hebel um und unterstützte mich vor Gericht. Es waren aber blöde, alleingelassene Monate (und ich hatte Gott sei Dank das Forum)!

  • Ich habe das Gefühl, hier wird nach Fehlern gesucht, damit das Kind übersiedeln kann. Ganz genau wird darauf geschaut, was Muttern jetzt schon wieder falsch macht. Herje, ich habe meinem ersten auch im Vorschulalter die Hauspuschen im Kindergarten angezogen und das Jäckchen ausgezogen. Hat ihm nicht geschadet. Er ist super selbstständig geworden. Der eine meint, die Windeln müssen mit einem Jahr weg, der nächste packt sie noch nem 4 jährigen rum. Gibt auch Kinder, die plumpsen mit dem Po ins Klo und haben plötzlich Angst vor der Toilette, da steckt nicht immer gleich Kindeswohlgefährung hinter, finde ich auch sehr grenzwertig wie der Kindergarten sich da äußert. Du solltest wirklich versuchen im Interesse des Kindes da den Druck rauszunehmen. Jeder hat so seine Fehler und seine Stärken. Genieße die Zeit mit Deinem Sohn.

  • ich kann deine Sehnsucht verstehen - aber deine Gründe sind Ansichtsache bzw. reichen nicht


    a) Familienbetten im Kindergartenalter sind heute üblich
    b) Zahnarztbesuch sollte ab dem 1. Zahn zum Standart gehören - da hattest du 2,5 Jahre direkt Zugriff
    c) einnässen/einhalten kommt gerade bei Kindern im Kindergartenalter und solchen Konfliktlagen immer wieder vor - nichts ungewähnliches


    Den "Fehler" hast du vor 2 Jahren beim Auszug ohne Kind und ohne Umgangsvereinbarung gemacht.
    Ich fürchte ein Prozess würde noch mehr zerstören und deine Chancen auf ABR und Umzug sind 50/50.


    Wahrscheinlich zahlt sich der Langzeit Weg aus - aber ihr müßt eine Basis finden - das mit dem Umgang der GE finde ich sehr merkwürdig -
    es ist doch dir überlassen mit wem ihr euch trefft ???

  • Hallo,

    das mit dem Umgang der GE finde ich sehr merkwürdig -
    es ist doch dir überlassen mit wem ihr euch trefft ???


    Ich habe es so verstanden, dass die KM nicht zusätzlich zum KV-Umgang noch den GE-Umgang möchte. Das kann ich verstehen!
    Ich bin auch der Meinung, dass der Umgang mit den GE in der Zeit mit dem UET stattfinden kann.
    Der eigenständige Umgang der GE mit Jonas kann Dir, Damoose, auf die Füße fallen, z.B. wenn es um eine Umgangserweiterung geht.
    Ich sehe Deine Chance auf das ABR auch nicht sonderlich groß. An Deiner Stelle würde ich eine Erweiterung des Umgangs erwägen. Nun ist aber der GE-Umgang noch zusätzlich ausgeurteilt, was natürlich zeitlich irgendwann schwierig wird.
    Solange der KiGa nur Dir gegenüber Bedenken äußert, sonst aber nichts unternimmt, hast Du schlechte Karten.
    Um die Ergo kannst Du Dich genauso kümmern, Du hast Umgang auch an Werktagen. Erst wenn sich die KM dagegen quer stellt hättest Du bessere Chancen. Das habe ich aus Deiner Schilderung aber nicht erkannt.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Danke für eure Antworten!


    Ja, wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Als sich für mich abzeichnete, dass die Beziehung zu Ende geht habe ich darauf hingewirkt, dass wir es erklären. Das Prozedere fand ich aus Vatersicht übrigens komplett entwürdigend. Ich habe mich in meiner Rolle als "treusorgender" Vater zurück gesetzt gefühlt.


    Wie ich im Eingang meines Beitrags schrieb, ist meine Schilderung natürlich durch meine subjektive Wahrnehmung geprägt und natürlich kann das wirken, als würde ich krampfhaft Gründe suchen, um Jonas Mutter "schlecht" zu machen. Im Grunde wünsche ich mir aber, wir würden ein entspanntes Verhältnis pflegen, dass wäre für Jonas das Allerbeste. Leider ist dem nicht so!


    Zum Thema Übernachtung im gemeinsamen Bett: Ein Familienbett macht aber nur Sinn, wenn niemand dadurch Nachteile erleidet. Wie gesagt, ich konnte keine Nacht durschlafen und bin um sechs Uhr aufgestanden, damit ich früh wieder zuhause bin um mich um meinen Sohn zu kümmern. Dadurch war es mir einfach nicht mehr möglich, ein Familienbett zu akzeptieren.


    Und nein, ich mische mich nicht in die Erziehungsarbeit von Jonas Mutter ein. Das habe ich zu Begin der Trennung versucht, was logischerweise zum scheitern verurteilt war und nur zu sinnlosen Konflikten geführt hat. Ich habe irgendwann davon abgelassen. Was sie bei sich macht ist ihre Sache, was ich bei mir mache meine.


    Ich kann heute meine Erzählung ergänzen: da mich die Ereignisse des letzten halben Jahres (Kindergarten sieht Verhalten der Mutter als potentiel Kindeswohlgefährdend an, mangelnde Gesundheitsvorsorge, Entwicklungsdefizite im motorischen Bereich) psychisch sehr mitgenommen haben, besuche ich seit einigen Wochen einen Psychologen. Er ist für mich ein wichtiger Gesprächspartner, der mir hilft, mit der für mich belastenden Situation umzugehen und Situationen mit Jonas oder seiner Mutter zu analysieren und aus neuen Blickwinkeln zu betrachten.


    Ich habe heute mit ihm die Einschätzung der Ergotherapeutin besprochen und er empfahl mir, Jonas psychologisch Begutachten zu lassen. Die Gründe für seine Einschätzung möchte ich nicht im einzelnen hier aufführen. Das würde zu weit führen. Da ich das nicht ohne Einwilligung der Mutter veranlassen kann, habe ich mit dem Jugendamt telefoniert, um mich zu erkundigen, wie ich dies bzgl. vorgehen kann.


    Die zuständige Mitarbeiterin hat Jonas zwischenzeitlich öfter gesehen, sowohl bei mir als auch bei seiner Mutter. Sie unterstützt eine Begutachtung, da sie die Beziehung zwischen Jonas und seiner Mutter ebenfalls für problematisch hält. Sie hat die Beziehung sogar ausdrücklich als unsicher bezeichnet. Außerdem hat sie mich auch darauf hingewiesen, dass ohne Zustimmung der Mutter eine Begutachtung nicht möglich ist. Sie glaubt aber, dass aufgrund unserer Vorgeschichte und der Vorfälle mit Jonas, meine Chancen recht hoch seien, mir diese durch einen Antrag bei Gericht ersetzen zu lassen.


    Sie empfahl mir allerdings, abzuwarten, wie die Ergotherapie anläuft und ob, und wenn ja wie, die Mutter an den erforderlichen Therapiemaßnahmen aktiv mitwirkt. Sollte dies nicht erfolgreich für Jonas verlaufen, sollte ich mit der Therapeutin sprechen, ob nicht eine Begutachtung von Jakob durch einen Psychologen sinnvoll sei, so dass nicht ich derjenige bin der eine Begutachtung veranlasst, sondern die Therapeutin. Sie sagte, dadurch würde ich nicht zum Hassobjekt für die Mutter werden und eine Kommunikation über die Maßnahme zwischen uns Eltern wäre dann relativ emotionsfrei möglich.


    So werde ich es jetzt machen!

  • Grundsätzliche Frage:


    Wenn - aus deiner Sicht - die Gesundheitssorge für die Kinder nicht von der KM gewährt ist, warum beantragst du dann nicht diesen Teilbereich der Sorge für dich?
    Oder aber - um die Situation erstmal aussergerichtlich zu Regeln - kannst du auch das Jugendamt darüber informieren und eine Erziehungshilfe beantragen.


    Taktisch ist es aber unklug das ABR zu beantragen (sofern man Taktik bei Kindern anwenden sollte)


    Um vor Gericht erfolg zu haben muss der Richter erkennen dass da Defizite vorhanden sind. Dafür muss die Vorgeschichte aber auch aussagekräftige Hinweise darauf geben dass ein ET nicht in der Lage ist Teilbereiche der Sorge zu erfüllen.
    D.h. du musst erstmal dafür die Beweise haben UND es muss eine "GEFÄHRDUNG" nachweisbar sein.


    Wenn dies der Fall ist und weitere Maßnahmen nicht zum Erfolg führen dann sind deine Chancen zumindest den Teilbereich der Gesundheitssorge zu bekommen wesentlich besser.


    lg Thomas

  • Wenn dem Kindergarten eine Kindeswohlgefährung vorliegt, ist der Kindergarten verpflichtet, sich an die zustänigen Stellen zu wenden. Hat der Kindergarten in die Richtung was veranlasst? Oder labern die nur? Hat das Kind die jährlichen Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt wahrgenommen? Ist dem Arzt da etwas aufgefallen? Liegt dort eine Kindeswohlgefährdung vor, dann leitet auch der Arzt weiter. Ein Ergotherapeut emfpiehlt eine psychologische Behandlung? Kann so ein Ergotherapeut so etwas einschätzen und veranlassen. Ich glaube eher nicht. Gab es mal gemeinsame Gespräche im Kindergarten, wo Du und die Mutter anwesend ward und der Mutter mitgeteilt wurde, dass sie das Kindeswohl gefährdet? Wie kommt es eigentlich, dass die Jugendamtsdame das Kind durch Hausbesuche kennt? Im Normalfall ist dieses bei getrennt lebenden ja nicht der Fall. Wie siehts aus mit einer Beratung bei einer Erziehungsberatungsstelle? Dort könnt ihr Euch einzelnd beraten lassen und es finden auch gemeinsame Gespräche statt. Wie schon hier geschrieben, wirst Du an dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, welches derzeit bei der Mutter liegt, nichts ändern können. Ich empfehle Euch miteinander zu arbeiten, habe aber das Gefühl, dass Du das nicht tust. Mensch Entwicklungsdefizite im motorischen Bereich, da ist Dein Kind nicht das einzige und es sagt nichts darüber aus, dass die Mutter daran Schul trägt. Das Kind geht zum Ergotherapeuten, gut. Viele Kinder gehen zum Ergotherapeuten, selbst mein Junge. Was für ein Glück, er wohnt noch in unserem Haushalt. Mangelnde Zahlnhygiene nicht schön, gibt es aber in so vielen Haushalten, kommt auch vor, dass einige von Natur aus schlechte Zähne haben. Aber Dein Kind ist oft bei Dir, da könnt ihr super Zähneputzen üben und auch zum Zahnarzt gehen. Auch im Kindergarten werden Zähne geputzt. Mir wäre das zu Anstrengend, ständig beim Jugenamt vorzusprechen. Ich denke, Du solltest akzeptieren, dass Jonas bei seiner Mama lebt und das beste draus machen. Genieß Deine Umgangszeit und versucht als Eltern wieder eine Basis zu finden

  • D.h. du musst erstmal dafür die Beweise haben UND es muss eine "GEFÄHRDUNG" nachweisbar sein.


    So eine Gefährdung ist nur dann nachzuweisen, wenn das Kind sichtbare Spuren hat, oder wenn feststeht, dass eine Gefährdung für das Kind auf Dauer vorliegt. Alles, was seelischen und psychischen Missbrauch angeht, kann man schon einmal vergessen. Viele gerichtliche Urteile sind immer noch eher mütterfreundlich, und wenn das Kind bei seiner Mutter lebt, spricht schon das Kontinuitätsprinzip eher dafür, es auch so zu belassen. Gehe einmal davon aus, dass durch ein Gerichtsurteil sich auch nichts am Verhalten des anderen Elternteils ändert, schon allein, weil wir eher dazu tendieren, nach unseren Überzeugungen zu handeln. Kostet viel Geld, Zeit und Nerven und am meisten gewinnen die beteiligten Anwälte, Verfahrensbeistände und Gutachter. Für Kinder ist es immer am besten, wenn ihre Eltern fähig sind, zusammenzuarbeiten.

  • Das mit den sichtbaren Spuren ist bei emotionalem Missbrauch so eine Sache. Da gibt es nämlich keine!


    Emotionaler Missbrauch wird so im Kindeswohlgefährungsbogen der KiGas zum Beispiel gar nicht explizit abgefragt! Hier muss der KiGa anhand anderer Faktoren wie Sozialverhalten Vermutungen anstellen. Da wird dann oftmals der Weg gegangen, das direkte Gespräch mit den Eltern zu suchen und aus der Kooperationsbereitschaft bei der Lösung eines Problems (das ist nämlich ein sehr hoch bewertetes Kriterium) eine Bewertung vorzunehmen.


    Und natürlich habe ich mit dem Jugendamt wegen des Vorfalls im KiGa direkt danach gesprochen. Dort wurde mir gesagt, dass der Mutter nur Erziehungshilfe angeboten werden kann, wenn man tatsächlich eine Meldung des Kindergartens erhält. Ich muss gestehen, dass ich deswegen bis heute nicht mehr beim Kindergarten nachgefragt habe.


    Das habe ich allerdings heute noch einmal getan und über das Thema Sauberkeitserziehung bzw. dies bzgl. Verhaltens mit der Kindergartenleitung gesprochen. Sie hat auch die Meinung vertreten, das Jugendamt müsse der Mutter Erziehungshilfen anbieten. Daraufhin habe ich ihr gesagt, dass das Jugendamt nur nach einer Meldung durch den KiGa aktiv wird. Die Dame hat mich mit großen Augen angeschaut und sagte: "Dann mache ich eine Meldung beim Jugendamt!".


    Ich bitte euch zu verstehen, dass ich mir hier nichts aus den Fingern sauge, um der Mutter meines Sohnes eins auszuwischen und ihr unseren Sohn wegzunehmen. Ich würde mir nichts sehnlicher wünschen, als das wir einfach ein entspanntes Verhältnis haben und trotz der Trennung unseren Sohn friedlich gemeinsam aufziehen, auch wenn wir als Paar nicht mehr funktionieren.


    Ich bin aber getrieben von der Angst, dass Jonas durch die Defizite der Mutter für sein Leben lang negativ geprägt wird! Und wer sollte für ihn kämpfen, wenn nicht ich? Meine Horrorvision ist, dass er als erwachsener Mann vor mir steht und mich fragt: "Warum hast du nichts gemacht?".


    Ich glaube, dass ich eine Vorstellung davon habe, welch extrem schwieriger und schmerzhafter Weg vor mir liegt. Und sollte es soweit kommen, dass ich tatsächlich das ABR für Jonas erhalte, wird dieser Übergang für ihn extrem schwierig und belastend werden. Aber aus meiner Sicht kann ich ihm mit professioneller Hilfe diese Phase so "leicht" wie möglich machen. Für mich zählt vor allem, dass er in der langfristigen Perspektive eine Chance erhält, seinen Weg im Leben, unabhängig von ständigen Manipulationen und dem Druck, seiner Mutter gefallen zu müssen, gehen kann.


    Zum Thema ärztliche Versorgung: die gestalltete sich schwierig. Bei der vorletzten Vorsorgeuntersuchung war er ca. 3 Monate nach dem dafür vorgesehenen Zeitraum (und das auch nur, weil ich sagte, dass ich den Termin jetzt wahrnehme), bei der letzten gerade noch so innerhalb des Zeitraums. Das habe ich auch nur erfahren, weil ich beim Kinderarzt wegen eines Termins dafür angerufen habe und man mir dort sagte, die Mutter sei in der Woche davor dort gewesen. Zahnarztbesuche fanden bis auf einen, keine regelmässigen statt.


    Das ganze Thema Gesundheitsversorgung habe jetzt ich in Absprache mit der Mutter übernommen ("Ja, kümmere du dich darum. Du verbringst schliesslich genügend Zeit mit ihm"). D.h. Ergotherapie, regelmässige Zahnarztbesuche etc. erledige jetzt ich. Dafür muss ich keinen Antrag bei Gericht stellen. Wäre aber ein Teil einer Argumentationslinie bei einem Antrag bzgl. ABR.


    Zum Thema Erziehungsberatung: solche Termine lehnt sie strickt ab. Auch meine Vorschläge Klärungsgespräche beim Jugendamt zu vereinbaren lehnt sie, nachdem sie mir dort ein Glas Wasser ins Gesicht geschüttet hat, ab.


    Natürlich kann eine Ergotherapeutin keine Begutachtung veranlassen, aber eine gute Ergotherapeutin weiß auch, wann sie mit ihrer Arbeit nichts erreichen kann (bspw. weil ein Elternteil sich nötigen Therapiemaßnahmen widersetzt und diese können durchaus verhaltenstherapeutische Züge haben) und ggfs. Vorschläge für eine weitere Vorgehensweise machen.


    kullerkeks: Natürlich kann es passieren, dass ein hauptbetreuender Elternteil nicht so viel Wert auf Zahnhygiene legt. Natürlich kann es passieren, dass ein Kind Entwicklungsdefizite im motorischen Bereich hat (mit der starken Vermutung, dass nicht das Kind, sondern die Eltern die Ursache für das Problem sind). Natürlich kann es passieren, dass der hauptbetreuende Elternteil einem Kind nicht die Nägel schneidet. Natürlich kann es passieren, dass der hauptbetreuende Elternteil einem Kind eine Woche lange nicht die Haare wäscht, obwohl es einen verklebten Klumpen in den Haaren hat. Natürlich kann es passieren, dass ein Kind nach einer Woche immer noch die selben Filzstiftflecken am Arm hat (bevor Fragen hierzu kommen, warum ich ihn nicht geduscht oder gewaschen habe: sowohl die verklebten Haare, als auch die Filzstiftflecken sind an einem Freitagnachmittag entstanden bevor ich ihn seiner Mutter mit dem expliziten Hinwies darauf zurück gebracht habe). Natürlich kann es passieren, dass vereinbarte Telefontermine nicht eingehalten werden, weil man gerade unterwegs oder das Kind in der Badewanne ist, das Essen gerade auf dem Tisch steht, das Telefon versehentlich leise gestellt war usw. Natürlich kann es passieren, dass vielleicht mal ein U-Untersuchungstermin verschlafen wird. Natürlich kann es passieren, dass ein Kind im Kindergarten nicht auf die Toilette gehen will. Natürlich kann es passieren, dass es Probleme in der Sauberkeitserziehung gibt. Es mag auch vorkommen, das die Mutter Problememe damit hat, dass die Eltern des Vaters Umgang mit dem Kind haben, so dass diese sich einen halben Tag im Monat (vorher über ein Jahr wöchentlich ganztags) vor Gericht erstreiten müssen. Oder das die Mutter ein Problem damit hat, dass der eigene Vater mit dem Kind in Urlaub fährt, weil "das geht ja von meiner Zeit ab!" (Originalzitat vor kurzem), so dass er sich diesen vor Gericht erstreiten muss. Und das sind jetzt nur die offensichtlichen Dinge, die mir auf Anhieb einfallen. Aber alles zusammen? Immer wieder? Hast du nicht auch das Gefühl, hier könnte etwas falsch laufen?


    Natürlich werde ich auf diesen Punkten keine Argumentation für einen Antrag bei Gericht aufbauen. Ein Antrag wird nur erfolgsversprechend sein, wenn die Mutter offensichtliches Fehlverhalten zu Ungunsten von Jakob zeigt! Und das wären eben die Verweigerung von Erziehungshilfen durch das JA wegen einer Meldung des KiGas wegen eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung, mangelnde Beteiligung an bzw. Verweigerung von empfohlenen Therapiemaßnahmen, Durchführung der Gesundheitsvorsorge durch mich.

  • Ich kann dir nur raten die Situation über lange Zeit zu beobachten und zu dokumentieren, das definierte Kindeswohl liegt primär zuallererst mal bei den "Grundbedürfnissen" eines Kindes, die Feinheiten einer Erziehung sind sehr individuell in ihrer Auslegung und auch von der persönlichen Einschätzung der Beteiligten (Jugendamt etc) abhängig...


    Ich selbst habe vor längerer Zeit der Mitarbeiterin des Jugendamtes im Beisein ihres Vorgesetzten die Frage gestellt ob sie mit ihrer Einschätzung der Situation überhaupt die Entscheidunges des Gerichtes würdigt.


    So hat die Frau gesagt dass sie die Mutter verstehen kann dass diese die Pässe der Kinder nicht herausrücken will weil die KM Angst vor einer Entführung habe.


    Ich habe daraufhin der JA Mitarbeiterin in dem Gespräch mit ihrem Vorgesetzen ganz klar erklärt dass das Gericht eine solche Entführungsgefahr nicht erkannt hat und die Herausgabe der Pässe angeordnet hat.
    Nach meiner Auffassung ist es so dass sich das Jugendamt der Auffassung des Gerichtes unterzuordnen hat, es kann nicht angehen dass die Mitarbeiterin weiterhin Verständniss für das Verhalten der KM zeigt während das Gericht eine andere Sichtweise hat.




    lg Thomas

  • Nach meiner Auffassung ist es so dass sich das Jugendamt der Auffassung des Gerichtes unterzuordnen hat, es kann nicht angehen dass die Mitarbeiterin weiterhin Verständniss für das Verhalten der KM zeigt während das Gericht eine andere Sichtweise hat.


    Tut mir leid, das sehe ich anders. Sicher hat man sich an einen gerichtlichen Beschluss zu halten, aber was ist, wenn dieser zustande kam, ohne die Einschätzungen von Jugendamt und / oder Verfahrensbeistand angemessen zu würdigen, und das in Anbetracht der Tatsache, dass diese sich schon jahrelang mit der familiären Situation und / oder Entwicklung auskennen? Das Jugendamt kann m. E. so beraten, wie es das für richtig hält, auch wenn gerichtliche Urteile anderslautend sind. Es kann sich natürlich nicht einfach so darüber hinwegsetzen. Natürlich kann jeder Verständnis für KM und / oder KV haben, das JA ist aber dafür da, kindzentriert zu arbeiten. Bei entsprechender Kompetenz der zuständigen Mitarbeiter denke ich sogar, dass jeder andere das faktische Wohl des Kindes (nicht das Kindeswohl, wie juristisch definiert) eher im Blick hat als ein Richter, der sich nur kurz mit dem zu verhandelnden Fall beschäftigt.

  • Nunja, das sehe ich etwas anders,


    im Gegensatz zum Gericht kann das Jugendamt keine Beweise erheben oder Zeugen befragen.


    Einigen Anwälten ist dieser Umstand bekannt und diese raten durchaus dass man das Jugendamt anlügen soll, anonyme Hinweise dass ein ET z.b. ein Kind geschlagen hätte oder aber bis in die frühen Morgenstunden feiern war und Kinder allein gelassen wurden, werden vom JA aufgenommen können aber nicht verifiziert werden...


    Angenommen eine KM behauptet permanent dass der andere ET die Kinder gefährde, die KM bedrohe und sie stalke.
    Die KM unterbindet dahingehend den Umgang, verschwindet mit den Kindern eine zeitlang...


    Diese Situation stellt die KM dem Jugendamt dar und das Jugendamt sieht - aus Kindeswohlgründen - keinen Grund aktiv zu werden, es billigt sogar dass die Kinder nicht in der Schule waren.
    (Immerhin handelt die KM ja im Sinne des "Kindeswohls", d.h das Jugendamt wird sich - nach den einseitigen Darstellungen am Kindeswohl orientieren und der Mutter erstmal die Kinder überlassen)


    Der Vater stellt einen Antrag auf Herausgabe der Kinder und die KM bringt die genannten Argumente auch vor Gericht.


    Der zuständige Richter erkennt nun aber (nach würdigung der Aussagen und der Beweise) dass keine Bedrohung vorlag, die KM nicht gestalkt wird und die Kinder nicht gefährdet sind. Er gibt dem Antrag des Vaters statt dass die Kinder herauszugeben sind.


    Nun stellt sich generell die Frage inwiefern das Jugendamt weiterhin an den Darstellungen der KM festhält und wie das tatsächliche Kindeswohl nach (!) der Feststellung des Gerichtes neu zu bewerten ist.


    Das ist übrigens mit ein Grund warum einige "Urteile" teilweise nicht erklärbar sind. Das Gericht wird letztendlich anhand der Tatsachen und der Gutachten entscheiden müssen. In meinem Fall ist es so dass zwar das JA auf "seiten der Mutter" ist, aber das Gericht eben nicht.
    Das Gericht zieht die Akte raus und erkennt dass der Vater bereits 8 Eilanträge gestellt hat denen allen entsprochen wurden. Das Gericht erkennt ein Drogengutachten an, das Gericht erkennt Beweise an.


    (So hat die KM behauptet ich würde ständig vergessen die Hausaufgaben zu kontrollieren, tatsächlich jedoch kann ich anhand des Hausaufgabenbuches nachweisen dass der Sohn bei der KM wesentlich öfter die Hausaufgaben "vergisst" als bei mir.
    Der Richter hat sogar die Anzahl der Tage ermittelt und dann der KM ganz klar erklärt dass diese Aussage von ihr falsch ist !)



    lg Thomas

  • Nun stellt sich generell die Frage inwiefern das Jugendamt weiterhin an den Darstellungen der KM festhält und wie das tatsächliche Kindeswohl nach (!) der Feststellung des Gerichtes neu zu bewerten ist.


    Klar, solche Fälle mag es geben. Aber Du stellst das ein bisschen so dar, als seien grundsätzlich rechtliche Vertreter eher in der Lage, Situationen zu beurteilen und die Mitarbeiter von Jugendämtern dazu eher nicht in der Lage. Wenn aber das JA seit Jahren in Familien aktiv ist und mit den Kindern arbeitet, ist es zumindest potenziell eher in der Lage, Entwicklungen zu beurteilen als Familiengerichte, welche nach Beendigung eines Verfahrens ihre Akten schließen, keine Verantwortung mehr für die Kinder übernehmen müssen und sich dem nächsten Fall widmen, mehr oder weniger engagiert. Es hängt natürlich von der Kompetenz der jeweiligen Mitarbeiter ab. Und was Richter entscheiden, steht eh (meistens) in den Sternen. Nach meiner Erfahrung besteht die Tendenz, es irgendwie allen recht zu machen, um die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Verfahren zu minimieren, und das geht meistens schief. Ist aber natürlich nur meine völlig unmaßgebliche Einschätzung.

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  • Darin liegt ja die Krux bei solchen Entscheidungen,


    diese sind oft unverständlich, der Richter muss sich aber am Gesetz orientieren und das schreibt nunmal vor dass eine Entscheidung sich am Kindeswohl zu orientieren hat.


    Kindeswohl ist bei Gericht dadurch definiert dass die Eltern sich über die Belange der Kinder auseinandersetzen können, Umgang und Sorge entsprechend der Möglichkeiten der Eltern gemeinsam wahrgenommen werden.
    Das JA orientiert sich nicht am Umgang oder der gemeinsamen Sorge, es orientiert sich lediglich am Kindeswohl aus alleiniger Sicht des Kindes und nicht der familiären Gesamtsituation.


    Die Fäden laufen erst bei Gericht zusammen, erst dort wird eine Lösung für Kinder gefunden, in wessen Sinne diese Entscheidung getroffen wird ist oft nicht nachvollziehbar.


    lg Thomas

  • Kindeswohl ist bei Gericht dadurch definiert dass die Eltern sich über die Belange der Kinder auseinandersetzen können, Umgang und Sorge entsprechend der Möglichkeiten der Eltern gemeinsam wahrgenommen werden.


    Und wenn die Eltern nicht in der Lage sind, sich über die Belange der Kinder auseinanderzusetzen? Oder anders gefragt: Ist die Ursache für familiengerichtliche Verfahren nicht gerade der Umstand, dass die Eltern sich eben gerade nicht über die Belange der Kinder auseinandersetzen können?


    Diese Beschreibung zeigt übrigens ganz gut, dass es bei Gericht überhaupt nicht darum geht, ob der Beschluss für die Entwicklung der Kinder gut ist oder nicht, sondern um die Frage, ob es etwas gibt, was den Normalzustand eines Kindes, nach welchem es ihm grundsätzlich per Definition gut geht, über ein akzeptables Maß hinaus deutlich beeinträchtigt. Und das ist nicht objektiv, sondern hochgradig subjektiv, leider.